ElektroG: Was regelt das Elektrogesetz? Was Hersteller & Vertreiber wissen sollten.
Inhaltsverzeichnis
- ElektroG2 (Elektrogesetz 2): Was ist das?
- Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG
- Elektrogesetz: Passive Geräte
- Nach §9 Elektrogesetz: Kennzeichnungspflicht (WEEE-Kennzeichnung)
- WEEE-Kennzeichnung gemäß Elektrogesetz-Kennzeichnungspflicht
- WEEE-Kennzeichnung im Ausland
- Händler und das Elektrogesetz: Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte
- Unterschied nach Elektrogesetz: B2B (gewerbliche Geräte) und B2C (Haushaltsgeräte)
- Zusammenfassung
- Wie können Hersteller die Verpflichtungen des Elektrogesetzes möglichst einfach sicherstellen?

Das Elektrogesetz in Deutschland (ElektroG) regelt das Inverkehrbringen, die Entsorgung und die Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es steuert unter anderem auch, welche Geräte zu registrieren und zu kennzeichnen sind (etwa mit dem allgegenwärtigen Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“). Doch was fällt alles unter die Definition eines Elektrogerätes? Einfach gesagt: ein Elektrogerät ist ein Gerät, das einen elektrischen Strom oder ein elektrisches Feld für seinen ordnungsgemäßen Betrieb benötigt.
Zur Registrierung im Sinne des ElektroG verpflichtet sind Hersteller, Vertreiber, Importeure und Direktversender. Wird, auch unwissentlich, ein nicht registriertes oder fehlerhaft registriertes Elektrogerät angeboten, stellt dies gemäß ElektroG eine Ordnungswidrigkeit dar. Damit gelten auch die entsprechenden Pflichten und Risiken sowohl für den Bereich der wettbewerbsrechtlichen Inanspruchnahme (Abmahnung) als auch für den öffentlich-rechtlichen Verantwortungsbereich.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (auch Elektrogesetz oder ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. Es regelt somit das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Wie auch die WEEE-Richtlinie hat das Elektrogesetz die Abfallvermeidung und das Stärken der Wiederverwertung zum Ziel. Darüber hinaus soll das ElektroG Hersteller von Elektrogeräten in die Verantwortung nehmen. Der vollständige Name des ElektroG lautet: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Seltener wird es auch als Elektronikgerätegesetz, Elektronikgesetz oder Elektronikschrottverordnung bezeichnet.
ElektroG2 (Elektrogesetz 2): Was ist das?
Grundsätzlich werden die Begriffe ElektroG2 und ElektroG sowie Elektrogesetz 2 und Elektrogesetz synonym verwendet. Streng genommen handelt es sich bei dem ElektroG2 um eine Novellierung des ursprünglichen Elektrogesetz, die stufenweise von 2014 bis 2018 in Kraft trat. Das ElektroG2 wiederum basiert auf der Novellierung der ursprünglichen WEEE-Richtlinie 2002/96/EG, also auf der neueren WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, auch WEEE2 genannt.
Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG
Gemäß § 3 ElektroG sind Elektro- oder Elektronikgeräte Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind und …
- zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, …
- oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.
Elektrogesetz: Passive Geräte
2019 gab es eine Änderung am ElektroG, durch die viele Geräte in den Geltungsbereich des Elektrogesetzes fallen, die vorher nicht betroffen waren: passive Geräte. Seit dieser Änderung gilt grundsätzlich jeder Artikel, der elektrische Energie nutzt, diese durchleitet oder misst, als Elektro- oder Elektronikgerät. Folglich fallen nicht nur Geräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Mikrowellen unter diese Definition, sondern auch passive Geräte ohne eigene Stromversorgung, etwa USB-Sticks oder Lade- und Verbindungskabel. Dem liegt eine Änderung am ElektroG zugrunde, die am 01.05.2019 wirksam wurde – seitdem schließt das Elektrogesetz passive Geräte ein.
Auch Produkte, die viele Menschen intuitiv nicht als Elektrogeräte einordnen würden, werden somit vom ElektroG erfasst: So gelten die entsprechenden Pflichten und Auflagen etwa auch für batteriebetriebene Armbanduhren, Tresore mit elektronischem Schloss oder Möbel mit integrierter Beleuchtung.
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Nach §9 Elektrogesetz: Kennzeichnungspflicht (WEEE-Kennzeichnung)
Gemäß § 9 ElektroG müssen Inverkehrbringer die in Verkehr gebrachten Geräte besonders kennzeichnen. Umgangssprachlich werden die notwendigen Kennzeichnungen auch WEEE-Kennzeichnung genannt, in Anlehnung an die europäische WEEE-Richtlinie, auf der das Elektrogesetzt basiert.
