Inhaltsverzeichnis
- WEEE-Richtlinie 2012/19/EU: Grundlagen und internationale Rahmenbedingungen
- Kostenübernahme durch die Hersteller
- Registrierungspflicht
- Europäisches Recht, nationale Gesetze
- Probleme und Herausforderungen
- Neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EU – WEEE2
- WEEE-Richtlinie: 2018 brachte entscheidende Neuerungen
- Neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EU – WEEE2
- WEEE-Richtlinie: Umsetzung in nationales Recht
- Die Situation in Deutschland: Was regelt das Elektrogesetz?
- Andere Länder, andere Sitten: Umsetzung der WEEE-Richtlinie im europäischen Ausland
- WEEE-Richtlinie: Regelungen in Nicht-EU-Ländern
- Die Deutsche Recycling – Ihr Spezialist in Sachen WEEE-Gesetzgebung
Ganz gleich, ob Fernseher, Kühlschrank oder Mikrowelle: Elektroschrott gehört aktuell zu den am stärksten wachsenden Abfallströmen innerhalb der EU, weswegen sich die ordnungsgemäße, also rechtskonforme und umweltschonende Entsorgung von Elektromüll zu einer zentralen Herausforderung der europäischen Abfallwirtschaft entwickelt hat. Denn die Produktion und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geht nicht nur mit einem enormen Ressourcenverbrauch einher, sondern führt auch zu einer erheblichen Umweltbelastung. Dies schlägt sich auch in der WEEE-Richtlinie nieder.
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU regelt den Vertrieb sowie die Rücknahme und die sachgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten innerhalb des europäischen Währungsraums. Sie trat am 13. August 2012 in Kraft und stellt eine Novellierung der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG dar. Die WEEE Abkürzung steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“. Die WEEE-Richtlinie wird durch die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland geschieht dies durch das Elektrogesetz. WEEE-Richtlinien und Elektrogesetz arbeiten so Hand in Hand.
Sie fragen sich, welche rechtlichen Verpflichtungen mit der WEEE-Richtlinie auf Sie als Händler oder Hersteller zukommen? Bisher sind in Ihrem Kopf nur Fragezeichen? Keine Sorge wir von der Deutsche Recycling Service GmbH und unser WEEE-Full-Service garantieren Ihnen eine umfassende Rechtssicherheit.
WEEE-Richtlinie: Grundlagen und internationale Rahmenbedingungen
Die WEEE-Richtlinie (WEEE = Waste of Electrical and Electronic Equipment) soll eine fachgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten innerhalb der EU sicherstellen. Folgende internationale Rahmenbedingungen müssen dabei in jedem Mitgliedsstaat durch individuelle nationale Lösungen umgesetzt werden:
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Im Dschungel der Umwelt Compliance und Recycling Vorschriften kann man sich leicht verlieren – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.
Die Deutsche Recycling übernimmt die Abwicklung sämtlicher damit verbundener Verpflichtungen und senkt dabei Aufwand und Kosten für Ihr Unternehmen, verhindert mögliche Strafen und Abmahnungen und reagiert auf die stetigen Veränderungen der Gesetzeslage. Unser Expertenteam freut sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen.
WEEE-Richtlinie – Kostenübernahme durch die Hersteller
- Die Kosten für die Finanzierung von Sammel- und Verwertungssystemen werden durch die Hersteller und Vertreiber von Elektro-/Elektronikgeräten getragen.
- Für die Endverbraucher (B2C) ist die Rückgabe ihrer Altgeräte somit kostenlos
- Bei Geschäftskunden (WEEE B2B) muss ein Rücknahmekonzept entwickelt werden. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns auf. Als erfahrener Partner helfen wir Ihnen bei der Etablierung Ihres RücknahmesystemsIn Deutschland geben die Hersteller im Sinne des ElektroG insolvenzsichere Garantien, für die Rücknahme und WEEE-konforme Entsorgung der von ihnen vertrieben Produkte
WEEE-Richtlinie – Registrierungspflicht
- Alle in den Verkehr gebrachten Elektrogeräte müssen gemäß der WEEE-Richtlinie im jeweiligen EU-Land registriert werden (Registrierungspflicht); dabei muss in allen Mitgliedstaaten ein Verzeichnis der registrierten Hersteller anlegt werden.
