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Seit 2009 regelte das Batteriegesetz (BattG) in Deutschland die Entsorgung von Altbatterien und Akkus. Diese Ära ist vorbei: Am 7. Oktober 2025 ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft getreten und hat das alte BattG abgelöst. Verkündet wurde es als Teil des Batterierecht-EU-Anpassungsgesetzes am 6. Oktober 2025.
Seitdem gilt in Deutschland ein vollständiger nationaler Rechtsrahmen, der die unmittelbar geltende EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 flankiert. Welche Neuerungen dieses Gesetz umfasst, klären wir in diesem Beitrag.
Mit der Batterierichtlinie hat die EU einen entscheidenden Schritt zu einem ökonomischeren Handling von Akku- und Elektrogeräten gemacht.
Konkret sind folgende Punkte jetzt für Hersteller und Händler essenziell:
- Das BattDG gilt seit dem 7. Oktober 2025 und hat das Batteriegesetz (BattG) von 2009 vollständig ersetzt.
- Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten; die alte EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG ist zum 18. August 2025 ausgelaufen.
- Seit dem 1. Januar 2026 müssen sich Hersteller für jede Batteriekategorie an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beteiligen.
- Händler nehmen seither Altbatterien aller Kategorien zurück, die sie im Sortiment führen oder geführt haben – unabhängig vom Neukauf.
- Ab 18. Februar 2027 gelten der digitale Batteriepass und die Pflicht zur Austauschbarkeit von Gerätebatterien.
Was sind die Ziele der Batterieverordnung bzw. des Batteriegesetzes?
Die Verordnung (EU) 2023/1542 trat im August 2023 in Kraft und ist seit dem 18. August 2024 teilweise anwendbar. Damit wurde im August 2025 die EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG endgültig aufgehoben. Der Unterschied zur alten Batterierichtlinie der EU ist grundsätzlich: Eine Richtlinie musste jedes Land erst in nationales Recht übersetzen – mit entsprechend unterschiedlichen Ergebnissen. Eine Verordnung gilt unmittelbar. Für Unternehmen mit EU-weitem Vertrieb bedeutet das mehr Einheitlichkeit bei Produktanforderungen, aber weiterhin nationale Besonderheiten bei Registrierung und Rücknahme.
Die Batterieverordnung verfolgt somit auch in Deutschland ambitionierte Ziele. Allen voran stehen mehr Recycling, höhere Sammelquoten, verbesserte Produktverantwortung und nachhaltigere Herstellung. So soll die Umwelt-Compliance innerhalb der EU gefestigt werden.
Wie setzt Deutschland die Verordnung mit dem Batteriegesetz um?
Das bisherige Batteriegesetz (BattG) berücksichtigt die neue EU-Verordnung nicht. Daher ist ein neues nationales Gesetz notwendig. Nach dem Referentenentwurf vom 27. Mai 2025 und einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages am 1. September 2025 wurde das Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen.
Das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz wurde 2025 verkündet und trat im Wesentlichen am 7. Oktober 2025 in Kraft. Kernstück ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das bisherige Batteriegesetz vollständig ersetzt.
Seit Oktober 2025 steht in Deutschland somit ein doppelter Rechtsrahmen – die EU-Verordnung regelt die Produktanforderungen, das BattDG den nationalen Vollzug über die Stiftung ear, die das Umweltbundesamt erneut mit den hoheitlichen Aufgaben beliehen hat.
Wie gestaltet sich das Batteriegesetz in der Praxis?
In den letzten Jahren rückte auch in der EU der Fokus immer mehr auf die ökologische Elektroschrott-Entsorgung. Konkret wurden aber nicht nur Maßnahmen zur besseren Entsorgung geplant und etabliert. Mit dem Repairability-Score und der Ökodesign-Richtlinie bzw. der Ökodesign-Verordnung sollen unnötiger Abfall proaktiv vermieden und Verbraucher besser bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden.
Auch für die Batterieverordnung bzw. das greifende Batteriegesetz hat diese Entwicklung Folgen. Wir zeigen Ihnen, worauf es jetzt ankommt.
Neue Batteriekategorien
Um die Batterieentsorgung zu vereinfachen, hat das Gesetz klare Einteilungen in fünf verschiedene Kategorien vorgenommen.
