Wo Waren in Umlauf gebracht werden, fallen in der Regel Verpackungen an. Wie mit diesen umzugehen ist, regelt seit dem 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz. Dies sieht vor, dass sich Gewerbetreibende, die Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringen, bei der neugeschaffenen „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ registrieren müssen. Ferner müssen sie Auskunft darüber geben, wie sie die Verpackungen entsorgen bzw. wiederverwerten. Durch das neue Gesetz sollen die Mengen an Verpackungsmüll reduziert und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für alle Akteure verbindlicher gestaltet werden.
Was versteht man unter Verkaufsverpackungen?
Der Begriff Verkaufsverpackungen umfasst alle Verpackungen, die der Endverbraucher zusammen mit der Ware erwirbt. Man spricht hier von einer Einheit, bestehend aus Ware und Verpackung. Zu den Verkaufsverpackungen zählen auch sogenannte Serviceverpackungen. Dieser Begriff bezeichnet Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderen Dienstleistern, die die Übergabe von Waren an private Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Das trifft zum Beispiel für Brötchentüten oder Pappteller zu. Versandverpackungen, die die postalische Zustellung der Ware an den Endverbraucher ermöglichen, zählen ebenfalls zu den Verkaufsverpackungen. Auch Luftpolsterfolie und anderes Füllmaterial, das bevorzugt im Online-Handel zum Einsatz kommt, zählt zur Verkaufsverpackung.
Was ist die Meldung von Verkaufsverpackungen und wie funktioniert sie?
Um ihrer Pflicht zur Entsorgung und Wiederverwertung von Verkaufsverpackungen nachzukommen, schließen Gewerbetreibende in der Regel einen Vertrag mit einem Entsorgungsdienstleister wie der Deutschen Recycling ab. Im Rahmen der Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister müssen die Hersteller und Händler angeben, mit welchem Dienstleister sie zusammenarbeiten. Ein Abgleich erfolgt über die Betreiber der Datenbank. Die Gewerbetreibenden müssen bei der Meldung von Verkaufsverpackungen angeben, welche Verpackungen sie in welchem Umfang durch den Dienstleister entsorgt haben bzw. perspektivisch entsorgen werden.
Hierzu zählen:
- eine Mengenmeldung, die Auskunft über die Gesamtmenge gibt
- den Anteil an Verpackungen und
- den Anteil an lizenzierten Verpackungen.
Administrativ gehören hierzu aber auch Abrechnungen, Reporting und Dokumentation im Rahmen der Korrespondenz mit der zentralen Meldestelle.
Gut zu wissen: Laut dem neuen Verpackungsgesetz dürfen Anmeldung und Reporting nur noch vom Unternehmen selbst vorgenommen werden. Zukünftig darf sich bei der operativen Umsetzung nicht mehr eines Dritten bedient werden!
Was ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister?
Das neue Verpackungsgesetz sieht vor, dass sich alle Hersteller und Händler bis zum 1. Januar 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (www.verpackungsregister.org) registrieren müssen. Ziel ist es, besser kontrollieren zu können, ob alle Gewerbetreibenden ihrer gesetzlichen Pflicht zur Entsorgung und Wiederverwertung ihrer Verpackungen nachkommen. Dieser Pflicht konnten sich in der Vergangenheit vor allem kleinere Händler aus dem Online-Bereich immer wieder entziehen. Kontrollinstanzen und Sanktionierungsmöglichkeiten fehlten. Mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes und der damit verbundenen Registrierungspflicht soll sich das ändern.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister dient auch dem Verbraucherschutz. Sie ist für den Endkunden öffentlich im Internet einsehbar. Die Kosten für die Unterhaltung der Datenbank übernehmen die Dualen Systeme und andere Entsorgungsdienstleister. Überwacht wird die Zentrale Stelle Verpackungsregister vom Umweltbundesamt.
Für wen gilt die Registrierungspflicht?
Die Registrierungspflicht gilt für alle Gewerbetreibenden, die auch jetzt schon gemäß Verpackungsverordnung dazu verpflichtet sind, für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verkaufsverpackungen zu sorgen, sofern diese beim Endkunden anfallen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die verpackten Produkte im Online-Handel oder im stationären Ladengeschäft angeboten werden. Entscheidend ist, dass der Gewerbetreibende die Verpackung als erster in den Markt gebracht hat. Wer sich der Registrierungspflicht widersetzt, muss mit empfindlichen Geldbußen und Verkaufsverboten rechnen.
Was bezweckt die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz?
Durch das neue Verpackungsgesetz und die Zentrale Stelle Verpackungsregister will der Staat die Mengen an Verpackungsmaterial reduzieren. Dies soll auch durch finanzielle Anreize erreicht werden: Voraussichtlich werden die Kosten für die Entsorgung und Wiederverwertung umweltfreundlicher Verpackungen niedriger sein als für schlecht recycelbare Verpackungen, z.B. aus Kunststoffen. Durch das neue Verpackungsgesetz und die Registrierungspflicht sollen außerdem die Kosten für die Entsorgung und die Wiederverwertung von Verpackungen (z. B. Verkaufsverpackungen) gleichmäßiger auf alle Hersteller und Händler verteilt werden.