Aktuell gehört der Elektro-Schrott zu den am schnellsten wachsenden Abfallströmen der Europäischen Union. Zu diesen Elektro-/Elektronikaltgeräten zählen:
- Geräte aus dem PC Bereich wie z.B. Laptops, PCs, Monitore oder Drucker/Kopierer
- Geräte aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik (z.B. Fernseher, Radios, Videorekorder oder Stereoanlagen)
- Geräte aus dem Bereich der Telekommunikation/Informationstechnologie (z.B. Mobiltelefone, (schnurlose) Festnetztelefone, Faxgeräte)
- Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke
- Haushaltskleingeräte wie Kaffeemaschinen, Staubsauger, elektrische Zahnbürsten etc.
- Spielzeug, Sport-/Freizeitgeräte (z.B. Videospielkonsolen, Fahrradcomputer oder andere Sportgeräte mit elektronischen Bestandteilen)
- Automaten (Kaffeeautomaten, Geldautomaten, Flaschenautomaten o.ä.)
- Medizinische Geräte
- Elektrisches/Elektronisches Werkzeug (z.B. Bohrmaschinen, Nähmaschinen, Sägen usw.)
Statistiken zufolge soll die Menge an entsorgten Elektronikgeräten in der EU bis 2020 auf bis zu 12 Millionen Tonnen pro Jahr ansteigen. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2015 über 700.000 Tonnen Elektro-Altgeräte entsorgt. Gleichzeitig kamen mehr als 1,5 Millionen Tonnen neue Geräte auf den Markt.
Leider kann (insbesondere die unsachgemäße) Entsorgung von Elektroschrott erhebliche Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit haben.
Waste Electrical and Electronic Equipment – Was ist die WEEE-Richtlinie?
Der Zweck der WEEE-Richtlinie besteht darin, die umweltfreundliche Entsorgung und Wiederverwertung von Elektro-Altgeräten innerhalb Europas zu gewährleisten. Das Kürzel WEEE steht dabei für Waste Electrical and Electronic Equipment. Ergänzt wird sie durch die RoHS-Richtlinie, die Einschränkungen bezüglich des Gebrauchs gefährlicher Substanzen wie Quecksilber oder Bleib zum Gegenstand hat.
Was macht die Entsorgung und Verwertung von Elektromüll so problematisch?
Neben wertvollen Rohstoffen (wie z.B. Gold) enthalten die meisten Elektrogeräte eine Reihe an gesundheits- und umweltschädliche Substanzen. Die Produktion und Entsorgung von Elektronikartikeln geht somit nicht nur mit einem immensen Ressourcenverbrauch einher – auch die Risiken für Mensch und Umwelt sind nicht zu unterschätzen. Deswegen ist eine sachgemäße und kontrollierte Entsorgung der Altgeräte essentiell. In Kombination mit der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) bildet die WEEE dabei den gesetzlichen Rahmen.
Geschichte und Entwicklung der WEEE-Richtlinie – Haben Sie das gewusst?
- Februar 2003: Die EU verabschiedet die erste WEEE-Richtlinie (Directive 2002/96/EC) mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Entsorgung und Wiederverwertung von Elektro- und Elektronikgeräten innerhalb der EU zu fördern: Hierfür sollen in jedem Land öffentliche Sammelstellen eingerichtet werden, die den Endverbrauchern eine kostenlose Rückgabe der Elektro-Altgeräte ermöglichen.
- Dezember 2008: Um dem rasanten Anstieg der Mengen an Elektroschrott besser entgegenzuwirken wird die erste WEEE-Richtlinie auf Anraten der Europäischen Kommission noch einmal überarbeitet.
- August 2012: Die überarbeitete EU-Richtlinie (Directive 2012/19/EU) tritt offiziell in Kraft. Sie beinhaltet u.a. eine (Erweiterung des Geltungsbereiches, eine Änderung der Gerätekategorien sowie eine höhere Mindest-Sammelquote für Altgeräte (45 %.)
- Die neue Richtlinie soll ursprünglich bis Februar 2014 in den einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Allerdings waren nur wenige Länder in der Lage, die geplanten Änderungen tatsächlich bis zu diesem Zeitpunkt umzusetzen.
- August 2018: Ende der Übergangsfrist. Statt der bisherigen 10 Kategorien werden die von der WEEE betroffenen Elektro-/Elektronikgeräte nun in folgende 6 Gruppen eingeteilt:
- Wärmeüberträger
- Bildschirme, Monitore
- Lampen
- Großgeräte
- Kleingeräte
- Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte
Die RoHS-Richtlinie
Ziel der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (kurz: RoHS) ist es, die Menge gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten zu reduzieren und so die mit der Entsorgung verbundenen Umweltbelastungen zu senken. Aus diesem Grund gelten seit 2006 Mengenbeschränkungen für folgende Stoffe:
- Blei
- Cadmium
- Chrom (VI)
- Quecksilber
sowie bromierte Flammenschutzmittel. Außerdem wird für die 4 Weichmacher DEHP, BBP, DBP und DIBP ab Juli 2019 ein komplettes Stoffverbot verhängt. Sie dürfen dann nicht mehr als Bestandteile in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden. Zusammen mit der WEEE-Richtlinie soll durch die RoHs der Vertrieb von Elektrogeräten innerhalb der EU besser kontrolliert und deren rechtmäßige Entsorgung und Wiederverwertung durch die Hersteller garantiert werden. Während die WEEE-Richtlinie in Deutschland durch das ElektroG implementiert wurde, erfolgt die Umsetzung der RoHS anhand der deutschen Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV).
Die WEEE-Richtlinie in Deutschland – Das deutsche Elektrogesetz (ElektroG)
Obwohl die WEEE-Richtlinie in der gesamten EU gültig ist, ist ihre praktische und inhaltliche Durchführung Aufgabe der einzelnen Mitgliedsstaaten. In Deutschland wurden die WEEE-Anforderungen im so genannten deutschen Elektrogesetz (ElektroG) umgesetzt. Die zuständige Behörde für die nationale Registrierung und den Erhalt der so genannten WEEE-Nummer ist in Deutschland die stiftung ear.