WEEE-Kennzeichnung gemäß Elektrogesetz-Kennzeichnungspflicht
Eine WEEE-Kennzeichnung beinhaltet unter anderem das Aufbringen des Geräteherstellernamens beziehungsweise des entsprechenden Markennamens, unter dem das Gerät bei der Stiftung ear registriert ist, auf dem jeweiligen Gerät. Produkte, die sich an Endverbraucher richten, sind zudem mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen. Dieses steht für den Hinweis, dass eine Entsorgung über den Hausmüll nicht zulässig ist. Hier kennt das Elektrogesetz Ausnahmen: In bestimmten Fällen kann das Symbol statt auf dem Gerät auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein aufgedruckt werden.
Zusätzlich zur Elektrogesetz-Kennzeichnungspflicht gilt für Inverkehrbringer die Informationspflicht gegenüber privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG. Diese sieht unter anderem vor, dass auf die Auswirkungen unsachgemäßer Entsorgung von Elektroaltgeräten hingewiesen, auf die Eigenverantwortung der Endnutzer bei der Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten informiert und die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne erklärt wird. Es gelten, neben den genannten Punkten, weitere Informationspflichten gemäß § 18 Elektrogesetz und gemäß § 9 Elektrogesetz weitere Kennzeichnungspflichten.

Bild: Gemäß Elektrogesetz gilt die Kennzeichnungspflicht (WEEE-Kennzeichnung) mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne für Produkte, die sich an Endverbraucher richten. © fotohansel/stock.adobe.com
WEEE-Kennzeichnung im Ausland
Je nach Land, in dem Produkte in Verkehr gebracht werden, können unterschiedliche WEEE-Kennzeichnungen notwendig sein. Beispielsweise gilt in Frankreich seit 2021 die Pflicht, das sogenannte Triman-Logo auf Elektrogeräten oder dessen Verpackung anzubringen. Bezüglich der WEEE-Kennzeichnung im Ausland ist unbedingt zu beachten: Die jeweils landesspezifischen Regelungen gelten nicht nur für Unternehmen, die ihren Sitz im jeweiligen Land haben, sondern für alle, die Produkte dort auf den Markt beziehungsweise in Verkehr bringen. Demnach gilt die Pflicht zur WEEE-Kennzeichnung beispielsweise auch für Exporteure.
Sie haben Fragen zur Elektrogesetz-Kennzeichnungspflicht? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir unterstützen Sie gerne!
Händler und das Elektrogesetz: Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte
Für (Online-)Händler gilt unter Umständen gemäß Elektrogesetz eine Rücknahmepflicht: Entfallen mindestens 400 m² ihrer Versand-, Lager- und Verkaufsfläche in Deutschland pro Standort auf Elektro- und Elektronikgeräte, so müssen sie geeignete Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte „in zumutbarer Entfernung zum Kunden“ schaffen. Die zurückgenommenen Altgeräte können gesammelt und anschließend entweder an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Bevollmächtigte oder Rücknahmesysteme übergeben werden. Auch die Beauftragung eines zertifizierten Entsorgungsunternehmens ist möglich.
Dabei gilt gemäß Elektrogesetz: Rücknahme ist nur für Geräte zu leisten, die in privaten Haushalten genutzt werden können. Wird im Zuge der Rücknahme ein Gerät der gleichen Geräteart verkauft, so hat die Rücknahme unentgeltlich zu erfolgen (1:1-Rücknahme). Unabhängig vom Verkauf eines Elektrogeräts müssen Händler bis zu fünf Geräte pro Kunde unentgeltlich zurücknehmen (0:1-Rücknahme) – vorausgesetzt, dass keine der äußeren Abmessungen des Altgeräts eine Länge von 25 cm übersteigt. Für den Kunden muss die Rücknahme an sich kostenlos sein. Eventuell anfallende Versand- oder Abholungskosten, beispielsweise, wenn die Rückgabe an einen Online-Händler erfolgt, muss der Kunde selbst tragen.

