Onlinehandel in Europa: Gesetzeslage variiert
In den letzten Jahren ist der Onlinehandel in Europa mit einer umfassenden Menge neuer gesetzlicher Vorschriften bestückt worden. Von den Gesetzesänderungen sind Hersteller, Händler und weitere Inverkehrbringer von Produkten betroffen. Die von der Europäischen Union erlassenen Richtlinien und Verordnungen mussten von den EU-Mitgliedsstaaten dann in nationale Gesetze überführt werden.
Zahlreiche Staaten haben nicht nur die Vorschriften der EU umgesetzt, sondern zusätzliche nationale Gesetze mit Auswirkungen auf den Onlinehandel erlassen. Dies führt dazu, dass es für Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten nicht ausreichend ist, sich allein an den EU-Verordnungen und -Richtlinien zu orientieren. Stattdessen müssen Hersteller und Inverkehrbringer beim Onlinehandel in Europa die aktuellen und individuellen Gesetze jedes EU-Staates, in dem sie ihre Waren in Verkehr bringen, erfüllen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Gesetzeslage für den Onlinehandel in Europa aussieht und welche Rolle das Verpackungsgesetz dabei spielt. Sie erhalten ebenfalls einen Einblick in die EU-Richtlinie und den Einfluss auf den Onlinehandel im Bereich Elektrogeräte. Aktuellen Richtlinien, Änderungen und Herausforderungen für Onlinehändler fassen wir für Sie zusammen.
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Für Schnell-Leser
Der Onlinehandel in Europa ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Zwar hat die Europäische Union ihren Mitgliedsstaaten dieselben Pflichten auferlegt, doch jeder Mitgliedsstaat hat die Richtlinien und Verordnungen der EU auf eine andere Weise in nationale Gesetze überführt. Somit gelten in jedem EU-Staat für Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten unterschiedliche Gesetze. Diese im Rahmen des Onlinehandels in Europa zu beachten, ist verpflichtend, um Geldbußen, Freiheitsstrafen, Vertriebsverbote und Rufschädigungen zu vermeiden.
Die Deutsche Recycling GmbH unterstützt in Bezug auf die Umwelt-Compliance bei der Einhaltung der Gesetze jedes EU-Mitgliedsstaates, damit der Onlinehandel in Europa rechtskonform verläuft.
Online-Handel in der EU am Beispiel des Verpackungsgesetzes
Mehrere Richtlinien der EU haben dazu geführt, dass das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) in den letzten Jahren regelmäßig überarbeitet und erweitert wurde. Beispielsweise ist eine der jüngsten Änderungen am VerpackG zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie vorgenommen worden. Sie betrifft Fulfillment-Dienstleister, also alle Dienstleister, die zwei der folgenden Tätigkeiten durchführen: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung sowie der Versand von Produkten, an denen sie kein Eigentumsrecht haben.
Seit Juli 2022 darf ein Fulfillment-Dienstleister bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen – also all jenen Verpackungen, die nach Gebrauch im Abfall des Endverbrauchers landen – den genannten Tätigkeiten (Lagern, Verpacken, Adressieren, Versenden) nur dann nachgehen, wenn er sich an einem Rücknahmesystem beteiligt. Es müssen sowohl die Art als auch Masse des Materials für Verpackungen angegeben werden, wie dem ersten Absatz des Paragraphen 7 des VerpackG zu entnehmen ist. Zudem dürfen Fulfillment-Dienstleister ihren Tätigkeiten in Bezug auf Verpackungen lediglich dann nachgehen, wenn sich der Hersteller der Verpackungen im zentralen Verpackungsregister LUCID eingetragen hat.
Für alle Online-Transaktionen in Europa ist festgelegt, dass auch die Produkthersteller für Verpackungsvermeidung, -wiederverwendung und -recycling verantwortlich sind. Die Registrierung im LUCID-Register sorgt für Transparenz und Rechtsklarheit darüber, inwieweit ein Hersteller dieser Verantwortung nachkommt. Nach den neuen Änderungen des VerpackG werden europäische Online-Handels-Fulfillment-Dienstleister verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Produkt- und Verpackungshersteller bei LUCID registriert sind und damit rechtskonform am innereuropäischen Handel teilnehmen.
In solchen Rechtssituationen hilft Ihnen unser Full-Service-Angebot. Ganz gleich, ob Sie ein Hersteller, Fulfillment-Dienstleister oder Einzelhändler sind: Wenn Sie von den Änderungen des VerpackG bezüglich Sammelpflichten, Pfandsystem oder anderen Aspekten betroffen sind, prüfen wir Ihre Einhaltung der Vorschriften und beraten Sie zu rechtssicheren Online-Geschäften in Europa. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Registrierung Ihrer LUCID behilflich, damit Sie Ihren gesetzlichen Pflichten auf einfache Weise nachkommen können.
