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Vorbeteiligte Serviceverpackungen: So sichern Sie jetzt Ihre Rechtskonformität nach VerpackG

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Viele Unternehmen glauben, mit dem Kauf vorbeteiligter Serviceverpackungen alle Pflichten des Verpackungsgesetzes erfüllt zu haben. Dieser Irrtum kann zu Bußgeldern von bis zu 100.000 € führen. Handeln Sie jetzt, um Ihre Compliance sicherzustellen.

Die Nutzung von vorbeteiligten Serviceverpackungen scheint eine einfache Lösung zur Erfüllung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zu sein. Sie kaufen Ihre To-Go-Becher oder Brötchentüten von einem Lieferanten, der die Lizenzierung bereits übernommen hat. Doch Vorsicht: Seit der Gesetzesnovelle zum 1. Juli 2022 sind Ihre Pflichten als Letztvertreiber deutlich gestiegen. Die alleinige Annahme, dass Ihr Lieferant alles geregelt hat, ist ein Risiko, das Vertriebsverbote und empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Dieser Artikel zeigt Ihnen unmissverständlich auf, welche 3 zentralen Pflichten Sie auch bei der Verwendung vorbeteiligter Verpackungen erfüllen müssen und warum sofortiger Handlungsbedarf besteht. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist es höchste Zeit, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Auch bei der Nutzung ausschließlich vorbeteiligter Serviceverpackungen ist Ihre eigene Registrierung im Verpackungsregister LUCID seit dem 1. Juli 2022 zwingend erforderlich.
  • Sie müssen sich die Vorbeteiligung Ihrer Serviceverpackungen von Ihrem Lieferanten auf Rechnungen oder Lieferscheinen schriftlich bestätigen lassen und diese Nachweise aufbewahren.
  • Verstöße wie eine fehlende Registrierung können zu einem sofortigen Vertriebsverbot und Bußgeldern von bis zu 100.000 € führen, weshalb sofortiger Handlungsbedarf besteht.

Die weitverbreitete Compliance-Lücke bei vorbeteiligten Serviceverpackungen

Vorbeteiligte Serviceverpackungen sind laut § 3 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG Verpackungen, die ein Vorvertreiber, z. B. Ihr Großhändler, bereits bei einem dualen System lizenziert hat. Viele Betriebe wie Bäckereien oder Restaurants gehen davon aus, dass damit 100 % der Pflichten für sie erledigt sind. Diese Annahme ist falsch und birgt erhebliche finanzielle Risiken. Seit dem 1. Juli 2022 müssen sich ausnahmslos alle Unternehmen, die Serviceverpackungen an Endverbraucher ausgeben, an die neuen Regeln halten. Der alleinige Verweis auf den Lieferanten genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr. Die EU-Richtlinien sind klar und erfordern von Ihnen als Letztvertreiber ein aktives Handeln, um die Konformität sicherzustellen. Die verschärften Regelungen zielen darauf ab, die Transparenz im Recyclingprozess um über 40 % zu erhöhen. Diese Änderung im Verpackungsgesetz macht deutlich, dass die Verantwortung nicht mehr vollständig delegiert werden kann.

Ihre unumgängliche Pflicht: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Die wichtigste und oft übersehene Pflicht ist Ihre eigene Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Seit dem 1. Juli 2022 ist jeder Letztvertreiber von Serviceverpackungen gesetzlich zur Registrierung verpflichtet, selbst wenn er ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen nutzt. Ein Verstoß gegen diese Registrierungspflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden und führt zu einem sofortigen Vertriebsverbot. Die Registrierung selbst ist in unter 15 Minuten erledigt und kostenfrei. Im Prozess müssen Sie bestätigen, dass Sie ausschließlich vorbeteiligte Verpackungen verwenden. Eine fehlende Verpackungsgesetz Registrierung ist für Behörden und Wettbewerber im öffentlichen Register der Zentralen Stelle sofort ersichtlich. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gleicht diese Daten systematisch ab, um die über 800.000 registrierten Unternehmen zu überwachen. Diese Pflicht müssen Sie jetzt erfüllen, um den EU-Richtlinien zu genügen.

Die Nachweispflicht: So belegen Sie die Vorbeteiligung rechtssicher

Sie müssen aktiv nachweisen können, dass Ihre eingekauften Serviceverpackungen tatsächlich lizenziert sind. Ein mündliches Versprechen Ihres Lieferanten hat vor dem Gesetz keinen Bestand. Das Verpackungsgesetz verlangt einen konkreten Beleg. Lassen Sie sich die Vorbeteiligung auf jeder Rechnung oder jedem Lieferschein schriftlich bestätigen. Diese Dokumentation ist bei einer Prüfung durch die Behörden Ihr entscheidender Nachweis. Ohne diesen Beleg tragen Sie das volle Risiko und haften so, als hätten Sie die Verpackungen selbst unlizenziert in Verkehr gebracht. Ein führender Branchenverband empfiehlt, diese Nachweise für mindestens 3 Jahre aufzubewahren. Die Anforderung eines solchen Nachweises ist Ihr gutes Recht und eine gesetzliche Pflicht des Vorvertreibers. Die Erfüllung dieser Nachweispflicht ist ein zentraler Baustein Ihrer Compliance-Strategie.

