Viele Unternehmen sind sich unsicher, welche Pflichten für sie nach dem Verpackungsgesetz gelten, insbesondere bei Verbundverpackungen. Ein Versäumnis bei der Registrierung und Lizenzierung kann seit dem 1. Juli 2022 zu sofortigen Vertriebsverboten führen. Die Zeit zu handeln ist jetzt, denn Unwissenheit schützt nicht vor empfindlichen Strafen.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat die Spielregeln für alle Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen, grundlegend verändert. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit ihrer öffentlichen Datenbank LUCID. Es existiert kein separates „Bundeszentralregister für Verbundverpackungsstoffe“, sondern eine allumfassende Registrierungspflicht für sämtliche Verpackungsarten. Gerade bei Verbundverpackungen, die aus mehreren Materialien bestehen, ist die korrekte Einordnung und Meldung entscheidend. Jeder Tag des Zögerns erhöht Ihr Geschäftsrisiko. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Schritte Sie sofort unternehmen müssen, um rechtskonform zu agieren und Sanktionen zu vermeiden.
Für Schnellleser
- Es gibt kein separates „Bundeszentralregister für Verbundverpackungsstoffe“, sondern eine zentrale Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten im LUCID-Register der ZSVR.
- Die Pflichten umfassen die Registrierung bei LUCID, die Lizenzierung bei einem dualen System und die korrekte Datenmeldung; Verstöße können Bußgelder bis 200.000 € und Vertriebsverbote nach sich ziehen.
- Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der Prüfpflichten von Online-Marktplätzen besteht für alle noch nicht konformen Unternehmen unmittelbarer Handlungsbedarf, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die rechtliche Grundlage: Das Verpackungsgesetz und die Zentrale Stelle
Seit dem 1. Januar 2019 ersetzt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die frühere Verpackungsverordnung und verschärft die Pflichten für Unternehmen erheblich. Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Produktverantwortung der Hersteller zu stärken. Eine zentrale Neuerung war die Schaffung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die als Kontrollbehörde agiert. Sie führt das öffentliche Register LUCID, in dem sich jeder Erstinverkehrbringer von Verpackungen registrieren muss – eine Pflicht, die keine Bagatellgrenzen kennt und ab dem ersten Gramm Verpackungsmaterial gilt. Die Vorstellung eines speziellen Bundeszentralregister für Verbundverpackungsstoffe ist ein Irrtum; alle Verpackungen, einschließlich Verbunde, fallen unter diese eine zentrale Registrierungspflicht. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird aktiv verfolgt. Die ZSVR gleicht die Daten mit den dualen Systemen ab und sorgt für eine Transparenz, die Versäumnisse schnell aufdeckt. Für Ihr Unternehmen bedeutet dies, dass die Auseinandersetzung mit diesen Pflichten unumgänglich ist, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Fokus Verbundverpackungen: Was genau fällt darunter?
Verbundverpackungen sind laut Verpackungsgesetz Verpackungen, die aus mindestens zwei verschiedenen Materialien bestehen, welche sich nicht per Hand trennen lassen. Typische Beispiele hierfür sind Getränkekartons, Vakuumverpackungen für Kaffee oder bestimmte Wurst- und Käseverpackungen. Für sonstige Verbundverpackungen wurde die Recyclingquote auf 70 % angehoben, was die Wichtigkeit der korrekten Erfassung unterstreicht. Die genaue Klassifizierung ist entscheidend, da die gemeldeten Mengen und Materialarten die Grundlage für Ihre Lizenzentgelte bei einem dualen System bilden. Eine falsche Deklaration kann zu Nachzahlungen und Bußgeldern führen. Die korrekte Identifizierung und Verwiegung Ihrer Verbundverpackungen ist der erste Schritt zur Rechtskonformität. Eine genaue Analyse Ihrer Verpackungsströme ist daher für eine korrekte Einstufung im Verpackungsregister unerlässlich. Die Komplexität dieser Materialien erfordert eine sorgfältige Prüfung, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Ihre unaufschiebbare Pflicht: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Die Registrierung bei der ZSVR im LUCID-Register ist für jeden Hersteller und Händler, der Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, seit 2019 eine absolute Grundvoraussetzung. Dieser Prozess muss persönlich durch das Unternehmen selbst oder eine vertretungsberechtigte Person erfolgen und kann nicht vollständig an Dritte delegiert werden. Die Registrierung selbst ist kostenlos, aber die Unterlassung hat weitreichende Folgen. Ohne eine gültige LUCID-Registrierungsnummer dürfen Ihre verpackten Waren in Deutschland nicht vertrieben werden – es droht ein sofortiges Verkaufsverbot. Folgende Schritte sind für die LUCID-Registrierung notwendig:
- Unternehmensdaten eingeben: Zuerst müssen Sie die Stammdaten Ihres Unternehmens, inklusive eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners, im Portal hinterlegen.
