Sie betreiben ein Print-on-Demand-Geschäft und fragen sich, ob Sie eine Verpackungslizenz benötigen? Die Antwort ist ein klares Ja, denn Unwissenheit schützt vor empfindlichen Strafen nicht. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Ihr Unternehmen zukunftssicher machen.
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet seit 2019 jeden, der gewerbsmäßig verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt, zur Teilnahme an einem dualen System. Für Händler im Bereich Print on Demand (POD) und Dropshipping entstehen dadurch oft Unsicherheiten. Die entscheidende Frage ist: Wer ist für die Lizenzierung der Versandverpackung verantwortlich? Seit dem 1. Juli 2022 sind auch Marktplätze wie Amazon und Etsy in der Pflicht, die Compliance ihrer Händler zu prüfen. Fehlende Nachweise führen zu sofortigen Verkaufssperren. Es ist daher unerlässlich, dass Sie jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Dieser Artikel erklärt Ihre Pflichten und zeigt, wie Sie diese schnell und rechtssicher umsetzen. Für alle, die noch nicht gehandelt haben, ist eine umgehende Meldung bei der Deutschen Recycling der erste Schritt zur schnellen Erfüllung der Regulatorik.
Für Schnellleser
- Jeder Print-on-Demand-Händler, der nach Deutschland verkauft, muss die Einhaltung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) nachweisen, um Verkaufsverbote auf Marktplätzen zu vermeiden.
- Die Verantwortung für die Verpackungslizenz liegt meist beim POD-Dienstleister, doch der Händler muss dessen LUCID-Nummer aktiv auf den Verkaufsplattformen hinterlegen.
- Nutzen Sie mehrere Anbieter oder versenden selbst, benötigen Sie eine eigene LUCID-Registrierung und einen Lizenzvertrag mit einem dualen System, was sofortiges Handeln erfordert.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG): Ihre unumgängliche Pflicht als Online-Händler
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und gilt seit dem 1. Januar 2019. Sein Ziel ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen durch höhere Recyclingquoten zu reduzieren. Jeder, der als „Erstinverkehrbringer“ Verpackungen mit Ware befüllt und an private Endverbraucher in Deutschland versendet, unterliegt diesen Pflichten. Das betrifft explizit auch Versandverpackungen inklusive Füllmaterial und Klebeband. Für Ihr Print-on-Demand-Geschäft bedeutet das: Auch wenn ein Dienstleister den Versand übernimmt, müssen Sie die Einhaltung der Regeln sicherstellen. Die Verantwortung endet nicht an Ihrer Shop-Kasse. Seit einer Gesetzesnovelle zum 1. Juli 2022 sind die Prüfpflichten für Marktplätze massiv verschärft worden, was den Handlungsdruck auf jeden einzelnen Händler erhöht. Die Frage ist also nicht ob, sondern wie Sie Ihre Compliance sicherstellen.
Print on Demand: Wer ist für die Verpackungslizenz verantwortlich?
Im Print-on-Demand-Modell kommt es auf die genaue Konstellation an, wer als Erstinverkehrbringer gilt. In der Regel ist derjenige verantwortlich, der die Ware physisch verpackt und versendet – also Ihr POD-Dienstleister. Viele große Anbieter wie Printify oder Gelato haben sich daher bereits im Verpackungsregister LUCID registriert und kommen für die Lizenzgebühren ihrer Sendungen auf. Sie stellen Ihnen ihre LUCID-Nummer zur Verfügung, die Sie auf Marktplätzen wie Etsy oder Amazon hinterlegen müssen. Aber Achtung: Diese Nummer deckt ausschließlich die über diesen einen Anbieter abgewickelten Bestellungen ab. Wenn Sie mehrere POD-Partner nutzen, selbst Waren versenden oder aus dem Ausland importieren, sind Sie selbst in der Pflicht, eine eigene LUCID Registrierung vorzunehmen. Klären Sie die Verantwortlichkeit daher proaktiv mit jedem Ihrer Fulfillment-Partner ab.
Ihre 3 zentralen Pflichten zur Erfüllung des VerpackG
Falls Sie selbst für die Lizenzierung verantwortlich sind, müssen Sie drei unumgängliche Pflichten erfüllen. Diese Schritte sind für eine rechtssichere Verpackungslizenzierung in Deutschland zwingend erforderlich und werden von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kontrolliert. Ein Versäumnis kann zu Bußgeldern von bis zu 200.000 € pro Fall führen.
Hier sind die drei Kernpflichten im Überblick:
- 1. Registrierungspflicht: Sie müssen Ihr Unternehmen vor dem ersten Versand im Register LUCID der ZSVR eintragen. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre persönliche EPR-Nummer.
- 2. Systembeteiligungspflicht: Schließen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System (z.B. Der Grüne Punkt) ab. Sie melden Ihre geschätzten Verpackungsmengen für das Jahr und entrichten dafür eine Lizenzgebühr.
- 3. Datenmeldepflicht: Sie müssen die lizenzierten Mengen und den Namen Ihres dualen Systems in Ihrem LUCID-Konto hinterlegen. Diese Daten müssen exakt mit den Angaben beim dualen System übereinstimmen.
Diese Pflichten müssen kontinuierlich, meist jährlich, erfüllt und aktualisiert werden. Die Komplexität steigt, sobald Sie in mehrere EU-Länder verkaufen, da jedes Land eigene Regeln hat.
