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PPWR-Ziele: So richten Sie Ihre Verpackungsstrategie bis 2030 neu aus

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Die Europäische Union hat mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) die Weichen für eine nachhaltigere Zukunft gestellt. Die Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Für Sie als Inverkehrbringer von Verpackungen ist es entscheidend, die neuen Ziele zu kennen und Ihre Strategie rechtzeitig anzupassen, um ab 2026 rechtskonform zu agieren.

Die steigende Menge an Verpackungsabfällen in der EU erfordert entschlossenes Handeln. Die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist die Antwort der EU auf diese Herausforderung und verfolgt klare, ambitionierte Ziele. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle 27 Mitgliedstaaten. Die Kernziele sind die Reduzierung von Verpackungsmüll, die Förderung von Wiederverwendung und hochwertigem Recycling sowie die Harmonisierung des Binnenmarktes. Für Unternehmen wie Ihres bedeutet dies, dass Sie Ihre Verpackungen und Prozesse überprüfen und anpassen müssen. Die Zeit drängt, denn die neuen Regeln werden bereits ab Mitte 2026 verbindlich. Wer jetzt nicht handelt, riskiert empfindliche Strafen und Marktzugangsbeschränkungen.

Für Schnellleser

  • Das Hauptziel der PPWR ist die Reduzierung der Pro-Kopf-Verpackungsabfälle um 15 % bis 2040 im Vergleich zu 2018.
  • Bis 2030 müssen alle Verpackungen auf dem EU-Markt nachweislich und wirtschaftlich sinnvoll recycelbar sein.
  • Unternehmen müssen jetzt handeln, da die PPWR-Vorschriften nach einer 18-monatigen Übergangsfrist ab Mitte 2026 verbindlich gelten.

Abfallreduktion als oberstes Gebot der PPWR

Das primäre Ziel der PPWR ist die signifikante Reduzierung von Verpackungsabfällen in der gesamten EU. Die Verordnung setzt hierfür verbindliche, gestaffelte Reduktionsziele für jeden Mitgliedstaat fest, gemessen am Pro-Kopf-Aufkommen von 2018. Bis 2030 soll eine Reduktion von 5 % erreicht werden. Diese Zielvorgabe verschärft sich bis 2035 auf 10 % und erreicht bis 2040 eine Reduktion von 15 %. Um dies zu erreichen, werden Maßnahmen wie das Verbot von bestimmten Einweg-Kunststoffverpackungen, beispielsweise für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg, eingeführt. Unternehmen müssen ihre Verpackungsstrategien grundlegend überdenken, um diese Reduktionsziele zu unterstützen. Zudem wird das Volumen und Gewicht von Verpackungen auf das absolut notwendige Minimum beschränkt, wobei der Leerraum bei Sammel- und E-Commerce-Verpackungen ab 2030 maximal 50 % betragen darf. Diese Vorgaben zwingen Hersteller und Händler, effizientere und materialsparende Verpackungslösungen zu entwickeln, wie sie im Beitrag Was ist die PPWR erläutert werden. Die neuen Regelungen machen deutlich, dass die Vermeidung von Abfall an erster Stelle steht.

Förderung der Kreislaufwirtschaft durch neue Standards

Ein weiteres zentrales Ziel der PPWR ist die Etablierung einer echten Kreislaufwirtschaft für Verpackungen. Ein Meilenstein hierfür ist die Vorgabe, dass bis 2030 alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein müssen. Dies erfordert die Einhaltung spezifischer „Design for Recycling“-Kriterien, die in zukünftigen Rechtsakten weiter detailliert werden. Die Recyclingfähigkeit wird künftig in Klassen von A bis C eingeteilt, was direkte Auswirkungen auf die Höhe der EPR-Gebühren haben wird, die Unternehmen entrichten müssen. Gut recycelbare Verpackungen werden finanziell belohnt, während schlecht recycelbare Verpackungen zu höheren Kosten führen. Die Verordnung zielt darauf ab, das „Downcycling“ zu reduzieren und ein hochwertiges Recycling zu fördern, das den Einsatz von Sekundärrohstoffen ermöglicht. Die Anforderungen der PPWR sind umfassend und betreffen den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung. Damit wird der Übergang von einer linearen Wegwerfgesellschaft zu einem zirkulären Modell beschleunigt.

