Plastiksteuer in Italien: Was Inverkehrbringer von Plastikverpackungen wissen müssen
Die Einführung der italienischen Plastiksteuer wurde nun zum sechsten Mal verschoben und ist nun für den 1. Juli 2024 geplant. Das geht aus dem Haushaltsentwurf des italienischen Ministerrates für das Jahr 2024 hervor. Ursprünglich hätte sie bereits im Juli 2020 in Kraft treten sollen.
Ziel ist es, den Verbrauch und die Produktion von Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, um die Nachhaltigkeit der Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Wir fassen die wichtigsten Informationen für Inverkehrbringer von Plastikverpackungen zusammen.
Welche Produkte sind steuerpflichtig?
Die Kunststoffsteuer in Italien betrifft Produkte, die teilweise oder komplett aus organischen Polymeren synthetischen Ursprungs bestehen. Dazu gehören Produkte zur Umschließung, dem Schutz oder der Lieferung von Waren oder Lebensmitteln, die nicht zur erneuten Verwendung bestimmt sind (z.B. Flaschen, Tüten, Lebensmittelbehälter). Ausgenommen sind Produkte für den dauerhaften Gebrauch, Medizinprodukte, und solche zur Aufbewahrung von medizinischen Präparaten. Ebenfalls ausgenommen ist kompostierbares Plastik nach DIN EN 13432. Die Steuer entfällt auf Kunststoffmaterial aus Recyclingprozessen.
Wer ist steuerpflichtig?
Die Steuerpflicht hängt von der Herstellung und dem Einführungsland ab. In Italien hergestellte Waren oder Produkte von in Italien ansässigen Herstellern sind steuerpflichtig. Bei Importen aus anderen EU-Ländern ist die Steuerpflicht abhängig vom Zweck. Unternehmen, die Produkte für ihre wirtschaftliche Tätigkeit erwerben, sind steuerpflichtig. Bei Verkäufen an private Endverbraucher trägt der Verkäufer die Steuer. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern ist der Importeur in der Steuerpflicht.
Wie hoch ist die Steuer?
Die Kunststoffsteuer beträgt 0,45€ pro Kilogramm des enthaltenen Neukunststoffs, jedoch nicht auf Recyclingplastik.
Welche Strafen drohen bei Nichtzahlung?
Steuerpflichtige Personen müssen bei Nichtzahlung mit Strafen rechnen, die zwischen dem Zwei- und Fünffachen der nicht gezahlten Steuer liegen, mindestens jedoch bei 250€. Verspätete Zahlungen ziehen eine Gebühr von 25% der geschuldeten Steuer nach sich, mindestens aber 150€.
Um eine permanente Umwelt-Compliance zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit mit einem national sowie international erfahrenen Partner hilfreich.
Kontaktieren Sie bei Fragen oder konkreten Anliegen daher gern unsere Experten bei der Deutsche Recycling GmbH!