Mehrwegpflicht 2023: Alternativen zu Einwegverpackungen
Um das Aufkommen an Plastikabfällen zu reduzieren und dadurch die Umwelt zu schonen, wird die bisherige Mehrwegpflicht im Jahr 2023 ausgeweitet. Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Vorschriften für Betriebe, die Lebensmittel zum Mitnehmen in Einwegverpackungen in Verkehr bringen. Die Mehrwegpflicht 2023 unterscheidet sich teilweise von Betrieb zu Betrieb, wobei insbesondere die Größe des Betriebs eine Rolle spielt.
In diesem Blogbeitrag erläutern wir die wichtigsten Aspekte zur Mehrwegpflicht 2023 und informieren Sie darüber, wie wir Sie als Partner mit einem Fullservice-Angebot in der Umwelt-Compliance bei der Erfüllung diverser Gesetze unterstützen können.
Für Schnell-Leser
Alle Händler, die Lebensmittel – ob Essen oder Getränke – in Einwegverpackungen herausgeben, sind von der Mehrwegpflicht 2023 betroffen. Diese Händler sind per §§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) dazu verpflichtet, entweder eine Mehrweg-Alternative als Verpackung anzubieten oder die Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, die Lebensmittel in von Kunden mitgebrachte Verpackungen zu füllen. Welche der beiden Pflichten greift, hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab.
Was ist die Mehrwegpflicht 2023?
Ab dem Jahr 2023 findet eine Ausweitung der Mehrwegpflicht statt. Jeder Betrieb, der Essen und Getränke zum Mitnehmen verkauft, muss Kunden eine Alternative zur Kunststoffverpackung anbieten können. In §33 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) werden diese Betriebe als „Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern“ beschrieben.
Die Mehrwegpflicht gilt auch für in Verkaufsautomaten vertriebene Ware, jedoch nicht für solche Automaten, die öffentlich nicht zugänglich sind und der Versorgung der Mitarbeiter dienen. Je nach Betriebsgröße gibt es bestimmte Anpassungen für kleine Unternehmen und Verkaufsautomaten, die die Umsetzung erleichtern – diese werden weiter unten erörtert.
Wohlbetont fordert die Mehrwegpflicht 2023 lediglich ein, dass eine Alternative zu den Kunststoffverpackungen angeboten wird, nicht jedoch ein Ersatz für diese. Der Verkauf von Lebensmitteln in Einwegverpackungen ist nach wie vor gestattet. Im Zusammenhang mit der Mehrwegpflicht sind folgende zwei Aspekte wichtig zu benennen:
- Es ist nicht erlaubt, für die Ware und die Mehrwegverpackung einen höheren Preis zu verlangen als für die Ware und die Einwegverpackung. Kunden dürfen durch die Entscheidung für eine Mehrwegverpackung demnach keinen finanziellen Nachteil erleiden.
- Ebenso ist nicht gestattet, dass die in einer Mehrwegverpackung abgepackten Lebensmittel in einer schlechteren Qualität oder in einer geringen Menge als die gleichen, in der Einwegverpackung angebotenen Lebensmittel daherkommen.
Des Weiteren verlangt der §33 des VerpackG, dass die Letztvertreiber an ihrer Verkaufsstelle klar erkenntlich – also sowohl sicht- als auch lesbar – die Kunden durch Informationstafeln darauf aufmerksam machen, dass die Lebensmittel in Mehrwegverpackungen gekauft werden können. Sollten Waren geliefert werden, so muss ebenfalls ein Hinweis für das Angebot von Lebensmitteln in Mehrwegverpackungen gegeben werden.
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Wieso wird die Mehrwegpflicht 2023 eingeführt?
Die Mehrwegpflicht wird zur weiteren Reduktion des Plastikmülls und der CO2-Emissionen eingeführt. In Berufung auf Zahlen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) berichtet die Online-Zeitung Stuttgarter Nachrichten über ein Aufkommen von mehr als 190.000 Tonnen an Abfall. Dieses setze sich aus folgenden Quellen zusammen:
- 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher
- 4,5 Milliarden Essensboxen
- 2,7 Milliarden Wegwerfteller
- 2,9 Milliarden Besteckteile
Durch einen Ersatz all dieser Einwegverpackungen durch Mehrwegverpackungen sei laut den Stuttgarter Nachrichten – in Berufung auf die DUH – eine jährliche Ersparnis von über 490.000 Tonnen CO2 möglich.
Für wen gilt die Mehrwegpflicht 2023?
