Recycling in Frankreich – die neuen Anforderungen
Frankreich hat in Bezug auf seine Recyclingquote für Einwegkunststoffe ambitionierte Ziele. So sieht das Recycling in Frankreich vor, dass bis 2025 nur noch 100 % recycelte Kunststoffe zum Einsatz kommen. Allerdings zeigen die Ergebnisse eines Kommissionsberichts, dass Frankreich seinen Recycling-Zielen hinterherhinkt. So wurden im Jahr 2020 gerade einmal 20,1% von den gesetzten 50% recycelten Kunststoffen erreicht. Unlängst forderte die Europäische Kommission Frankreich dazu auf, seine Maßnahmen erheblich zu verstärken.
Darauf reagiert das Land nun und setzte mit der Einführung der Vorschriften für Produktblätter und Recyclingfähigkeit in Frankreich den nächsten Schritt. Gleichzeitig erhöhte die Regierung die finanzielle Unterstützung mit mehreren Millionen, die den lokalen und regionalen Behörden bei der Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen helfen sollen.
Für Schnell-Leser
Frankreich hat ambitionierte Recycling-Ziele gesetzt und strebt bis 2025 die Verwendung von 100% recycelten Kunststoffen an. Allerdings lag die Recyclingquote bei knapp 20,1%, was deutlich hinter den Erwartungen liegt. Die Europäische Kommission hat das Land daher zu verstärkten Maßnahmen aufgefordert. Als eine Antwort darauf wurde das Recycling in Frankreich mit der Pflicht zur Bereitstellung von Produktblättern, die über die Recyclingfähigkeit informieren, erweitert. Die Initiativen sollen grundsätzlich das Recycling verbessern und die Umsetzung erleichtern.
Was ist beim Recycling in Frankreich wichtig?
Frankreich folgt der europäischen Gesetzgebung, die hohe Recyclingquoten und die Reduktion von Müll vorschreibt. Die EU-Richtlinien, insbesondere die Abfallrahmenrichtlinie, setzen dafür die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Mitgliedsstaaten eigene, oft noch strengere, nationale Vorschriften erlassen können. In Bezug auf das Recycling hat Frankreich spezielle Gesetze und Verordnungen implementiert, um die Recyclingraten zu erhöhen und die Müllproduktion zu reduzieren. Zum Recycling in Frankreich gehört ebenso, den Anforderungen der erweiterten Produzentenverantwortung, kurz als EPR bezeichnet, nachzukommen, die Produzenten dazu verpflichtet, sich an den Kosten für Sammlung, Recycling oder Entsorgung ihrer Produkte zu beteiligen.
Seit 2022 vergibt die französische Umweltbehörde ADEME die „Identifiant Unique“ (Unique Identification Number), die als Nachweis für Unternehmen dient, ihre Pflichten zum Recycling in Frankreich erfüllt zu haben.
Seit dem 9. September 2022 müssen alle Verkaufsverpackungen mit dem Triman-Logo in Frankreich und speziell entwickelten Trennhinweisen versehen sein.
Wie erfolgt das Recycling in Frankreich?
Das Recycling in Frankreich, ähnlich dem deutschen, führt getrennt gesammelten Müll wie Verpackungen, Elektronik, Glas und Textilien einem speziellen Recyclingstrom zu. Die Entsorgung von Verpackungsmüll erfolgt in spezifischen Behältern: Nicht aus Glas bestehende Verpackungen kommen in die „Gelbe Tonne“, während Glasverpackungen im grünen Glascontainer entsorgt werden.
Wie in anderen EU-Ländern auch, sind Unternehmen in Frankreich verpflichtet, bestimmte Produktgruppen, wie Batterien und Elektrogeräte, zurückzunehmen. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinien wie der WEEE-Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und des europäischen Batteriegesetzes (BattG).
Was sind die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit in Frankreich?
In Frankreich sind je nach Branche spezifische Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Produkten gestellt, die darauf abzielen, Umweltbelastungen zu minimieren und die Nachhaltigkeit zu fördern:
- Elektronik: Ab dem Jahr 2024 müssen im Rahmen des Recyclings in Frankreich elektrische und elektronische Geräte mit einem Reparierbarkeits- und Haltbarkeitsindex versehen sein. Der Index soll Verbrauchern helfen, die Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit der Produkte besser einzuschätzen und zu einer Verringerung des Elektronikmülls beitragen.