- Die Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie außerdem dazu verpflichtet, die Menge an auf den Markt gebrachten Produkten kontinuierlich zu erfassen (jährliche Berichterstattung)
- Registrierte Geräte müssen nach der WEEE-Richtlinie dementsprechend gekennzeichnet werden (Kennzeichnungspflicht)
Generell sind nur öffentlich-rechtliche Versorgungsträger, Hersteller und Bevollmächtigte dazu berechtigt, Elektrogeräte zu erfassen und Elektroschrott zu sammeln: Die gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung (z.B. durch Schrotthändler) von gefährlichen Abfällen, wozu in der Regel auch Elektroaltgeräte zählen, ist untersagt.

WEEE-Richtlinie: Deutsches Recht und nationale Gesetzgebung
Da es bis dato keine EU-weite zentrale Registrierungsstelle gibt, existieren für den Vertrieb und die Entsorgung von Elektro-/ und Elektronikaltgeräten Quoten, anhand derer die recycelten und verwerteten Mengen berechnet werden. Je nach Geräteart liegen diese zwischen 50 % und 80 %. Sofern Sie Ihre Produkte in mehreren EU-Ländern vertreiben möchten, müssen Sie Ihre Geräte nach der WEEE-Richtlinie also in jedem Land einzeln registrieren, um die vor Ort geltenden Herstellerverpflichtungen einzuhalten!
Sonst drohen Ihnen hohe Bußgelder. Doch keine Sorge. Die Deutsche Recycling hat sich unter anderem auf die Lizenzierung und Registrierung für Elektro- und Elektronikaltgeräte spezialisiert und freut sich Ihnen diesbezüglich aktiv zur Seite zu stehen.
Da sich die WEEE-Gesetzgebung in Europa teilweise stark unterscheidet, kann es aufgrund dieser Heterogenität zu verschiedenen Problemen im EU-Ausland kommen. Auch wenn die WEEE-Richtlinie einen grundlegenden rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Elektro- bzw. Elektronikaltgeräten, sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten teilweise enorm. Das betrifft beispielsweise die Einteilung der Elektrogeräte in die verschiedenen Produktkategorien.
Hinzu kommen oft auch sprachliche Probleme. Denn häufig ist die WEEE-Gesetzgebung im dementsprechenden Mitgliedsstaat nur in Landessprache verfügbar. Jeder Mitgliedsstaat muss nach der WEEE-Richtlinie zudem sicherstellen, dass Hersteller, die im eigenen Land vertreten sind, Bevollmächtigte in den anderen Mitgliedsstaaten benennen, eh sie dort Elektrogeräte bzw. Elektronikgeräte vertreiben.
WEEE-Richtlinie – Alles zur Richtlinie 2012/19/EU und entscheidenden Neuerungen
Bei der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE2) vom 4. Juli 2012 handelt es sich um eine Novellierung der ursprünglichen WEEE-Richtlinie 2002/96/EG. Sie trat am 14. August 2012 in Kraft und sollte bis zum 14. Februar 2014 durch die Länder in nationales Recht umgesetzt werden. Die tatsächliche Umsetzung der Änderungen erfolgte stufenweise. Die letzten Änderungen traten am 15. August 2018 in Kraft.

Als eine der wichtigsten Änderungen der neuen WEEE-Richtlinie 2012/19/EU erfolgte am 15. August 2018 die bis heute gültige Umstellung auf den offenen Anwendungsbereich (Open Scope). Damit fallen grundsätzlich alle elektrischen und elektronischen Geräte unter die Registrierungspflicht gemäß WEEE-Richtlinie. 2018 stellt somit einen Wendepunkt dar: Schließlich sind seitdem deutlich mehr Geräte registrierungspflichtig als noch unter der alten WEEE-Richtlinie 2002/96/EG. So gilt die Pflicht seit 15. August 2018 beispielsweise auch für Möbel und Bekleidung beziehungsweise Textilien mit elektrischen Funktionen.
