Berichts- und Informationspflichten für Hersteller

Informationspflichten nach dem Batteriegesetz (BattG)

Als Hersteller und Vertreiber von Batterien müssen Sie verschiedene Informationspflichten und Kennzeichnungsverpflichtungen erfüllen.

 

Hinweis- und Informationspflichten

Vertreiber müssen ihre Kunden über Folgendes informieren:

  • Batterien können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden.
  • Der Endnutzer ist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
  • Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne und der Kürzel Pb, Hg und Cd.

 

Beim Verkauf im stationären Handel

Im stationären Handel müssen Vertreiber ihre Kunden durch „gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln“ auf die oben beschriebenen Punkte hinweisen.

 

Bei Verkauf von Batterien im Versandhandel gilt:

Die Hinweise sind im verwendeten Darstellungsmedium (Internet-Seite) anzugeben oder der Warensendung schriftlich beizufügen.

 

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“ und der Kürzel Hg, Cd und Pb

Am Ende ihrer Lebensdauer dürfen nicht mehr gebrauchsfähige Batterien und Akkumulatoren nicht im Hausmüll entsorgt werden. Hierüber informiert das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Die ggf. unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne aufgebrachten chemischen Zeichen Hg (Quecksilber), Cd (Cadmium) oder Pb (Blei) weisen auf enthaltene Inhaltsstoffe hin.

 

Mögliche Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit

Batterien und Akkumulatoren können Inhaltsstoffe enthalten, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sind oder weitere Gefahren bergen. Insbesondere der Umgang mit lithiumhaltigen Batterien bedarf aufgrund verschiedener Risiken besonderer Vorsicht. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren helfen Sie, negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.

 

Verwertungsquoten für Industrie-Altbatterien

Hersteller von Industriebatterien sowie deren Bevollmächtigte sind gemäß § 15 (3) BattG verpflichtet, die im vorangegangenen Jahr erreichten Verwertungsquoten für Industrie-Altbatterien zu veröffentlichen.

Die an DR Deutsche Recycling Service angeschlossenen Hersteller und Vertreiber haben im Jahr 2023 eine Verwertungsquote von 100 % erreicht.

Weitere Informationspflichten nach dem ElektroG

Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten

Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte haben jährlich Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 zu veröffentlichen.

Einmal jährlich – in der Regel im Februar – werden Sie von der stiftung ear zur Abgabe einer Jahres-Statistik-Mitteilung bis zum 30.04. des Jahres für das jeweilige Vorjahr (Berichtsjahr) aufgefordert. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Mengen-Mitteilungen von der stiftung ear gesammelt, geprüft und anschließend an das Umweltbundesamt weitergeleitet. Das Umweltbundesamt leitet die Daten dann an die Europäische Kommission weiter. Die DR Deutsche Recycling Service GmbH hat im Jahr 2023 folgende Quoten erreicht.

 

GERÄTE-KATEGORIEZur Wiederverwendung vorbereitete und recycelte AltgeräteVerwertete AltgeräteBeseitigte AltgeräteExportierte Altgeräte
Kat. 1 – Wärmeüberträger81,82%99,42%0,58%0,00%
Kat. 2 – Bildschirmgeräte78,87%95,34%4,66%0,00%
Kat. 3 – Lampen0,00%0,00%0,00%0,00%
Kat. 3 – Gasentladungslampen0,00%0,00%0,00%0,00%
Kat. 4 – Großgeräte84,36%98,92%1,08%0,00%
Kat. 5 – Kleingeräte78,25%96,31%3,69%0,00%
Kat. 6 – Kleine Geräte der ITK78,25%96,31%3,69%0,00%

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Satz 2 gilt nicht, soweit nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.

 

Rücknahme- und Entsorgung von b2b-Altgeräten

Die Rücknahme von b2b-Altgeräten in Deutschland bei unseren Kunden, die uns im Rahmen einer Bevollmächtigung beauftragt haben, erfolgt über unsere beauftragte zertifizierte Entsorgungsdienstleister. Die Altgeräte werden, in Abhängigkeit von der bundesweiten Anfallstelle, Menge und Geräteart, über einen der vertraglich zertifizierten Entsorgungsdienstleister beim Endnutzer oder einer vertraglich vereinbarten Sammelstelle abgeholt und einer Erstbehandlungsanlage entsprechend zugeführt. Bitte wenden Sie sich dazu an folgende Kontaktdaten:

Firma: DR Deutsche Recycling Service GmbH, 50968 Köln
Telefonnummer: 0221 800 332 – 162
E-Mail: ear@deutsche-recycling.de

 

Hinweis zur Abfallvermeidung

Gemäß den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder.

 

Löschen personenbezogener Daten

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

 

Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die auf dem deutschen Markt gebracht werden, müssen mit nachfolgendem Symbol gekennzeichnet werden. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen ist.

kennzeichnung von Elektro-und Elektronikgeräten

 

 

 

 

 

 

 

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