Die EU-Abfallrahmenrichtlinie: Auswirkungen auf das ElektroG
Die Novelle des Elektrogesetzes (ElektroG3) bringt für Hersteller und Händler von Elektrogeräten mehr Pflichten mit, insbesondere bei der Entsorgung von Altgeräten. Grundlage sind verschärfte Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie, die über das bisherige ElektroG2 hinausgehen.