Risiken bei Nichtbeachtung: Bußgelder und sofortige Verkaufsverbote
Die Missachtung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt und kann Ihr Geschäft existenziell gefährden. Die ZSVR gleicht die Daten im LUCID-Register öffentlich ab, was Abmahnungen durch Wettbewerber erleichtert. Die drohenden Konsequenzen sind empfindlich und umfassen Bußgelder von bis zu 200.000 € für fehlende Systembeteiligung. Zusätzlich besteht ein sofortiges Vertriebsverbot für nicht registrierte oder nicht lizenzierte Verpackungen. Seit dem 1. Juli 2022 setzen Marktplatzbetreiber dieses Verbot rigoros durch. Ein fehlender Nachweis im Seller-Account führt oft innerhalb von 24 Stunden zur Sperrung Ihrer Angebote für den deutschen Markt. Warten Sie daher nicht auf eine Abmahnung. Werden Sie jetzt aktiv, um Ihre Verpackungsgesetz Registrierung abzuschließen und finanzielle Schäden sowie den Verlust Ihrer Vertriebskanäle zu verhindern.
Handlungsanweisung: So werden Sie jetzt gesetzeskonform
Um die EU-Richtlinien zu erfüllen, müssen Sie sofort handeln. Zögern ist keine Option mehr, da die Kontrollen automatisiert und lückenlos erfolgen. Für Händler, die ihre Verpackungslizenz für Print on Demand noch nicht geklärt haben, ist jetzt der letzte Zeitpunkt zum Handeln. Die Umsetzung kann in wenigen Schritten erfolgen.
Folgen Sie dieser Anleitung für eine schnelle Compliance:
- Verantwortlichkeit prüfen: Klären Sie mit Ihrem POD-Anbieter, ob dieser die Verpackungen lizenziert. Fordern Sie dessen LUCID-Nummer an und hinterlegen Sie diese auf allen genutzten Marktplätzen.
- Eigene Registrierung bei Bedarf: Falls Sie selbst verantwortlich sind, registrieren Sie sich umgehend im LUCID Verpackungsregister. Der Prozess dauert nur wenige Minuten.
- Systempartner finden: Schließen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System ab. Nutzen Sie dafür einen verlässlichen Partner wie die Deutsche Recycling.
- Daten melden: Tragen Sie die Informationen Ihres Systempartners und die lizenzierten Mengen in LUCID ein, um den Prozess abzuschließen.
Dieser Prozess stellt sicher, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und ohne Unterbrechung in Deutschland verkaufen können.
Ihre Lösung: Mit Deutscher Recycling die Compliance sicherstellen
Die Anforderungen des Verpackungsgesetzes sind komplex und der administrative Aufwand ist hoch, besonders bei internationalem Versand. Die Deutsche Recycling Service GmbH ist Ihr spezialisierter Partner für Umwelt-Compliance. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der Registrierung über die Lizenzierung bis zur Datenmeldung. Mit unserem Service sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern gewinnen 100%ige Rechtssicherheit. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Komplettlösung, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wenn Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, ist schnelles Handeln entscheidend. Melden Sie sich umgehend bei uns, um die Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen und drohende Sanktionen abzuwenden. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung zu Ihren EPR-Pflichten und fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.
Muss ich mich auch als Kleinunternehmer an das Verpackungsgesetz halten?
Ja, das Verpackungsgesetz kennt keine Ausnahmen oder Bagatellgrenzen für Kleinunternehmer. Sobald Sie gewerbsmäßig eine verpackte Ware an einen Endverbraucher in Deutschland versenden, gelten die Pflichten zur Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung für Sie.
Mein Print-on-Demand-Anbieter sitzt im Ausland. Gilt das Gesetz trotzdem?
Ja. Das Verpackungsgesetz gilt für alle Verpackungen, die auf dem deutschen Markt bei Endverbrauchern anfallen. Derjenige, der die Ware bei Grenzübertritt nach Deutschland verantwortet (in der Regel der Versender/POD-Anbieter), ist zur Einhaltung der Pflichten verpflichtet.
Was ist der Unterschied zwischen der LUCID-Registrierung und der Lizenzierung?
Die Registrierung bei LUCID ist der erste Schritt, bei dem Sie Ihr Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) anmelden. Die Lizenzierung ist der zweite Schritt, bei dem Sie einen Vertrag mit einem dualen System schließen und eine Gebühr für das Recycling Ihrer Verpackungsmengen bezahlen.
Kann die Deutsche Recycling den gesamten Prozess für mich übernehmen?
Ja, die Deutsche Recycling bietet einen EPR Full-Service an. Wir kümmern uns um Ihre Registrierung, die Lizenzierung bei einem passenden dualen System und die erforderlichen Datenmeldungen. So stellen Sie die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens sicher und minimieren Ihren administrativen Aufwand.
Was muss ich tun, wenn ich mehrere POD-Anbieter nutze?
Wenn Sie mehrere Anbieter nutzen, können Sie nicht einfach eine einzige LUCID-Nummer eines Partners verwenden. In diesem Fall ist es am sichersten und oft unumgänglich, dass Sie sich selbst bei LUCID registrieren und für alle Verpackungen, die nicht nachweislich von einem Partner lizenziert werden, eine eigene Lizenz erwerben.
Wie schnell muss ich handeln?
Sie müssen vor dem Inverkehrbringen der ersten Verpackung handeln. Da Marktplätze die Compliance bereits aktiv prüfen und durchsetzen, besteht akuter Handlungsbedarf. Kontaktieren Sie uns umgehend, um eine schnelle und gesetzeskonforme Lösung zu finden und ein Verkaufsverbot zu verhindern.
Das Verpackungsregister (ZSVR) ist die offizielle Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz und bietet die Möglichkeit zur Registrierung und Datenmeldung.
Das Umweltbundesamt stellt detaillierte Informationen zu Verpackungen, Abfall und Ressourcen bereit, um die Umweltauswirkungen zu minimieren.