Kreislaufwirtschaft in Unternehmen: Gesetze & Co.
Die Kreislaufwirtschaft in Unternehmen ist eine Idealvorstellung: Wenn ein Produkt recyclebar ist und die in ihm vorhandenen Materialien nach seiner Entsorgung zur Herstellung neuer Produkte wiederverwendet werden, liegt eine Kreislaufwirtschaft vor. Während sich bei einigen Produkten keine Kreislaufwirtschaft in Unternehmen realisieren lässt, gibt es andere Produkte, bei denen dies teilweise oder komplett möglich ist.
So können beispielsweise bestimmte Inhaltsstoffe von Batterien durch Recycling der Kreislaufwirtschaft wieder zugeführt werden, während bei Textilien sogar sämtliche Materialien wiederverwendbar sind. In der idealen Kreislaufwirtschaft in Unternehmen muss Abfall richtig entsorgt und dem Recycling zugeführt werden. Daher entfällt in einer Kreislaufwirtschaft eine gewisse Verantwortung auf die Verbraucher, die beispielsweise ihre Abfälle richtig entsorgen oder Altgeräte bei Händlern abgeben müssen.
Doch weil Verbraucher keinen Einfluss auf die Wiederverwendbarkeit von Produkten haben und nicht für die Durchführung des Recyclings verantwortlich sind, haben die EU-Staaten Gesetze beschlossen, mit denen eine umweltfreundliche Kreislaufwirtschaft in Unternehmen erreicht werden kann. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt müssen Unternehmen zahlreiche Gesetze befolgen, um Produkte überhaupt auf den Markt bringen zu dürfen.
Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen ankommt, welche Kernsegmente von den gesetzlichen Regelungen betroffen sind und welche Richtlinien sowie Gesetze gelten und zu erwarten sind. Zudem erklären wir Ihnen die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit. Erfahren Sie jetzt, was Sie alles beachten müssen und wie wir, die Deutsche Recycling GmbH, Ihnen weiterhelfen können!
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Für Schnell-Leser
Die Gesetze zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen gelten im gesamten EU-Binnenmarkt, wobei sich die Gesetze von Staat zu Staat unterscheiden. Je nachdem, welche Produkte Unternehmen verkaufen, müssen sie diese unter Einhaltung eines definierten Mindestrezyklatgehalts herstellen, die Produkte mit vorgegebenen Symbolen kennzeichnen und ggfs. weiteren Anforderungen nachkommen. Zudem besteht für bestimmte Produkte (z. B. Batterien, Elektro- und Altgeräte) eine Rücknahmepflicht für Händler. Künftig werden die Gesetze durch die Ökodesign-Verordnung verschärft, um die Kreislaufwirtschaft in Unternehmen noch stärker zu fördern.
Die Kreislaufwirtschaft spielt in Unternehmen eine immer größere Rolle
Die Herstellung einer langlebigen Kreislaufwirtschaft in Unternehmen genießt innerhalb der Europäischen Union (EU) und in zahlreichen einzelnen Staaten hohe Priorität. Vor allem in den einkommensstarken Ländern der EU wird der Erlass von Gesetzen zur Herstellung einer Kreislaufwirtschaft vorangetrieben – dies wundert insofern wenig, als dass laut Angaben des Europäischen Parlaments tendenziell am meisten Abfall pro Person in den einkommensstarken Ländern der EU produziert wird. So befinden sich Staaten wie Deutschland und Dänemark in den oberen Rängen der Länder, die den meisten Abfall pro Person produzieren.
Die von Privatpersonen erzeugten Abfälle machten 2016 jedoch nur 8,5 % des gesamten Abfallaufkommens aus. Zwar gilt es, auch hier das Abfallaufkommen zu reduzieren, doch das höhere Abfallaufkommen entfällt unter anderem auf die Herstellung von Waren, den Bergbau und das Baugewerbe. Somit ist klar, wem beim Erreichen einer Kreislaufwirtschaft eine wesentliche Rolle zukommen muss: den Unternehmen, die Produkte herstellen und in Verkehr bringen.
Kreislaufwirtschaft, Abfall und Recycling: Am stärksten werden Unternehmen in die Pflicht genommen
Die EU kann Privatpersonen kaum in die Pläne zum Erreichen einer Kreislaufwirtschaft einbinden. Natürlich tragen Gesetze, die es Personen verbieten, Müll in der Natur zu entsorgen, zu einer Förderung der korrekten Abfallentsorgung bei. Aber viel mehr, als den Verbrauchern den richtigen Weg zur Abfallentsorgung aufzuzeigen und diese zu einer getrennten Mülltrennung zu verpflichten, ist nicht möglich.
