Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR – Extended producer responsibility) ist ein umweltrechtlicher Grundsatz, der die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus der von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte verantwortlich macht. Der Unternehmer trägt die Verantwortung für sein Produkt vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Entwurfs bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Gegenstand abgenutzt ist und zu recyclebarem Abfall wird. Das bedeutet, dass er sich bemühen sollte, die Umweltauswirkungen dieses Produkts in jeder Phase seines Betriebs zu minimieren.
Übrigens: Die EPR-Registrierungsnummer für Verpackungen entspricht der LUCID-Registrierungsnummer. Bei Elektrogeräten und Batterien ist die EPR-Registrierungsnummer deckungsgleich mit der jeweiligen Registrierungsnummer bei der Stiftung EAR.
Große Online-Kaufhäuser wie Amazon haben bereits angekündigt verstärkt auf den Nachweis der EPR-Registrierungsnummer zu achten. Die EPR-Registrierungsnummer sollte auf dem Produkt selbst, als Beilage oder auf einer Website angegeben werden. Ihre Compliance im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (extended producer responsibility) können Sie nachweisen, indem Sie die EPR-Registrierungsnummer Ihres Lieferanten an die entsprechenden Online-Marktplätze weiterleiten.
Damit Sie als „Erstinverkehrbringer“ eines Produktes nicht vor unvorhersehbaren Herausforderungen in Bezug auf die EPR-Registrierungsnummer stehen, beraten wir von der Deutsche Recycling Service GmbH Sie umfangreich zu dem, was Sie beachten müssen!