Startseite » Die erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland

Die erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland

9 Minuten
Jetzt persönliche Beratung erhalten
Erhalten Sie Ihr Angebot

Die erweiterte Herstellerverantwortung (englisch Extended Producer Responsibility, kurz EPR) verpflichtet Hersteller, Importeure und Vertreiber dazu, über den Verkauf hinaus auch für die Rücknahme, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Erzeugnisse nach der Nutzungsphase aufzukommen.

Das Konzept beruht auf dem Verursacherprinzip. Wer ein Produkt entwickelt und gestaltet, hat den größten Einfluss auf dessen Umweltauswirkungen und soll deshalb auch die Kosten tragen, die am Ende des Produktlebenszyklus anfallen. Anstatt die Allgemeinheit mit diesen Kosten zu belasten, bezieht die EPR sie in die Preisbildung ein und schafft damit einen Anreiz, Produkte von vornherein ressourcenschonender, langlebiger und recyclingfähiger zu gestalten.

Die Idee geht auf den schwedischen Wissenschaftler Thomas Lindhqvist zurück, der den Begriff 1990 erstmals formell einführte. Deutschland übernahm früh eine Vorreiterrolle, als die Verpackungsverordnung von 1991 als weltweit eines der ersten Regelwerke umfassende Rücknahmepflichten für Hersteller festschrieb und mit seinem Markenzeichen „Der Grüne Punkt“ die Gründung des dualen Systems Deutschland anstieß. Seither hat sich die EPR zu einem zentralen Baustein der europäischen und deutschen Umweltgesetzgebung entwickelt, der heute Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Einwegkunststoffe und seit 2025 auch Textilien umfasst.

Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über Rechtsrahmen, Funktionsweise und Wirksamkeit der erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland.

Rechtlicher Rahmen

Die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) verankert die EPR als allgemeines Prinzip der europäischen Abfallpolitik. Mit der Novellierung durch die Richtlinie (EU) 2018/851 hat der europäische Gesetzgeber erstmals verbindliche Mindestanforderungen an EPR-Systeme eingeführt. Diese umfassen unter anderem klare Pflichtendefinitionen für Hersteller, Vorgaben zur Kostentragung, Berichts- und Transparenzpflichten sowie die Möglichkeit, finanzielle Beiträge anhand ökologischer Kriterien zu staffeln, die sogenannte Öko-Modulation.

Auf Produktebene konkretisieren mehrere EU-Rechtsakte die Herstellerverantwortung für einzelne Warengruppen. Die Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG), die WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU) für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542), die Altfahrzeug-Richtlinie (Richtlinie 2000/53/EG) sowie die Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904) verpflichten die Mitgliedstaaten jeweils zur nationalen Umsetzung. Mit der Richtlinie (EU) 2025/1892 hat die EU im Oktober 2025 zudem eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt, die bis zum 17. Juni 2027 in nationales Recht zu überführen ist.

Umsetzung in Deutschland

In Deutschland ist die Produktverantwortung als nationale Ausprägung der EPR in den §§ 23 bis 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) geregelt. Diese Vorschriften richten sich an jeden, der Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt. Bereits das Vorgängergesetz, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1996, hatte die Produktverantwortung als tragendes Prinzip im deutschen Abfallrecht verankert. Mit dem KrWG von 2012 wurde sie an den weiterentwickelten europäischen Rahmen angepasst.

Die praktische Ausgestaltung erfolgt über produktspezifische Fachgesetze und Verordnungen, die jeweils eigene Pflichten, Registrierungsstellen und Vollzugsstrukturen vorsehen:

 

So funktioniert die erweiterte Herstellerverantwortung

Bevor ein Hersteller, Importeur oder Vertreiber ein Produkt erstmals in Deutschland auf den Markt bringt, muss er sich bei der zuständigen Stelle registrieren. Für Verpackungen geschieht das über die Datenbank LUCID der ZSVR, für Elektrogeräte über das Register der Stiftung EAR und für Batterien beim Umweltbundesamt. Ohne gültige EPR-Registrierungsnummer darf das jeweilige Produkt in Deutschland nicht vertrieben werden.

