WEEE REGISTRIERUNG PHOTOVOLTAIK

WIR KÜMMERN UNS UM IHRE WEEE-KONFORMITÄT

Sind Sie Hersteller, Händler, Vertreiber oder Importeur von Photovoltaik-Modulen, Wechselrichtern, Wärmepumpen oder Speichersystemen? Sie handeln international mit Waren? Dann sind Sie von gesetzlichen Verpflichtungen betroffen, die sich aus nationalen und internationalen Gesetzen rund um die Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien & Verpackung ergeben.

Sobald Sie Produkte in Verkehr bringen, gilt: Sie sind von der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) betroffen. Diese umfasst die Registrierung oder Lizenzierung, die Rücknahme, die Entsorgung und das Recycling, aber auch die Mengenmeldungen und die Berichterstattung an die Behörden.

Mit unserer umfangreichen Expertise und einem weltweiten Netzwerk sichern wir Ihnen sowohl Rechtskonformität als auch erhebliche Kostenvorteile.

360° WEEE Photovoltaik Service

PV Modul WEEE Recycling PhotovoltaikWir bieten einen 360° Service für alle, die Compliance gemäß der WEEE-, Batterie-, Verpackungsrichtlinie benötigen. Darunter fallen z.B. Hersteller, Händler, Vertreiber und ggfs. auch EPC’s, Solarparkbetreiber & Installateure, wenn diese als Erstinverkehrbringer agieren. Auch für ausländische Unternehmen, ohne eigene Niederlassung besteht eine Registrierungspflicht. Diese kann jedoch nur über einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen, was die Deutsche Recycling in diesem Fall übernimmt.

PV-Module fallen erst seit dem 24.10.2015 unter das Elektrogesetz. In diesem Jahr, wurde der s.g. “Open Scope” europaweit eingeführt und nahezu alle elektronischen Produkte sind seitdem Registrierungspflichtig, mit Ausnahme derjenigen die explizit genannt werden. Spätestens seit 2016 sind PV-Module in allen EU-Mitgliedstaaten meldepflichtig.

Mit der Deutsche Recycling haben Sie einen Partner für alle relevanten Themen und Produkte. Dazu gehören nicht nur PV-Module / Solarmodule, sondern auch Wechselrichter, Steuer- und Überwachungsgeräte sowie Wärmepumpen u. v.m.

Wechselrichter sind bereits seid 2005 unter dem Anwendungsbereich des ElektroG zu finden und Meldepflichtig. Je nachdem ob eine der Kanten des Produktes > oder < 50cm ist, fallen diese entweder in die Kategorie 4 Großgeräte oder Kategorie 5 Kleingeräte. Gleiches gilt für Wärmepumpen.

Auch für Energie- Stromspeicher, bieten wir Ihnen das vollständige Serviceprogramm gemäß der Batterierichtlinie (int.) bzw. dem BattG (Batteriegesetz) in Deutschland an. Speichersysteme werden als Industriebatterie eingestuft. Hierfür müssen Sie Ihren Kunden eine kostenlose Rückgabemöglichkeit anbieten. Über die tatsächlich entsorgten Mengen müssen Nachweise in Form von Mengenbilanzen geführt werden, welche an die zuständige Stelle des UBA (Umweltbundesamt) transferiert werden.

PV-Module, Wechselrichter, Wärmepumpen oder Speichersysteme, werden auch immer mit entsprechendem Versandmaterial zum Schutz der Ware Versand. Je nach Art der Verpackung und je nach Vertriebskanal, ist hier auch die Verkaufsverpackung (Anfallort private Endkunden) oder die Transportverpackung (Anfallort gewerbliche Kunden) melde und/oder bei einem System Lizenzierungspflichtig, genauso wie Elektrogeräte und Batterien.

Weltweiter Service

Abhängig davon, in welche Länder Sie vertreiben, bieten wir die passende Beratung und Service an. Wir prüfen ob und in welchem Umfang Sie je nach Produkten und Vertriebsweg Verpflichtungen gemäß den o.g. Richtlinien haben oder nicht. Im Rahmen eines Compliance Checks, lässt sich auch in Ländern über Europa hinaus ermitteln, ob es dort annähernde Verpflichtungen gibt oder nicht, was mitlerweile häufig der Fall ist. Da die einzelnen Verpflichtungen je Land schon sehr unterschiedlich sind mit mehreren verschiedenen Anlaufstellen, bieten wir Ihnen die komplette Lösung, mit nur einem Ansprechpartner, der Deutschen Recycling.