- Markennamen angeben: Sie müssen alle Markennamen auflisten, unter denen Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen vertreiben.
- Erklärung abgeben: Sie bestätigen, dass Sie Ihren Pflichten nach dem VerpackG nachkommen werden.
- Registrierungsnummer erhalten: Nach Abschluss erhalten Sie Ihre persönliche EPR-Nummer, die Sie für alle weiteren Schritte benötigen.
Diese Registrierungsnummer muss in Ihren Geschäftsdokumenten und auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder eBay hinterlegt werden. Die Dringlichkeit ist hoch, da Marktplatzbetreiber seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet sind, die Registrierung ihrer Händler zu überprüfen und nicht-konforme Anbieter zu sperren. Wenn Sie bisher noch nicht registriert sind, müssen Sie umgehend handeln.
Doppelte Pflicht: Systembeteiligung und Datenmeldung
Mit der Registrierung allein ist es nicht getan. Das Verpackungsgesetz schreibt eine duale Pflichtenstruktur vor. Neben der Anmeldung im LUCID-Register müssen Sie für Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen einen Lizenzvertrag mit einem dualen System abschließen. Damit finanzieren Sie die Sammlung und das Recycling der Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Anschließend müssen Sie Ihre Pflichten zur Datenmeldung erfüllen. Hierbei werden die bei einem dualen System lizenzierten Verpackungsmengen an die ZSVR gemeldet. Diese Meldungen umfassen typischerweise:
- Ihre LUCID-Registrierungsnummer
- Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen
- Den Namen des dualen Systems, bei dem Sie Ihre Verpackungen lizenziert haben
- Den Zeitraum, für den die Lizenzierung gilt
Die Daten bei LUCID und dem dualen System müssen exakt übereinstimmen, da die ZSVR diese abgleicht, um Trittbrettfahrer zu identifizieren. Diese Meldepflichten müssen unverzüglich und bei jeder Änderung der Datenlage aktualisiert werden. Die sorgfältige und fristgerechte Erfüllung dieser Pflichten ist entscheidend für Ihre Rechtssicherheit.
Hohe Risiken bei Untätigkeit: Bußgelder und Vertriebsverbote
Die Missachtung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz ist mit erheblichen finanziellen und operativen Risiken verbunden. Eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Noch drastischer fällt die Strafe bei einer fehlenden Systembeteiligung aus: Hier drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro pro Einzelfall. Zusätzlich zu den Bußgeldern riskieren Sie ein sofortiges Vertriebsverbot für alle nicht konformen Verpackungen. Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen, die weitere Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Seit dem 1. Juli 2022 sind auch Fulfillment-Dienstleister und Betreiber von Online-Marktplätzen in der Pflicht, die Einhaltung der Registrierungspflicht zu kontrollieren. Ein fehlender Nachweis führt unweigerlich zur Sperrung Ihrer Produkte. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist.
Die Vollständigkeitserklärung: Eine jährliche Pflicht für größere Mengen
Unternehmen, die bestimmte Mengenschwellen pro Jahr überschreiten, unterliegen einer weiteren wichtigen Verpflichtung: der Abgabe der sogenannten Vollständigkeitserklärung (VE). Diese Erklärung muss jährlich bis zum 15. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr bei der ZSVR hinterlegt werden. Die Pflicht zur Abgabe einer VE besteht, wenn Sie mindestens einen der folgenden Schwellenwerte erreichen:
- 80.000 kg Glas
- 50.000 kg Papier, Pappe oder Karton
- 30.000 kg Kunststoffe, Metalle, Getränkekartons oder sonstige Verbundverpackungen
Die Vollständigkeitserklärung muss von einem registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater geprüft und bestätigt werden. Dies stellt einen erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand dar. Die Nichteinhaltung der Frist oder die Abgabe einer fehlerhaften Erklärung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ebenfalls sanktioniert werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und fristgerechte Einreichung der Vollständigkeitserklärung ist daher für betroffene Unternehmen unerlässlich.