Umfassender sind hingegen die Möglichkeiten zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft, wenn die Unternehmen zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet werden. Genau das geschieht zurzeit und genau das ist der Grund, weswegen es operative Dienstleister wie uns gibt, die Unternehmen in Bezug auf deren Umwelt-Compliance beraten und mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Umwelt-Compliance unterstützen. Beispielsweise werden durch die neue EU-Batterieverordnung 2023 folgende Pflichten zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft in Unternehmen auferlegt:
- Hersteller, Händler, Exporteure und Importeure, die Batterien auf den Markt bringen, müssen darauf achten, dass diese ab 2023 ein Symbol tragen, das die Endverbraucher darauf hinweist, dass die getrennte Entsorgung der Batterien verpflichtend ist. Durch diese Vorschrift soll gefördert werden, dass bei der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen der Abfall richtig entsorgt wird.
- Außerdem hat die EU für Hersteller und Inverkehrbringer von Batterien bestimmte Mindestrezyklatgehalte, die Batterien in Abhängigkeit von ihrem chemischen System aufweisen müssen, festgelegt. Mit dieser Vorschrift wird das Recycling bei der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen gefördert.
- Ferner besteht eine Rücknahmepflicht für die Händler: Jeder Händler – ob online oder lokal – mit auch nur einer einzigen Batterie in seinem Angebot muss die verbrauchten Batterien entgegennehmen. So sollen in der Kreislaufwirtschaft von Unternehmen Recycling und ordnungsgemäße Abfallentsorgung vorangetrieben werden.
Dieses Beispiel zeigt lediglich einige der Vorschriften, die die EU und die EU-Mitgliedsstaaten für Unternehmen aus der Batterieindustrie erlassen haben. Für Unternehmen aus anderen Branchen gibt es ebenfalls Vorschriften und Gesetze, die einzuhalten sind. Als die sieben Schlüsselbereiche, die zur Realisierung der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind, definiert die EU die folgenden Bereiche:
- Kunststoffe
- Textilien
- Elektronik
- Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe
- Verpackungen
- Batterien und Fahrzeuge
- Bauwirtschaft und Gebäude
Wenn Sie ein Unternehmen aus auch nur einer dieser Branchen führen und Unsicherheiten oder Fragen bezüglich Ihrer Umwelt-Compliance haben, dann sollten Sie von unseren Experten bei der Deutsche Recycling GmbH einen Compliance-Check durchführen lassen. Daraufhin sind die Unsicherheiten aus dem Weg geräumt und wir können Sie gegebenenfalls bei der Durchführung von Maßnahmen zur Herstellung Ihrer Umwelt-Compliance unterstützen.
Verordnungen und Richtlinien der EU, die in nationale Gesetze umgesetzt werden
Um die Vermeidung von Müll und die Wiederverwendung von Produkten zu fördern, erlässt die EU sogenannte Verordnungen und Richtlinien. Diese müssen die Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze überführen, wobei für die Überführung in nationales Gesetz gewisse Fristen eingeräumt werden. In den letzten Jahren sind mehrere EU-Verordnungen und -Richtlinien erlassen worden, die die EU-Mitgliedsstaaten ins nationale Recht umgesetzt haben.
Bei der Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedsstaaten jedoch Freiheiten, weswegen in jedem Staat andere Gesetze zur Förderung der Kreislaufwirtschaft von Unternehmen gelten. Während die Gesetze einiger Staaten lediglich die Mindestanforderungen aus den EU-Verordnungen und -Richtlinien zur Kreislaufwirtschaft und zum Recycling erfüllen, sind einige Staaten in der Gesetzesformulierung noch weiter gegangen. Zum Beispiel hat Frankreich eine Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eingeführt. Diese ist seitens der EU nicht verpflichtend – EPRs gelten für einige andere Produktarten, jedoch nicht für Textilien. Somit ist Frankreich mit seinen Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft in Unternehmen beim Recycling von Textilien EU-weit eine Besonderheit. Dies könnte sich allerdings demnächst ändern, denn der Entwurf zur neuen Ökodesign-Richtlinie der EU sieht unter anderem eine EPR für Textilien vor.