Mit der Novellierung wurden die Kategorien für recyclingpflichtige Geräte in der WEEE-Richtlinie neu definiert. Seit Umstellung auf den offenen Anwendungsbereich (Open Scope) gelten die folgenden sechs Gerätekategorien:
- Wärmeüberträger
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
- Lampen
- Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte)
- Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Kleingeräte)
- Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
Diese Änderung gilt nicht ausschließlich für nach Novellierung der WEEE-Richtlinie neu erfolgten Registrierungen, sondern wirkt sich auch auf alle bestehenden Registrierungen vor der Umstellung auf den offenen Anwendungsbereich aus. Hersteller mussten bis zum 31.12.2018 selbst prüfen, ob eine Registrierung in einer neuen Geräteart gemäß WEEE-Richtlinie 2012/19/EU notwendig war und ob eine zusätzliche oder ersetzende Registrierung benötigt wurde.
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Im Dschungel der Umwelt Compliance und Recycling Vorschriften kann man sich leicht verlieren – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.
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WEEE-Richtlinie: Transfer in nationales Recht
Die Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU erfolgt in Deutschland durch das Elektrogesetz (ElektroG). Folglich werden durch das ElektroG das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geregelt.
Das Elektrogesetz sieht vor, dass sich jeder Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert und eine entsprechende WEEE-Nummer führt. Auch wenn die WEEE-Nummer in der Regel stets gleichbleibt, muss jeder Gerätetyp beziehungsweise jede neue Marke eines Herstellers separat bei der stiftung ear registriert werden. Ein Nichtnachkommen dieser Pflicht kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.
WEEE-Richtlinie: Was ist eine WEEE Nummer?
Bei der WEEE-Nummer handelt es sich um eine Herstellernummer, die nach einer erfolgreichen Registrierung bei der stiftung ear vergeben wird. Sie ist als eine Art Benutzer- oder Kundennummer zu verstehen, die auch für zukünftige Produktregistrierungen verwendet werden kann. Die Nummer setzt sich zusammen aus …
- einem Länderkürzel (bspw. „DE“ für Deutschland)
- einer 8-stelligen Ziffernfolge
Die WEEE-Nummer muss nach der WEEE-Richtlinie auf Rechnungen sowie beim Produktverkauf angegeben werden. Da es sich bei der stiftung ear um das offizielle Verzeichnis aller registrierten Elektrohersteller (bzw. derer Bevollmächtigten) in Deutschland handelt, können sämtliche Hersteller mithilfe der Nummer in der Datenbank online eingesehen werden. Auf diese Weise lässt sich leichter überprüfen, ob die WEEE-Richtlinie auf nationaler Ebene auch tatsächlich umgesetzt wird. Im Zweifelsfall besteht die Möglichkeit, eine bereits erteilte Registrierung zu widerrufen.
Sollten Sie Fragen bezüglich der WEEE-Nummer haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir übernehmen für Sie die Verantwortung und stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen der WEEE-Richtlinie erfüllen.
WEEE-Richtlinie: Rücknahmepflichten
In Deutschland müssen stationäre Händler, die Elektrogeräte an Endnutzer verkaufen oder abgeben, Elektro-Altgeräte annehmen, wenn sie pro Geschäft mindestens 400 m² Verkaufsfläche (Grundfläche; nicht Regalfläche) für Elektrogeräte nutzen. Bei Online-/Versandhändlern wird die Lager- und Versandfläche (pro Standort) herangezogen: Entfallen 400 m² davon auf Elektrogeräte, so sind geeignete Rückgabemöglichkeiten für Elektro-Altgeräte „in zumutbarer Entfernung zum Kunden“ zu schaffen.
Zurückgenommen werden müssen nur Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können. Dabei hat die Rücknahme beim Verkauf eines Elektrogerätes der gleichen Geräteart unentgeltlich zu erfolgen (1:1-Rücknahme). Übersteigt keine der äußeren Abmessungen des Elektro-Altgerätes eine Länge von 25 cm, so sind unabhängig vom Verkauf eines Elektrogeräts bis zu fünf Geräte (pro Kunde) unentgeltlich zurückzunehmen (0:1-Rücknahme). Weitere Informationen für Händler und Verkäufer liefert der Flyer „Elektro-Altgeräte-Rücknahme im Handel“ von der stiftung ear.
Umsetzung der WEEE-Richtlinie im europäischen Ausland
Während die Implementierung der WEEE-Richtlinie in Deutschland durch das Elektrogesetz (ElektroG) geregelt ist, gelten in anderen EU-Ländern wiederum andere nationale Gesetze. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was Sie beim Export in andere EU-Staaten beachten müssen.