Alle Geschäfte und Betriebe, die Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten und diese im Zuge des Verkaufs in einem Behältnis verpacken, sind per Mehrwegpflicht ab 2023 dazu verpflichtet, Alternativen zu den Einwegverpackungen anzubieten. Dies gilt unter anderem für folgende Betriebe:
- Bäckereien, die z. B. Kaffee zum Mitnehmen verkaufen
- Catering-Unternehmen auf Veranstaltungen
- Restaurants, die das Essen zum Mitnehmen verpacken
Es gibt Erleichterungen für kleine Unternehmen und Verkaufsautomaten, die in anderer Form von der Mehrwegpflicht betroffen sind. Um zu beurteilen, ob Erleichterungen gelten oder nicht, wird nach Betriebsgröße unterschieden.
Wer ist von der Mehrwegpflicht 2023 ausgenommen?
Für Letztvertreiber von Lebensmitteln in Einwegverpackungen, die eine Verkaufsfläche von weniger als 80 m2 aufweisen und nur bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen, gilt die Mehrwegpflicht 2023 laut § 34 des VerpackG in abgeschwächter Form. Diese Letztvertreiber müssen keine Alternativen zu Mehrwegverpackungen vertreiben, sondern Kunden anbieten, die Lebensmittel in ein Behältnis zu füllen, das Kunden selbst mitbringen. Zu beachten sind hierbei folgende Grundsätze:
- Werden die Waren geliefert, so zählen zur Verkaufsfläche auch die Lager- und Versandflächen.
- Bei der Ermittlung der Anzahl an Mitarbeitern sind Personen in Teilzeitbeschäftigung wie folgt zu berücksichtigen: Arbeitet die jeweilige Person nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, dann zählt sie als 0,5 Mitarbeiter. Bei bis zu 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit zählt die Person 0,75 Mitarbeiter.
Auch Lebensmittel aus Verkaufsautomaten sind von der Mehrwegpflicht in abgeschwächter Form betroffen, solange sie – wie anfangs erwähnt – öffentlich zugänglich sind und nicht zur Versorgung der Mitarbeiter dienen.
Welche Verpackungen sind von der Mehrwegpflicht 2023 betroffen?
Von der Mehrwegpflicht 2023 betroffen sind alle Verpackungen, die Kunststoff enthalten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Verpackungen teilweise oder ganz aus Kunststoff bestehen. Einige Beispiele für die von der Mehrwegpflicht betroffenen Verpackungen sind:
- Kunststoff-Kaffee-Becher
- Kunststoffteller und -boxen
- Einweg-Folienverpackungen
Wo finde ich Unterstützung beim Überblicken der Gesetzeslage?
Die Deutsche Recycling GmbH ist Ihr kompetentes und zuverlässiges Full-Service-Unternehmen für den Compliance-Check und die Umsetzung von gesetzlichen Auflagen, die unter anderem aus der Mehrwegpflicht 2023 resultieren. Denn wie bei allen anderen Verpackungen auch, greift auch an dieser Stelle erneut die Registrierungs- und Rücknahmepflicht. Gerne nehmen wir Ihre individuellen gesetzlichen Verpflichtungen unter die Lupe und kümmern uns darum, dass Sie immer auf der sicheren Seite sind.
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Strategie der Bundesregierung zur Vermeidung von Abfällen
Neben der Mehrwegpflicht 2023 zeigt ein Blick auf weitere Gesetze und Initiativen, dass in mehreren Bereichen an der Nachhaltigkeit der Kreislaufwirtschaft gearbeitet wird und die Produktverantwortung immer mehr in den Vordergrund rückt. Hierzu ist 2013 von der Bundesregierung ein Abfallvermeidungsprogramm initiiert worden. Darüber hinaus wirkt die Europäische Union (EU) durch den Erlass von Gesetzen im Bereich des Umweltschutzes auf die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung ein.
So kommt es beispielsweise, dass in Deutschland das Elektrogesetz (ElektroG) in seiner aktuellen Form eingeführt und im Jahr 2023 angepasst wird. Für das Recycling von Verpackungen wurde ebenfalls ein nationales Gesetz erlassen. Über die Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien wird diskutiert, diese hat jedoch noch nicht stattgefunden.
Wir – die Deutsche Recycling GmbH – sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage benötigen. Im Rahmen unserer EPR-Compliance garantieren wir die Einhaltung aller Richtlinien der Erweiterten Herstellerverantwortung.