Elektrogesetz: Abmahnung vermeiden – was droht und wie Sie sich davor schützen können.
Innerhalb der EU sind sowohl der Vertrieb als auch die anschließende Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten strengen Regeln und Gesetzen unterworfen. Die international gültige WEEE-Richtlinie wurde dabei in Deutschland mit dem so genannten Elektrogesetz (Kurz: ElektroG) implementiert. Dieses verpflichtet sowohl Produzenten als auch Händler, die innerhalb Deutschlands Elektrogeräte in den Umlauf bringen möchten, zu einer Registrierung bei der Stiftung elektro-altegeräte register (stiftung ear).
Wer dem nicht nach kommt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen, da Sie im Falle einer fehlenden Registrierung gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen und andere Unternehmen übervorteilen könnten. Darüber hinaus haben sämtliche Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten dafür Sorge zu tragen, dass diese ordnungsgemäß entsorgt und, wenn möglich, recycelt und wiederverwertet werden. Erfolgt dies nicht, drohen Sanktionen infolge des Verstoßes gegen das Elektrogesetz: Abmahnung, Bußgeld, Gerichtsverfahren und mehr sind möglich.
Verstoß gegen das Elektrogesetz – Folgen für „Trittbrettfahrer“
Hersteller und Vertreiber von Elektro(nik)geräten, die ihre Verpflichtungen nach dem ElektroG nicht – oder nur teilweise – erfüllen, erwarten einer Reihe an verwaltungs- bzw. zivilrechtlichen Strafen und Sanktionen. Sie laufen zudem Gefahr auf Elektrogesetz-Abmahnungen.
Mögliche Strafen und Sanktionen:
- Bußgelder
- Abmahnungen
- Gerichtsverfahren
- einstweilige Verfügungen
- Betriebsverbote
- Gewinnabschöpfungen (unrechtmäßig erzielte Gewinne)
Bußgelder – Wie teuer ist ein Verstoß gegen das Elektrogesetz?
Wie hoch ein Bußgeld für derartige Ordnungswidrigkeiten ausfällt, hängt stark davon ab, um welche Art von „Vergehen“ es sich handelt: Während für die verspätete Abholung eines Sammelcontainers oder einen Verstoß gegen die Meldepflichten beispielsweise 10.000 Euro fällig sind, kommt Sie der Verkauf nicht registrierter Elektrogeräte oder eine fehlerhafte Kennzeichnung Ihrer Produkte mit 100.000 Euro deutlich teurer zu stehlen. Weitere Kosten können entstehen, wenn andere Wettbewerber Schadensersatz von Ihnen fordern oder die zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass Ihnen durch den Verstoß kein Vorteil gegenüber anderen Unternehmen entsteht, eine Gewinnabschöpfung von Ihnen verlangen.
Das Elektrogesetz bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?
Es drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder, auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Umweltbundesamt oder Ländersache – Zuständige Behörden
Auch wenn die stiftung ear in Deutschland prinzipiell für die nationale Umsetzung der WEEE-Richtlinie verantwortlich ist, zählen das Erheben von Bußgeldern und das Verhängen von Sanktionen oder Betriebsverboten nicht zu ihren Aufgaben. Hierfür sind, je Tatbestand, entweder das Umweltbundesamt (UBA) oder verschiedene Behörden auf Landesebene zuständig (z.B. die Gewerbeaufsichtsämter der jeweiligen Bundesländer).
Sanktionen durch das UBA:
- Fehlende (verspätete) Registrierung bei der stiftung ear (100.000 €)
- Vertrieb nicht-registrierter Elektro- und Elektronikgeräte (100.000 €)
- Keine/verspätete Abholung eines vollen Sammelcontainers (10.000 €)
- Verstoß gegen die Meldepflichten (10.000 €)
Sanktionen durch die Bundesländer:
- Fehlende (fehlerhafte) Kennzeichnung der vertriebenen Elektrogeräte 100.000 €)
- Keine ordnungsgemäße Verwertung von Elektroaltgeräten (10.000 €)
- Keine/verspätete Rücknahme von Elektroaltgeräten durch den Händler (100.000 €)
Elektrogesetz: Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das ElektroG
Abgesehen von einem Bußgeldbescheid hat jeder Hersteller die Möglichkeit, Trittbrettfahrer mithilfe eines Anwalts abzumahnen. Eine solche Elektrogesetz-Abmahnung beinhaltet in der Regel einen Unterlassungsbescheid und geht oft mit hohen Vertragsstrafen im Falle eines Verstoßes einher.
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Im Dschungel der Vorschriften zum Elektrogesetz/WEEE kann man sich leicht verlieren – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.
Die Deutsche Recycling übernimmt die Abwicklung sämtlicher damit verbundener Verpflichtungen und senkt dabei Aufwand und Kosten für Ihr Unternehmen, verhindert mögliche Strafen und Abmahnungen und reagiert auf die stetigen Veränderungen der Gesetzeslage. Unser Expertenteam freut sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen.
Elektrogesetz-Abmahnung: Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen
Um unangenehme Überraschungen in Form von Bußgeldern und Elektrogesetz-Abmahnungen von Anfang an zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig bei der stiftung ear registrieren und den Verpflichtungen, die die in der WEEE-Richtlinie festgelegte Herstellerverantwortung mit sich bringt, gewissenhaft nachkommen.
Gerne unterstützt Sie die Deutsche Recycling während des Registrierungsprozesses sowie bei allen weiteren administrativen und logistischen Schritten, die für einen rechtssicheren Vertrieb und eine fachgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikartikeln erforderlich sind.
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Infos? Nehmen Sie schnell und einfach Kontakt mit uns auf.
Leitfaden: Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann.
Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher.