Compliance im E-Commerce – Rechtliche Grundlagen
Wenn es um Compliance im E-Commerce geht, übersehen viele Onlinehändler einen wesentlichen Aspekt, der sie sowohl national wie international betrifft: ihre Pflicht zur Registrierung von vertriebenen Elektrowaren, Batterien und Verpackungen sowie die Rücknahme, Abholung und Entsorgung ausgedienter Produkte. So wissen beispielsweise nur 22 % der Entscheider aus dem deutschen Onlinehandel über ihre Pflichten im Ausland Bescheid. Dies ergab eine Umfrage mit 194 E-Commerce-Unternehmen im Auftrag von Deutsche Recycling. Grundsätzlich verpflichtet ist jedoch jeder Händler im E-Commerce! Rechtliche Grundlagen für das E-Commerce-Gesetz sind in Deutschland vor allem das Elektrogesetz (ElektroG), das Verpackungsgesetz und das Batteriegesetz.
Je mehr Länder beliefert werden, umso komplexer und anspruchsvoller wird das Gewährleisten von Compliance im E-Commerce. Schließlich gibt es weltweit mehr als 300 Verordnungen mit hoher Relevanz für den E-Commerce: Gesetze, die bei Missachtung – und sei es nur aus Unkenntnis – schwerwiegende Konsequenzen vorsehen. In Deutschland etwa müssen Onlinehändler mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro je Verstoß rechnen. Auch Abmahnungen gemäß Elektrogesetz beziehungsweise Verpackungs- oder Batteriegesetz sind nicht unüblich. Wer ins Ausland versendet und seinen für das Zielland geltenden Pflichten nicht nachkommt, wird gegebenenfalls noch härter bestraft: Berufs- und Vertriebsverbote sowie deutlich höhere Bußgelder als in Deutschland sind möglich.
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Grenzüberschreitender Onlinehandel: Compliance und E-Commerce-Gesetze mit weltweiter Gültigkeit
Auf der ganzen Welt gelten Umwelt-Richtlinien und Verordnungen wie das E-Commerce-Gesetz, die Hersteller und (Online-)Händler in die Verantwortung nehmen, was die von ihnen produzierten beziehungsweise vertriebenen Produkte angeht. Demnach tragen Hersteller und Händler die volle abfallwirtschaftliche Verantwortung für ihre Produkte. Dies gilt insbesondere für Elektrowaren, Batterien und Verpackungen: Wer diese in Verkehr bringt, muss sich unter anderem auch um Registrierung, Rücknahme und Entsorgung kümmern.
Wichtig für den Onlinehandel und die Compliance im E-Commerce: Die Gesetze und die daraus folgenden Pflichten gelten nicht nur für die Produzenten der jeweiligen Produkte, sondern auch für die Händler, die sie vertreiben. Es sind dabei nicht nur diejenigen Regularien relevant, die im Land der eigenen Niederlassung gelten. Vielmehr müssen Onlinehändler alle Gesetze sämtlicher Länder einhalten, in die sie liefern. Wer weltweit liefert, ist daher automatisch zur Einhaltung von mehr als 300 verschiedenen Verordnungen verpflichtet.
Rücknahme & Recycling im
E-Commerce: Der Leitfaden für Onlinehändler
In unserem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über Ihre Pflichten als Onlinehändler und darüber, wie Sie rechtliche Stolperfallen beim Vertrieb von Verpackungen, Batterien und Elektrogeräten vermeiden. Denn nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher.
Compliance und E-Commerce-Gesetz – Altgeräteentsorgung: Onlinehandel in der Pflicht
Die Altgeräteentsorgung und die damit verbundene Prüfungspflicht im Onlinehandel ist einer der potenziell kostspieligsten Aspekte zur Sicherstellung von Compliance gemäß E-Commerce-Gesetz. Sobald Händler Elektrowaren in Verkehr bringen, sind sie dazu verpflichtet, sich an der Altgeräteentsorgung zu beteiligen – auch im E-Commerce. Rechtliche Grundlage dafür ist auf Europaebene die WEEE-Richtlinie, die den Vertrieb, die Rücknahme und die sachgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten regelt. Sie sieht vor, dass Hersteller „zumindest die Abholung von der Rücknahmestelle sowie die Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikaltgeräten finanzieren“.
