Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Elektrogesetz, ElektroG2
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
vom 20. Oktober 2015 (Fassung ab 15. August 2018)
vom 20. Oktober 2015 (Fassung ab 15. August 2018)
§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Produktkonzeption
§ 5 Einrichten der Gemeinsamen Stelle
§ 6 Registrierung
§ 7 Finanzierungsgarantie
§ 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
§ 9 Kennzeichnung
§ 10 Getrennte Erfassung
§ 11 Verordnungsermächtigungen
§ 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
§ 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
§ 16 Rücknahmepflicht der Hersteller
§ 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
§ 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
§ 19 Rücknahme durch den Hersteller
§ 20 Behandlung und Beseitigung
§ 21 Zertifizierung
§ 22 Verwertung
§ 23 Anforderungen an die Verbringung
§ 24 Verordnungsermächtigungen
§ 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Hersteller sowie deren Bevollmächtigter, der Vertreiber und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
§ 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 27 Mitteilungspflichten der Hersteller
§ 28 Informationspflichten der Hersteller
§ 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber
§ 30 Mitteilungspflichten der entsorgungspflichtigen Besitzer nach § 19
§ 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
§ 32 Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
§ 33 Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
§ 34 Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
§ 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle
§ 36 Zuständige Behörde
§ 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
§ 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 40 Ermächtigung zur Beleihung
§ 41 Aufsicht
§ 42 Beendigung der Beleihung
§ 43 Beauftragung Dritter
§ 44 Widerspruch und Klage
§ 45 Bußgeldvorschriften
§ 46 Übergangsvorschriften
Anlage 1 Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Gerätekategorien des § 2 Absatz 1 fallen
Anlage 2 Angaben bei der Registrierung
Anlage 3 Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Anlage 4 Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Altgeräten
Anlage 5 Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten
Anlage 6 Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt
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