EU-Richtlinie: Onlinehandel in Europa mit Elektrogeräten ebenfalls beeinflusst
Neben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie betreffen weitere EU-Richtlinien den Onlinehandel in Europa, so zum Beispiel die WEEE-Richtlinie. WEEE steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“. Die entsprechende Richtlinie soll die europaweit fachgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten gewährleisten, also auch im Rahmen des Onlinehandels. Zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ist das Elektrogesetz (ElektroG) erlassen worden.
Hersteller und Inverkehrbringer von Elektrogeräten in Deutschland sind unter anderem dazu verpflichtet, sich bei der Stiftung EAR (Elektronik-Altgeräte-Register) zu registrieren. Dort müssen sie beispielsweise alle Marken und Gerätearten eintragen. Darüber hinaus erhalten Hersteller Abholanordnungen, woraufhin sie ihre Sammelbehälter für Elektroaltgeräte innerhalb von 96 Stunden zur fachgerechten Entsorgung auf einem Wertstoffhof abholen lassen müssen.
Dass sich beim Onlinehandel in Europa die nationalen von den internationalen Gesetzen unterscheiden, lässt sich am Elektrogesetz gut demonstrieren. Frankreich beispielsweise hat für Elektrogeräte seit 2021 die Pflicht zur Kennzeichnung mit dem Triman-Logo erlassen – eine Pflicht, die für Elektrogeräte, die in Deutschland auf den Markt gebracht werden, nicht gilt. Das Triman-Logo dient den Verbrauchern als Zeichen dafür, dass sie ihre Produkte in der Wertstoff- oder Altpapiertonne entsorgen sollten. Betreibt beispielsweise ein deutsches Unternehmen mit Elektrogeräten Onlinehandel in Europa, dann muss es die Produkte, die in Frankreich in Verkehr gebracht werden, mit dem Triman-Logo kennzeichnen. Bei einem Verstoß gegen diese gesetzliche Verpflichtung drohen Freiheitsstrafen und Bußgelder.
Spätestens an dieser Stelle zeigt sich, wie unterschiedlich die Gesetze der EU-Staaten sind und welche Auswirkungen dies auf den Onlinehandel hat. Wenn Sie als Hersteller und Inverkehrbringer beim Onlinehandel in Europa rechtskonform agieren möchten, um Geld- und Freiheitsstrafen zu vermeiden und den guten Ruf Ihres Unternehmens beizubehalten, sollten Sie sich Ihrer Umwelt-Compliance sicher sein. Unsere Experten beraten Sie hierbei jederzeit und in vollem Umfang!
Weitere gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf den Onlinehandel in Europa
Eine spezielle EU-Richtline für den Onlinehandel innerhalb Europas gibt es nicht. Das macht die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen für Onlinehändler noch anspruchsvoller. Die Vorgaben leiten sich aus diversen verschiedenen Richtlinien und Verordnungen ab:
- EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz
- EU-Fernabsatz-Richtlinie
- EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
- Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über Onlinestreitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
- EU-Batterieverordnung
- WEEE-Richtlinie
Wie die Richtlinien und Verordnungen in nationale Gesetze überführt werden, unterscheidet sich ebenfalls. Frankreich beispielsweise hat als erstes europäisches Land eine EPR (Erweiterte Herstellerverantwortung) für Textilien eingeführt, die Hersteller und Inverkehrbringer entweder zum Recycling von Textilien oder – im Falle eines fehlenden Recyclings – zur Zahlung einer Gebühr an das gemeinnützige Unternehmen ECO TLC verpflichtet. Diese Pflicht, die Sie als Hersteller oder Inverkehrbringer von Textilien in Frankreich erfüllen müssten, ist in keiner EU-Richtlinie über den Onlinehandel in Europa geregelt – dies zu wissen, erfordert Kenntnisse über die Gesetzeslage in Frankreich.
Weitere gesetzliche Änderungen aus den letzten Jahren, die Auswirkungen auf den Onlinehandel in Europa haben, betreffen unter anderem die Vertragslaufzeiten, Kündigungsbuttons und die Cookies. Insgesamt besteht ein umfassendes Rechtsgebiet, das Sie als Onlinehändler in Europa zu berücksichtigen haben.
Nutzen Sie den Vorteil, mit uns einen Full-Service-Dienstleister gefunden zu haben, der mit dem großen Rechtsbereich rund um die Umwelt-Compliance beim Onlinehandel in Europa vertraut ist! Wir beraten, führen Compliance-Checks durch und unterstützen bei der Berücksichtigung von Gesetzen im Beruf. Melden Sie sich bei uns und seien Sie rechtlich auf der sicheren Seite!