Seit 2009 regelt das Batteriegesetz (BattG) in Deutschland die Entsorgung von Altbatterien und Akkus. Mit dem 18. August 2025 endet diese Ära – denn zu diesem Stichtag tritt die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in vollem Umfang in Kraft und ersetzt die bisherige EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG vollständig.
Die neue Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und macht eine nationale Umsetzung erforderlich. In Deutschland soll dies durch das neue Batteriegesetz BattDG (Batteriedurchführungsgesetz) geschehen. Aktuell liegt dazu ein Referentenentwurf vom 27. Mai 2025 vor, doch ein Inkrafttreten bis zum 18.08.2025 gilt als unwahrscheinlich.
- EU-weit gilt ab 18.08.2025 die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – diese ersetzt die bisherige Richtlinie 2006/66/EG.
- Deutschland: Umsetzung über das neue Batteriegesetz BattDG geplant – bisher liegt nur ein Referentenentwurf vom 27. Mai 2025 vor.
Wichtige Änderungen:
- Neue Batteriekategorien (insgesamt 5)
- Erweiterte Rücknahmepflichten für alle Kategorien
- Pflicht zur Angabe der chemischen Zusammensetzung und Steuer-ID
- Kommunale Rücknahmepflicht für E-Bike- und E-Scooter-Batterien
- Einführung einer Registrierungsfiktion nach 12 Wochen
Die neue EU-Batterieverordnung: Hintergrund und Ziele
Die Verordnung (EU) 2023/1542 trat im August 2023 in Kraft und ist seit dem 18. August 2024 teilweise anwendbar. Sie verfolgt ambitionierte Ziele: mehr Recycling, höhere Sammelquoten, verbesserte Produktverantwortung und nachhaltigere Herstellung. Am 18.08.2025 entfalten nun alle Vorschriften ihre volle Gültigkeit. Damit endet zugleich die Übergangszeit der alten Richtlinie 2006/66/EG.
Deutschland: Umsetzung durch das neue Batteriegesetz (BattDG)
Das bisherige Batteriegesetz (BattG) berücksichtigt die neue EU-Verordnung nicht. Daher ist ein neues nationales Gesetz notwendig. Der entsprechende Referentenentwurf des neuen BattDG wurde am 27. Mai 2025 veröffentlicht. Durch einen Regierungswechsel musste das Gesetzgebungsverfahren neu gestartet werden. Ob Bundestag und Bundesrat das Gesetz rechtzeitig verabschieden können, ist derzeit unklar.
Sollte es zu Verzögerungen kommen, gelten ab dem 18.08.2025 dennoch unmittelbar die Regelungen der EU-Batterieverordnung.
Wichtige Neuerungen des BattDG und der EU-Verordnung zum 18.08.2025
Neue Batteriekategorien:
- Gerätebatterien
- LV-Batterien (Light Vehicle – z. B. E-Scooter, E-Bikes)
- Starterbatterien
- Elektrofahrzeugbatterien
- Industriebatterien
Erweiterte Rücknahmepflichten:
- Für alle Kategorien besteht künftig eine verpflichtende flächendeckende Rücknahmelösung.
- Hersteller müssen sich entweder einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) anschließen oder eine gleichwertige Eigenlösung anbieten.
Erweiterte Informationspflichten:
- Hersteller müssen künftig die chemische Zusammensetzung jeder Batterie angeben.
- Zudem ist die Angabe der Steuer-ID verpflichtend.
Kommunale Sammelpflichten:
- Wertstoffhöfe müssen ab dem 18.08.2025 auch LV-Batterien (E-Scooter, E-Bikes) annehmen.
Registrierungsfiktion:
- Registrierungsanträge gelten nach 12 Wochen als genehmigt, wenn sie vollständig gestellt wurden und innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung der Stiftung ear erfolgt.
Was bedeutet das für Hersteller und Händler in Deutschland ab August 2025?
- Wer Batterien oder Akkus erstmals in Verkehr bringt, muss künftig strengeren Vorgaben genügen – unabhängig davon, ob die nationale Umsetzung bis dahin erfolgt ist.
- Auch Onlinehändler und Importeure aus dem Ausland müssen die Vorgaben beachten, da EU-Recht direkt gilt.
- Rücknahmesysteme müssen sich organisatorisch und rechtlich neu aufstellen, um den erweiterten Anforderungen zu genügen.
Fazit und Ausblick
Die Reform der Batteriegesetzgebung auf EU- und nationaler Ebene ist tiefgreifend. Der Stichtag 18.08.2025 bringt zahlreiche Pflichten für Hersteller, Händler und Rücknahmestellen. Auch wenn das deutsche BattDG möglicherweise verspätet kommt, gilt die EU-Verordnung direkt und bindend.
Wir empfehlen Unternehmen, sich frühzeitig vorzubereiten und alle internen Prozesse und Produktdaten zu überprüfen. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir von der Deutsche Recycling GmbH gern beratend zur Seite.