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Einwegkunststoffrichtlinie in der EU: Tipps & Infos (Aktualisiert)

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[Dieser Artikel wurde ursprünglich am 12.05.2024 veröffentlicht und am 28.05.2026 aktualisiert]

Die Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle stellt Unternehmen und die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Mit der Einwegkunststoffrichtlinie (Single-Use Plastics Directive, SUPD), die im Februar 2026 durch die EU-Kommission verabschiedet wurde, soll diesem Problem gezielt entgegengewirkt werden,

Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, die Nutzung von Einwegkunststoffen zu verringern und den Übergang zu nachhaltigeren Materialien zu fördern. Für Hersteller, Importeure und Händler, die beispielsweise PET-Flaschen oder auch andere Getränkeverpackungen in Umlauf bringen, ist es entscheidend, die Auswirkungen und Pflichten dieser Richtlinie zu verstehen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um Ihre Compliance zu sichern.

Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie für Schnell-Leser

Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) soll die Umweltbelastung durch Plastikabfälle verringern. Verboten sind Einweg-Besteck, -Teller und -Becher aus Plastik. Unternehmen, Hersteller und Importeure müssen die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) übernehmen, Entsorgungskosten tragen und Produkte kennzeichnen. Die Umsetzung variierte bisher in den Ländern, wobei gerade Frankreich besonders strenge Maßnahmen einführte. Dies wird sich nun ändern. Vorerst gelten die neuen Regelungen bis zum 21. November 2027 nur für in Europa hergestellte Rezyklate – dies soll nach diesem Stichtag jedoch auch Stoffe aus dem EU-Ausland betreffen. Als EPR-Dienstleister helfen wir Ihnen, Ihre Produkte gesetzeskonform zu registrieren und nachhaltige Alternativen zu finden.

Die Einwegkunststoffrichtlinie ist Teil der EU-Strategie für eine Kreislaufwirtschaft und zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle, insbesondere in Meeren und Ozeanen, zu reduzieren. Seit 2019 verbietet die SUP-Richtlinie eine Vielzahl an Einwegplastikprodukten und erlegt Herstellern neue Verpflichtungen auf.

Für Unternehmen bedeutet dies zusätzliche Anforderungen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die Einwegkunststoffrichtlinie betrifft dabei besonders Produkte, für die es bereits nachhaltige Alternativen gibt und deren unsachgemäße Entsorgung besonders schwerwiegende Umweltauswirkungen hat. Das bedeutet, dass Unternehmen sich umfassend auf diese neuen Vorgaben einstellen müssen.

Welche Produkte sind von der Einwegkunststoffrichtlinie betroffen?

Die SUP-Directive verbietet eine Reihe von Einwegplastikprodukten und führt für andere strenge Regelungen ein. Hier eine Übersicht der betroffenen Produktkategorien:

Verboten sind:

  • Einwegplastikbesteck, -teller, -strohhalme
  • Rührstäbchen und Wattestäbchen aus Plastik
  • Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol (EPS)

Streng reguliert sind:

  • Produkte wie Plastiktüten, Feuchttücher, Luftballonstäbe
  • Tabakprodukte mit Kunststofffiltern unterliegen neuen Kennzeichnungs- und Meldepflichten
  • Einweg-PET-Getränkeflaschen mit Rezyklat-Anteilen

 

Für Ihr Unternehmen ist es entscheidend, frühzeitig zu prüfen, welche Produkte von der Einwegkunststoffrichtlinie betroffen sind und wie Sie diese entweder durch nachhaltige Alternativen ersetzen oder die erforderlichen Kennzeichnungsvorgaben umsetzen. Gerade mit den neuen Rezyklat-Regelungen für PET-Artikel wie Flaschen und anderen Verbund‑Getränkeverpackungen kommen im Zuge der Einwegkunststoffrichtlinie neue bürokratische Herausforderungen auf Sie zu.

Mit einer sauberen Datenerfassung und Berichterstattung sorgen Sie für Compliance und saubere Abläufe.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und die SUP-Directive: Ihre Pflichten als Hersteller

Ein zentraler Bestandteil der SUP-Richtlinie ist die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Unternehmen, die Einwegkunststoffe in Verkehr bringen, müssen nicht nur die Entsorgung und das Recycling dieser Produkte finanzieren, sondern auch Verbraucher über deren korrekte Entsorgung aufklären.

