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Verpackungsgesetz Registrierung: Ihr Weg zur Compliance in 2025

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Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID betrifft nahezu jedes Unternehmen in Deutschland. Fehlende Einträge führen zu sofortigen Vertriebsverboten und hohen Bußgeldern, doch der Prozess ist mit der richtigen Anleitung unkompliziert. Handeln Sie jetzt, um Ihre Rechtssicherheit für 2025 zu garantieren und kostspielige Fehler zu vermeiden.

Seit der letzten Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist die korrekte Verpackungsgesetz Registrierung für fast alle Unternehmen, die Waren verpacken und in Deutschland vertreiben, eine unumgängliche Pflicht. Viele Unternehmer sind sich jedoch der seit 1. Juli 2022 geltenden, erweiterten Anforderungen nicht vollständig bewusst. Diese betreffen nicht mehr nur Verkaufsverpackungen für den Endkunden, sondern auch Transport- und B2B-Verpackungen. Die Zeit für Unklarheiten ist vorbei; die Behörden und Marktplätze prüfen die Einhaltung rigoros. Dieser Artikel führt Sie durch die notwendigen Schritte, zeigt die Risiken auf und erklärt, warum Sie sofort handeln müssen. Die Deutsche Recycling steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um alle Regulatoriken schnellstmöglich und zu 100 % rechtssicher zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Jedes Unternehmen, das verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich ausnahmslos im Verpackungsregister LUCID registrieren.
  • Fehlende Registrierung führt zu sofortigen Vertriebsverboten und Bußgeldern von bis zu 200.000 €.
  • Die Registrierung muss vom Unternehmen selbst vorgenommen werden und ist der erste Schritt vor der Lizenzierung bei einem dualen System.

Grundlagen der Registrierungspflicht nach dem VerpackG

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet seit dem 1. Januar 2019 Unternehmen zur Verantwortung für ihre Verpackungsabfälle. Eine zentrale Säule ist die Verpackungsgesetz Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in deren öffentlichem Register LUCID. Seit einer entscheidenden Gesetzesänderung zum 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht für ausnahmslos alle Verpackungsarten, die Sie erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen. Dies schließt nun explizit auch reine B2B-Transportverpackungen mit ein, was für tausende Unternehmen eine neue Dringlichkeit schafft. Die Registrierung ist der erste, nicht delegierbare Schritt zur Rechtskonformität. Ohne eine gültige LUCID-Nummer riskieren Sie ab dem ersten Tag ein Vertriebsverbot für alle Ihre Produkte. Die öffentliche Natur des Registers sorgt für eine Transparenz von 100 %, die es Wettbewerbern und Behörden leicht macht, Verstöße aufzudecken. Die korrekte Registrierungspflicht nach § 9 VerpackG ist somit die Basis für Ihren Marktzugang. Der nächste Schritt beleuchtet den konkreten Ablauf dieser Anmeldung.

Der LUCID-Registrierungsprozess Schritt für Schritt erklärt

Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID muss zwingend vom Unternehmen selbst oder einem internen, vertretungsberechtigten Mitarbeiter durchgeführt werden. Eine Beauftragung externer Dritter, wie etwa Ihres Systempartners, ist gesetzlich nach § 33 VerpackG ausgeschlossen. Der gesamte Prozess dauert in der Regel nur 15 bis 30 Minuten und ist gebührenfrei. Unmittelbar nach Abschluss erhalten Sie Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer (auch EPR-Nummer genannt). Diese Nummer ist der Schlüssel für alle weiteren Schritte. Für eine erfolgreiche Anmeldung benötigen Sie nur wenige Unternehmensdaten. Hier ist eine Übersicht der erforderlichen Angaben:

  1. Name, Anschrift und Kontaktdaten des Unternehmens (Telefon, E-Mail).
  2. Angabe einer vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer).
  3. Die nationale Kennnummer des Unternehmens (z.B. Handelsregisternummer) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
  4. Eine Liste aller Markennamen, unter denen Sie verpackte Waren in Verkehr bringen.
  5. Eine Erklärung, dass Sie Ihre Verpackungen bei einem dualen System beteiligen (falls systembeteiligungspflichtig).
  6. Eine Erklärung zur Richtigkeit aller gemachten Angaben.

Mit der LUCID Anmeldung schaffen Sie die Grundlage, doch für viele Verpackungen folgt eine weitere Pflicht. Diese Systembeteiligung ist entscheidend für die Erfüllung Ihrer Produzentenverantwortung.

Systembeteiligung: Der zweite entscheidende Schritt zur Compliance

Die reine Verpackungsgesetz Registrierung in LUCID reicht für viele Unternehmen nicht aus. Fällt Ihre Verpackung typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall an, ist sie systembeteiligungspflichtig. Das betrifft Produktverpackungen, Versandkartons aus dem E-Commerce und Serviceverpackungen wie Coffee-to-go-Becher. Für diese Verpackungen müssen Sie zusätzlich zur Registrierung einen Lizenzvertrag mit einem dualen System abschließen. Die Kosten für diese Verpackungslizenz bei LUCID richten sich nach Materialart und Gewicht der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Ohne gültige Systembeteiligung ist Ihre LUCID-Registrierung unvollständig und wirkungslos. Sie müssen Ihre lizenzierten Mengen anschließend deckungsgleich an LUCID melden, um den Kreis zu schließen. Dieser Datenabgleich zwischen Systemen und der ZSVR stellt sicher, dass alle Hersteller ihrer finanziellen Verantwortung für das Recycling nachkommen. Die Missachtung dieser Pflichten hat direkte und spürbare Konsequenzen.

