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Verpackungsgesetz: Den richtigen Systembetreiber finden und Strafen vermeiden

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Das Verpackungsgesetz verpflichtet Sie zur Systembeteiligung, doch die Auswahl des passenden Systembetreibers ist entscheidend für Ihre Rechtssicherheit. Handeln Sie jetzt, denn Versäumnisse können Bußgelder von bis zu 200.000 Euro nach sich ziehen und ab 2025 verschärfen sich die EU-weiten Vorgaben.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen. Eine zentrale Auflage ist die Pflicht zur Systembeteiligung für nahezu alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen. Die Wahl des richtigen Systembetreibers ist dabei kein administratives Detail, sondern eine strategische Entscheidung zur Sicherung Ihrer Rechtskonformität. Fehler bei der Registrierung oder der Beauftragung eines dualen Systems können zu Vertriebsverboten und Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro führen. Angesichts der kommenden EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab 2025 neue, strengere Regeln einführt, ist proaktives Handeln unerlässlich. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie den passenden Systembetreiber für das Verpackungsgesetz finden und Ihre Pflichten lückenlos erfüllen. Zögern Sie nicht, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um alle Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Die Beteiligung an einem dualen System ist für fast alle Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen, gesetzlich vorgeschrieben.
  • Ein fehlender Vertrag mit einem Systembetreiber kann zu Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro und Vertriebsverboten führen.
  • Die Auswahl des richtigen Systembetreibers hängt von Faktoren wie Preistransparenz, Serviceumfang und Unterstützung bei den Meldepflichten an das LUCID-Register ab.

Die unumgängliche Pflicht: Warum Sie einen Systembetreiber brauchen

Jedes Unternehmen, das erstmals gewerbsmäßig verpackte Waren in Verkehr bringt, die typischerweise bei privaten Haushalten als Abfall anfallen, unterliegt der Systembeteiligungspflicht. Diese Verpflichtung aus § 7 des Verpackungsgesetzes ist nicht verhandelbar und beginnt mit dem ersten Produkt. Bevor Sie jedoch einen Vertrag mit einem Systembetreiber des Verpackungsgesetzes abschließen können, müssen Sie Ihr Unternehmen im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eintragen. Ohne diese Registrierung dürfen Sie keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen vertreiben. Ein Verstoß gegen die Systembeteiligungspflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro pro Einzelfall geahndet werden. Zudem droht ein sofortiges Vertriebsverbot, was den Geschäftsbetrieb empfindlich stören kann. Die Erfüllung dieser Pflicht ist die Grundlage für den legalen Vertrieb Ihrer Produkte in Deutschland. Erfahren Sie mehr über Ihre Systembeteiligungspflicht. Nachdem die rechtliche Notwendigkeit geklärt ist, stellt sich die Frage, welche Aufgaben ein Systembetreiber konkret für Sie übernimmt.

Die Rolle des Systembetreibers im Recyclingkreislauf

Ein Systembetreiber, oft auch als duales System bezeichnet, organisiert die Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer lizenzierten Verpackungen in ganz Deutschland. Diese Betreiber stellen sicher, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Recyclingquoten erreicht werden, beispielsweise 63 % für Kunststoffe. Sie finanzieren diesen aufwendigen Prozess mit den Lizenzentgelten, die Sie als Hersteller entrichten. Die Beauftragung eines Systembetreibers ist also kein reiner Verwaltungsakt, sondern Ihr direkter Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Die Hauptaufgaben umfassen:

  • Bundesweite Organisation der haushaltsnahen Sammlung von Leichtverpackungen (z.B. über die Gelbe Tonne).
  • Sortierung der gesammelten Abfälle nach Materialarten in hochmodernen Anlagen.
  • Zuführung der sortierten Materialien zu Recyclingbetrieben zur Herstellung von Sekundärrohstoffen.
  • Dokumentation und Nachweisführung der Verwertung gegenüber der ZSVR.

Diese Leistungen sind entscheidend für die Erfüllung Ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Informieren Sie sich hier über Das Duale System. Bei aktuell 11 in Deutschland zugelassenen dualen Systemen ist die Auswahl des richtigen Partners entscheidend für Ihr Unternehmen.

