Startseite » Lampen & Leuchten – das gilt nach dem Elektrogesetz & WEEE

Lampen & Leuchten – das gilt nach dem Elektrogesetz & WEEE

9 Minuten
Jetzt persönliche Beratung erhalten
Erhalten Sie Ihr Angebot

Gerade der Bereich der Lampen und Leuchten wurde seit der Einführung des Elektrogesetzes 2005 immer wieder stark verändert. Seit der Novellierung des neuen Elektrogesetzes im Jahr 2018 bilden Lampen sogar eine eigene Kategorie im gesetzlichen Kontext. Die häufigen Anpassungen in diesem Bereich sind unter anderem auch auf den Beschluss, herkömmliche Leuchtmittel wie die 60W-Glühlampe nicht mehr nutzen zu dürfen, zurückzuführen.

Zum Hintergrund:

Das Elektrogesetz setzt die europäische WEEE-Richtlinie in Deutschland um. Diese regelt, wie Elektro- und Elektronikgeräte in der EU in Verkehr gebracht, zurückgenommen und umweltgerecht entsorgt werden müssen. Alle unter das ElektroG fallenden Geräte werden in sechs Kategorien eingeteilt, die für die jeweiligen Verwertungsquoten laut § 22 Absatz 1 relevant sind.

Kategorie 1: Wärmeüberträger
Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Kategorie 3: Lampen
Kategorie 4: Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
Kategorie 5: Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte)
Kategorie 6: Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt

Das Elektrogesetz bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?

Es drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder, auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Die Deutsche Recycling unterstützt Sie bei nationalen und internationalen Recycling-Gesetzgebungen, mit flexibel auf Ihre Produkte und Regionen zugeschnittenen Services mit Fokus auf Verpackung, Batterien und Elektrogeräte.

Kategorie 3, 4 oder 5 – Was gilt für Lampen und Leuchten?

Im Elektrogesetz werden Lampen und Leuchten genau unterschieden und jeweils eigenen Kategorien zugeordnet.

  • Lampen bilden mit Kategorie 3 eine eigene Gerätekategorie.
  • Leuchten werden abhängig von ihrer Größe entweder als Großgeräte (Kategorie 4) oder als Kleingeräte (Kategorie 5) eingestuft.

Für die richtige Zuordnung muss man den Unterschied zwischen Lampen und Leuchten genau kennen.

Lampe

Lampen werden im ElektroG als „Einrichtungen zur Erzeugung von Licht“ definiert. Sie sind elektrische Lichtquellen, die in Geräten wie Leuchten, Beamern oder Solarien verwendet und ausgetauscht werden können. Zubehör wie Fassung, Stromversorgung und Reflektoren gehören dazu, sofern sie untrennbar mit der Lampe verbunden sind.

Zu Lampen zählen:

  • (Kompakt-)Leuchtstofflampen
  • Gasentladungslampen
  • LED-Lampen (auch mit Zusatzfunktionen wie Lautsprecher)

Nicht dazu gehören Halogen- und herkömmliche Glühlampen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG). Oft wird „Lampe“ fälschlich statt „Leuchte“ verwendet, z. B. bei Taschenlampen.

Leuchte

Leuchten sind laut ElektroG Geräte, die das Licht einer oder mehrerer Lampen verteilen, filtern oder umwandeln. Sie umfassen alle notwendigen Teile zum Halten, Schützen und Anschließen der Lampen sowie weiteres Zubehör, soweit dieses fest mit der Leuchte verbunden ist.

Je nach Größe fallen Leuchten in

  • Kategorie 4 (Großgeräte, mind. eine Seite >50 cm)
  • oder Kategorie 5 (Kleingeräte, alle Seiten ≤50 cm).

Warum muss eine Registrierung für Lampen und Leuchten vorgenommen werden?

Die Wiederverwertbarkeit von Elektrogeräten gewinnt durch den Klimawandel und Nachhaltigkeit an Bedeutung. Besonders Lampen und Leuchten enthalten oft wertvolle oder gefährliche Stoffe, die fachgerecht entsorgt und recycelt werden müssen.

Das Hauptziel ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie die Abfallreduzierung durch das fachgerechte Recycling. Hersteller müssen Lampen und Leuchten gemäß ElektroG registrieren, bevor sie diese in Deutschland verkaufen. Auch Händler, die Produkte unter eigener Marke vertreiben, sind oft registrierungspflichtig. Ebenso wie beim Export ins Ausland.

Ihnen sitzt das Elektrogesetz im Nacken?

elektrogesetz-icon-blog-banner-deutsche-recycling-138x130px
blog-banner-bg-element-deutsche-recycling-254x232px

Bei uns erhalten Sie Beratung, Analyse und Umsetzung zum Elektrogesetz aus einer Hand.