Das Elektrogesetz sieht eine Rücknahmepflicht für Händler vor, bei denen mindestens 400 m² Versand-, Lager- und Verkaufsfläche für Elektrogeräte genutzt werden. Bild: © Nomad_Soul/stock.adobe.com
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Unterschied nach Elektrogesetz: B2B (gewerbliche Geräte) und B2C (Haushaltsgeräte)
Das Elektrogesetz unterscheidet zwischen Business-to-Business- (B2B) und Business-to-Consumer (B2C) Geräten. So gilt gemäß Elektrogesetz: B2B-Geräte sind Elektro- und Elektronikgeräte, deren tatsächliche Verwendung ausdrücklich nicht in privaten Haushalten stattfindet oder die bestimmungsgemäß nicht in privaten Haushalten verwendet werden. Der Inverkehrbringer muss diese Umstände bei der Stellung des Registrierungsantrags glaubhaft machen.
Gelingt dies nicht, gelten diese Geräte gemäß Elektrogesetz nicht als B2B- sondern als B2C-Geräte. Anders als B2B-Geräte sind B2C-Geräte laut Elektrogesetz solche, die in privaten Haushalten, etwa in der Wohnung oder im zugehörigen Garten, genutzt werden können. Somit ist nicht der Vertriebsweg entscheidend darüber, ob ein Gerät vor dem Elektrogesetz als B2B- oder B2C-Gerät eingestuft wird, sondern der Ort der ausschließlichen Nutzung.
Zusammenfassung
Verpflichtet sind laut Definition alle, die gewerbsmäßig:
- Produkte unter eigenem Markennamen herstellen und erstmals in Deutschland in Verkehr bringen.
- Elektro- und Elektronikgeräte anderer Anbieter in eigenen Produkten und/oder unter dem eigenen Markennamen in Deutschland weiterverkaufen.
- Elektrogeräte erstmals in Deutschland einführen und in Verkehr bringen.
Was sind die Konsequenzen bei einer Nichtlizenzierung?
Verstöße gegen die Registrierungspflicht und Rücknahmepflicht nach dem Elektrogesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem sechsstelligen Betrag geahndet werden kann. Die Verpflichteten erhalten durch die Registrierung bei der Stiftung ear eine achtstellige WEEE-Nummer, die im täglichen Geschäftsverkehr analog zur UST-Nr. zu führen ist. Zusätzlich werden alle verpflichteten Unternehmen in einem öffentlichen einsehbaren Register geführt. Entsprechend hoch ist die Transparenz für Dritte und das
Folgerisiko. Eine Falsch- oder Nichtregistrierung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird außerdem als abmahnbarer Wettbewerbsverstoß eingestuft. Dies hat den gewünschten Effekt, dass sich der Markt selbst reguliert.
Die Verpflichteten erhalten durch die Registrierung bei der Stiftung ear eine achtstellige WEEE-Nummer, die im täglichen Geschäftsverkehr analog zur UST-Nr. zu führen ist. Zusätzlich werden alle verpflichteten Unternehmen in einem öffentlichen einsehbaren Register geführt. Entsprechend hoch ist die Transparenz für Dritte und das Risiko auf eine Abmahnung nach dem Elektrogesetz. Dies hat den gewünschten Effekt, dass sich der Markt selbst reguliert.
Wie können Hersteller die Verpflichtungen des Elektrogesetzes möglichst einfach sicherstellen?
Jeder verpflichtete Hersteller, Vertreiber, Importeur und Direktversender muss nach dem Elektrogesetz eine Registrierung bei der zuständigen Behörde (Stiftung ear) vornehmen, bevor die entsprechenden Produkte in den Verkehr gebracht werden dürfen. Übrigens erfordert auch das bloße Anbieten von E-Geräten eine Registrierung. Die Registrierung ist als aufwendig zu bezeichnen. Grob gesagt müssen Hersteller die drei folgenden Schritte einleiten und beachten:
- Registrierung aller Marken/Gerätearten auf Basis von Jahresplanmengen – ab Freigabe und Erhalt der WEEE-Nummer monatliche IST-Mengen-Meldung sowie eine Jahresabschlussmeldung
- Hinterlegung von insolvenzsicheren Garantien mit Sicherheitsleistung der Rückgriffsansprüche der ear – die Höhe ist abhängig von Planmengen
- Sicherstellung der deutschlandweiten Entsorgung der Sammelbehälter für Elektroaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Den Herstellern werden Abholordnungen/Bereitstellungsanordnungen (Entsorgungsaufträge) in ganz Deutschland zugeteilt und diese müssen die Behälter innerhalb von
96 Stunden abholen lassen.
Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Der Leitfaden für Onlinehändler
Der Onlinehandel boomt – auch 2021. Was gerade jetzt besonders wichtig ist: Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann. Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher. Leitfaden herunterladen
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