Diese gestalten sich folgendermaßen:
- Gerätebatterien
- LV-Batterien (Light Vehicle – z. B. E-Scooter, E-Bikes)
- Starterbatterien
- Elektrofahrzeugbatterien
- Industriebatterien
Die richtige Zuordnung ist keine Formsache. Sie entscheidet über Registrierung, Entgelte und Rücknahmeweg. Wer eine Industriebatterie als Gerätebatterie meldet, riskiert falsche Beteiligungsentgelte und im Ergebnis eine unwirksame Registrierung.
Erweiterte Rücknahmepflichten – wer muss welche Batterien zurücknehmen?
Die Rücknahmepflicht ist ein zentraler Aspekt des Batteriegesetzes. Hier werden alle Instanzen entlang des Lebenszyklus einer Batterie miteinbezogen.
- Händler müssen Altbatterien aller Kategorien unentgeltlich zurücknehmen, die sie als Neubatterien führen oder geführt haben (§ 14 BattDG) – unabhängig von Marke, Herkunft, Bauform und davon, ob eine neue Batterie gekauft wird.
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nehmen seit dem 1. Januar 2026 auch LV-Altbatterien aus privaten Haushalten an, also E-Bike- und E-Scooter-Akkus.
- Hersteller erfüllen ihre Rücknahmepflicht über eine zugelassene OfH – die frühere Pflicht zum eigenen Rücknahmesystem ist entfallen.
- OfH holen Altbatterien bei Sammelstellen innerhalb von 15 Tagen ab, bei Gerätealtbatterien ab einer Sammelmenge von 90 Kilogramm (§ 11 BattDG).
- Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt vom Hausmüll zurückzugeben (§ 6 BattDG).
Wie gestalten sich die Sammelquoten des Batteriegesetzes?
Das Batterieentsorgungs-Gesetz denkt in Quoten. Deutschland hält über § 13 BattDG zunächst an der bisherigen Quote fest und schließt dann an die EU-Ziele an:
- Gerätealtbatterien: 50 Prozent bis 31. Dezember 2026
- Gerätealtbatterien: 63 Prozent bis Ende 2027, 73 Prozent bis Ende 2030
- LV-Altbatterien: 51 Prozent bis Ende 2028, 61 Prozent bis Ende 2031
Registrierung, OfH-Beteiligung und Fristen des Batteriegesetzes
Statt einer Registrierungsfiktion gilt seit dem Umstieg ein klarer Registrierungszwang mit Übergangsstichtag. Altregistrierungen nach dem Batteriegesetz mussten bis Mitte Januar 2026 auf die fünf neuen Kategorien umgestellt und einer zugelassenen OfH zugeordnet werden.
- Ohne gültige Registrierung bei der Stiftung ear besteht ein Inverkehrbringungsverbot.
- Pflichtangaben sind unter anderem die chemische Zusammensetzung und die Steuer-ID des Herstellers.
- Unternehmen ohne Sitz in Deutschland benötigen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland.
- Wer Geräte mit verbautem Akku importiert, gilt rechtlich selbst als Hersteller – auch bei reinem Weiterverkauf.
- Stammdaten müssen aktuell gehalten werden; veraltete Angaben können die Vertriebsberechtigung kosten.
Mit diesen Punkten sind die Neuerungen rund um das Batteriegesetz jedoch nicht abgeschlossen. Auch für die nächsten Jahre sind weitere Maßnahmen vorgesehen wie etwa die Inkludierung eines QR-Codes mit weiterführenden Informationen auf dem Verpackungsmaterial oder auch der digitale Batteriepass für Elektrofahrzeug-, LV- und Industriebatterien über 2 kWh. Damit schließen sich Batterien künftig dem digitalen Produktpass für Textilien an.
Was bedeutet das Batteriegesetz für Hersteller und Händler?
Das neue Batteriegesetz stellt Händler und Hersteller vor allem bürokratisch vor Herausforderungen. Alle relevanten Daten müssen gesammelt, aufgearbeitet und den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Zeitgleich stellen die Sorgfaltspflicht und Bußgeld- sowie Haftungsrisiken weitere Faktoren dar, die im Auge behalten werden müssen.
