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Lizenzierung von Verkaufsverpackungen: So erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten bis 2025

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Das Verpackungsgesetz betrifft fast jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland vertreibt. Die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Lizenzierung von Verkaufsverpackungen kann zu Vertriebsverboten und empfindlichen Strafen führen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Pflichten zu 100 % rechtssicher erfüllen und warum Sie jetzt handeln müssen.

Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Importeur verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen, unterliegen Sie der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG). Viele Unternehmen sind sich der Dringlichkeit und des vollen Umfangs ihrer Pflichten nicht bewusst. Bereits ab der ersten Verpackung sind eine Registrierung und Lizenzierung zwingend erforderlich. Die Fristen sind nicht verhandelbar, und die Behörden kontrollieren die Einhaltung strenger als je zuvor. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Fall und sofortige Vertriebsverbote. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist es höchste Zeit. Melden Sie sich bei der Deutschen Recycling, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen und Ihr Geschäft abzusichern.

Für Schnellleser

  • Jeder Erstinverkehrbringer von befüllten Verpackungen in Deutschland muss sich im Register LUCID registrieren und seine Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren.
  • Verstöße gegen das Verpackungsgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € pro Fall und sofortigen Vertriebsverboten geahndet werden.
  • Es gibt keine Mindestmengen; die Pflichten gelten bereits ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung.

Die rechtliche Grundlage: Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verstehen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG), das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, hat die frühere Verpackungsverordnung abgelöst und die Regeln für das Inverkehrbringen von Verpackungen in Deutschland verschärft. Das Kernprinzip ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die besagt, dass derjenige, der Verpackungen mit Waren befüllt und erstmals gewerbsmäßig in Umlauf bringt, für deren gesamten Lebenszyklus verantwortlich ist. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen, die 2018 bereits 18,9 Millionen Tonnen betrugen, zu reduzieren. Seit dem 1. Juli 2022 wurde die Registrierungspflicht auf nahezu alle Verpackungsarten ausgeweitet, was die Dringlichkeit für alle Marktteilnehmer erhöht. Diese gesetzliche Grundlage bildet den Rahmen für die folgenden operativen Pflichten.

Wer zur Lizenzierung von Verkaufsverpackungen verpflichtet ist

Die Pflicht zur Lizenzierung von Verkaufsverpackungen trifft jeden „Erstinverkehrbringer“. Darunter fallen nicht nur die Hersteller der Produkte, sondern auch Importeure, Online-Händler und sogar Kleinunternehmer, da es keine Bagatellgrenzen gibt. Wenn Sie also Produkte für den deutschen Markt verpacken, importieren oder online verkaufen, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen. Dies gilt für alle Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, einschließlich Produkt-, Versand- und Serviceverpackungen. Eine Beratung zum Verpackungsgesetz kann hier schnell Klarheit schaffen. Die korrekte Verpackungsgesetz Registrierung ist der erste unumgängliche Schritt. Die Verantwortung liegt klar bei dem Unternehmen, das die befüllte Verpackung als erstes in Deutschland anbietet. Diese Definition ist entscheidend für die nachfolgenden Prozessschritte.

Der 3-stufige Prozess zur rechtssicheren Verpackungslizenzierung

Um die Konformität sicherzustellen, müssen Unternehmen einen dreistufigen Prozess durchlaufen, der strikt eingehalten werden muss. Bereits ein Fehler in diesem Ablauf kann zu empfindlichen Sanktionen führen. Die Erfüllung dieser Pflichten beginnt lange vor dem Versand der ersten Ware. Hier sind die drei zentralen Schritte zur korrekten Lizenzierung Ihrer Verkaufsverpackungen:

  1. Registrierung bei der Zentralen Stelle (ZSVR): Vor dem Inverkehrbringen der ersten Verpackung müssen Sie Ihr Unternehmen im Register LUCID eintragen. Dieser Schritt ist kostenlos und öffentlich einsehbar, was die Transparenz für Behörden und Wettbewerber erhöht.
  2. Systembeteiligung (Lizenzierung): Sie müssen einen Vertrag mit einem oder mehreren dualen Systemen in Deutschland abschließen. Über Lizenzentgelte beteiligen Sie sich an den Kosten für die Sammlung und Verwertung Ihrer Verpackungsmengen.
  3. Datenmeldung an LUCID: Die bei einem dualen System lizenzierten Verpackungsmengen und der Name des Systems müssen Sie deckungsgleich in Ihrem LUCID-Konto melden. Diese Meldungen müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, aktualisiert werden.

Die korrekte und lückenlose Dokumentation dieser drei Schritte ist für die Einhaltung des VerpackG unerlässlich und wird aktiv von den Behörden überprüft. Der nächste Abschnitt beleuchtet die Konsequenzen bei Versäumnissen.

