Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) – Artikel 3: Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 1 §§ 24 und 35 tritt am 13. Juli 2017 in Kraft.

Nutzen Sie unser Know how!

Sie haben Fragen oder benötigen bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes Hilfe? Gerne unterstützt Sie die Deutsche Recycling mit ihrem langjährigen und umfassenden Know how im Bereich Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungslizenzierung mit ihrem Full-Service von Registrierung und Lizenzierung bis zu Mengenmeldungen und Rücknahme / Verwertung. Sprechen Sie uns an!