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Verpackungslizenzierung in Deutschland: So sichern Sie jetzt Ihre Rechtskonformität für 2025

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Das Verpackungsgesetz betrifft fast jedes Unternehmen, doch viele riskieren Bußgelder von bis zu 200.000 €. Handeln Sie jetzt, um alle gesetzlichen Anforderungen an die Verpackungslizenzierung in Deutschland zu erfüllen. Wir zeigen Ihnen die drei zentralen Pflichten, die Sie sofort umsetzen müssen.

Als Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, stehen Sie in der Verantwortung. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) schreibt eine lückenlose Verpackungslizenzierung vor, die bereits ab dem ersten Gramm Verpackungsmaterial greift. Verstöße sind keine Kleinigkeit und können Strafen von bis zu 200.000 € nach sich ziehen. Mit der neuen, ab 2026 verbindlichen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden die Anforderungen weiter verschärft. Dieser Leitfaden erklärt Ihre unmittelbaren Pflichten und zeigt, warum Sie bereits heute aktiv werden müssen. Zögern Sie nicht, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um alle Regulatoriken schnellstmöglich und rechtssicher zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Jedes Unternehmen, das verpackte Ware an private Endkunden in Deutschland versendet, muss seine Verpackungen ab dem ersten Gramm lizenzieren.
  • Die Pflichten umfassen drei Schritte: Registrierung im LUCID-Register, Lizenzierung bei einem dualen System und die deckungsgleiche Datenmeldung an beide Stellen.
  • Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird ab August 2026 verbindlich und verschärft die Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, was sofortiges Handeln erfordert.

Die drei unumgänglichen Pflichten der Verpackungslizenzierung

Jeder Erstinverkehrbringer von Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, unterliegt drei zentralen Pflichten. Diese gelten ausnahmslos ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung, eine Bagatellgrenze existiert nicht. Die Umsetzung dieser Pflichten ist die Grundlage für eine rechtssichere Verpackungslizenz.

Ihre gesetzlichen Verpflichtungen umfassen einen dreistufigen Prozess, der eine sorgfältige Dokumentation erfordert. Die öffentliche Natur des Registers erhöht die Transparenz und den Druck auf alle Marktteilnehmer um mehr als 50 % im Vergleich zur alten Verordnung. Hier sind die drei Säulen Ihrer Verantwortung:

  • Registrierungspflicht: Sie müssen Ihr Unternehmen persönlich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID anmelden. Diese Registrierung ist öffentlich einsehbar.
  • Systembeteiligungspflicht: Schließen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System ab. Hier melden und bezahlen Sie die voraussichtlichen Verpackungsmengen für ein Kalenderjahr.
  • Datenmeldepflicht: Die bei einem dualen System lizenzierten Mengen müssen Sie 1:1 an das LUCID-Register melden.

Die korrekte Erfüllung dieser drei Pflichten schützt Sie vor Vertriebsverboten und empfindlichen Strafen. Der nächste Schritt ist die genaue Auseinandersetzung mit dem zentralen Kontrollinstrument: dem Verpackungsregister LUCID.

LUCID-Registrierung: Das digitale Herzstück des Verpackungsgesetzes

Das Verpackungsregister LUCID ist die von der ZSVR betriebene Kontrollplattform, die seit 2019 für Transparenz sorgt. Ihre persönliche Verpackungsgesetz-Registrierung ist der erste Schritt und dauert oft weniger als 30 Minuten. Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre individuelle LUCID-Registrierungsnummer, die Sie für alle weiteren Prozesse benötigen.

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Betreiber von Online-Marktplätzen die Compliance ihrer Händler aktiv überprüfen. Ohne gültige LUCID-Nummer droht eine sofortige Sperrung Ihrer Verkaufsaktivitäten auf diesen Plattformen. Dies betrifft 100 % aller Händler auf Plattformen wie Amazon oder eBay.

Die im Register hinterlegten Daten werden systematisch mit den Meldungen der dualen Systeme abgeglichen. Diskrepanzen zwischen Ihren gemeldeten Mengen und denen des Systempartners führen unweigerlich zu Nachprüfungen durch die ZSVR. Eine präzise LUCID-Verpackungsregister-Meldung ist daher kein optionaler, sondern ein kritischer Geschäftsprozess. Die Kenntnis der damit verbundenen Kosten ist für Ihre Budgetplanung entscheidend.

Kosten und Konsequenzen: Was eine fehlende Lizenz wirklich kostet

Die Kosten einer Verpackungslizenz sind variabel und richten sich nach zwei Hauptfaktoren. Sie basieren auf der Masse Ihrer Verpackungen pro Materialart (z.B. Pappe, Kunststoff, Glas) und den Tarifen des gewählten dualen Systems. Für ein kleines Unternehmen können die jährlichen Lizenzgebühren oft unter 100 € liegen.

Die Kosten für die Lizenzierung sind jedoch minimal im Vergleich zu den drohenden Sanktionen bei Nichterfüllung. Bußgelder können eine Höhe von bis zu 200.000 € pro Einzelfall erreichen. Zusätzlich können Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände kostspielige Abmahnungen aussprechen, da das LUCID-Register öffentlich ist.

