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Verpackungsgesetz und PPWR: So sichern Sie jetzt Ihre Rechtskonformität

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Die gesetzlichen Anforderungen an Verpackungen durch das Umweltbundesamt und die neue EU-Verordnung (PPWR) verschärfen sich. Handeln Sie jetzt, um hohe Bußgelder und Vertriebsverbote zu vermeiden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die entscheidenden Schritte zur Compliance.

Als Inverkehrbringer von verpackten Waren stehen Sie vor komplexen regulatorischen Hürden. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG), überwacht durch das Umweltbundesamt, und die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) fordern von Ihnen 100%ige Rechtskonformität. Verstöße sind keine Option und können Bußgelder bis zu 200.000 € pro Fall nach sich ziehen. Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Pflichten nicht nur kennen, sondern auch fristgerecht umsetzen. Dieser Artikel erklärt die zentralen Anforderungen, verdeutlicht die Dringlichkeit und zeigt, wie Sie mit einem professionellen Partner wie der Deutschen Recycling Ihre Verantwortung effizient und sicher erfüllen. Zögern Sie nicht, aktiv zu werden – die Zeit drängt.

Für Schnellleser

  • Jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland vertreibt, muss sich ausnahmslos im Verpackungsregister LUCID registrieren.
  • Verstöße gegen das Verpackungsgesetz können zu Bußgeldern bis 200.000 €, Vertriebsverboten und Gewinnabschöpfung führen.
  • Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärft die Regeln für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz ab 2026 erheblich.

Die Rolle des Umweltbundesamtes und der ZSVR verstehen

Das Umweltbundesamt (UBA) gibt die wissenschaftlichen und fachlichen Rahmenbedingungen für den Umweltschutz in Deutschland vor, auch für die Kreislaufwirtschaft. Für die operative Umsetzung des Verpackungsgesetzes ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zuständig, die das öffentliche Register LUCID führt. Seit dem 1. Juli 2022 muss sich jedes Unternehmen, das verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt, ausnahmslos in diesem Register eintragen. Diese Maßnahme soll für Transparenz und fairen Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern sorgen. Die Registrierungspflicht ist der erste, unumgängliche Schritt zur Rechtskonformität. Die ZSVR prüft aktiv die Einhaltung der Pflichten und meldet jeden Verdachtsfall automatisch an die zuständigen Landesbehörden. Diese strikte Überwachung unterstreicht die Notwendigkeit, die gesetzlichen Vorgaben präzise zu erfüllen.

Ihre Kernpflichten nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG)

Ihre Verantwortung als „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes beginnt mit dem erstmaligen Inverkehrbringen einer befüllten Verpackung in Deutschland. Daraus ergeben sich zwei zentrale Pflichten, die Sie sofort umsetzen müssen. Zuerst müssen Sie Ihr Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registrieren, eine Pflicht, für die es keine Bagatellgrenze gibt. Zweitens müssen Sie für alle Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, einen Lizenzvertrag mit einem dualen System abschließen. Dieser Schritt stellt die Finanzierung für die Sammlung und das Recycling der Verpackungen sicher. Die Kosten hierfür belaufen sich auf durchschnittlich 18 Euro pro Bürger und Jahr, die über den Produktpreis weitergegeben werden. Ohne gültige LUCID-Registrierung und Systembeteiligung besteht ein faktisches Vertriebsverbot für Ihre Produkte. Diese Pflichten sind nicht delegierbar und erfordern Ihre unmittelbare Aufmerksamkeit.

Verschärfte EU-Regeln: Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Regeln ab 2026 EU-weit vereinheitlichen und verschärfen. Sie gilt dann unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten und ersetzt die bisherige Richtlinie. Ein zentrales Ziel ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen, die pro EU-Bürger bei durchschnittlich 189 kg pro Jahr liegen. Die PPWR schreibt vor, dass bis 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sein müssen und verbietet bestimmte Einweg-Plastikverpackungen. Zudem werden verbindliche Rezyklat-Einsatzquoten für Kunststoffverpackungen und ein maximaler Leerraumanteil von 40 % für Versandverpackungen eingeführt. Unternehmen müssen eine technische Dokumentation und Konformitätserklärung für ihre Verpackungen erstellen. Diese neuen, europaweit geltenden Anforderungen machen eine frühzeitige Anpassung Ihrer Verpackungsstrategie unerlässlich.

Gesetzliche Recyclingquoten: Ziele und Realität

Das Verpackungsgesetz gibt ambitionierte, materialspezifische Recyclingquoten vor, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die übergeordnete Vorgabe der EU ist, bis zum 31. Dezember 2025 mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle zu recyceln. Für Deutschland sehen die Ziele wie folgt aus:

  • Papier, Pappe, Karton: 75 %
  • Glas: 70 %
  • Eisenhaltige Metalle: 70 %
  • Aluminium: 50 %
  • Kunststoffe: 50 %
  • Holz: 25 %

Im Jahr 2022 lag die Gesamt-Recyclingquote für Verpackungen in Deutschland bei 68,5 %, womit das Ziel übertroffen wurde. Bei Kunststoffverpackungen wurden 65,9 % stofflich verwertet, was eine deutliche Steigerung darstellt. Diese Zahlen zeigen, dass die Systeme funktionieren, aber der Druck zur Einhaltung und weiteren Steigerung durch die erweiterte Herstellerverantwortung hoch bleibt. Die Erfüllung dieser Quoten ist eine kollektive Aufgabe, die bei der korrekten Lizenzierung durch jedes einzelne Unternehmen beginnt.

