EPR in Frankreich – Übersicht über die Regelungen
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) nimmt Hersteller, Importeure und Händler in die Pflicht, über den gesamten Produktlebenszyklus und auch danach die Verantwortung für ihre Produkte zu tragen. Obwohl jeder EU-Staat die von der EU erlassenen Verordnungen und Richtlinien in nationales Gesetz umsetzen muss und schon allein dadurch in sämtlichen EU-Staaten EPRs gelten, dürfen die Regierungen eigene und umfassendere Gesetze erlassen.
Die EPRs in Frankreich sind ein Beispiel dafür, wie streng die Gesetzgebungen eines Staates über die Vorgaben der EU hinausgehen können. Als erster EU-Staat hat Frankreich eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien erlassen. Darüber hinaus sind im Vergleich zu den Vorgaben der EU weitere EPRs in Frankreich deutlich verschärft.
Hersteller, Händler, Importeure und Exporteure, die ihre Waren auf dem französischen Markt anbieten, müssen in Frankreich mehr EPRs als in anderen EU-Staaten berücksichtigen. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über sämtliche EPRs in Frankreich – von den Pflichten über die Ziele bis hin zu den landesspezifischen Besonderheiten.
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Von der EPR in Frankreich sind weitaus mehr Produktgruppen betroffen als in anderen EU-Staaten. Zusätzlich zu den in der EU unter die EPR fallenden Batterien, Verpackungen sowie Elektro- und Elektronikprodukten gilt in Frankreich die EPR unter anderem für Spielzeuge, Sportwaren, Textilien, Möbel und Sportboote. Auch die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich sind in vielen Bestandteilen strenger als in anderen EU-Staaten, weil beispielsweise umfassende Ökodesign-Pläne ausgearbeitet werden müssen und bei einer Verfehlung der Anforderungen der EPRs in Frankreich drakonische Strafen drohen.
Umsetzung der drei EU-EPRs in Frankreich
Die Umsetzung der drei EPRs der EU war in Frankreich, ebenso wie in jedem anderen EU-Staat, verpflichtend und ist erfolgt. Von diesen EPRs betroffen sind Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien. Zur Einhaltung dieser EPRs in Frankreich ist eine Registrierung in einem zentralen Register verpflichtend.
Sämtliche Hersteller, Verkäufer und Importeure, die in Frankreich Waren auf den Markt bringen, müssen eine solche Registrierung durchführen. Darüber hinaus gilt die Pflicht zur EPR-Registrierung in Frankreich für sämtliche ausländische Unternehmen, die ihre Waren auf dem französischen Markt anbieten.
Seit Januar 2022 erhalten Unternehmen nach der Registrierung eine personifizierte ID in Frankreich. Diese ist mit der EPR-Registrierungsnummer in Deutschland vergleichbar. Werden mehrere verschiedene Produktgruppen auf den Markt gebracht, so gibt es mehrere Registrierungsnummern. Falls der Verkauf der Produkte über Online-Plattformen wie Amazon und Ebay erfolgt, muss die Registrierungsnummer angegeben werden. Darüber hinaus muss die ID in den AGBs oder, falls keine AGBs vorhanden sind, in einem anderen Verkaufsdokument stehen. Ansonsten schließen die Plattformen die Verkäufer oder einzelne nicht registrierte Produktgruppen aus dem Handel aus.
Zusätzlich zu der Registrierung bei einem Rücknahmesystem, werden alle verpflichteten Hersteller in Nationalregister der ADEME (SYDEREP) eingetragen. Dies umfasst unter anderem die folgenden Schritte:
- Registrierung in den Kategorien, die zu den Produkten passen
- Beitritt zu einer Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) oder Einrichtung eines individuellen und eigenen Systems, das die Pflichten der PRO erfüllt
- Angabe der EPR-Registrierungsnummer aus Frankreich, wo immer sie gefordert wird (zum Beispiel auf Verkaufsplattformen und in den jährlichen Berichten gegenüber der ADEME)
Unter der EPR-Nummer für Frankreich melden Unternehmen die Gesamtmengen und die Gewichte der auf dem französischen Markt platzierten Waren. Zudem wird bei den EPRs in Frankreich verlangt, anzugeben, welchen Rezyklatgehalt die Produkte aufweisen. Jährliche Erhebungs- und Verarbeitungsberichte sind an alle zuständigen Behörden unter Angabe der EPR-Nummer für Frankreich zu erteilen. Zu jedem Berichtszeitraum wird zur Einhaltung der EPRs in Frankreich außerdem eine Umweltabgabe bezahlt, die die Behörden berechnen.
Neben der Registrierung gelten je nach Produktgruppe verschiedene weitere Auflagen bei den EPRs in Frankreich. Diese Auflagen umfassen beispielsweise die Erstellung von Ökodesign-Plänen für Verpackungen und die Rücknahmepflicht bestimmter Produkte fürs Recycling. In den folgenden Abschnitten gewähren wir einen Einblick in produktspezifische Vorschriften bei den EPRs in Frankreich.