Viele Unternehmen unterschätzen, dass bereits ein einziger nicht lizenzierter Karton ein Vertriebsverbot für alle Produkte nach sich ziehen kann. Die Investition in eine korrekte Lizenzierung ist somit eine direkte Investition in Ihre Risikominimierung. Diese Risiken werden durch neue EU-Vorgaben weiter zunehmen.

EU-Verordnung PPWR: Warum Sie schon jetzt für 2026 planen müssen

Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist wird sie ab dem 12. August 2026 in allen 27 EU-Staaten verbindlich gelten und die nationalen Gesetze wie das deutsche Verpackungsgesetz maßgeblich beeinflussen. Die PPWR zielt darauf ab, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu maximieren und Abfall zu reduzieren.

Konkret schreibt die Verordnung neue Recyclingquoten bis Ende 2025 vor. Für Kunststoffe liegt die Zielquote bei 50 %, für Papier und Pappe bei 75 %. Zudem müssen PET-Einwegflaschen ab 2025 einen Rezyklatanteil von mindestens 25 % aufweisen. Diese Vorgaben erfordern von vielen Herstellern eine Anpassung ihrer Verpackungsdesigns und Materialbeschaffung innerhalb der nächsten 12 Monate.

Die PPWR führt eine EU-weit harmonisierte Regelung ein, was die Komplexität für international tätige Händler zunächst erhöht. Unternehmen, die jetzt nicht handeln, laufen Gefahr, die neuen Anforderungen ab 2026 nicht erfüllen zu können. Ein proaktiver Partner kann hier den entscheidenden Unterschied machen.

Deutsche Recycling: Ihr Partner für 100 % Compliance

Die Einhaltung der Verpackungslizenzierung in Deutschland ist eine komplexe Daueraufgabe, die durch neue EU-Regeln nicht einfacher wird. Als Unternehmer müssen Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, anstatt sich im Detail mit Paragraphen und Meldefristen zu befassen. Genau hier setzt der Service der Deutschen Recycling an.

Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess der Verpackungslizenzierung. Dies beginnt bei der korrekten Registrierung und reicht über die rechtssichere Teilnahme an einem dualen System bis hin zur pünktlichen Datenmeldung. Wir stellen sicher, dass Sie alle Anforderungen des VerpackG und der kommenden PPWR zu 100 % erfüllen.

Warten Sie nicht, bis Sie von den Behörden oder einem Marktplatz zum Handeln gezwungen werden. Eine fehlende Lizenz kann Ihr Geschäft von einem Tag auf den anderen lahmlegen. Melden Sie sich noch heute bei der Deutschen Recycling, um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen schnellstmöglich und sorgenfrei zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten.

Muss ich auch Versandkartons und Füllmaterial lizenzieren?

Ja, alle Verpackungsbestandteile, die beim Endkunden ankommen, sind lizenzpflichtig. Dazu gehören Produktverpackungen, Versandkartons, Füllmaterial, Luftpolsterfolie, Klebeband und sogar Etiketten.

 

Gibt es eine Mindestmenge, ab der die Lizenzierungspflicht gilt?

Nein, es gibt keine Mindestmenge oder Bagatellgrenze. Die Pflicht zur Verpackungslizenzierung in Deutschland gilt ab der ersten Verpackung, die Sie gewerbsmäßig in Verkehr bringen.

 

Was ist der Unterschied zwischen dem Verpackungsgesetz (VerpackG) und der EU-Verordnung (PPWR)?

Das VerpackG ist das aktuell geltende nationale Gesetz in Deutschland. Die PPWR ist eine neue, übergeordnete EU-Verordnung, die ab August 2026 in allen EU-Ländern gilt und das VerpackG ergänzen bzw. teilweise ersetzen wird, um die Regeln EU-weit zu harmonisieren und zu verschärfen.

 

Ich bin nur ein kleiner Online-Händler. Gilt das Gesetz auch für mich?

Ja, das Verpackungsgesetz gilt für Unternehmen jeder Größe, vom Kleingewerbe bis zum Großkonzern. Sobald Sie verpackte Ware an private Endverbraucher in Deutschland verkaufen, müssen Sie Ihre Verpackungen lizenzieren.

 

Wie kann die Deutsche Recycling mir helfen?

Die Deutsche Recycling bietet einen kompletten Service für Ihre Umwelt-Compliance. Wir übernehmen die Registrierung, die Lizenzierung Ihrer Mengen und die fristgerechten Datenmeldungen. So stellen wir sicher, dass Sie zu 100 % rechtssicher agieren und sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

 

Was ist die LUCID-Nummer und wo finde ich sie?

Die LUCID-Registrierungsnummer ist Ihre persönliche Identifikationsnummer im deutschen Verpackungsregister. Sie erhalten diese automatisch nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung auf der Plattform der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

 

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die zuständige Behörde für die Registrierung und Kontrolle der Verpackungslizenzierung in Deutschland. Hier finden Sie das öffentliche LUCID-Register und weitere Informationen zu Ihren Pflichten.

Europäische Union (EUR-Lex) bietet Zugang zur vollständigen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die ab 2026 in allen EU-Staaten verbindlich gilt.

Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet) stellt den vollständigen Text des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) zur Verfügung.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet eine Übersicht über die zugelassenen dualen Systeme und Branchenlösungen, bei denen Sie Ihre Verpackungsmengen lizenzieren können.

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