Die Konsequenzen bei Verstößen: Bußgelder und Vertriebsverbote

Ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Fehlende oder fehlerhafte Registrierungen und Systembeteiligungen können Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Einzelfall nach sich ziehen. Ein aktueller Fall zeigt, dass eine Versandapotheke Nachzahlungen von mindestens zwei Millionen Euro für eine versäumte Systembeteiligung über fünf Jahre leisten musste. Ein Lebensmittelhersteller wurde wegen nicht eingereichter Vollständigkeitserklärungen mit einem Bußgeld von über 35.000 € belegt. Neben den finanziellen Strafen droht die Abschöpfung erzielter Gewinne und ein sofortiges Vertriebsverbot, bis die Pflichten erfüllt sind. Die öffentliche Natur des LUCID-Registers macht Verstöße für Behörden und Wettbewerber leicht sichtbar.

Jetzt handeln: Sichern Sie Ihre Compliance mit einem starken Partner

Die Komplexität der Vorschriften von Umweltbundesamt und EU nimmt stetig zu. Viele Unternehmen, die noch nicht aktiv geworden sind, riskieren unwissentlich hohe Strafen. Warten Sie nicht, bis eine Abmahnung oder ein Bußgeldbescheid eintrifft. Die Erfüllung der Regulatorik ist eine Pflicht, die Sie jetzt angehen müssen. Die Deutsche Recycling Service GmbH ist Ihr spezialisierter Partner für Umwelt-Compliance. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess – von der rechtskonformen Registrierung und Lizenzierung bis zur Erfüllung internationaler EPR-Pflichten. Melden Sie sich bei uns, um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen schnellstmöglich zu erfüllen und sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Wir bieten Ihnen eine 100 % rechtssichere und effiziente Lösung. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung und sichern Sie Ihr Unternehmen ab.

Muss ich mich auch für Transportverpackungen im B2B-Bereich registrieren?

Ja, seit der Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 besteht die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für *alle* Verpackungsarten, also auch für reine B2B-Transportverpackungen. Eine Systembeteiligungspflicht (Lizenzierung) besteht für diese jedoch nicht, aber Sie müssen die Rücknahme und Verwertung eigenständig sicherstellen und nachweisen.

Ich bin nur ein kleiner Online-Händler. Gilt das Verpackungsgesetz auch für mich?

Ja, uneingeschränkt. Das Verpackungsgesetz kennt keine Kleinmengenregelung oder Ausnahmen für kleine Unternehmen. Sobald Sie die erste befüllte Verpackung (Produkt- und Versandverpackung) in Verkehr bringen, müssen Sie sich registrieren und Ihre Verkaufsverpackungen bei einem dualen System lizenzieren.

Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?

Die Registrierung ist die Eintragung Ihrer Unternehmensdaten im öffentlichen Register LUCID bei der ZSVR. Die Lizenzierung (oder Systembeteiligung) ist der Vertrag mit einem dualen System, durch den Sie für die Sammlung und das Recycling Ihrer an Endverbraucher gehenden Verpackungen bezahlen. Für Letzteres benötigen Sie Ihre LUCID-Registrierungsnummer.

Wie kann mich die Deutsche Recycling unterstützen?

Die Deutsche Recycling bietet einen kompletten EPR-Full-Service. Wir analysieren Ihre individuellen Pflichten, übernehmen die Registrierung bei LUCID, die Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen bei einem passenden dualen System und kümmern uns um alle erforderlichen Datenmeldungen. So gewährleisten wir Ihre Rechtskonformität und Sie können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Was muss ich bezüglich der neuen PPWR jetzt schon tun?

Auch wenn viele Regelungen erst ab 2026 oder später greifen, sollten Sie jetzt handeln. Analysieren Sie Ihr Verpackungsportfolio auf Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung. Planen Sie die Umstellung auf recyclingfähigere Alternativen und prüfen Sie, wie Sie die kommenden Rezyklat-Einsatzquoten erfüllen können. Wir beraten Sie gerne bei der strategischen Ausrichtung.

Kann ich die Pflichten an meinen Lieferanten oder Fulfillment-Dienstleister abgeben?

Nein. Die Verantwortung als Erstinverkehrbringer kann nicht delegiert werden. Wenn Sie Ware importieren oder unter Ihrem Markennamen vertreiben, sind Sie selbst in der Pflicht. Fulfillment-Dienstleister sind seit Juli 2022 sogar verpflichtet zu prüfen, ob ihre Auftraggeber korrekt registriert und lizenziert sind, andernfalls dürfen sie die Dienstleistung nicht erbringen.

Umweltbundesamt bietet wissenschaftliche und fachliche Rahmenbedingungen für den Umweltschutz in Deutschland, insbesondere für die Kreislaufwirtschaft.

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist für die operative Umsetzung des Verpackungsgesetzes zuständig und führt das öffentliche Register LUCID.

Europäische Kommission informiert über die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und deren Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen sowie zur Förderung der Recyclingfähigkeit.

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