Wie die Vorgaben im E-Commerce im Detail umgesetzt werden, hängt vom jeweils landesspezifischen Gesetz ab, das die WEEE-Richtlinie in nationales Recht überträgt. Das Elektrogesetz in Deutschland beispielsweise nimmt bei der Altgeräteentsorgung (Online-)Handel und Hersteller noch stärker in die Pflicht: Wer in Deutschland mit Elektro- oder Elektronikgeräten handelt beziehungsweise diese in Deutschland in Verkehr bringt, wird früher oder später verpflichtend dazu aufgefordert, einen Container mit Elektroschrott bei einer kommunalen Sammelstelle abzuholen und dessen Inhalt fachgerecht zu entsorgen. Darüber hinaus muss für den abgeholten Container ein „neuer“, leerer Container aufgestellt werden.
Altgeräteentsorgung im E-Commerce: Die Pflicht gilt auch im Ausland
Wer Geräte aus dem Ausland an Endkunden in Deutschland verkauft, ist von den oben beschriebenen Pflichten für die Compliance im E-Commerce nicht befreit. Vielmehr muss er einen Bevollmächtigten innerhalb Deutschlands stellen, der sich um die Pflichterfüllung kümmert. Gleiches gilt auch andersherum: Onlinehändler mit Sitz in Deutschland müssen nach dem E-Commerce-Gesetz einen Bevollmächtigten im Zielland stellen, wenn sie Elektrowaren an Endkunden im Ausland verkaufen.
Problematisch: Abholort und Zeitpunkt sowie die anfallenden Kosten für Abholung und Altgeräteentsorgung im Onlinehandel lassen sich im Voraus nicht einplanen. Wer zur Abholung verpflichtet wird, muss schnell handeln: Nach Erhalt der Abholungsanordnung muss der jeweilige Container innerhalb von 96 Stunden abgeholt werden. Bei Verspätung oder Nichtabholung drohen fünfstellige Bußgelder. Früher oder später wird zudem jeder Onlinehändler zur Abholung und Entsorgung eines Containers herangezogen – ganz gleich, welche Mengen an Geräten er verkauft.
Diese Bilder veranschaulichen eine der Herausforderungen bei der Altgeräteentsorgung im Onlinehandel. Sobald ein Händler zur Abholung eines solchen Containers verpflichtet wurde, bleiben ihm nur 96 Stunden zur Pflichterfüllung. Besonders problematisch: die Zuteilung erfolgt deutschlandweit. Ein Händler aus dem Norden kann demnach auch zur Abholung im Süden verpflichtet werden.
Compliance im E-Commerce: Weitere Pflichten für Onlinehändler
Neben der Altgeräteentsorgung im Onlinehandel gelten für Onlinehändler, die Elektrowaren anbieten nach dem E-Commerce-Gesetz noch viele weitere Pflichten – die meisten davon auch im Ausland. Zu diesen Pflichten gehören etwa …
- … beim Auslandsversand die Benennung eines Bevollmächtigten im jeweiligen Zielland.
- … die Feststellung, ob es sich bei einem Produkt um ein registrierungspflichtiges Gerät handelt.
- … die korrekte Bestimmung der Geräteart des Produkts nach Kategorisierung im jeweiligen Zielland.
- … die Registrierung aller vertriebenen Elektrowaren bei der im jeweiligen Zielland zuständigen Registrierungsbehörde.
- … die Überprüfung, ob der jeweilige Lieferant beziehungsweise Hersteller sowie die entsprechende Marke und Geräteart im Zielland bereits registriert sind.
- … das Schaffen geeigneter Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte bei mindestens 400 m² Versand- und Lagerfläche pro Standort, die auf Elektrogeräte entfallen.
- … das Hinterlegen einer insolvenzsicheren Garantie.
- … die Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung der vertriebenen Produkte gemäß der im Zielland gültigen Gesetze.