Auch die verstärkte Kontrollpflicht der Online-Marktplätze spielt eine zentrale Rolle, da Händler und Hersteller ohne Registrierungen und Nachweise abgemahnt werden und ihre Produkte aus dem Angebot genommen werden können.
Konkret bedeutet das Batteriegesetz also Folgendes:
- Wer Batterien oder Akkus erstmals in Verkehr bringt, muss registriert, einer OfH zugeordnet und korrekt kategorisiert sein – sonst droht der Marktausschluss.
- Auch Onlinehändler und Importeure aus dem Ausland müssen die Vorgaben beachten, da EU-Recht direkt gilt.
- Produktdaten werden zur Compliance-Aufgabe: Kapazität, Chemie und Entsorgungshinweise gehören strukturiert in die Artikeldaten, nicht in freie Textfelder.
- Wer fertige Geräte mit Akku bezieht, sollte vertraglich absichern, dass die enthaltenen Batterien ordnungsgemäß gemeldet sind.
Wie gestaltet sich das Batteriegesetz in der Zukunft?
Die Reform des Batterierechts ist abgeschlossen, ihre Umsetzung nicht. Mit dem BattDG und der EU-Batterieverordnung steht der Rahmen; die anspruchsvollen Stichtage liegen jedoch in den Jahren 2027 und 2028.
Wir empfehlen Unternehmen, ihre Registrierungen, Kategorien und Produktdaten jetzt zu prüfen und die Vorbereitung auf Batteriepass und Austauschbarkeit nicht bis zum letzten Quartal aufzuschieben. Diskutiert wird auf politischer Ebene weiterhin ein Pfandsystem für Lithium-Ionen-Akkus – ein Thema, das mittelfristig zurückkehren dürfte. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir von der Deutsche Recycling GmbH gern beratend zur Seite.
Batteriegesetz
Welche Registrierungspflichten gelten nach dem Batteriegesetz für Hersteller?
Wer als Hersteller unter das Batteriegesetz fällt, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Registrierung bei der Stiftung ear. Zusätzlich ist seit Anfang 2026 für die jeweilige Batteriekategorie die Beteiligung an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung erforderlich. Unternehmen sollten die Registrierung daher als Voraussetzung für den Vertrieb betrachten und nicht erst nach dem Verkaufsstart erledigen.
Was bedeutet das Batteriegesetz für Importeure und Onlinehändler?
Das Batteriegesetz betrifft nicht ausschließlich klassische Batteriehersteller. Auch Unternehmen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Akkus importieren und erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen, können selbst Herstellerpflichten übernehmen. Gerade Onlinehändler sollten deshalb vor dem Verkauf klären, wer für Registrierung, Meldungen und weitere Compliance-Anforderungen verantwortlich ist.
Was ist der Unterschied zwischen der Batterierichtlinie der EU und der neuen EU-Batterieverordnung?
Bei der früheren Batterierichtlinie mussten die Mitgliedstaaten die europäischen Vorgaben zunächst in eigenes nationales Recht übertragen. Die EU-Batterieverordnung funktioniert anders, da sie unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt. Dadurch werden viele Anforderungen europaweit einheitlicher, auch wenn bei Registrierung, Behördenzuständigkeiten und Rücknahmestrukturen weiterhin nationale Besonderheiten bestehen.
Welche Ziele verfolgt die Batterieverordnung Deutschland?
Die Batterieverordnung in Deutschland soll Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger machen – von der Herstellung bis zum Recycling. Dafür werden unter anderem höhere Sammelziele, mehr Herstellerverantwortung und zusätzliche Anforderungen an Produkte und Informationen eingeführt. Langfristig sollen dadurch mehr Rohstoffe im Kreislauf bleiben und weniger problematische Batterieabfälle entstehen.
Was ist der digitale Batteriepass nach Batteriegesetz und EU-Batterieverordnung?
Der digitale Batteriepass soll wichtige Informationen zu einer Batterie über ihren Lebenszyklus hinweg digital verfügbar machen. Vorgesehen ist er unter anderem für Elektrofahrzeug- und LV-Batterien sowie bestimmte Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität. Ab Februar 2027 wird er damit für zahlreiche Unternehmen zu einem wichtigen Bestandteil der Batteriegesetz- und EU-Compliance.