Österreich
Wer Elektro-/Elektronikartikel in Österreich in den Verkehr bringen möchte, für den gilt die so genannte „Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten“ (EAG-VO), die große Ähnlichkeit mit dem deutschen ElektroG aufweist. Registrierung und Beantragung der WEEE-Nummer erfolgen hier direkt beim Umweltbundesamt. Die Kosten fallen dabei aber deutlich niedriger aus als in Deutschland.
Niederlande
In den Niederlanden ist neben der WEEE-Richtlinie die Unterscheidung zwischen gewerblich und privat genutzten Elektro-/ Elektronikgeräten ausschlaggebend für die anschließende Entsorgung und Wiederverwertung. Für die Rücknahme von Elektroschrott aus Haushalten (B2C) ist in den Niederlanden der Händler zuständig. B2B-Geräte müssen hingegen direkt bei den Produktherstellern abgegeben werden.
Die Einteilung in B2C- und B2B-Geräte erfolgt anhand einiger simpler Kriterien, wie z.B. dem Gewicht oder der Größe des Gerätes.
Dänemark
Anders als in den restlichen Ländern sind hier die lokalen Behörden für die Rücknahme von Elektroschrott gemäß der WEEE-Richtlinie verantwortlich. Diese Regelung betrifft sowohl Privathaushalte (B2C) als auch gewerblich genutzte Elektro- und Elektronikgeräte (B2B). Die Altgeräte werden dabei entweder
- einer von der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung gestellten Sammelstelle
- von der Gemeinde selbst (oder einem von der Gemeinde beauftragen Unternehmen) beim Endverbraucher abgeholt
Großbritannien
Im Vergleich zu anderen EU-Staaten hat die Umsetzung der WEEE-EU-Richtlinie in britisches Recht relativ lange gedauert. Laut den Waste Electrical and Electronic Equipment Regulations (WEEE-Richtlinie) ist jeder Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten seit 2006 dazu verpflichtet, einem der 40 Producer Compliance Schemes (PCS) beizutreten, die anschließend alle Aufgaben und Verpflichtungen, die sich aus der WEEE Richtlinie ergeben, übernehmen. Dazu gehören:
- Finanzierung sämtlicher Sammel-, Behandlungs- und Entwertungskosten
- Entsorgung und Wiederverwertung der Elektroaltgeräte
- Registrierung und jährliche Mengenberichterstattung
Darüber hinaus gilt für Händler in Großbritannien die so genannte „In-Store-Rücknahmepflicht: Beim Verkauf eines neuen Produkts, sind Sie alle dazu verpflichtet, ein altes Elektro-/Elektronikgerät aus derselben Kategorie entgeltfrei zurückzunehmen – es sei denn Sie haben zuvor einen Unkostenbeitrag an das Händler-Rücknahme-System entrichtet.
Dank unserer versierter Länderexperten sind wir auch über nationale Grenzen hinaus Ihr Ansprechpartner. Wir behalten für Sie gleichsam alle nationalen und internationalen Verpflichtungen im Blick und gewährleisten so Ihre vollständige Rechtskonformität.
Umsetzung der WEEE-Richtlinie im nicht europäischen Ausland
Aktuell gibt es auch in vielen Nicht-EU-Ländern gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen, die große Ähnlichkeiten mit der WEEE-Richtlinie aufweisen, so etwa in der Schweiz, in Norwegen oder in Liechtenstein. In der Schweiz beispielsweise regelt dies die „Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte“ (VREG). In Norwegen wird die Richtlinie in den Abfallrecycling und -behandlungsvorschriften (Abfallbestimmungen) („Forskrift om gjenvinning og behandling av avfall (avfallsforskriften)“ umgesetzt.
Weitere Informationen zu nationalen Umsetzungen der WEEE-Richtline finden Sie auch in unserem Blog!
Die Deutsche Recycling – Ihr Spezialist in Sachen WEEE-Gesetzgebung
Die deutsche Recycling hilft Ihnen als WEEE-Full-Service Dienstleister dabei, Ihre Verpflichtungen als Hersteller und Exporteur im Rahmen der WEEE-Richtline zu erfüllen und allen landesspezifischen Anforderungen gerecht zu werden, egal ob innerhalb Deutschlands, der EU oder weltweit.