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Verpackungslizenz im Kleingewerbe – alles Wichtige

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Das Inverkehrbringen von Verpackungen, ebenso wie die Rücknahme und das Recycling, wird im Verpackungsgesetz geregelt. Wenn Sie als Unternehmen mit Ware befüllte Verpackungen erstmals in Umlauf bringen, die wiederum beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen Sie sich bei einem dualen System anmelden, das das Sammeln, Sortieren und Recyceln der Verpackungen übernimmt. Die Menge ist dabei unerheblich, weshalb die Richtlinien eine Verpackungslizenz auch für Kleingewerbe vorsieht. Was Sie als Kleingewerbe bei der Verpackungslizenz beachten müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

Für Schnell-Leser

Auch als Kleingewerbe sind Sie nach dem Verpackungsgesetz zum Einholen einer Verpackungslizenz verpflichtet. Durch die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und der Teilnahme an einem dualen System sollen die Recyclingquoten verbessert und Verpackungsabfälle reduziert werden. Zur Verpackungslizenz im Kleingewerbe werden alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen in die Produktverantwortung gezogen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen.

Was ist das Verpackungsgesetz für Verpackungslizenz im Kleingewerbe?

In Deutschland schreibt das Verpackungsgesetz (VerpackG) vor, dass jeder gewerbliche Anbieter verpackter Waren, unabhängig von der Unternehmensgröße, seine Verpackungen offiziell registrieren und eine Gebühr dafür entrichten muss. Diese Regelung der Verpackungslizenz umfasst damit auch Kleingewerbe. Ziel ist es, die Recyclingquoten zu verbessern und die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren.

Wenn Sie als Kleingewerbe Ihre Verpackungslizenz beantragen und erhalten, vermeiden Sie nicht nur Bußgelder, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und übernehmen die soziale Verantwortung, die jedes Unternehmen trägt.

Wer muss eine Verpackungslizenz im Kleingewerbe anmelden?

Als Erstinverkehrbringer, auch „Hersteller“ genannt, sind Sie verantwortlich für Verpackungen, die beim Endverbraucher als Müll enden. Dies betrifft alle Beteiligten, von Onlinehändlern bis zu stationären Geschäften, die ihre Produkte verpacken und diese erstmals in den Umlauf bringen. Laut Verpackungsgesetz müssen alle Erstinverkehrbringer eine Verpackungslizenz, ob Kleingewerbe oder Globalplayer, von einem dualen System erwerben, das sich um die Entsorgung und Verwertung dieser Abfälle kümmert. Zudem sind Hersteller verpflichtet, die Rücknahme, die Verwertung der Verpackungsabfälle und das Verkaufsverpackung-Recycling zu gewährleisten.

Verpackungslizenz im Kleingewerbe: Registrierung- und Meldepflichten Schritt für Schritt erklärt

Vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen müssen Sie Ihre Verpackungslizenz als Kleingewerbe beantragen und damit Ihren Pflichten nachkommen:

  1. Registrierungspflicht: Zunächst müssen sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Melderegister LUCID registrieren, welches öffentlich einsehbar ist.
  2. Systembeteiligungspflicht (Lizenzierungspflicht): Nach Erhalt einer Registrierungsnummer von der ZSVR ist eine Anmeldung bei einem dualen System erforderlich. Hierbei müssen die Verpackungsmaterialien, die im Laufe eines Kalenderjahres verwendet werden, geschätzt und lizenziert werden.
  3. Datenmeldepflicht: Nach der Lizenzierung müssen die Mengen der lizenzierten Verpackungen zusammen mit dem Namen des dualen Systems in LUCID gemeldet werden. Es ist dabei wichtig, dass die Daten zwischen LUCID und dem dualen System übereinstimmen.

Eine Verpackungslizenz erhalten Kleingewerbe für ein Kalenderjahr. Das bedeutet, Sie müssen entweder für das gesamte kommende Jahr oder, wenn Sie im Laufe des Jahres lizenzierungspflichtig werden, Ihre Verpackungen für die verbleibenden Monate lizenzieren. Dabei ist es notwendig, im Voraus die zu erwartenden Verpackungsmengen selbst zu schätzen.

Verpackungslizenz im Kleingewerbe: Kosten im Überblick

Die Lizenzkosten für alle Unternehmen, einschließlich der Kosten für Verpackungslizenz im Kleingewerbe, basieren auf der in Umlauf gebrachten Verpackungsmenge, den Materialarten sowie der Wahl des dualen Systems.
Zu lizenzierende Materialien umfassen unter anderem Papier, Pappe, Kunststoff, Glas, Metalle, Verbundstoffe und Holz. Entscheidend für die Lizenzgebühren ist, ob die Verpackung letztlich beim Endverbraucher als Abfall anfällt.
Laut Verpackungsgesetz gibt es keine Ausnahmen für Kleinstmengen – bereits ab der ersten Verpackung besteht die Pflicht zur Systembeteiligung und die Verpackungslizenz im Kleingewerbe. Die Kosten für die Verpackungslizenzierung sind jedoch bei geringen Mengen überschaubar.

4 praktische Tipps zur Versendung von Waren nach gesetzlichen Richtlinien

Abschließend geben wir Ihnen für Ihre Verpackungslizenz im Kleingewerbe noch vier praktische Tipps an die Hand.

  1. Tipp: Wahl des Verpackungsmaterials

Für Online-Verkäufer sind häufig die Materialien Pappe, Papier, Kartonage und Kunststoff relevant. Achten Sie darauf, dass Ihre Verpackungen den gesetzlichen Standards entsprechen, stabil und recycelbar sind, um Umweltauflagen zu erfüllen.

  1. Tipp: Korrekte Kennzeichnung und Dokumentation

Stellen Sie sicher, dass alle Sendungen korrekt gekennzeichnet sind und die notwendigen Begleitdokumente wie Handelsrechnungen, Lieferscheine und gegebenenfalls Sicherheitsdatenblätter enthalten. Dies vermeidet Verzögerungen beim Zoll und rechtliche Probleme.

  1. Tipp: Online-Registrierung bei der Zentralen Stelle

Registrieren Sie sich online über die LUCID-Datenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Die Registrierung ist kostenfrei und erfordert Angaben wie Name, Anschrift, Kontaktdaten, USt-IdNr. oder Steuernummer, Markennamen und Angaben zur verantwortlichen Person.

  1. Tipp: Persönliche Anmeldung und Datenpflege

Die Registrierung und Datenmeldungen müssen persönlich erfolgen, um die Richtigkeit der Angaben zu gewährleisten. Die Beauftragung Dritter ist nicht zulässig. Bei juristischen Personen muss eine autorisierte Person die Angaben bestätigen.

Professionelle Unterstützung bei der Verpackungslizenz für Kleingewerbe

Als Hersteller werden Sie in die Verantwortungen für das Recycling von Verpackungen genommen. Dies geschieht schon ab der ersten Verpackung. Damit Sie bei Ihrer Verpackungslizenz im Kleingewerbe den Überblick über die Produktverantwortung und Rücknahmepflichten nicht verlieren, erhalten Sie von den Experten der Deutsche Recycling GmbH umfassende Unterstützung. Wir sorgen für die Einhaltung der Verpackungsgesetze und stellen eine professionelle Verpackungsgesetz-Beratung sicher. Bei Fragen oder für einen Compliance-Check können Sie uns jederzeit kontaktieren. Zudem helfen wir Ihnen auch bei der Erfüllung der Verpackungslizenz im Kleingewerbe gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie in anderen EU-Ländern.

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