Verbindliche Quoten für Rezyklateinsatz und Wiederverwendung

Um die Nachfrage nach recycelten Materialien zu stärken und den Kreislauf zu schließen, führt die PPWR verbindliche Mindestrezyklatanteile für neue Kunststoffverpackungen ein. Ab 2030 gelten je nach Verpackungsart spezifische Quoten. So müssen beispielsweise berührungsempfindliche PET-Verpackungen einen Anteil von 30 % an recyceltem Material aufweisen, während für sonstige Kunststoffverpackungen eine Quote von 35 % gilt. Diese Ziele werden bis 2040 weiter erhöht. Zusätzlich fördert die Verordnung aktiv Mehrwegsysteme mit konkreten Zielen für verschiedene Sektoren. Hier sind einige der Wiederverwendungsziele ab 2030:

  • Transportverpackungen: Für Transporte zwischen Unternehmensstandorten innerhalb eines EU-Landes sollen ausschließlich Mehrwegverpackungen genutzt werden. Für andere Transportverpackungen, einschließlich E-Commerce, gilt ein Ziel von 40 % Mehrweg.
  • Umverpackungen: Hier wird ein Mehrweganteil von mindestens 10 % bis 2030 und 25 % bis 2040 angestrebt.
  • Getränkeverpackungen: Für alkoholische und alkoholfreie Getränke (mit Ausnahmen) gilt ein Mehrwegziel von 10 % bis 2030.

Diese Quoten schaffen einen stabilen Markt für Sekundärrohstoffe und treiben Innovationen bei Mehrweglösungen voran. Die Frage, wer von der PPWR betroffen ist, lässt sich klar beantworten: Jeder, der verpackte Waren in der EU vertreibt. Die neuen Vorgaben erfordern eine Anpassung der gesamten Lieferkette.

Harmonisierung des EU-Binnenmarktes für Verpackungen

Ein wesentliches wirtschaftliches Ziel der PPWR ist die Harmonisierung der Verpackungsvorschriften innerhalb der EU, um den freien Warenverkehr zu stärken. Bisher führte die Umsetzung der alten Verpackungsrichtlinie (PPWD) zu einem Flickenteppich nationaler Gesetze, was für europaweit tätige Unternehmen einen erheblichen administrativen Aufwand bedeutete. Da die PPWR eine Verordnung ist, gelten ihre Regeln direkt und einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Dies schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen („Level Playing Field“) und reduziert die Komplexität für Hersteller und Händler. Zu den harmonisierten Vorschriften gehören einheitliche Kennzeichnungsregeln zur Materialzusammensetzung und zur korrekten Abfalltrennung sowie klare Vorgaben zur Konformitätsbewertung. Diese Vereinheitlichung reduziert bürokratische Hürden und erhöht die Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer. Für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, ist dies eine wesentliche Erleichterung, wie auch der Beitrag zur vorläufigen Einigung über die PPWR zeigt. Die Harmonisierung ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung des europäischen Binnenmarktes.

Warum Sie jetzt handeln müssen: Die PPWR-Timeline

Die PPWR ist keine ferne Zukunftsmusik, sondern erfordert Ihr sofortiges Handeln. Die Verordnung trat bereits am 10. Februar 2025 in Kraft. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten werden die Bestimmungen ab dem 12. August 2026 für alle Unternehmen in der EU verbindlich. Das bedeutet, Sie haben weniger als zwei Jahre Zeit, um Ihre Verpackungen, Prozesse und Dokumentationen an die neuen, strengen Anforderungen anzupassen. Die Umstellung auf recyclingfähige Materialien, die Integration von Rezyklaten und die Implementierung von Mehrwegsystemen sind komplexe Projekte, die einen strategischen Vorlauf von mindestens 12 bis 18 Monaten benötigen. Wer die Fristen versäumt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Vertriebsverbote für seine Produkte auf dem EU-Markt. Es ist daher unerlässlich, dass Sie sich jetzt mit den Zielen der PPWR auseinandersetzen und die notwendigen Schritte einleiten. Zögern Sie nicht und informieren Sie sich über den aktuellen Stand der PPWR. Beginnen Sie noch heute mit der Analyse Ihrer Verpflichtungen, um rechtzeitig konform zu sein.