- … verschiedene administrative Aufgaben wie regelmäßige Mengenmeldungen über die in Verkehr gebrachten, zurückgenommenen und entsorgten Elektrogeräte.
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Compliance im E-Commerce – Verpackungsgesetz im Onlinehandel: Darauf kommt es an
Von größter Wichtigkeit für jeden Händler des E-Commerce sind rechtliche Grundlagen rund um den Vertrieb von Verpackungen. Schließlich sind Verkauf und Versand ohne Verpackung für die meisten Produkte kaum umsetzbar – insbesondere im Onlinehandel. Gesetze wurden daher auf der ganzen Welt erlassen, um die Menge anfallenden Verpackungsmülls möglichst gering zu halten. Darunter auch die europäische Richtlinie über Verpackungen 94/62/EG und das deutsche Verpackungsgesetz für Onlinehändler. Für Onlinehändler ist daher wichtig, zu wissen: Jedes Unternehmen, das Produkte vertreibt, ist dazu verpflichtet, für die anschließende vorschriftsmäßige Entsorgung der Verpackung zu sorgen.
Bis Januar 2019 wurden diese Pflichten über die heute außer Kraft getretene Verpackungsverordnung geregelt. Da das Verpackungsgesetz diese ablöste, fällt häufig der synonym gemeinte Begriff Verpackungsverordnung für den Onlinehandel. Onlineshop-Betreiber beziehungsweise Onlinehändler müssen sich jedoch lediglich mit dem heute gültigen Verpackungsgesetz und der Compliance im E-Commerce auseinandersetzen. Es sei denn, es geht um den Versand innerhalb oder nach Österreich – dann steigt die Relevanz des Begriffs für Onlinehändler und Betreiber eines Onlineshops. Verpackungsverordnung ist nämlich der Name des in Österreich gültigen Gesetzes.
E-Commerce-Gesetz – Definition: Verpackung
Wie genau der Begriff „Verpackung“ im E-Commerce definiert ist, muss bei den grenzüberschreitenden Online-Handel-Gesetzen grundsätzlich in den Gesetzestexten des jeweiligen Ziellands nachgeschlagen werden. Vor der Lieferung ins Ausland ist folglich die Prüfung des jeweils nationalen Verpackungsgesetz Pflicht für Onlinehändler. Als grobe Orientierung kann jedoch die Begriffsbestimmung der oben genannten EU-Richtlinie dienen. Demnach sind Verpackungen „aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren“, die vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden.
Faustregel für die Compliance im E-Commerce: Vorgaben im Zielland sind entscheidend
Bei der Umsetzung der Compliance im Onlinehandel gelten also stets die im jeweiligen Zielland gegebenen Auflagen und Verpackungsgesetze. Im Onlinehandel gilt daher: Bei jeder einzelnen Sendung ins Ausland müssen die im Zielland geltenden Bestimmungen zum Umgang mit Verpackungen eingehalten werden. Diese Bestimmungen sind je nach Land sehr unterschiedlich in Umsetzung und Aufwand. Unter anderem gehören Registrierungspflichten bei der im jeweiligen Zielland zuständigen Registrierungsstelle zu diesen Auflagen.
Das öffentliche Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erfüllt in Deutschland diese Funktion nach dem Verpackungsgesetz. Für Onlinehändler gilt hier eine Registrierungspflicht, sofern sie gewerblicher Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen, sind. Ohne eine solche Registrierung ist das Inverkehrbringen der jeweiligen Verpackung nicht erlaubt.
Die Regelungen des deutschen Verpackungsgesetz gelten also für Onlinehändler, die …
- … Verpackungen erstmals in gewerbsmäßigem Rahmen befüllen, etwa zum Warenversand, und in Verkehr bringen, also beispielsweise an Endverbraucher versenden.
- … Verpackungen aus dem Ausland nach Deutschland verschicken und somit in den Geltungsbereich des deutschen Verpackungsgesetzes bringen.