Im Dschungel der Vorschriften zum Elektrogesetz/WEEE kann man sich leicht verlieren – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.

Die Deutsche Recycling übernimmt die Abwicklung sämtlicher damit verbundener Verpflichtungen und senkt dabei Aufwand und Kosten für Ihr Unternehmen, verhindert mögliche Strafen und Abmahnungen und reagiert auf die stetigen Veränderungen der Gesetzeslage. Unser Expertenteam freut sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen.

Wie sieht die aus dem ElektroG abgeleitete Verpflichtung für Sie aus?

Sind Sie vom ElektroG betroffen, sind Sie zu den folgenden Punkten verpflichtet:

  • Sie müssen Ihre Geräte bei der stiftung ear (elektro-altgeräte register) anmelden
  • die von der stiftung ear vergebene Registernummer muss von Ihnen in Ihren Geschäftspapieren geführt werden
  • Sie müssen den Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie erbringen
  • die von Ihnen geführten Artikel müssen gem. ElektroG mit dem vorgeschriebenen Symbol gekennzeichnet werden
  • Sie müssen eine monatliche Meldung über die von Ihnen gebrachten Artikel abgeben
  • Sie müssen Abholanordnungen der stiftung ear für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfüllen und diese auch entgegennehmen
  • Nachweisführung über vorgenannte Tätigkeiten
  • für Privatpersonen sind geeignete Rückgabestellen einzurichten.

Was Sie bei der Registrierung zu beachten haben

Wichtig bei der Registrierung ist es, dass alle Verpflichtungen eingehalten und damit alle Angaben korrekt und vollständig sind. Werden Verpflichtungen nicht, oder nur teilweise erfüllt, drohen verwaltungs- und zivilrechtliche Sanktionen. Sanktioniert wird auch dann, wenn Sie einen Fehler aus Unwissenheit begangen haben.

Sie haben Fragen, benötigen eine ausführliche Beratung oder wünschen, dass Ihnen diese Verpflichtungen rechtskonform abgenommen werden? Sprechen Sie uns an! Die Deutsche Recycling unterstützt Sie kompetent und sicher.

FAQ:

Lampen und Leuchten

Was ist der Unterschied zwischen Erstinverkehrbringer und Vertreiber im Sinne des ElektroG?

Der Erstinverkehrbringer ist die Person oder das Unternehmen, das ein Elektro- oder Elektronikgerät erstmals im Geltungsbereich des ElektroG in Verkehr bringt. Also zum Beispiel ein Importeur oder Hersteller. Ein Vertreiber ist jeder, der die Geräte bereitstellt oder anbietet, also insbesondere Händler oder Online-Shops. Beide können je nach Fall registrierungspflichtig sein.

Wie kennzeichne ich meine Lampen und Leuchten korrekt gemäß ElektroG?

Elektrische und elektronische Geräte, einschließlich Lampen und Leuchten, müssen dauerhaft mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ und der Hersteller-Registriernummer (WEEE-Reg.-Nr.) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar auf dem Produkt oder – falls das nicht möglich ist – auf der Verpackung angebracht sein.

Was passiert, wenn ich meine Produkte nicht registriere?

Ein nicht registriertes Produkt darf in Deutschland und den meisten EU-Ländern nicht verkauft werden. Verstöße gegen das ElektroG werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 € je Einzelfall geahndet. Zudem droht der Ausschluss vom Verkauf auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder eBay.

Wie funktioniert die Rücknahme alter Lampen und Leuchten für Endkunden?

Händler und Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² sind verpflichtet, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Entweder am Point of Sale oder in unmittelbarer Nähe. Verbraucher können Alt-Lampen auch bei offiziellen Sammelstellen abgeben.

Entdecken Sie jetzt weitere Artikel
Alle Artikel
VerpackG Lizenz: So sichern Sie jetzt Ihre Rechtssicherheit
Jetzt mehr lesen
Vom To-go-Becher bis zum Feuerwerkskörper: Die neue Abgabepflicht für Einwegkunststoffprodukte
Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Verpflichtungen die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie (2019)...
Jetzt mehr lesen
WEEE compliance: schemes, requirements, costs and fees
WEEE compliance: schemes, requirements, costs and fees
In 145 countries around the world, laws and regulations are...
Jetzt mehr lesen
E Scooter
E-Scooter – Registrierungspflicht der elektronischen Tretroller nach dem ElektroG
Nachdem die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten ist, stellt sich...
Jetzt mehr lesen
Go to Top