Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet fast jedes Unternehmen in Deutschland zum Handeln. Wer Verkaufsverpackungen nicht korrekt lizenziert, riskiert empfindliche Strafen und Abmahnungen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen und Rechtssicherheit erlangen.
Als Inverkehrbringer von verpackten Waren stehen Sie vor der Herausforderung, die komplexen Vorgaben des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) zu erfüllen. Eine fehlende oder fehlerhafte Lizenzierung Ihrer Verkaufsverpackungen ist keine Lappalie, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € pro Fall geahndet werden kann. Hinzu kommt die Gefahr von Vertriebsverboten, die Ihr Geschäft empfindlich treffen können. Die Zeit zum Abwarten ist vorbei; die EU-Richtlinien und das deutsche Recht verlangen sofortiges Handeln. Dieser Artikel führt Sie durch die wesentlichen Pflichten und zeigt, wie Sie diese effizient umsetzen. Sollten Sie noch nicht aktiv geworden sein, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.
Für Schnellleser
- Jeder, der gewerbsmäßig befüllte Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und seine Verkaufsverpackungen bei einem dualen System lizenzieren.
- Verstöße gegen das Verpackungsgesetz können mit Bußgeldern bis zu 200.000 €, Vertriebsverboten und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geahndet werden.
- Unternehmen müssen jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Die Deutsche Recycling bietet einen Full-Service zur schnellen und rechtssicheren Umsetzung aller Pflichten.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG): Eine Pflicht für fast jedes Unternehmen
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft jeden, der erstmals gewerbsmäßig eine mit Ware befüllte Verpackung in Deutschland in Verkehr bringt. Dies schließt Hersteller, Online-Händler, Importeure und sogar Kleinunternehmer ein, da es keine Bagatellgrenzen gibt. Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) schreibt vor, dass Sie für den gesamten Lebenszyklus Ihrer Verpackungen verantwortlich sind. Das Ziel ist eine Reduzierung des Abfallaufkommens um mindestens 10%. Seit dem 1. Juli 2022 wurde die Registrierungspflicht im Verpackungsregister auf alle Verpackungsarten ausgeweitet, inklusive reiner B2B-Verpackungen. Die Frage ist also nicht, ob Sie betroffen sind, sondern wie Sie Ihre Verpflichtungen korrekt erfüllen. Die Nichterfüllung dieser Pflichten stellt ein erhebliches Geschäftsrisiko dar, das sofortiges Handeln erfordert.
Risiken bei Nichtbeachtung: Bußgelder, Vertriebsverbote und Abmahnungen
Die Konsequenzen bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz sind gravierend und können die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Eine fehlende Registrierung im Verpackungsregister LUCID kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 € nach sich ziehen. Noch höher fällt die Strafe bei fehlender Systembeteiligung aus: Hier drohen bis zu 200.000 € pro Einzelfall. Zudem dürfen nicht registrierte oder nicht lizenzierte Verpackungen nicht vertrieben werden, was einem sofortigen Verkaufsverbot gleichkommt. Durch das öffentlich einsehbare LUCID-Register können Wettbewerber und Behörden Verstöße leicht aufdecken, was das Risiko einer Abmahnung um über 50% erhöht. Zögern Sie nicht, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um diese Risiken proaktiv zu managen und Ihre Verpackungslizenz für Ihr Kleingewerbe oder Unternehmen zu sichern. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist keine Option, sondern eine zwingende Notwendigkeit.
In 3 Schritten zur Konformität: Verkaufsverpackungen richtig lizenzieren
Die rechtssichere Lizenzierung Ihrer Verkaufsverpackungen lässt sich in drei klar definierte Schritte unterteilen. Dieser Prozess stellt sicher, dass Sie alle Anforderungen des VerpackG erfüllen. Jeder Schritt ist obligatorisch und muss von allen betroffenen Unternehmen umgesetzt werden, um Strafen zu vermeiden. Die korrekte Reihenfolge ist dabei entscheidend für den Erfolg.
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID: Der erste und wichtigste Schritt ist die kostenlose Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer (EPR-Nummer), die für alle weiteren Schritte benötigt wird.
- Beteiligung an einem dualen System: Mit Ihrer LUCID-Nummer müssen Sie sich bei einem oder mehreren dualen Systemen anmelden. Sie schließen einen Lizenzvertrag ab und entrichten eine Gebühr, die sich nach Materialart und Gewicht Ihrer Verpackungen bemisst. Dies finanziert die Sammlung und das Recycling.
- Regelmäßige Datenmeldung: Sie sind verpflichtet, die lizenzierten Verpackungsmengen an Ihr duales System und parallel an das LUCID Verpackungsregister zu melden. Diese Meldungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und sichern die Transparenz im gesamten System.
Die strikte Einhaltung dieser 3 Schritte ist für 100%ige Rechtssicherheit unerlässlich. Ein Versäumnis in nur einem Bereich führt bereits zur Nichtkonformität. Der nächste Abschnitt klärt, welche Verpackungsarten genau unter diese Pflichten fallen.
Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?
Grundsätzlich sind alle Verpackungen betroffen, die Sie erstmals mit Ware befüllen und in Deutschland in Verkehr bringen. Das Verpackungsgesetz unterscheidet dabei verschiedene Kategorien, die fast ausnahmslos lizenzierungspflichtig sind. Die Systembeteiligungspflicht bei einem dualen System greift für alle Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Dazu zählen nicht nur private Haushalte, sondern auch sogenannte vergleichbare Anfallstellen wie Gaststätten, Hotels oder Verwaltungen. Zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gehören:
- Verkaufsverpackungen: Die eigentliche Produktverpackung, z.B. der Joghurtbecher oder die Chipstüte.