Verpackungsgesetz: Onlinehandel zur Beteiligung an einem Rücknahme- und Verwertungssystem verpflichtet
Treffen die oben genannten Voraussetzungen zu, sind Onlinehändler für eine ordnungsgemäße Compliance im E-Commerce dazu verpflichtet, sich an einem Rücknahme- und Verwertungssystem (früher „Duales System“) zu beteiligen. Zu verstehen ist unter einem solchen System ein behördlich zugelassenes Unternehmen für die Sammlung und kostenfreie Entsorgung gebrauchter, beim Endverbraucher anfallender Verkaufsverpackungen. Sinn und Zweck ist die haushaltsnahe Sammlung und Entsorgung solcher Verkaufsverpackungen gemäß Verpackungsgesetz.
Bußgelder bei Verstoß gegen das Verpackungs- und E-Commerce-Gesetz
Die Nichtbeteiligung an einem Rücknahme- und Verwertungssystem kann in Deutschland mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro bestraft werden. Besonders wichtig ist diese Regelung gemäß Verpackungsgesetz für Onlinehändler: Wer Verpackungen weitervertreibt, die nicht ordnungsgemäß registriert sind, kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt werden. Im Ausland gelten je nach Land und Tatbestand teils noch strengere Sanktionen. Gleiches gilt auch für Verstöße gegen Elektro- und Batterierichtlinien: Auch hierbei drohen hohe Bußgelder. Damit Sie diese Sanktionen umgehen, unterstützen wir Sie bei allen Formalitäten zur Umsetzung der Umwelt Compliance – sowohl im E-Commerce als auch offline.
Compliance und E-Commerce: Rechtliche Grundlagen rund um das Inverkehrbringen, die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkus
Für den Vertrieb von Batterien und Akkus gelten ähnliche Verordnungen wie im Bereich der Elektrowaren. So müssen Onlinehändler, die Batterien, oder Produkte, in denen Batterien enthalten sind, vertreiben, stets dafür Sorge tragen, nur Batterien vorschriftsmäßig angemeldeter Hersteller anzubieten – oder die Registrierung samt damit einhergehender Pflichten selbst zu übernehmen. Zudem führt der Versand ins Ausland dazu, dass Onlinehändler im jeweiligen Zielland als Hersteller der Batterien und Akkus eingestuft und registrierungspflichtig werden.
Damit gibt es also eine weitere Herausforderung für die Compliance im E-Commerce. Rechtliche Grundlagen für diese Pflichten schafft innerhalb Europas die Batterieverordnung 2006/66/EC in Verbindung mit der EU-Verordnung 2009/603/EG. In Deutschland gilt das neue Batteriegesetz.
Batterien und Akkus: Verpflichtungen im Überblick
Ähnlich wie bei den Elektrowaren gelten für Onlinehändler, die Batterien und Akkus anbieten, einige Pflichten zur Erfüllung der Compliance im E-Commerce, deren Nichterfüllung Bußgelder und Abmahnungen zur Folge haben kann. Je nach Land gelten teils unterschiedliche Pflichten. In Deutschland fällt darunter unter anderem …
- … die unentgeltliche Rücknahme gebrauchter Batterien von Endnutzern, vorausgesetzt, die Altbatterien sind artgleich mit denjenigen im Sortiment. Die Verpflichtung gilt nur für Mengen, die üblicherweise bei einem Endkunden anfallen. Dafür anfallende Versandkosten müssen nicht übernommen werden.
- … die Einhaltung der Pfandpflicht bei der Abgabe und Rücknahme von Fahrzeugbatterien.
- … die Übergabe gesammelter Altbatterien an ein geeignetes Rücknahmesystem.
- … das Informieren der Endkunden über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe von Altbatterien sowie über dessen Verpflichtung zur Rückgabe.
- … das Aufklären der Endkunden über die Bedeutung diverser auf den Batterien und Verpackungen abgedruckten Symbolen und Bezeichnungen.
- … das Sicherstellen der korrekten Kennzeichnung der vertriebenen Batterien.
- … die Abgabe von Mengenmeldungen bezüglich der in Verkehr gebrachten Batterien.
- … das Einhalten von Verkehrsverboten, die für bestimmten Arten von Batterien gelten.
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