Nach der Registrierung folgt die finanzielle Beteiligung. Im Verpackungsbereich bedeutet das die sogenannte Systembeteiligung: Der Inverkehrbringer schließt einen Vertrag mit einem oder mehreren dualen Systemen und meldet die Mengen und Materialarten seiner Verpackungen. Auf Basis dieser Mengenmeldungen berechnet das duale System ein Lizenzentgelt, das die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen abdeckt. Je nach Material, Recyclingfähigkeit und Menge können diese Entgelte erheblich variieren. Bei Elektrogeräten und Batterien funktioniert die Finanzierung nach einem ähnlichen Prinzip, wobei die Hersteller hier entweder direkte Verträge mit Entsorgungsdienstleistern abschließen oder sich an kollektiven Rücknahmesystemen beteiligen.

Hersteller können ihre Pflichten entweder individuell erfüllen oder an sogenannte Producer Responsibility Organisations (PROs) übertragen. In Deutschland übernehmen diese Rolle im Verpackungsbereich die dualen Systeme, im Batteriebereich die gemeinsamen Rücknahmesysteme wie GRS Batterien oder REBAT. Die PROs organisieren und finanzieren die Sammlung, Verwertung und Berichterstattung im Auftrag der angeschlossenen Hersteller und bündeln so den administrativen Aufwand. Gerade für kleinere Unternehmen oder ausländische Hersteller, die über keinen eigenen Sitz in Deutschland verfügen, ist die Zusammenarbeit mit einer PRO oder einem spezialisierten Compliance-Dienstleister häufig der einzig praktikable Weg, die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.

Hersteller müssen ihre in Verkehr gebrachten Mengen regelmäßig melden, in bestimmten Fällen eine jährliche Vollständigkeitserklärung abgeben und die ordnungsgemäße Verwertung ihrer Produkte nachweisen können. Die zuständigen Behörden und Registerstellen gleichen diese Daten ab und können bei Unstimmigkeiten Nachprüfungen einleiten. Verstöße gegen die Registrierungs-, Melde- oder Beteiligungspflichten werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und können Bußgelder von bis zu 200.000 Euro sowie Vertriebsverbote nach sich ziehen.

Zahlen, Daten & Fakten zur erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland

Ob die erweiterte Herstellerverantwortung ihre Ziele tatsächlich erreicht, lässt sich am besten anhand der Sammel- und Recyclingquoten ablesen.

Im Verpackungsbereich kann Deutschland auf eine insgesamt positive Bilanz verweisen. Die dualen Systeme führten im Jahr 2024 rund 5,5 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle einer Verwertung zu, was gut 90 Prozent der bei den Systemen beteiligten Verpackungen entspricht. Besonders deutlich zeigt sich der Fortschritt bei Kunststoffverpackungen: Deren werkstoffliche Verwertungsquote stieg von 42 Prozent im Jahr 2018 auf rund 71 Prozent im Jahr 2024. Auch die Gesamtrecyclingquote für Leichtverpackungen lag 2024 mit rund 53 Prozent über der gesetzlichen Vorgabe von 50 Prozent.

Bei Elektro- und Elektronikaltgeräten zeigt sich ein ganz anderes Bild. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsammelquote liegt seit 2019 bei 65 Prozent. Tatsächlich erreichte Deutschland 2023 lediglich 29,5 Prozent, und auch 2024 stagnierte die Quote bei etwa 30 Prozent. Damit verfehlt Deutschland die EU-Vorgabe seit Jahren erheblich. Als Ursachen gelten unter anderem die falsche Entsorgung von Kleingeräten über den Restmüll, illegale Exporte sowie ein zu geringes Netz an verbrauchernahen Rückgabemöglichkeiten.

Die Sammelquote für Gerätebatterien hat sich zuletzt positiver entwickelt. Im Jahr 2024 lag sie bei 53,8 Prozent und übertraf damit sowohl die deutsche Mindestvorgabe von 50 Prozent als auch das europäische Sammelziel von 45 Prozent. Mit der EU-Batterieverordnung steigen die Anforderungen allerdings deutlich an: Bis 2027 gilt eine Mindestquote von 63 Prozent, bis 2030 von 73 Prozent.

