EU-Direktive für die EPR – VerpackG, WEEE & BattG
Die EU-Direktive (Richtlinien) für die EPR bzw. Extended Producer Responsibility spiegelt einen umweltpolitischen Ansatz wider, der Hersteller, Unternehmen und Verkäufer in die Verantwortung über Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien nimmt, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung im Rahmen der EU-Direktive regelt neben der Entsorgung und dem Recycling auch die Rücknahme. Das deutsche Verpackungsgesetz basiert auf den Direktiven der EU. Andere Länder setzen die „EPR EU Directive“ wiederum in ihre eigenen, nationalen Anforderungen um.
Was aber besagt die EU-Direktive für die EPR überhaupt, welche Gesetze gibt es und wie kommen Sie Ihren Pflichten nach? Genau das haben wir uns für Sie in diesem Artikel näher angesehen.
Für Schnell-Leser
Mit der EU-Direktive für die EPR sind Sie als Hersteller, Verkäufer und Inverkehrbringer von Verpackungen dazu verpflichtet, sich an einem nachhaltigen Verpackungsabfallmanagement zu beteiligen. Das gilt gleichermaßen für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien. Die EU-Direktive wird von jedem Land selbst in nationales Recht übersetzt, was bedeutet, dass Sie sich bei Exporten an die Richtlinien des Zielmarkts halten müssen. Ziel der EU-Direktive für die EPR ist es, die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg bis zum Recycling zu reduzieren.
Die Rahmenbedingungen der EPR EU-Richtlinie
Um die EU-Direktive rund um Verpackungen und Verpackungsabfälle zu verstehen, nehmen wir nachfolgend die einzelnen Aspekte und Ziele der Verordnung unter die Lupe.
Das Ziel der EU-Direktive ist es, die Umweltauswirkungen zu minimieren, das Recycling zu erhöhen und damit einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen bzw. dem European Green Deal für die Klimaneutralität bis 2050 zu leisten. Im Vordergrund steht der Anreiz, präventive Maßnahmen zu ergreifen, sodass langfristig Mehrwegverpackungen gefördert und Einwegverpackungen reduziert werden. Die EU-Direktive umfasst dafür konkrete Vorgaben, wie Verpackungsabfälle, Glas, Papier und Karton sowie Metalle, Kunststoffe und Holz entsorgt werden müssen.
Zeitgleich nimmt die EU-Direktive Hersteller mit der EPR, in der längeren Fassung als erweiterte Herstellerverantwortung bezeichnet, in die Pflicht. Sie als Hersteller müssen sich im Rahmen der Verpackungen und Verpackungsabfälle, die im Rahmen der Produktion und des Verkaufs entstehen, nach der EU-Verpackungsrichtlinie für die EPR an den Kosten für das Sammeln, Sortieren und Verwerten beteiligen. Stichtag der Umsetzung aller EU-Direktiven für die EPR ist das Jahr 2025. In welchem Rahmen dies erfolgt, bleibt dabei jedem EU-Land selbst überlassen. Sie als Verkäufer auf anderen Zielmärkten müssen sich an die nationalen Verordnungen halten.
Neben der Herstellerverantwortung bezieht sich die EU-Direktive ebenso auf die Informations- und Kennzeichnungspflichten. Das bedeutet, Sie als Hersteller und Vertreiber haben die Aufgabe, Verpackungen und Verpackungsabfälle entsprechend Ihrer Handhabung und Entsorgung zur Verfügung zu stellen.
Wie erfüllen Sie die Direktive der EU für die EPR?
Im Rahmen der EU-Richtlinie für die EPR sowie der nationalen Verpackungsgesetze (VerpackG) sind Sie als Hersteller dazu verpflichtet, ihre Verpackungen lizenzieren zu lassen. Das betrifft darüber hinaus auch elektrische und elektronische Geräte (WEEE) sowie Batterien. Um den Konformitätsnachweis der Einhaltung von der EU-Direktive für die EPR zu erbringen, benötigen Sie, je nachdem, was Sie vertreiben, die Registrierungsnummer des LUCID-Verpackungsregisters für Verpackungen, eine Systembeteiligung und Berichterstattung, die WEEE-Nummer für elektrische und elektronische Geräte sowie die Batterien-Registrierungsnummer.
