Erweiterte Herstellerverantwortung Deutschland: Gesetze
Mit der Erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland werden Produzenten für den gesamten Lebenszyklus ihres Produkts zur Verantwortung gezogen. Dies umfasst neben der Produktion die Rücknahme und Entsorgung der Produkte sowie Verpackungen. Sie soll zu mehr Nachhaltigkeit beitragen, indem Ressourcen geschont oder wiederverwendet werden.
Hersteller sind durch die Erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland in der Pflicht, Auflagen zu erfüllen. Davon betroffen sind derzeit fast alle Unternehmen in Deutschland, vor allem jedoch die Hersteller und Erstinverkehrsbringer von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungen, für die gewisse Registrierungspflichten gelten.
Für Schnell-Leser
Alle Produzenten und Erstinverkehrsbringer von Waren, die von dem ElektroG (Elektronikgesetz) , Batteriegesetz (BattG) oder Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffen sind, sind auch von der EPR in Deutschland betroffen. Folglich müssen sie individuelle Auflagen erfüllen, die sich aus den jeweiligen Gesetzen ableiten. Für jeden der Produzenten und Erstinverkehrsbringer in Deutschland ist im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung unter anderem die Registrierung bei der zuständigen Behörde verpflichtend.
Was umfasst die Erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland?
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR; Extended Producer Responsibility) erlegt Produzenten und Händlern die Verantwortung auf, sich abgesehen von der Produktion auch um die Rücknahme und Entsorgung ihrer hergestellten Waren und Verpackungen zu kümmern. Ziel dieser Verpflichtung ist die Gewährleistung einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft.
Um die Menge an Abfällen zu reduzieren, wird durch die Erweiterte Herstellerverantwortung eine Vorgabe geschaffen, um die Produkte wiederzuverwenden oder zu reparieren. Die steigende Menge an Abfällen ist im Hinblick auf mehrere globale Probleme ernst zu nehmen.
Für Hersteller und Erstinverkehrsbringer von Waren ergeben sich verschiedene Pflichten, die je nach Produktgruppe variieren:
- Registrierung bei der zuständigen Behörde (z. B. Stiftung EAR)
- Meldepflichten, z. B. zur Berechnung von Entsorgungsgebühren
- Kennzeichnungspflichten
- Rücknahme- und Entsorgungspflichten
Sie sind von der Erweiterte Herstellerverantwortung betroffen und möchten sich beraten lassen? Wir, die Deutsche Recycling Service GmbH, sind ihr verlässlicher Partner in Sachen Umwelt-Compliance. Dank unseres umfassenden Serviceprogramms sind wir imstande, alle Anforderungen rund um die Erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland und weltweit für Sie zu koordinieren und zu übernehmen.
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Welche Produkte fallen unter die Erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland?
Die Erweiterte Herstellerverantwortung betrifft in Deutschland unter anderem die folgenden Produkte bzw. Verpackungen:
- Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG)
- Batterien und Akkumulatoren (BattG)
- Verpackungen von verpackten Waren (VerpackG)
Somit ist eine Vielzahl an Unternehmen von der Erweiterten Herstellerverantwortung betroffen. Die verpflichtenden Auflagen wurden umgesetzt und teils in gesetzliche Anforderungen verankert. Diese äußern sich unter anderem im ElektroG, BattG und VerpackG. Doch auch Altautos, Altöl und Altreifen sind von der Erweiterten Herstellerverantwortung betroffen. Für Sie als Hersteller und Erstinverkehrbringer bedeutet dies nun vor allem eines – mit den richtigen Vorbereitungen einer möglichen künftigen Gesetzesanpassung standhaft entgegen zu blicken.
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Genauere Vorgaben am Beispiel des Elektrogesetzes
Elektro- und Elektronikgeräte fallen unter das Elektrogesetz (ElektroG), in dem sich die Erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland widerspiegelt. Das ElektroG verpflichtet Hersteller einerseits zur Rücknahme ihrer Geräte. Andererseits müssen die Hersteller die Nutzer ihrer Geräte über diese Rücknahmepflicht informieren. Je nach Größe des Geschäfts gelten verschiedene Auflagen für die Rücknahmepflicht.
Läden mit Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland, die mindestens 400 m² Verkaufsfläche haben, müssen gemäß der EPR zur Rücknahme der Geräte beispielsweise Behälter zur Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Kleinere Läden unterliegen abweichenden Auflagen.