Im Detail bedeutet dies für betroffene Unternehmen:

  • Kostenübernahme für Abfallbewirtschaftung und Reinigung: Unternehmen sind verpflichtet, sich an den Kosten der Abfallbewirtschaftung, Reinigung von Kunststoffabfällen und Informationskampagnen zu beteiligen
  • Verbraucheraufklärung und Kennzeichnung: Bestimmte Produkte müssen gemäß Einwegkunststoffrichtlinie in der EU deutlich sichtbar gekennzeichnet werden, um die Verbraucher über die richtige Entsorgung und die Umweltauswirkungen unsachgemäßer Entsorgung zu informieren.

Es ist essenziell, dass Unternehmen die neuen Pflichten der Einwegkunststoffrichtlinie einhalten, um Strafen zu vermeiden. Auch Stichtage wie der 21. November 2027 sollten im Blick behalten werden, um Ärgernisse zu vermeiden. Wir halten Sie auf unserem Blog auf dem Laufenden!

Der Einwegkunststofffonds und seine Zukunft

Seit 2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) – und damit eine neue Verantwortung für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten wie To-Go-Verpackungen, Tabakfiltern oder Feuchttüchern:

  • Sie müssen sich finanziell an der Beseitigung von Umweltverschmutzung im öffentlichen Raum beteiligen.
  • Die Höhe der Abgabe richtet sich nach den jährlich in Verkehr gebrachten Produktmengen. Diese Mengen sind über die Plattform DIVID des Umweltbundesamtes (UBA) zu melden.

Das war die Übergangsregelung für 2025:

  • Meldeschluss verlängert: Frist für die Abgabe der Daten zu 2024 wurde auf den 15. Juni 2025 verschoben.
  • Keine Prüferpflicht: Ausnahmsweise war 2025 keine externe Prüfbestätigung erforderlich – auch bei Mengen über 100 kg.
  • Prüfung auf Anforderung: Das UBA konnte im Einzelfall dennoch eine Prüfung nachfordern.
  • Abgabepflicht blieb bestehen: Die Pflicht zur Abgabe und Zahlung galt auch ohne Registrierung.

Die Änderungen für 2026 und 2027

Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie tritt 2026 und 2027 in eine neue Phase ein. Die zentralen Entwicklungen im Überblick:

  • Verbrauchsreduktion (2026): Alle EU-Mitgliedstaaten müssen bis 2026 eine messbare Reduzierung des Verbrauchs von Einwegkunststoffartikeln im Vergleich zum Jahr 2022 nachweisen. Konkrete Zielwerte legt die Richtlinie dabei nicht fest – es steht den Mitgliedstaaten frei, ihren eigenen Weg und ihre eigenen Ziele zu definieren.
  • Wechselwirkung mit der neuen Verpackungsverordnung (PPWR): Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab August 2026 gilt, stößt auch Änderungen an der Einwegkunststoffrichtlinie an – etwa in Bezug auf Kennzeichnung und Herstellerverantwortung.
  • Evaluierung der Richtlinie (2027): Die EU-Kommission nimmt bis zum 3. Juli 2027 eine umfassende Bewertung der Richtlinie vor, auf deren Grundlage sie dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstattet. Ziel ist es, die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zu überprüfen und ggf. nachzujustieren.

Die Jahre 2026/2027 markieren damit für die Einwegkunststoffrichtlinie wichtige Neuerungen. Aus der Umsetzungsphase wird eine Bewertungs- und Nachsteuerungsphase.

Wie wird die Einwegkunststoffrichtlinie in anderen EU-Ländern umgesetzt?

Die Implementierung der Einwegkunststoffrichtlinie variiert aktuell innerhalb der EU soll jedoch in den nächsten Jahren zu einem vereinheitlichten Prozess umgewandelt werden, um Datenerfassung und Evaluierung zu erleichtern.