Die folgende Übersicht stellt die aktuellen Quoten den gesetzlichen Zielvorgaben gegenüber:

Auswirkungen auf Hersteller und Marktstrukturen

Für Hersteller bedeutet der Repairability Score eine deutliche Veränderung der bisherigen Produktstrategie. Reparierbarkeit wird zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor und muss bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigt werden.

Die Anforderungen umfassen unter anderem:

  • Integration modularer Bauweisen
  • Verbesserung der Zugänglichkeit von Komponenten
  • Optimierung logistischer Prozesse für Ersatzteile
  • Bereitstellung umfassender technischer Informationen

Der Repairability Score wirkt somit nicht nur auf das Endprodukt, sondern auf die gesamte Wertschöpfungskette. Hier werden Hersteller zukünftig transparente Informationen zusammenstellen müssen, die eingehend geprüft werden. Gerade mit der neuen Kontrollpflicht von Online-Marktplätzen und der verstärkten Prüfung von EPR-Registrierungsnummern wird hier ein kontrolliertes Umfeld geschaffen, was Compliance garantieren soll.

Aktuelle Entwicklungen rund um die erweiterte Herstellerverantwortung

Die erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland und Europa befindet sich in einer Phase erheblicher regulatorischer Dynamik. Mehrere Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene werden den Rahmen in den kommenden Jahren grundlegend erweitern und bestehende Regelungen verschärfen.

Die wohl weitreichendste Neuerung betrifft den Textilbereich. Mit der Richtlinie (EU) 2025/1892 hat die EU im Oktober 2025 erstmals eine EPR für Textilien eingeführt. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 17. Juni 2027 in nationales Recht umsetzen. Für Deutschland bedeutet das, dass Hersteller, Importeure und Vertreiber von Textilprodukten künftig Rücknahme-, Verwertungs- und Finanzierungspflichten übernehmen müssen, ähnlich wie es bei Verpackungen oder Elektrogeräten bereits der Fall ist.

Auch im Verpackungsbereich steht ein Umbruch bevor. Die im Februar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab und gilt als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie bringt unter anderem verbindliche Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffverpackungen, strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und neue Vorgaben zur Abfallvermeidung mit sich. In Deutschland wird die PPWR voraussichtlich das bestehende Verpackungsgesetz in wesentlichen Teilen ersetzen oder ergänzen.

Im Batteriebereich entfaltet die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) schrittweise ihre Wirkung. Deutschland bereitet mit dem neuen Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) die nationale Umsetzung vor, das das bisherige Batteriegesetz ablösen wird. Neben deutlich höheren Sammelquoten von 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030 sieht die Verordnung erstmals auch verbindliche Mindestanteile an recyceltem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel in neuen Batterien vor.

Ein weiteres zentrales Instrument, das die EPR in den kommenden Jahren ergänzen wird, ist der Digitale Produktpass (DPP). Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) sollen Produkte künftig mit einem maschinenlesbaren Datensatz versehen werden, der Informationen zu Materialzusammensetzung, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Herkunft enthält. Für den Textilbereich und für Batterien sind bereits konkrete Zeitpläne vorgesehen. Der DPP soll Transparenz über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts schaffen und damit auch die Umsetzung der EPR erleichtern, z. B. indem Recyclingunternehmen besser sortieren und verwerten können.

Entdecken Sie jetzt weitere Artikel
Alle Artikel
BDO-Nummer Polen – Regularien des BDO-Registers zur Abfall-Verarbeitung und -Entsorgung für 2025
Neue BDO-Gebühren: Unternehmen müssen ihre BDO-Registrierungs- und Jahresgebühr bis spätestens...
Jetzt mehr lesen
Solar- / Photovoltaikmodule (PV-Module)
WEEE2: Recycling von Photovoltaik-Modulen (PV-Modulen)
Solarmodule sind eine der umweltfreundlichsten Energiequellen, zählen aber auch zu...
Jetzt mehr lesen
Elektrogesetz Deutschland: Was regelt das Elektrogesetz?
Das Elektrogesetz in Deutschland (ElektroG) regelt das Inverkehrbringen, die Entsorgung...
Jetzt mehr lesen
batterierecycling
5 Möglichkeiten, das Batterierecycling zu verbessern
Batterien sind für die Umwelt seit jeher ein wenig problematisch,...
Jetzt mehr lesen
Go to Top