In 4 Schritten zum passenden Systembetreiber

Die Auswahl des optimalen Partners für Ihre Verpackungslizenzierung sollte systematisch erfolgen. Die Kosten sind ein Faktor, aber Service und Zuverlässigkeit sind für Ihre Rechtssicherheit ebenso wichtig. Gehen Sie wie folgt vor, um den richtigen Systembetreiber für das Verpackungsgesetz zu finden:

  1. Angebote einholen: Kontaktieren Sie mehrere der 11 offiziell zugelassenen Systembetreiber und fordern Sie individuelle Angebote an. Die Preise können sich je nach Materialart und Menge deutlich unterscheiden.
  2. Leistungsumfang prüfen: Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Serviceleistungen. Bietet der Betreiber ein verständliches Online-Portal für Ihre Mengenmeldungen? Gibt es persönlichen Support bei Rückfragen?
  3. Vertragsbedingungen analysieren: Achten Sie auf Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Regelungen zu Mengenänderungen während des Jahres. Flexibilität kann hier bares Geld sparen.
  4. Referenzen und Zuverlässigkeit: Prüfen Sie die Reputation des Anbieters. Ein etablierter Partner wie die Deutsche Recycling bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Verpflichtungen zu 100 % erfüllt werden.

Treffen Sie keine überstürzte Entscheidung, sondern eine, die auf einer soliden Datengrundlage basiert. Nutzen Sie Werkzeuge, um Anbieter zu vergleichen. Sobald Sie einen Partner gewählt haben, beginnt der nächste wichtige Schritt: die korrekte Erfüllung Ihrer Meldepflichten.

Datenmeldung an LUCID: So erfüllen Sie Ihre Berichtspflichten korrekt

Die Systembeteiligung allein genügt nicht; Sie müssen Ihre Verpackungsmengen auch korrekt melden. Das Verpackungsgesetz schreibt eine zweifache Datenmeldung vor: Sie melden die lizenzierten Mengen an Ihren Systembetreiber und identisch an das Verpackungsregister LUCID. Diese 1:1-Meldung ist entscheidend für die Transparenz des gesamten Systems. Die Meldungen müssen unverzüglich und in dem mit dem Systembetreiber vereinbarten Rhythmus erfolgen. Schon kleine Abweichungen zwischen den Meldungen an das System und an LUCID können zu Nachfragen der ZSVR führen. Unternehmen, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten, müssen zudem jährlich bis zum 15. Mai eine Vollständigkeitserklärung (VE) abgeben. Diese Schwellen liegen bei 80.000 kg für Glas oder 50.000 kg für Papier, Pappe und Karton. Die VE muss von einem registrierten Sachverständigen geprüft werden. Lernen Sie, wie Sie Ihre Vollständigkeitserklärung meistern. Fehler in diesem Prozess sind leider häufig und können ernste Konsequenzen haben.

Vermeiden Sie teure Fehler: Typische Fallstricke und Sanktionen

Die Komplexität des Verpackungsgesetzes führt oft zu Fehlern, die vermeidbar wären. Ein Versäumnis kann nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch Abmahnungen durch Wettbewerber, die im öffentlichen LUCID-Register leicht Verstöße erkennen können. Handeln Sie jetzt, um diese Risiken zu minimieren. Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • Fehlende oder unvollständige Registrierung im Verpackungsregister LUCID.
  • Kein gültiger Vertrag mit einem Systembetreiber des Verpackungsgesetzes trotz Inverkehrbringens systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
  • Inkorrekte oder verspätete Mengenmeldungen an den Systembetreiber und LUCID.
  • Falsche Einstufung von Verpackungen als nicht systembeteiligungspflichtig.

Die ZSVR führt jährlich tausende Prüfungen durch und ahndet Verstöße konsequent. Um sich vor finanziellen Schäden und Vertriebsverboten zu schützen, ist eine lückenlose Compliance unerlässlich. Wir helfen Ihnen, Abmahnungen zu vermeiden. Eine vorausschauende Strategie ist umso wichtiger, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Europa weiterentwickeln.