Jedes Land legt aktuell seine eigenen Schwerpunkte und Vorgaben zur Umsetzung der Richtlinie fest. Es folgt ein Überblick über die Umsetzung in vier ausgewählten Ländern:

Die Einwegkunststoffrichtlinie in Frankreich:

Frankreich zählt zu den Vorreitern im Kampf gegen Plastikverschmutzung und hat einige der strengsten Maßnahmen in Europa ergriffen. Seit 2021 sind Einwegplastikprodukte weitestgehend verboten.

  • Für 2025 setzte man sich das Ziel mindestens 77 % aller Kunststoffgetränkeflaschen zu recyceln – diese Quote soll bis 2029 auf 90 % erhöht werden.
  • Ab 2040 plant Frankreich ein vollständiges Verbot von Einwegplastik.

Außerdem gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Produkte wie Feuchttücher und Zigarettenfilter, die Kunststoff enthalten, um Verbraucher über die richtige Entsorgung und die Umweltauswirkungen zu informieren.

Die Einwegkunststoffrichtlinie in Deutschland:

Die SUP-Richtlinie wurde in Deutschland in das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) überführt und trat im Mai 2023 in Kraft. Der vom Umweltbundesamt verwaltete Einwegkunststofffonds dient der Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen.

Die Einwegkunststoffrichtlinie in den Niederlanden:

Seit Juli 2023 müssen Kunden zusätzlich für Einwegplastik-To-Go-Produkte bezahlen. Ab Januar 2024 waren bestimmte Einwegplastikprodukte in den niederländischen Geschäften nicht mehr erhältlich. Das Verbot betraf auch den Einsatz von Mikroplastik in Kosmetikprodukten, um die Wasserqualität zu verbessern und die Meeresumwelt zu schützen.

Die Einwegkunststoffrichtlinie in Spanien:

Ein zentrales Element der spanischen Umsetzung ist eine Plastiksteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen, die im Januar 2023 in Kraft trat. Diese Steuer beträgt 0,45 Euro pro Kilogramm nicht wiederverwendbaren Plastiks und richtet sich an Hersteller und Importeure, um den Einsatz von recycelten Materialien und alternativen Verpackungen zu fördern.

Darüber hinaus hat Spanien das Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte, wie Plastikbesteck, Strohhalme und Behälter aus expandiertem Polystyrol, eingeführt, um die Ziele der EU-Richtlinie zu unterstützen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die sicherstellt, dass Hersteller die Kosten für die Sammlung und das Recycling von Kunststoffabfällen tragen, um die Umweltauswirkungen zu minimieren.

Dies sind natürlich nur einige Beispiele. Auch Italien, Belgien, Griechenland, Schweden und Portugal haben diverse Maßnahmen ergriffen. Jedes EU-Land ist verpflichtet, die Einwegkunststoffrichtlinie durch die Schaffung eigener nationaler Gesetze und Durchsetzungsmechanismen einzuhalten, die in ihrer Strenge und Herangehensweise variieren.

Mit der Konkretisierung der Einwegkunststoffrichtlinie vom Februar 2026 müssen nun auch PET-Rezyklate strenger überprüft und ausgewiesen werden. Strukturierte Workflows zur Datenerfassung machen sich hier besonders über Ländergrenzen hinaus bezahlt!

Wie wirkt sich die SUP-Richtlinie auf Ihr Unternehmen aus?

Für Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte wie Einweg-PET-Getränkeflaschen und vieles mehr herstellen, importieren oder vertreiben, bedeutet die SUPD einschneidende Veränderungen.

Betroffene Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie

  • betroffene Produkte identifizieren und nachhaltige Alternativen prüfen,
  • EPR-Anforderungen wie die Kostenübernahme für Entsorgung und Recycling erfüllen sowie
  • Kennzeichnungspflichten und Verbraucherinformationen ordnungsgemäß umsetzen.

Die Einhaltung der Einwegkunststoffrichtlinie ist für Unternehmen nicht nur eine Frage der gesetzlichen Verpflichtung, sondern auch eine Chance, durch den Einsatz nachhaltiger Alternativen neue Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Praktische Schritte zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie

Als Full-Service-Anbieter für die EPR empfehlen wir Unternehmen, die folgenden Schritte zu unternehmen, um die Anforderungen der SUP-Richtlinie optimal zu erfüllen:

  1. Produktüberprüfung: Analysieren Sie Ihr Sortiment und identifizieren Sie alle betroffenen Einwegkunststoffprodukte.
  2. Nachhaltige Alternativen: Prüfen Sie, ob Sie auf nachhaltigere Materialien umsteigen können.
  3. Registrierung und Meldung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte korrekt bei den entsprechenden Stellen gemeldet sind.
  4. Verbraucherinformation: Informieren Sie Ihre Endkunden über die richtigen Entsorgungsmethoden und die Auswirkungen auf die Umwelt.

