Werden Waren in den Umlauf gebracht, fallen Verkaufsverpackungen an. Diese gilt es anschließend fachgerecht zu entsorgen. Den richtigen Umgang, u.a. bei Rücknahme und Recycling, regelt seit dem 1.1.2019 das neue Verpackungsgesetz.
Was ist eine Verkaufsverpackung?
Als Verkaufsverpackung gilt, was nicht zu der Ware im eigentlichen Sinne gehört und beim Käufer als Abfall anfällt. Dazu zählen alle Produktverpackungen wie beispielsweise Dosen, Schachteln, Blister, Tüten und ähnliches. Aber auch Versandverpackungen wie Versandkartons, Füllmaterial, Klebeband und Packstoffe fallen in diese Kategorie.
Alle Hersteller und Händler, die in Deutschland mit ihren Waren Verkaufsverpackungen in den Umlauf bringen, haben die Pflicht, diese Verpackungen zurückzunehmen bzw. wiederzuverwerten. Das besagt die aktuelle Verpackungsverordnung und daran wird sich auch mit dem neuen Verpackungsgesetz nichts ändern.
Was bringt das neue Verpackungsgesetz?
Eine wichtige Änderung ist die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR). Eine der Hauptaufgaben dieser neu geschaffenen Einrichtung ist die Einführung des zentralen Verpackungsregisters LUCID. Mit LUCID verwaltet die zentrale Stelle ein transparentes, öffentlich einsehbares Register. Alle nationalen Produzenten, Importeure und Versand-Händler müssen sich hier registrieren. Jeder, der Verpackungen produziert, verkauft oder ausliefert, ist dazu verpflichtet. Unternehmen, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, drohen Bußgeldzahlungen und ein Vertriebsverbot für die Verpackungen. Ziel ist eine faire Verteilung der Entsorgungskosten. Darüber hinaus entscheidet die ZVSR, welche Verpackungen in LUCID aufgenommen werden müssen, und ist zentrale Anlaufstelle für die Unternehmen.Die Vermeidung von Verpackungsabfällen als Bestandteil der Produktverantwortung ist weiterhin oberste Priorität. Wo das nicht möglich ist, sollen die Verpackungen dem Recycling zugeführt werden. Für besonders leicht wiederverwertbare Verpackungen sollen die Kosten in Zukunft geringer werden. Damit will man finanzielle Anreize für die Unternehmen schaffen.
Welche Pflichten gelten für den Handel bzgl. Rücknahme und Recycling von Verkaufsverpackungen?
Hersteller und Vertreiber sind zur Rücknahme und Verwertung bzw. dem Recycling der Verkaufsverpackungen verpflichtet.
Rücknahme in Zusammenarbeit mit einem Dualen System
Duale Systeme unterstützen Sie als Händler bei der Erstellung eines Konzepts. Das betrifft das Einsammeln von Kunststoffen, Papier, Pappe, Kartonagen und mehr. Auch die Rücknahme von Getränkeverpackungen, , wird so organisiert. Für die Abholung und die umweltgerechte Entsorgung übernimmt der Dienstleister die Verantwortung.
Zusätzlich zu der Rücknahme und Verwertung der Verkaufsverpackungen sind aber noch zahlreiche administrative Tätigkeiten durchzuführen:
- Eine Mengenmeldung muss Auskunft über die Gesamtmenge geben, den Anteil an Verpackungen und den Anteil an lizenzierten Verpackungen.
- Abrechnungen, Reporting und Dokumentation im Rahmen der Korrespondenz mit der zentralen Meldestelle.
Service-Lösungen aus einer Hand
Für viele Hersteller und Händler ist die Lizenzierung und Rücknahme von Verkaufsverpackungen mit einem zusätzlichen Aufwand an Arbeit und Zeit verbunden. Es ist nicht immer einfach, diesen Verpflichtungen neben dem operativen Geschäft nachzukommen. Wer diese Aufgabe in erfahrene Hände legen möchte, ist mit spezialisierten Dienstleistern wie beispielsweise der Deutschen Recycling gut beraten. Mit einer auf Ihre Anforderungen zugeschnittenen Lösung stellt das Thema Verkaufsverpackungen kein Problem mehr für Ihr Unternehmen dar. Sie erhalten Rechtssicherheit in Bezug auf Lizenzierung und Rücknahme der Verpackungen, und haben die volle Kontrolle über Kosten und Personalaufwand.