EPR in Frankreich: Pflichten beim Eintritt in einen Entsorgungsverband
In der Regel treten Unternehmen, wie bereits erwähnt, einem Entsorgungsverband bei, um sich nicht selbst um die Entsorgung ihrer Produkte kümmern zu müssen. Diese Verbände hören auf die Bezeichnung „éco-organisme“. Unternehmen entrichten an diese Verbände Beiträge für die Entsorgung von Abfällen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Menge des Abfalls.
Mit dem Eintritt in die Entsorgungsverbände sind neben der Zahlpflicht weitere Pflichten verbunden. So müssen Unternehmen bis zum 31. Juli 2023 einen Prevention and Eco-Design Plan (PPE) einreichen, der einen Maßnahmenplan zu den folgenden Aspekten enthält:
- Reduzierung von von Einwegverpackungen, häufigere Verwendung von Mehrwegverpackungen und Verlängerung der Lebensdauer von Verpackungen
- Häufigere Verwendung von Recycling-Rohstoffen in Verpackungen
- Optimierung der Verpackungen im Hinblick auf ihre Recycling-Effizienz
Mehrere Strafen, die teils bis zu 20.000 € pro Tag betragen, drohen bei einer Nicht-Einreichung des PPE. Die Anforderungen an den PPE und die hohen Strafen bei Nicht-Erfüllung sowie einer Nicht-Einreichung des Plans sind ein Beispiel dafür, wie streng die EPRs in Frankreich teilweise ausgelegt sind und wie sehr Frankreich im Vergleich zur EU und anderen Mitgliedsstaaten im Bereich des Umweltschutzes vorprescht.
EPR in Frankreich: Rücknahmepflicht für bestimmte Arten von Produkten
Ebenso wie in anderen EU-Staaten sind auch bei den EPRs in Frankreich die Unternehmen zur Rücknahme bestimmter Produkte verpflichtet. Diesen Produktgruppen gehören beispielsweise Batterien sowie Elektro- und Elektronikgeräte an. Mit der Pflicht zur Rücknahme setzt Frankreich bei der EPR unter anderem die WEEE-Richtlinie der EU und die EU-Batterieverordnung um.
Eine weitere Anforderung in diesem Zusammenhang: Die Recycling-Fähigkeit der Produkte muss für Verbraucher sichtbar gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung der erwähnten Produktgruppen ist auch in den anderen EU-Staaten Pflicht. Frankreich hat allerdings die Besonderheit, dass mit dem Triman-Logo ein komplett eigenes Label zur Kennzeichnung geschaffen wurde. Seit 2022 ist die Anbringung dieses Labels sogar auf allen Produkten verpflichtend, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung in Frankreich fallen.
Besonderheiten der EPRs in Frankreich im Vergleich zu den EPRs in anderen EU-Staaten
Die Verfehlung von Fristen bei der Einreichung von Jahresberichten, Maßnahmenplänen und weiteren angeforderten Dokumenten wird bei den EPRs in Frankreich auffällig stark bestraft. Zuständige Behörden gehen somit bei der Kontrolle der EPRs in Frankreich strikt vor, weswegen Unternehmen sich frühzeitig auf Gesetzesänderungen einstellen und die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Gesetze schnellstmöglich einleiten sollten.
Darüber hinaus ist Frankreich das Land in der EU, bei dem mit Abstand die meisten Produktgruppen in den Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung fallen. Dies betrifft beispielsweise Folgendes:
- Die EPR für Textilien wird in Frankreich bereits umgesetzt. Seit dem 1. Juli 2023 gilt die EPR für Textilien in den Niederlanden ebenfalls.
- Um dem Problem einer hohen Menge ungenutzter und nicht recycelter Yachten sowie Sportboote entgegenzuwirken, ist in Frankreich zudem eine Recycling-Pflicht für Yachten und Boote eingeführt worden.
- Zudem gilt in Frankreich eine EPR im Spielwarenbereich. Dabei ist es nicht wie in Deutschland erforderlich, dass das Spielzeug eine Batterie enthält. Auch ohne integrierte Batterie fällt es unter die EPR in Frankreich.
Des Weiteren hat Frankreich EPRs für Sportwaren sowie Möbel und andere Einrichtungsgegenstände erlassen. Seit 2023 gilt in Frankreich eine EPR für Baumaterialien und Baustoffe. Wie schon anhand der Menge an Produktgruppen zu sehen ist, die unter die EPRs in Frankreich fallen, sind die Anforderungen an Unternehmen, die ihre Produkte in Frankreich auf den Markt bringen, sehr hoch. Es ist unter dem Blickpunkt der hohen Anforderungen sinnvoll, sich von Experten für die EPR in Frankreich betreuen zu lassen.
Gerne bieten wir von der Deutsche Recycling GmbH dahingehend unsere Dienste an. Von Compliance-Checks bis zum Ergreifen von Maßnahmen zur Einhaltung der EPR in Frankreich erbringen wir individuelle Leistungen und unterstützen Unternehmen auf diese Weise dabei, sich voll auf ihr Kerngeschäft fokussieren zu können und teuren Sanktionen aus dem Weg zu gehen.