Angesichts der zwischen den einzelnen EU-Staaten abweichenden nationalen Gesetze reicht es für Hersteller und Inverkehrbringer nicht aus, sich allein mit den EU-Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und zum Recycling zu befassen. Sie müssen auch im Bilde sein, wie die Gesetzeslage des Staates ist, in den Sie Ihre Waren exportieren. Insbesondere zur Gewährleistung der Umwelt-Compliance im internationalen Handel greifen viele Unternehmen auf die Expertise der Deutsche Recycling GmbH zurück.
Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und Nachhaltigkeit: Welche Prozesse in Unternehmen werden durch die Vorschriften und Gesetze beeinflusst?
Vom Design und von der Produktion über die Distribution bis hin zur Konsumtion und danach: Um Kreislaufwirtschaft von Unternehmen und Nachhaltigkeit zu fördern, werden die Hersteller und Inverkehrbringer schon jetzt umfassend in die Pflicht genommen. Die Tatsache, dass Produkte so hergestellt werden sollen, dass z. B. Mindestrezyklatgehalte erreicht werden, verdeutlicht, dass die Vorschriften und Gesetze zur Kreislaufwirtschaft in Unternehmen sogar vor der Herstellung des Produkts in dessen Entwicklung berücksichtigt werden müssen. Auch das Design der Produkthülle und der Produktverpackung unterliegt bestimmten Vorgaben.
In diesem Blogbeitrag wurde bereits der Vorschlag zur neuen Ökodesign-Verordnung erwähnt, der von der Europäischen Kommission am 30. März 2022 eingereicht wurde. Dieser sieht eine Ausweitung der Vorschriften zum Recycling und zur Nachhaltigkeit von Produkten auf neue Produktgruppen vor. Neu werden für viele Unternehmen in den EU-Staaten die voraussichtlichen Gesetze zur Herstellung und zum Design von Textilien sein – dies ist nur ein Beispiel für eine neue Produktgruppe, für die erstmals Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft für Unternehmen gelten werden.
Die Ökodesign-Verordnung verdeutlicht schon durch ihre Namensgebung, dass deren Vorschriften besonders stark in den Designprozess in Unternehmen hineinreichen: Aus welchen Materialien sich Produkte zusammensetzen müssen, wie lange deren Haltbarkeit und Zuverlässigkeit sein soll, wie die Energie- und Ressourceneffizienz bei der Herstellung der Produkte ausfällt, inwiefern zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen ein Recycling der Produkte möglich sein soll – all das sind Faktoren, die Unternehmen schon vor der Herstellung von Produkten zu beachten haben. Die Ökodesign-Verordnung wird hierzu konkrete Vorgaben machen, um eine Kreislaufwirtschaft in Unternehmen zu erreichen.
Durch die zunehmenden Auswirkungen der Gesetze auf den Herstellungsprozess setzen die EU und deren Mitgliedsstaaten an einem entscheidenden Punkt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen an: Nur durch qualitativ hochwertige Produkte mit möglichst hohem Anteil an recyclebaren Materialien kann die Idealvorstellung einer Kreislaufwirtschaft tatsächlich erreicht werden.
Die weiteren Prozesse in Unternehmen – also beispielsweise die Distribution und die Phase nach der Konsumtion des Produkts durch den Verbraucher – sind ebenfalls durch Regularien zur Umwelt-Compliance beeinflusst. Beispielsweise besteht in Deutschland eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Altgeräte. Hierzu müssen Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt bringen, bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) angemeldet sein. Auf diese Weise wird dazu beigetragen, dass die Verbraucher ihre defekten Altgeräte nach der Phase der Konsumtion bei den Händlern abgeben können, die sich daraufhin um das Recycling kümmern. Falls Sie Fragen zur Stiftung EAR haben, dann informieren Sie sich gern bei uns über die EAR-Registrierung oder buchen Sie direkt unseren EAR-Service!
Auch für Unternehmen, die andere Produkte als Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, gibt es spezielle Register, die zu einem optimierten Recycling und zur Kreislaufwirtschaft in Unternehmen beitragen sollen. Insgesamt wirken sich die Vorschriften und Gesetze zur Umwelt-Compliance auf diverse Prozesse in Unternehmen aus. Wenn Sie eine ganzheitliche und effiziente Lösung zur Umwelt-Compliance wünschen, dann sind Sie bei der Deutsche Recycling GmbH richtig aufgehoben. Melden Sie sich gern bei uns!