Risiken bei Nichtbeachtung: Vertriebsverbote und Bußgelder bis 200.000 €

Die Konsequenzen bei fehlender oder fehlerhafter Verpackungsgesetz Registrierung sind drastisch und treten unmittelbar ein. Das Gesetz sieht ein sofortiges Vertriebsverbot für alle Produkte des betreffenden Unternehmens vor. Dies wird durch die Prüfpflichten von Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern seit dem 1. Juli 2022 effektiv durchgesetzt. Ohne gültige LUCID-Nummer werden Ihre Produkte auf Plattformen wie Amazon oder eBay gesperrt. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Einzelfall. Abmahnungen durch Wettbewerber sind eine weitere reale Gefahr, die mit erheblichen Kosten von über 1.000 € verbunden sein kann. Die Zentrale Stelle Verpackungsgesetz gleicht die Daten permanent ab und macht Verstöße schnell sichtbar. Diese Risiken betreffen nicht nur Standardverpackungen, sondern auch eine Reihe von Sonderfällen.

Sonderfälle: B2B, Serviceverpackungen und Online-Handel

Die Registrierungspflicht erstreckt sich weit über die klassische Verkaufsverpackung hinaus. Viele Unternehmen sind betroffen, ohne es zu wissen. Selbst wenn Sie ausschließlich an gewerbliche Kunden liefern, müssen Sie Ihre Transportverpackungen registrieren. Eine Systembeteiligung ist hier zwar nicht erforderlich, die Rücknahmepflichten bleiben jedoch bestehen. Eine weitere wichtige Gruppe sind Letztvertreiber von Serviceverpackungen. Hierzu zählen:

  • Bäckereien, die Brötchentüten ausgeben.
  • Gastronomen, die Take-away-Boxen oder Getränkebecher verwenden.
  • Einzelhändler, die Obst- und Gemüsebeutel bereitstellen.

Auch wenn Sie diese Verpackungen bereits lizenziert von einem Vorlieferanten beziehen, müssen Sie sich seit dem 1. Juli 2022 eigenständig bei LUCID registrieren. Für Online-Händler ist die korrekte LUCID-Registrierung seit 2022 überlebenswichtig, da Marktplätze und Logistiker die Compliance aktiv prüfen und durchsetzen. Angesichts dieser Komplexität ist proaktives Handeln der einzige sichere Weg.

Jetzt handeln: Sichern Sie Ihre EU-weite Rechtssicherheit

Die Einhaltung des Verpackungsgesetzes ist keine Option, sondern eine zwingende Voraussetzung für den Marktzugang in Deutschland und der gesamten EU. Die aktuellen EU-Richtlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschärfen die Anforderungen stetig. Warten Sie nicht auf eine Abmahnung oder die Sperrung Ihrer Vertriebskanäle. Die Verpackungsgesetz Registrierung ist eine Managementaufgabe, die Sie jetzt priorisieren müssen. Jeder Tag ohne gültige Registrierung stellt ein unkalkulierbares Geschäftsrisiko dar. Eine Verzögerung kann Sie bereits morgen vom Markt ausschließen. Wenn Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Deutsche Recycling unterstützt Sie dabei, alle regulatorischen Hürden schnell und effizient zu überwinden. Wir sorgen dafür, dass Ihre LUCID Registrierung und alle weiteren EPR-Pflichten zu 100 % korrekt umgesetzt werden. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, um Ihre Compliance sicherzustellen und sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Wie erhalte ich eine LUCID-Nummer?

Sie erhalten Ihre LUCID-Registrierungsnummer (auch EPR-Nummer) automatisch und sofort nach Abschluss des Online-Registrierungsprozesses auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Muss ich mich auch für Transportverpackungen registrieren?

Ja, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Registrierungspflicht auch für reine Transportverpackungen, die typischerweise im B2B-Bereich verbleiben und nicht beim privaten Endverbraucher anfallen.

Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Systembeteiligung?

Die Registrierung bei LUCID ist der erste Pflichtschritt für alle Inverkehrbringer von Verpackungen. Die Systembeteiligung (Lizenzierung) ist der zweite, kostenpflichtige Schritt, der nur für Verpackungen notwendig ist, die beim privaten Endverbraucher landen.

Wie lange dauert die Verpackungsgesetz Registrierung?

Der reine Online-Registrierungsprozess bei LUCID ist unkompliziert und dauert in der Regel nur etwa 15 bis 30 Minuten.

Wo muss ich meine LUCID-Nummer angeben?

Sie müssen Ihre LUCID-Nummer bei Ihrem dualen System hinterlegen. Zudem sind Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister verpflichtet, die Nummer von Ihnen als Händler abzufragen.

Ich habe mich nicht registriert, was soll ich jetzt tun?

Sie müssen umgehend handeln, um ein Vertriebsverbot und Bußgelder zu vermeiden. Holen Sie die Registrierung sofort nach. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie die Deutsche Recycling. Wir helfen Ihnen, Ihre Pflichten schnellstmöglich und rechtssicher zu erfüllen.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet umfassende und verbindliche Informationen zum Verpackungsgesetz, dem öffentlichen Register LUCID und den Registrierungs- sowie Datenmeldepflichten für Hersteller und Inverkehrbringer.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt die rechtlichen Grundlagen und politische Rahmenbedingungen des Verpackungsgesetzes sowie weitere Informationen zur Kreislaufwirtschaft bereit.

Umweltbundesamt (UBA) informiert über die ökologischen Aspekte der Verpackungsabfallwirtschaft, die Ziele des Verpackungsgesetzes und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Verpackungsreduktion und des Recyclings.

Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet Unternehmen in Deutschland umfassende Informationen und Beratungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz.

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