Verpackungsverordnung Österreich & das Plastiksackerl
Die österreichische Verpackungsverordnung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Die Textilindustrie ist ein bedeutender Wirtschaftszweig – und trägt wachsende Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit Textilabfällen. In vielen EU-Ländern gelten gesetzliche Anforderungen, die eine Registrierung von Textilprodukten und deren Rücknahme vorsehen.
Hersteller, Händler und Importeure von Textilien müssen sich daher weltweit auf unterschiedliche gesetzliche Anforderungen einstellen. Unser Service für die Textilregistrierung unterstützt Sie dabei.
In vielen europäischen Ländern – darunter Frankreich, Schweden und Belgien – gelten bereits gesetzliche Vorgaben zur Registrierung, Rücknahme und Verwertung von Textilien. Diese fallen unter die sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und betreffen Produkte wie Kleidung, Heimtextilien und andere textile Waren.
Hersteller und Importeure müssen dort sicherstellen, dass ihre Textilien ordnungsgemäß registriert und in Rücknahmesysteme eingebunden sind.
In Deutschland hingegen gibt es derzeit keine spezifische EPR-Pflicht für Textilien. Allerdings regeln das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Verpackungsverordnung die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Textilabfällen.
Die Entsorgung von Textilabfällen spielt eine zentrale Rolle im Rahmen der Kreislaufwirtschaft. Textilien enthalten oft wertvolle Rohstoffe, die wiederverwendet und recycelt werden können, was nicht nur zur Ressourcenschonung beiträgt, sondern auch Umweltbelastungen reduziert.
In Ländern mit einer Textil-Registrierungspflicht müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte gemäß den dortigen Vorschriften zurückgenommen und recycelt werden. Wenn diese gesetzlichen Anforderungen missachtet werden, können hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen drohen.
Auch wenn in Deutschland noch keine spezielle Registrierungspflicht für Textilien besteht, gelten auch hier Pflichten zur ordnungsgemäßen Entsorgung und zum Recycling. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend für den Umweltschutz und zur Vermeidung von rechtlichen Problemen.
Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, um nationale und internationale Anforderungen zur Entsorgung und zum Recycling von Textilien rechtskonform zu erfüllen. Egal, ob Sie in Deutschland, Frankreich, Schweden oder anderen Ländern tätig sind – wir stellen sicher, dass Ihre Textilprodukte allen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.
Unser Service umfasst:
Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Textilverantwortung rechtssicher und effizient erfüllt wird – europaweit und darüber hinaus.
Als Experten für internationale Umwelt-Compliance beraten wir Sie, welche gesetzlichen Regelungen für Ihr Unternehmen in den jeweiligen Märkten gelten und welche Schritte notwendig sind, um die Anforderungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu erfüllen.
Ob Sie Textilien in die EU, nach Nordamerika oder in andere Länder exportieren – wir sorgen dafür, dass Ihre Produkte korrekt registriert und alle Entsorgungs- und Recyclingprozesse effizient und nachhaltig umgesetzt werden. Sie erhalten eine vollständige Unterstützung, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, während wir die rechtlichen Anforderungen für Sie erledigen.
Auch in Ländern ohne eine spezifische Textil-Registrierungspflicht müssen Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Entsorgungs- und Recyclingpflichten erfüllen. In Ländern mit einer EPR für Textilien ist eine ordnungsgemäße Registrierung und Rücknahme besonders wichtig, um Bußgelder und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Mit unserer Hilfe stellen Sie sicher, dass Sie in allen Ländern, in denen Sie tätig sind, die geltenden Vorschriften einhalten. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen in allen relevanten Märkten rechtlich abgesichert ist.
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