  • Ordnungsgemäße Behandlung der Geräte und Entsorgung von Elektroschrott gemäß WEEE und ElektroG.
  • Fachgerechtes Recycling des Elektroschrotts (ggfs. Prüfung auf Wiederverwendung)
  • Container-Abholung entsprechend stiftung ear-Anordnung
  • Verwertungsnachweise
  • Standortentsorgung/Eigenrücknahme

WEEE International

Management Service:

  • Individuelle Beratung zur europäischen und weltweiten rechtlichen Verpflichtungen, basierend auf Ihren Produkten und Vertriebsmodellen
  • Compliance Check und Optimierung ggf bestehender Registrierungen
  • Legal monitoring und aktuellste Information zu anstehenden gesetzlichen Änderungen oder neuen Gesetzen
  • Rechtssicherheit und Beseitigung vorhandener Rechtsrisiken
  • Outsourcing von Haftung durch Übernahme des Gesamtprozesses
  • Einsparung interner Ressourcen

Unsere Leistungen:

  • Registrierung bei den zuständigen Behörden
  • Übernahme und Durchführung der fristgerechten und regelmäßigen Meldungen
  • Rücknahme und Recycling inkl. der Umsetzung der Rücknahmepflichten des Onlinehandels
  • Bevollmächtigtengestellung
  • Garantiehinterlegungen entsprechend der In-Verkehr gebrachten Mengen
  • Übernahme der kompletten Korrespondenz, Kommunikation und Dokumentation mit Behörden und Rücknahmesystemen
  • Rechnungsprüfung und Freigabe der Rechnungen von Behörden und Rücknahmesystemen inkl. Reklamationsservice und optionalen payment processing (Zahlungsservice)

Batteriegesetz national und international

  • Bedarfsanalyse
  • Auswahl des passenden Rücknahmesystems/Recyclingsystems
  • Mengenmeldungen
  • Reportings
  • Abrechnung und Dokumentation
  • Weltweite Expertise im Bereich der internationalen Batterielizenzierung
  • Wirtschaftlich effiziente Lösungen der Batterielizenzierung durch individuelle Optimierung
  • Rechtskonformes Handeln und die Vermeidung von Strafzahlungen
  • Entlastung von zeitaufwändigem Einarbeiten eigener Mitarbeiter/innen
  • Legal Monitoring garantiert rechtzeitige Anpassung an aktuelle Änderungen des BattG, der EU-Batterierichtlinien oder internationaler Regelungen
  • Internationales Know-How bzgl. der landesspezifischen Anforderungen (internationale/nationale Batterieordnungen/Gesetze/Richtlinien)

Abhängig davon, in welche Länder Sie vertreiben, bieten wir die passende Beratung und Service an. Wir prüfen ob und in welchem Umfang Sie je nach Produkten und Vertriebsweg Verpflichtungen gemäß den o.g. Richtlinien haben oder nicht. Im Rahmen eines Compliance Checks, lässt sich auch in Ländern über Europa hinaus ermitteln, ob es dort annähernde Verpflichtungen gibt oder nicht, was mitlerweile häufig der Fall ist. Da die einzelnen Verpflichtungen je Land schon sehr unterschiedlich sind mit mehreren verschiedenen Anlaufstellen, bieten wir Ihnen die komplette Lösung, mit nur einem Ansprechpartner, der Deutschen Recycling.

Besondere Herausforderung bei PV-Modulen

Beispiel Deutschland: Eine besondere Herausforderung bei PV-Modulen, ist die Tatsache, dass ein Großteil an Modulen im gewerblichen (B2B) Bereich genutzt wird, die Registrierung jedoch unter der Kategorie 4 oder 5, B2C, erfolgen muss.

Da PV-Module, sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden können und in Art und Beschaffenheit nicht besonders voneinander abweichen, werden diese als s.g. Dual-Use-Geräte bewertet, welche immer als B2C-Produkte zu deklarieren sind. Für B2C-Produkte muss zwingend eine insolvenzsichere Garantie hinterlegt sein, um den Registrierungsantrag stellen zu können. Darüber hinaus müssen sich Hersteller am öffentlich-rechtlichen Sammelsystem beteiligen, weil Privatkunden Altmodule dort in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgeben dürfen.

Hersteller erhalten dann s.g. Abhol- und Aufstellungscode und müssen dort gesammelte Altmodule mit entsprechenden Behältern abholen lassen, der fachgerechten Wiederverwendung oder Entsorgung zuführen, Entsorgungsnachweise erbringen und neue Behälter wieder aufstellen lassen, ohne dass auch nur ein Modul dieses Herstellers dabei war. Module werden an den Wertstoffhöfen leider nicht gesondert in die einzelnen Technologietypen vorsortiert. Das führt dazu, dass siliziumbasierte (mono-, polykristalline, amorphe) Technologien oftmals mit CIGS oder CdTe Modulen vermischt werden und so nicht direkt an eine Verwertungsanlage gehen können. Viele dieser Sammelstellen, auch als Öre’s (öffentlich-rechtlich) bekannt, können jedoch die Anlieferung größerer Mengen oder von gewerbetreibenden ablehnen. Hersteller müssen daher, auch für solche Fälle, in der Lage sein, eine zumutbare Rückgabemöglichkeit anzubieten und eine kostenlose Entsorgung zu gewährleisten.

Die Deutsche Recycling bietet auch hier eine effiziente und transparente Lösung.