- Verpackungen: Verpackungen im Recycling Frankreichs müssen klar gekennzeichnet sein. Das umfasst unter anderem Information zur Kompostierbarkeit und Wiederverwendung. Kennzeichnungen sollen das Recycling erleichtern und die Entsorgung von Verpackungsmaterialien optimieren, indem sie die richtige Trennung und Verarbeitung der Materialien sicherstellen.
- Materialien: Produkte, die das Recycling in Frankreich fördern, müssen den Anteil an recyceltem Material und die Nutzung erneuerbarer Ressourcen ausweisen. Eine hohe Transparenz fördert das Bewusstsein und die Nachfrage nach Produkten, die aus nachhaltigen Quellen stammen und hilft bei der Reduzierung der Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Ressourcen.
- Edelmetalle und seltene Erden: Bei elektronischen Geräten und Fahrzeugen ist die Angabe erforderlich, ob und welche Edelmetalle sowie seltene Erden enthalten sind. Diese Maßnahme im Recycling Frankreichs ist besonders wichtig, um wertvolle Materialien, die oft in begrenzten Mengen vorhanden sind, zu schonen und die erhebliche Umweltbelastung bei der Gewinnung zu reduzieren.
- Sicherheit: Produkte, die gefährliche Substanzen enthalten, müssen deutlich darauf hinweisen. Diese Art der Kennzeichnung ist essenziell, um sicherzustellen, dass sowohl Verbraucher als auch Entsorgungs- und Recyclingeinrichtungen angemessen mit diesen Materialien umgehen können.
- Textilien: Im Zuge der Produktverantwortungsmodelle für Textilien müssen Unternehmen Informationen zur Rückverfolgbarkeit und zum Vorhandensein von Mikrofasern bereitstellen. Hier steht beim Recycling in Frankreich neben der Transparenz und dem Treffen einer verantwortungsbewussten Konsumentscheidung auch die Reduzierung der Umweltbelastung durch Mikrofaseremissionen, die in Gewässern und in der Umwelt enden können, im Mittelpunkt.
Neue Vorschriften für Produktblätter und Recyclingfähigkeit in Frankreich
Im Rahmen der Produzentenverantwortung wurde jüngst eine Vorschrift für das Recycling in Frankreich eingeführt, die Hersteller verpflichtet, detaillierte Informationen zur Recyclingfähigkeit ihrer Produkte bereitzustellen. Diese Angaben müssen in sogenannten Produktblättern verfügbar sein, die umfassende Informationen über die verwendeten Materialien sowie über die Möglichkeiten des Recyclings und der Wiederverwertung der Produkte enthalten.
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Verbraucherinformationen über die Recyclingfähigkeit in Frankreich von Produkten wird schrittweise zwischen 2023 und 2025 eingeführt. Die für das Recycling in Frankreich geltenden Anforderungen treffen jedoch nicht auf alle Unternehmen gleichermaßen zu. Stattdessen sind sie abhängig von bestimmten Schwellenwerten. Unternehmen, die weniger als 10 Millionen Euro Umsatz auf dem französischen Markt erzielen oder weniger als 10.000 Einheiten der betroffenen Produkte in Verkehr bringen, fallen nicht unter diese Verpflichtung.
- Elektro- und Elektronikgeräte für den gewerblichen Gebrauch: Keine Anzeigepflicht für Verbraucherinformationen, da sie nicht für den Endverbraucher bestimmt sind.
- Verschiedene EPR-Kanäle: Bei einer Kombination von Produkten, die unterschiedlichen EPR-Kanälen zugeordnet sind (z. B. eine geringe Anzahl an Elektro- und Elektronikgeräten und eine hohe Anzahl an Verpackungen), muss die Umweltanzeige beide Kanäle abdecken.
- Kennzeichnung der Recyclingfähigkeit:
- Kein Hinweis erforderlich, wenn die Recyclingfähigkeit unter 50 % liegt.
- „Überwiegend recycelbares Produkt“, wenn die Recyclingfähigkeit zwischen 50 % und 95 % beträgt.
- „Vollständig recycelbares Produkt“, wenn die Recyclingfähigkeit über 95 % liegt.
Die neuen Ansprüche an das Recycling in Frankreich mit der Deutsche Recycling GmbH erfüllen
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