Die EU-Direktive für die EPR basiert auf drei Verantwortlichkeiten, die Händler übernehmen müssen:
- finanzielle Verantwortung anhand der Gebühren je Produktmenge
- Informationspflicht
- Rücknahmepflicht
Entsprechend der EU-Direktive schauen wir uns nachfolgend die drei Kernproduktkategorien Verpackungs- und Verpackungsabfälle, elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien im Einzelnen an.
EU-Direktive für Verpackungs- und Verpackungsabfälle
Die voranschreitende Digitalisierung macht es heute möglich, dass wir von überall aus Waren aus dem Internet bestellen können – und das mit wenigen Klicks. Die Sendungsmengen bei Amazon steigen mittlerweile weltweit auf mehr als vier Milliarden pro Jahr, Tendenz weiter steigend. Aus diesem Grund sah sich die EU gezwungen, mit der EU-Direktive die Umweltauswirkungen der analog steigenden Anzahl an Verpackungs- und Verpackungsabfällen zu reduzieren. Über die EPR EU-Richtlinie werden Händler dazu angehalten, sich an der Entsorgung von Primärverpackungen (die das Produkt unmittelbar umfasst und den Endverbraucher erreichen), Sekundärverpackungen (für Verkaufseinheiten) und Tertiärverpackungen (Transportverpackungen) zu beteiligen.
In Deutschland wurde die EU-Direktive innerhalb des Verpackungsgesetzes (VerpackG) realisiert. Als Unternehmen, das gewerblich tätig ist, sind Sie den Anforderungen des VerpackG unterworfen, wenn Sie Verpackungen in Eigenregie befüllen, befüllen lassen oder Produkte nach Deutschland importieren. Sofern Sie Produkte exportieren, müssen Sie sich an die Übersetzung der EU-Direktive im entsprechenden Land halten.
Die Regelung übernimmt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Hier müssen Sie für die EPR EU-Directive Ihre systembeteiligungspflichtige Verpackung registrieren (nach § 9 VerpackG) und erhalten die LUCID-Registrierungsnummer. Im Anschluss schließen Sie einen Vertrag bei einer Systembeteiligung ab und geben die Mengen an Produkten an. Die Datenmeldepflicht (nach § 10 VerpackG) ist Grundlage für die Gebührenberechnung.
Missachten Sie die EU-Direktive bzw. das nationale EPR-Gesetz, müssen Sie mit hohen Bußgeldern, Abmahnungen und einem Verkaufsverbot rechnen.
Sie sind sich hinsichtlich der EU-Direktive unsicher? Unterschätzen Sie die Komplexität nicht. Gerne unterstützen die Experten der Deutsche Recycling GmbH Sie dabei.
EU-Direktive für Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE)
Auch die Technik verbessert sich laufend. Jedes Jahr kommen die neuesten Smartphones mit noch mehr Features auf den Markt und moderne, innovative TV-Geräte versprechen stetig mehr Kinogenuss im eigenen Wohnzimmer. Auch fortschrittliche Geräte wie Powerbanks, Kopfhörer und Co. haben heute selten einen langen Lebenszyklus, bevor sie durch die neueste Generation ausgetauscht werden. Um die Umweltbelastungen der steigenden Masse an ausrangierter Elektronik zu reduzieren, wurde die EU-Direktive für Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) erlassen.
Sie als Hersteller übernehmen die Verantwortung über die umweltfreundliche Sammlung, die Behandlung und das Recycling über die Lizenzierung und Registrierung Ihrer Elektro- und Elektronikgeräte. Unter die WEEE-Richtlinien fallen unter anderem:
- Kühlschränke
- Fernseher
- Laptops
- Computermonitore
- Lampen
- Staubsauger
- Toaster
- Rauchmelder
- Waschmaschinen
- Geschirrspüler
- Smartphones
- GPS-Geräte
- v. m.
Die EU-Direktive für Elektro- und Elektronikgeräte besagt, dass Sie Ihre elektrischen oder elektronischen Geräte mit einem Label versehen müssen. In der Regel ist dies ein durchgestrichenes Mülleimersymbol in Kombination mit einem schwarzen Balken unter dem durchgestrichenen Entsorgungsbehälter bzw. dem Datum der Inverkehrbringung und dem Markenlogo oder der Marke.