Risiko Lieferanten-Compliance: Warum blindes Vertrauen teuer wird

Selbst mit einer Bestätigung auf der Rechnung sind Sie nicht zu 100 % sicher. Was passiert, wenn Ihr Lieferant seine Pflichten gegenüber dem dualen System nicht erfüllt? Letztendlich liegt die Verantwortung für das rechtmäßige Inverkehrbringen bei Ihnen. Sie sollten daher die Compliance Ihrer Lieferanten stichprobenartig überprüfen. Die ZSVR bietet ein öffentliches Register, in dem Sie die Registrierung Ihres Lieferanten in wenigen Sekunden kontrollieren können. Sollte Ihr Lieferant nicht registriert sein, dürfen Sie seine Verpackungen nicht verwenden, da sonst ein Vertriebsverbot droht. Viele Unternehmen sind sich dieser Prüfpflicht nicht bewusst und müssen jetzt aktiv werden. Hier sind 4 Schritte zur Überprüfung:

  • Fordern Sie die LUCID-Registrierungsnummer Ihres Lieferanten an.
  • Überprüfen Sie die Nummer im öffentlichen Register der ZSVR.
  • Dokumentieren Sie Ihre Prüfung mit Datum und Ergebnis (Screenshot).
  • Vereinbaren Sie vertraglich, dass der Lieferant Sie über Änderungen seines Status informiert.

Diese proaktive Kontrolle minimiert Ihr Risiko erheblich und ist ein entscheidender Schritt zur Erfüllung der EU-Vorgaben.

Konsequenzen bei Verstößen: Bußgelder und Vertriebsverbote

Die Nichteinhaltung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz ist kein Kavaliersdelikt. Die Konsequenzen sind empfindlich und können die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Ein fehlender LUCID-Eintrag führt automatisch zu einem Vertriebsverbot für alle Ihre Produkte in Serviceverpackungen. Zusätzlich drohen Bußgelder, die je nach Verstoß eine Höhe von bis zu 200.000 € erreichen können. Allein die fehlende Registrierung kann bereits mit bis zu 100.000 € sanktioniert werden. Zudem können Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände Abmahnungen aussprechen, die mit Kosten von über 1.000 € verbunden sind. Diese Risiken sind real und betreffen tausende Unternehmen in Deutschland, die jetzt handeln müssen. Die Einhaltung der Meldepflichten und Registrierung ist daher unumgänglich.

Ihre Lösung: Übertragen Sie die Verantwortung an Experten

Die Komplexität der Vorschriften zu vorbeteiligten Serviceverpackungen und die drohenden Sanktionen machen deutlich, dass professionelle Unterstützung unerlässlich ist. Anstatt wertvolle Zeit in die Überwachung von Lieferanten und die Verfolgung von Gesetzesänderungen zu investieren, können Sie die gesamte Verantwortung abgeben. Die Deutsche Recycling übernimmt für Sie den kompletten Prozess. Wir stellen Ihre rechtssichere Verpackungslizenzierung sicher, kümmern uns um die Registrierung und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden. Mit unserem Service reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand um bis zu 90 % und erlangen 100-prozentige Rechtssicherheit. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Kontaktieren Sie uns, um die Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen und sich vor Risiken zu schützen. Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung zum Verpackungsgesetz an.

Welche Unternehmen sind von der Regelung für vorbeteiligte Serviceverpackungen betroffen?

Alle Unternehmen, die Waren in Serviceverpackungen direkt an den Endverbraucher abgeben. Dazu zählen insbesondere Bäckereien, Metzgereien, Restaurants, Cafés, Imbisse, Hofläden und der gesamte To-Go-Bereich der Gastronomie.

Entfällt durch vorbeteiligte Verpackungen auch die Datenmeldung bei LUCID?

Ja. Wenn Sie ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen nutzen und dies bei der Registrierung in LUCID so angeben, müssen Sie keine jährlichen Mengenmeldungen an die ZSVR oder ein duales System abgeben. Diese Pflicht hat der Vorvertreiber für Sie übernommen.

Ist die Registrierung bei LUCID kostenpflichtig?

Nein, die Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist vollständig kostenfrei. Kosten entstehen erst durch die Lizenzierung von Verpackungsmengen bei einem dualen System, was bei vorbeteiligten Verpackungen aber der Lieferant übernimmt.

Was ist der Unterschied zwischen Serviceverpackungen und Versandverpackungen?

Serviceverpackungen werden erst am Ort des Verkaufs mit Ware befüllt (z.B. der Kaffeebecher an der Theke). Versandverpackungen werden genutzt, um Waren an Kunden zu versenden (z.B. der Versandkarton im Online-Handel). Für Versandverpackungen gilt die Sonderregelung der Vorbeteiligung nicht; hier müssen Sie sich immer selbst um die Lizenzierung kümmern.

Wie kann mich die Deutsche Recycling unterstützen?

Die Deutsche Recycling bietet einen Full-Service für Ihre EPR-Pflichten. Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Lieferanten, stellen Ihre rechtssichere Registrierung bei LUCID sicher und managen alle weiteren Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz. So erhalten Sie 100 % Rechtssicherheit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Warum muss ich jetzt handeln?

Die verschärften Pflichten des Verpackungsgesetzes, insbesondere die Registrierungspflicht für alle Letztvertreiber, gelten bereits seit dem 1. Juli 2022. Die Behörden führen verstärkt Kontrollen durch. Jeder Tag ohne Einhaltung der Vorschriften erhöht Ihr Risiko für Bußgelder, Abmahnungen und Vertriebsverbote.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die offizielle Institution, die das Verpackungsgesetz in Deutschland umsetzt und überwacht, einschließlich der Registrierungspflichten und des öffentlichen Registers zur Überprüfung der Compliance.

Deutsche Recycling ist ein spezialisierter Dienstleister, der Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Verpackungsgesetz unterstützt und umfassende Lösungen für Verpackungslizenzierung und Registrierung anbietet.

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