Warum ist eine professionelle Beratung für die SUPD wichtig?

Die Einwegkunststoffrichtlinie und die EPR-Vorgaben sind komplex und von Land zu Land unterschiedlich. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, die Umwelt Compliance effizient zu sichern und potenzielle Strafen zu vermeiden. Als Full-Service-Anbieter für erweiterte Herstellerverantwortung bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die Sie bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben unterstützen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung und Unterstützung bei der Produktregistrierung
  • Übernahme der Meldepflichten und des Abfallmanagements
  • Individuelle Lösungen zur Verbraucheraufklärung und Produktkennzeichnung

Fazit: Die Einwegkunststoffrichtlinie als Chance nutzen

Die Einwegkunststoffrichtlinie der EU stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch die Chance, durch nachhaltige Innovationen einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Wenn Sie rechtzeitig handeln und die Anforderungen der SUP-Richtlinie umsetzen, können Sie nicht nur gesetzliche Sanktionen vermeiden, sondern auch einen positiven Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten.

Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich von uns, der Deutsche Recycling GmbH, zur Einwegkunststoffrichtlinie beraten. Gemeinsam finden wir Lösungen, die Ihr Unternehmen fit für die Zukunft machen.

FAQ: Einwegkunststoffrichtlinie

Welche Produkte sind laut EU-Einwegkunststoffrichtlinie verboten?

Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie verbietet eine Reihe von Produkten, darunter Einweg-Besteck, -Teller und -Strohhalme aus Plastik, Rührstäbchen, Wattestäbchen sowie Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS). Daneben gibt es strenge Regulierungen für Produkte wie Plastiktüten, Feuchttücher und Tabakprodukte mit Kunststofffiltern. Unternehmen sollten ihr Sortiment frühzeitig prüfen, um Verstöße und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Was bedeutet die Einwegkunststoffrichtlinie für Hersteller und Importeure?

Die SUP-Richtlinie verpflichtet Hersteller und Importeure zur Übernahme der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Das bedeutet, sie müssen sich an den Kosten für Abfallbewirtschaftung, Reinigung und Verbraucheraufklärung beteiligen. Außerdem gelten Kennzeichnungspflichten für bestimmte Produkte, die Verbraucher über die korrekte Entsorgung informieren.

Wie wird die SUP-Directive in Deutschland umgesetzt?

In Deutschland wurde die SUP-Directive durch das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in nationales Recht überführt, das im Mai 2023 in Kraft trat. Seit 2024 gilt eine Abgabepflicht für alle betroffenen Hersteller, unabhängig von ihrer Registrierung. Die Abwicklung der Abgaben erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes.

Was ist der Einwegkunststofffonds und wen betrifft er?

Der Einwegkunststofffonds ist ein vom Umweltbundesamt (UBA) verwalteter Fonds, in den Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten einzahlen müssen. Betroffen sind unter anderem Hersteller von To-Go-Verpackungen, Tabakfiltern und Feuchttüchern. Die Abgabehöhe richtet sich nach den jährlich in Verkehr gebrachten Produktmengen, die über die Plattform DIVID gemeldet werden.

Wie können Unternehmen die Anforderungen der Einwegkunststoffrichtlinie erfüllen?

Um die Anforderungen der Single Use Plastics Directive zu erfüllen, sollten Unternehmen zunächst ihr Produktsortiment auf betroffene Einwegkunststoffe überprüfen und nachhaltige Alternativen evaluieren. Anschließend gilt es, EPR-Registrierungen und Meldepflichten korrekt zu erfüllen sowie Kennzeichnungsvorgaben umzusetzen. Eine professionelle Beratung durch einen EPR-Dienstleister kann helfen, den Überblick über die länderspezifisch unterschiedlichen Anforderungen zu behalten.

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