Jetzt handeln: Sichern Sie Ihre Compliance mit Deutsche Recycling
Die Anforderungen des Verpackungsgesetzes, insbesondere im Umgang mit einem vermeintlichen Bundeszentralregister für Verbundverpackungsstoffe, sind komplex und die Konsequenzen bei Nichterfüllung gravierend. Die EU-Richtlinien sind klar und die deutschen Gesetze setzen diese konsequent um. Wenn Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, besteht akuter Handlungsbedarf. Warten Sie nicht auf eine Abmahnung oder ein Bußgeldverfahren. Die Deutsche Recycling Service GmbH bietet Ihnen als spezialisierter B2B-Dienstleister für Umwelt-Compliance einen 100% rechtssicheren Full-Service. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie: von der korrekten Analyse und Klassifizierung Ihrer Verpackungen über die Registrierung und Lizenzierung bis hin zur laufenden Datenmeldung. Sichern Sie Ihr Unternehmen ab und konzentrieren Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten und erfüllen Sie alle Regulatoriken schnellstmöglich.
Muss ich mich auch für Transportverpackungen im LUCID-Register registrieren?
Ja, seit der Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 besteht die Registrierungspflicht im LUCID-Register für alle Verpackungsarten, also auch für reine B2B-Transportverpackungen, die typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen.
Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?
Die Registrierung ist die Anmeldung Ihres Unternehmens bei der behördlichen Kontrollinstanz, der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), über die LUCID-Datenbank. Die Lizenzierung (oder Systembeteiligung) ist der kostenpflichtige Vertrag mit einem dualen System (wie Der Grüne Punkt), wodurch Sie die Sammlung und das Recycling Ihrer Verkaufsverpackungen finanzieren. Beides ist gesetzlich verpflichtend.
Ich habe meine Pflichten bisher versäumt. Was soll ich jetzt tun?
Sie müssen umgehend handeln. Registrieren Sie Ihr Unternehmen sofort im Verpackungsregister LUCID und schließen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System für Ihre Verpackungsmengen ab. Um Fehler zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen, sollten Sie sich an einen spezialisierten Dienstleister wie die Deutsche Recycling wenden, der eine schnelle und rechtssichere Umsetzung gewährleistet.
Wie melde ich Verbundverpackungen korrekt?
Verbundverpackungen müssen als eigene Materialfraktion gemeldet werden. Sie müssen die genaue Masse Ihrer Verbundverpackungen ermitteln und diese unter der entsprechenden Kategorie bei Ihrem dualen System und in Ihrer LUCID-Datenmeldung angeben. Eine genaue Analyse der Materialzusammensetzung ist hierfür entscheidend.
Kann die Deutsche Recycling die Registrierung für mich übernehmen?
Die finale Registrierung bei LUCID muss durch eine vertretungsberechtigte Person Ihres Unternehmens persönlich abgeschlossen werden. Die Deutsche Recycling kann Sie jedoch vollumfänglich auf diesen Schritt vorbereiten, alle notwendigen Daten ermitteln, Sie durch den Prozess leiten und alle weiteren Pflichten wie die Systembeteiligung und die laufenden Datenmeldungen als Ihr Bevollmächtigter komplett für Sie übernehmen.
Was ist die Vollständigkeitserklärung und muss ich diese abgeben?
Die Vollständigkeitserklärung (VE) ist eine detaillierte Jahresmeldung über alle in Verkehr gebrachten Verpackungen. Sie ist nur für Unternehmen verpflichtend, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten (z.B. 50.000 kg Papier/Pappe/Karton oder 30.000 kg Leichtverpackungen pro Jahr). Die VE muss bis zum 15. Mai des Folgejahres eingereicht und von einem Prüfer testiert werden.
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet umfassende Informationen zum Verpackungsgesetz, zur Registrierung im LUCID-Register und zu den Pflichten für Unternehmen.
Den vollständigen Gesetzestext des Verpackungsgesetzes finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.
Eine Übersicht über die zugelassenen dualen Systeme und weitere Informationen zur Systembeteiligung stellt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bereit.
Das Umweltbundesamt informiert über aktuelle Entwicklungen und Statistiken im Bereich Verpackungsabfall und Recycling in Deutschland.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bietet Einblicke in die politische Gestaltung und die Ziele der Verpackungsgesetzgebung.