- Umverpackungen: Zusätzliche Verpackungen, z.B. der Karton um eine Tube Zahnpasta.
- Versandverpackungen: Kartons, Füllmaterial und Klebeband, die Sie im E-Commerce verwenden.
- Serviceverpackungen: To-Go-Becher, Brötchentüten oder Pizzakartons, die an der Verkaufsstelle befüllt werden.
Selbst für Transportverpackungen, die im B2B-Bereich verbleiben, gilt seit Juli 2022 eine Registrierungspflicht bei LUCID. Die korrekte Klassifizierung und Lizenzierung Ihrer Verkaufsverpackungen ist entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die Rolle des dualen Systems und der Zentralen Stelle
Zwei Institutionen sind für die Umsetzung des Verpackungsgesetzes von zentraler Bedeutung: die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und die dualen Systeme. Die ZSVR betreibt das öffentliche Register LUCID und fungiert als Kontrollorgan. Sie sorgt für Transparenz, indem sie die Daten der Hersteller mit denen der dualen Systeme abgleicht und so über 95% der Trittbrettfahrer identifiziert. Die dualen Systeme, wie in unserem Artikel zum dualen System erklärt, organisieren die eigentliche Sammlung, Sortierung und Verwertung der lizenzierten Verpackungen. Ohne eine gültige LUCID-Registrierung ist eine Beteiligung an einem dualen System nicht möglich. Diese enge Verzahnung stellt sicher, dass nur Unternehmen am Markt teilnehmen, die ihrer Produktverantwortung nachkommen. Die Komplexität dieses Zusammenspiels kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen.
Ihre Lösung: Rechtssicherheit mit der Deutschen Recycling
Die Einhaltung der Verpackungsrichtlinien erfordert Zeit, Ressourcen und spezifisches Wissen, das in vielen Unternehmen nicht vorhanden ist. An dieser Stelle unterstützen wir Sie. Die Deutsche Recycling übernimmt als Ihr Partner den gesamten Prozess der Verpackungslizenzierung für Sie. Wir stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen zu 100 % erfüllen. Unser Service umfasst die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, die Auswahl des passenden dualen Systems und die Übernahme der fristgerechten Datenmeldungen. Mit unserem EPR Full-Service sparen Sie nicht nur bis zu 40% des internen Verwaltungsaufwands, sondern gewinnen vor allem vollständige Rechtssicherheit. Wenn Sie bisher noch keine Maßnahmen ergriffen haben, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, uns zu kontaktieren. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Verpflichtungen schnell und unkompliziert erfüllen. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an und konzentrieren Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft.
Muss ich als Kleinunternehmer auch meine Verpackungen lizenzieren?
Ja, das Verpackungsgesetz kennt keine Ausnahmen oder Bagatellgrenzen für Kleinunternehmer. Die Pflicht zur Registrierung und Lizenzierung besteht ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung.
Gilt das Verpackungsgesetz auch für B2B-Verpackungen?
Ja. Seit der Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 müssen sich Inverkehrbringer von allen Verpackungen – auch reinen B2B-Transportverpackungen – im Register LUCID registrieren. Für B2B-Verpackungen, die nicht beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht jedoch keine Pflicht zur Systembeteiligung bei einem dualen System, aber es müssen Rücknahme- und Verwertungspflichten erfüllt werden.
Ich nutze einen Fulfillment-Dienstleister. Wer ist für die Lizenzierung der Versandverpackung verantwortlich?
Seit dem 1. Juli 2022 sind Sie als beauftragender Online-Händler für die Lizenzierung der Versandverpackung verantwortlich, nicht der Fulfillment-Dienstleister. Der Dienstleister muss sogar prüfen, ob Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind.
Wie schnell kann ich meine Verpackungen lizenzieren lassen?
Die Registrierung bei LUCID kann online innerhalb weniger Minuten erfolgen. Der Vertragsabschluss mit einem dualen System ist ebenfalls schnell möglich. Wenn Sie Unterstützung benötigen, kann die Deutsche Recycling den gesamten Prozess für Sie beschleunigen und eine rechtskonforme Umsetzung sicherstellen. Kontaktieren Sie uns, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?
Die Registrierung ist die Anmeldung Ihres Unternehmens im öffentlichen Register LUCID. Die Lizenzierung (oder Systembeteiligung) ist der kostenpflichtige Vertrag mit einem dualen System, der die Sammlung und das Recycling Ihrer Verpackungen finanziert. Beides ist für Verkaufsverpackungen verpflichtend.
Warum sollte ich mich an die Deutsche Recycling wenden?
Die Deutsche Recycling bietet Ihnen einen kompletten Service, der über die reine Lizenzierung hinausgeht. Wir gewährleisten 100%ige Rechtssicherheit, übernehmen die komplexen Meldeprozesse und sparen Ihnen wertvolle Zeit und Ressourcen. Besonders wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, sorgen wir für eine schnelle und unkomplizierte Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben.
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die offizielle Kontrollinstanz für das Verpackungsgesetz und betreibt das LUCID-Register, in dem sich Unternehmen registrieren müssen.
Umweltbundesamt (UBA) bietet umfassende Informationen zur Produktverantwortung und zum Verpackungsgesetz, einschließlich dessen Zielen und Auswirkungen auf Unternehmen.
Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz) ist die Plattform, auf der Sie den vollständigen und aktuellen Gesetzestext des Verpackungsgesetzes (VerpackG) finden können.