Die EU-Direktive für Elektro- und Elektronikgeräte wurde in Deutschland im Elektrogesetz (ElektroG) novelliert. Die Registrierung erfolgt bei der Stiftung EAR (Elektro Altgeräte Register). Sie als Hersteller, Vertreiber und Importeur von Elektro- und Elektronikgeräte innerhalb Deutschlands unterliegen der Registrierungspflicht nach § 6 ElektroG, der Kennzeichnungspflicht nach § 9 ElektroG und der Rücknahmepflicht nach § 7a ElektroG.
Auch bei dieser EU-Direktive gilt: Handeln Sie entgegen den Anforderungen, müssen Sie mit Strafen rechnen. Beachten Sie zudem die entsprechenden Umsetzungen in anderen Ländern.
EU-Direktive für Batterien
Neben den Elektro- und Elektronikgeräten an sich bedarf es aufgrund der Materialzusammensetzung, darunter chemische Stoffe, einer gesonderten Handhabung mit Batterien. Demzufolge ergänzt die EU-Direktive für Batterien die WEEE-Richtlinie. Ziel dieser ist es, Händler in die Verantwortung über die Sammlung und Rücknahme, das Recycling, die umweltverträgliche Entsorgung oder die Wiederverwendung zu nehmen.
Zu den drei Batteriesystemen, die unter die EU-Direktive fallen, gehören:
- tragbare, gekapselte Batterien für Geräte
- Batterien für industrielle Anwendungen und für den Einsatz in Elektrofahrzeugen
- Batterien für Automotive
Zudem werden nicht-wiederaufladbare und wiederaufladbare Batterien unterschieden.
In Deutschland handhabt das Batteriegesetz (BattG) die Umsetzung der EU-Direktive für Batterien. Abgelöst wurde mit der Novellierung des neuen Batteriegesetzes die EU-Batterieverordnung (BattV). Sofern Sie als Hersteller erstmalig Batterien oder Akkus in Verkehr bringen, diese importieren oder entsprechende Produkte mit Batterien verkaufen, müssen Sie sich gemäß der EPR EU-Directive und den nationalen Anforderungen bei der Stiftung EAR für die entsprechende Batteriemarke und -klasse registrieren und die Rücknahme bzw. ordnungsgemäße Entsorgung (nach § 5 BattG) der vom Verbraucher abgegebenen Altbatterien sicherstellen. Ergänzend ist die Teilnahme an einem bundesweiten Rücknahmesystem erforderlich (§ 7 BattG).
Gut zu wissen: Auf Fahrzeugbatterien erheben Sie als Wiederverkäufer Pfand, den Sie nach der Rückgabe erstatten.
Ferner umfasst die EU-Direktive die korrekte Kennzeichnung von Batterien. Die Pflichthinweise gemäß § 17 BattG sollen Endnutzer etwa über die Zusammensetzung informieren. Die regelmäßige Meldepflicht ist obligatorisch.
Bedenken Sie beim Batteriegesetz (BattG) und der EU-Direktive, dass Sie auch hier bei Nichteinhaltung mit Bußgeldern und weiteren Belangen rechnen müssen und sich gleichermaßen an die Gesetze anderer Länder halten müssen, wenn Sie Batterien oder Produkte mit Akkus und Co. exportieren.
EU-Direktive in der EU richtig umsetzen
Jedem Mitgliedsstaat der EU obliegt es selbst, die EU-Direktive in nationale Gesetze zu übertragen. Daraus ergibt sich, dass die Anforderungen so individuell und unterschiedlich sind, dass es für Sie als Inverkehrbringer, Hersteller und Verkäufer nicht immer einfach ist, den Verpflichtungen in anderen Zielmärkten nachzukommen. Da es nicht auf die übersetzten EU-Direktiven des Landes ankommt, wo Sie Ihren Sitz haben, sondern auf die des Landes, in das Sie exportieren, sollten Sie sich einen Partner wie uns von der Deutsche Recycling GmbH an die Seite holen. Wir führen Compliance-Checks durch und können Ihnen genau sagen, welche Anforderungen der Direktive der EU für die EPR für Sie gilt – kosteneffizient und rechtskonform. Gerne kümmern wir uns ergänzend um Ihre Registrierungen, die Rücknahme, das Recycling und vieles mehr.