Die wichtigsten Aspekte zum ElektroG entnehmen Sie unserem Blogbeitrag über die Elektrogesetz Rücknahmepflicht – rechtliche Grundlagen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang unseren Blogbeitrag zum Elektrogesetz bzw. ElektroG in 2023 – was ändert sich im neuen Jahr?
Die Vorschriften umfassen auch Online-Plattformen
Ab dem 01.07.2023 gilt eine Prüfpflicht für Online-Plattformen. Die Prüfung der korrekten und umfassenden Registrierung der Produkte und Verpackungen ist damit verpflichtend. Langfristig soll so eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft sichergestellt werden, indem Ressourcen aus Altgeräten entweder wiederverwendet oder diese fachgerecht entsorgt werden können. Die Händler müssen im Sinne der Erweiterten Herstellerverantwortung dann die WEEE-Registrierungsnummern angeben, um Elektro- und Elektronikgeräte überhaupt verkaufen zu dürfen.
Die Erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland und die damit einhergehende Erweiterung des Elektrogesetzes im Bereich der Prüfpflicht für Online-Plattformen veranschaulicht, wie in einer von mehreren Produktsparten neue Bedingungen erfüllt werden müssen und verschiedene Akteure neuen Pflichten nachkommen müssen. Unternehmen sind daher gut beraten, sich über die neuesten Entwicklungen in den verschiedensten Produktsparten stets auf dem Laufenden zu halten und sich auf vorausschauende Weise von einem kompetenten Partner unterstützen zu lassen, um erforderlichen Umstellungen bezüglich neuer Gesetze rechtzeitig nachzukommen und diese umzusetzen. Hier setzen wir, die Deutsche Recycling GmbH, als erfahrener Dienstleister mit einem Full-Service-Angebot im Bereich der Umwelt-Compliance an.
Gilt die Erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland auch bei internationalem Handel?
Händler, die ihre Waren international verkaufen, haben sich beim Export an internationales Recht zu halten. Gleichermaßen sind Unternehmen oder Importeure aus anderen Staaten, die ihre Waren und Verpackungen nach Deutschland verkaufen oder exportieren, zur Einhaltung der deutschen Gesetze verpflichtet.
Um aus der Perspektive von Händlern fortzufahren, die in Deutschland ansässig sind und ins Ausland verkaufen: Zum einen weicht ausländisches Recht unter Umständen von den deutschen Gesetzen ElektroG (Elektronikgesetz), Batteriegesetz (BattG) und/oder Verpackungsgesetz (VerpackG) ab, zum anderen gilt in einigen Ländern eine Erweiterte Herstellerverantwortung auf Produkte, für die es keine Erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland gibt.
Sie sind von der grenzüberschreitenden EPR betroffen oder werden dies künftig sein? Auch in diesem Fall stehen wir mit unseren Dienstleistungen an Ihrer Seite und koordinieren die weltweiten Anforderungen im Rahmen unserer umfangreichen Leistungen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Wo erhalten Hersteller bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Erweiterten Herstellerverantwortung Deutschland Unterstützung?
Die Deutsche Recycling Service GmbH steht Herstellern und Händlern mit dem vollen Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Hierzu gehört auf Wunsch die Durchführung eines Compliance-Checks, um die Konformität Ihres Unternehmens mit den Vorschriften der Erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland zu prüfen. Oder wir starten direkt unsere Arbeiten zur rechtskonformen Umsetzung der Vorschriften. Diese Leistungen umfassen unter anderem:
- Registrierung und ggf. Bevollmächtigung gemäß der geltenden Richtlinien
- Garantiestellung über kollektives Garantiesystem
- Entpflichtung für die Abholanordnung von Elektrogeräten
- Potenzialanalyse zur Kostenoptimierung
- Mengenmeldungen, Jahresstatistiken und Rechnungsprüfungen
Welche Sanktionen drohen, wenn die Erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland missachtet wird?
Waren, die nicht gemäß der Erweiterten Herstellerverantwortung Deutschlands registriert sind, drohen verwaltungs- und zivilrechtliche Sanktionen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die fehlende Registrierung absichtlich oder unwissentlich aufgetreten ist. Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sowie ein Vertriebsverbot. Zudem können aufgrund Ihres Vorteils Schadensersatzansprüche seitens Ihrer Wettbewerber geltend gemacht werden.