Ihr Weg zur PPWR-Konformität mit der Deutschen Recycling

Die Ziele der PPWR sind ambitioniert und die Umsetzung ist für viele Unternehmen eine Herausforderung. Die Deutsche Recycling steht Ihnen als kompetenter und lösungsorientierter Partner zur Seite, um diese Herausforderungen zu meistern und Ihre EPR-Pflichten zu 100 % rechtssicher zu erfüllen. Wir analysieren Ihre individuellen Verpflichtungen, die sich aus der PPWR ergeben, und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Unternehmen. Unser Service umfasst die Überprüfung Ihrer Verpackungen auf Konformität, die Unterstützung bei der Erstellung der technischen Dokumentation und die Benennung als bevollmächtigter Vertreter, falls Sie als ausländisches Unternehmen in der EU agieren. Wir übernehmen die Komplexität der Compliance, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Warten Sie nicht, bis die Übergangsfristen enden. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung. Wir sorgen dafür, dass Sie die neuen Regulatoriken schnellstmöglich und effizient erfüllen.

Was ist das übergeordnete Ziel der PPWR?

Das übergeordnete Ziel der PPWR ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dies soll durch Abfallvermeidung, Wiederverwendung und hochwertiges Recycling erreicht werden, um Ressourcen zu schonen und den Binnenmarkt zu stärken.

Welche konkreten Ziele gibt es für den Einsatz von recyceltem Kunststoff?

Ja, die PPWR legt verbindliche Mindestanteile von recyceltem Material für neue Kunststoffverpackungen fest, die ab 2030 gelten. Beispielsweise müssen PET-Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, 30 % Rezyklat enthalten, andere Kunststoffverpackungen sogar 35 %.

Gibt es auch Ziele zur Förderung von Mehrwegverpackungen?

Ja, die PPWR setzt klare Ziele zur Förderung der Wiederverwendung. Beispielsweise sollen bis 2030 mindestens 40 % der Transportverpackungen (einschließlich E-Commerce) und 10 % der Umverpackungen mehrwegfähig sein.

Was passiert, wenn mein Unternehmen die PPWR-Ziele nicht erfüllt?

Unternehmen, die die Anforderungen der PPWR nach Ablauf der Übergangsfristen Mitte 2026 nicht erfüllen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Diese können von hohen Bußgeldern bis hin zu Vertriebsverboten für nicht konforme Verpackungen auf dem gesamten EU-Markt reichen.

Wie hilft die Deutsche Recycling bei der Erreichung der PPWR-Ziele?

Die Deutsche Recycling bietet einen umfassenden Service, um Ihre PPWR-Konformität sicherzustellen. Wir analysieren Ihre Pflichten, prüfen Ihre Verpackungen, unterstützen bei der Dokumentation und agieren als Ihr bevollmächtigter Vertreter. So können Sie die komplexen Regulatoriken effizient und rechtssicher erfüllen.

Bis wann müssen die Ziele der PPWR umgesetzt sein?

Die PPWR ist Anfang 2025 in Kraft getreten und wird nach einer 18-monatigen Übergangsfrist ab dem 12. August 2026 verbindlich. Bestimmte Ziele, wie die vollständige Recyclingfähigkeit aller Verpackungen, müssen bis 2030 erreicht sein.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betreibt das offizielle Verpackungsregister LUCID, in dem sich Hersteller zur Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz registrieren und Mengen melden müssen.

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