Handeln Sie jetzt: Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) kommt

Die regulatorische Landschaft bleibt nicht stehen. Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) wird die nationalen Gesetze ab 2025 schrittweise durch einheitliche, strengere EU-Vorgaben ersetzen. Diese Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle noch drastischer zu reduzieren und eine echte Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich auf neue Herausforderungen einstellen müssen. Zu den Kernpunkten der PPWR gehören verbindliche Recyclingfähigkeitsanforderungen für alle Verpackungen bis 2030 und feste Quoten für den Einsatz von Rezyklaten in neuen Kunststoffverpackungen. Wer heute seine Compliance-Prozesse nicht im Griff hat, wird von den zukünftigen Anforderungen überrollt werden. Es ist daher entscheidend, dass Sie bereits jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Sichern Sie Ihre Verpackungslizenzierung in Deutschland und bereiten Sie sich auf die Zukunft vor. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten. Die Experten der Deutschen Recycling stehen bereit, um Sie schnell und unkompliziert auf den Weg zur 100%igen Rechtskonformität zu bringen.

Muss ich mich auch für Versandverpackungen bei einem Systembetreiber lizenzieren?

Ja, Versandverpackungen inklusive Füllmaterial, die Sie als Online-Händler an den Endverbraucher senden, sind systembeteiligungspflichtig. Sie müssen die dafür verwendeten Materialien bei einem Systembetreiber lizenzieren und die Mengen im LUCID-Register melden.

Kann die Deutsche Recycling die Registrierung bei LUCID für mich übernehmen?

Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID muss vom Hersteller bzw. Inverkehrbringer persönlich vorgenommen werden. Eine Beauftragung Dritter ist gesetzlich ausgeschlossen. Wir als Ihr Partner beraten Sie jedoch umfassend und leiten Sie durch den gesamten Prozess.

Was ist der Unterschied zwischen der Meldung an den Systembetreiber und der Meldung an LUCID?

Sie melden Ihre Verpackungsmengen an Ihren Systembetreiber, um Ihrer Finanzierungspflicht für das Recycling nachzukommen. Dieselben Mengenangaben müssen Sie deckungsgleich an das staatliche Register LUCID melden. Dies dient der Kontrolle und Transparenz.

Ich habe meine Pflichten bisher vernachlässigt. Was soll ich jetzt tun?

Sie müssen umgehend handeln, um hohe Strafen zu vermeiden. Der erste Schritt ist die sofortige Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Kontaktieren Sie uns danach umgehend. Die Deutsche Recycling hilft Ihnen, schnellstmöglich einen Vertrag mit einem Systembetreiber abzuschließen und Ihre Meldepflichten rückwirkend zu erfüllen.

Ändert sich durch die PPWR etwas an der Pflicht zur Systembeteiligung?

Die grundsätzliche Pflicht zur Beteiligung an einem Rücknahmesystem (erweiterte Herstellerverantwortung) wird durch die PPWR bestätigt und EU-weit gestärkt. Die Anforderungen an Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz werden sich jedoch deutlich verschärfen, weshalb eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema entscheidend ist.

Wie finde ich heraus, ob meine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet einen Online-Katalog an, in dem Sie prüfen können, ob Ihre Verpackungen als systembeteiligungspflichtig eingestuft sind. Im Zweifel gilt: Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher landen könnten, sind es in der Regel.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet die offizielle Plattform für das Verpackungsregister LUCID, wo Unternehmen ihre Verpackungsmengen registrieren und melden müssen. Hier finden Sie umfassende Informationen zum Verpackungsgesetz und dessen Anforderungen.

Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz) stellt den vollständigen Text des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) bereit, das die Inverkehrbringung, Rücknahme und Verwertung von Verpackungen regelt.

Europäische Kommission informiert detailliert über die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR), die neue EU-weite Anforderungen an Verpackungen und deren Abfallmanagement festlegt.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) listet alle offiziell zugelassenen dualen Systeme und Branchenlösungen in Deutschland auf, die für die Sammlung und Verwertung von Verpackungen zuständig sind.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet detaillierte Anleitungen zu den Anforderungen und dem Einreichungsprozess der Vollständigkeitserklärung, die für bestimmte Verpackungsmengen verpflichtend ist.

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