Vertriebsverbote und Bußgelder bis 200.000 € vermeiden

Die Missachtung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz ist kein Kavaliersdelikt und wird streng geahndet. Unternehmen, die ihre Verpackungen nicht oder falsch lizenzieren, riskieren Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Einzelfall. Zusätzlich zu den finanziellen Strafen droht ein sofortiges Vertriebsverbot für nicht konforme Verpackungen. Ein aktueller Fall zeigt, dass eine Versandapotheke Nachzahlungen von mindestens 2 Millionen Euro leisten musste, weil sie ihre Versandverpackungen über fünf Jahre nicht bei einem dualen System beteiligt hatte. Ein Lebensmittelhersteller wurde wegen versäumter Meldungen mit einer Strafe von 35.750 € belegt. Diese Beispiele verdeutlichen die Notwendigkeit, proaktiv zu handeln. Die öffentliche Natur des LUCID-Registers macht Verstöße für Wettbewerber und Behörden leicht nachvollziehbar, was das Risiko für Abmahnungen zusätzlich erhöht. Um diese Risiken zu eliminieren, ist eine professionelle Herangehensweise an die Verpackungslizenzierung in Deutschland entscheidend.

So setzen Sie die Anforderungen mit einem Partner effizient um

Die Komplexität des Verpackungsgesetzes und die drohenden Sanktionen machen eine professionelle Unterstützung für viele Unternehmen unerlässlich. Die Deutsche Recycling bietet als Ihr Partner für Umwelt-Compliance einen EPR Full-Service, der Ihnen Rechtssicherheit und Zeitersparnis garantiert. Anstatt sich selbst durch die komplexen Anforderungen zu arbeiten, können Sie den gesamten Prozess auslagern. Wir übernehmen für Sie nicht nur die Verpackungslizenz, sondern den kompletten Compliance-Prozess. Dies umfasst typischerweise die folgenden Leistungen:

  • Analyse Ihrer individuellen Verpflichtungen nach dem VerpackG.
  • Übernahme der vollständigen Registrierung im Verpackungsregister LUCID.
  • Auswahl des passenden dualen Systems und Abwicklung der Lizenzierung.
  • Termingerechte und korrekte Übermittlung aller erforderlichen Mengenmeldungen.
  • Kontinuierliche Überwachung von Gesetzesänderungen zur Sicherstellung Ihrer Compliance.
  • Unterstützung bei der Erstellung der jährlichen Vollständigkeitserklärung bei Überschreitung der Mengenschwellen.

Durch die Zusammenarbeit mit uns stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir die Einhaltung des Verpackungsgesetzes für Sie vereinfachen.

Muss ich als Kleinunternehmer meine Verpackungen auch lizenzieren?

Ja, das Verpackungsgesetz sieht keine Ausnahmen oder Bagatellgrenzen für Kleinunternehmer vor. Die Pflicht zur Registrierung und Lizenzierung besteht ab der ersten Verpackung, die Sie gewerbsmäßig in Verkehr bringen.

Gilt das Verpackungsgesetz auch für B2B-Verpackungen?

Ja, seit der Novelle 2022 besteht auch für reine B2B-Verpackungen (Transportverpackungen, gewerbliche Umverpackungen) eine Registrierungspflicht im LUCID-Register. Eine Systembeteiligungspflicht (Lizenzierung) besteht für diese in der Regel nicht; stattdessen gelten Rücknahme- und Verwertungspflichten.

Was sind Serviceverpackungen und wer muss sie lizenzieren?

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, z.B. Brötchentüten oder Coffee-to-go-Becher. Hier kann der Letztvertreiber die Lizenzierungspflicht an den Vorlieferanten bzw. Hersteller der leeren Serviceverpackung delegieren. Er muss sich jedoch vergewissern, dass die Verpackungen bereits lizenziert sind.

Wie oft muss ich meine Verpackungsmengen melden?

Sie müssen Ihre geplanten Verpackungsmengen für das kommende Jahr (Planmengenmeldung) und die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen des abgelaufenen Jahres (Jahresabschlussmeldung) an Ihr duales System und deckungsgleich an das LUCID-Register melden. Die genauen Fristen legt Ihr duales System fest; die Jahresabschlussmeldung ist aber typischerweise Anfang des Folgejahres fällig.

Was ist die Vollständigkeitserklärung?

Die Vollständigkeitserklärung (VE) ist eine detaillierte, von einem Prüfer verifizierte Meldung über alle im Vorjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen. Sie ist nur von Unternehmen abzugeben, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten (z.B. 80.000 kg Glas oder 50.000 kg Papier/Pappe/Karton). Die Frist zur Hinterlegung im LUCID-Register ist der 15. Mai des Folgejahres.

Wie kann mich die Deutsche Recycling unterstützen?

Die Deutsche Recycling bietet einen umfassenden EPR-Service. Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung Ihrer Pflichten aus dem Verpackungsgesetz: von der Registrierung über die Lizenzierung bis hin zu den laufenden Mengenmeldungen. So gewährleisten Sie Rechtssicherheit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die offizielle Behörde, die für die Registrierung und Überwachung der Pflichten nach dem Verpackungsgesetz zuständig ist. Auf ihrer Webseite finden Sie alle relevanten Informationen zum LUCID-Register und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Das Portal Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz bietet den vollständigen und stets aktuellen Gesetzestext des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zur direkten Einsicht.

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