Die neue PPWR-Verordnung der EU revolutioniert die Verpackungswirtschaft und tritt bereits am 12. August 2026 verbindlich in Kraft. Sie verpflichtet Ihr Unternehmen zu umfassenden Änderungen bei Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Kennzeichnung. Zögern Sie nicht, denn die Zeit zur Umsetzung wird knapp.
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und schafft erstmals einen in allen 27 EU-Staaten unmittelbar geltenden Rechtsrahmen. Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet dies akuten Handlungsbedarf, denn die Anforderungen an den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen sind komplex und die Fristen eng. Von Design-Vorgaben bis zu neuen Dokumentationspflichten müssen Prozesse jetzt angepasst werden, um teure Strafen und Vertriebsverbote ab 2026 zu vermeiden. Dieser Artikel erklärt, was die PPWR-Verordnung ist und wie Sie die Weichen für eine erfolgreiche Umstellung stellen. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist es höchste Zeit zu handeln. Kontaktieren Sie die Deutsche Recycling, um alle regulatorischen Vorgaben schnellstmöglich zu erfüllen.
Für Schnellleser
- Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026 verbindlich in der gesamten EU und erfordert sofortiges Handeln von allen Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen.
- Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein, und für Kunststoffverpackungen gelten verbindliche Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklat.
- Für jede Verpackung muss eine technische Dokumentation und eine Konformitätserklärung erstellt werden, die die Einhaltung der PPWR-Vorgaben nachweist.
Was ist die PPWR-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine neue EU-Verordnung, die am 11. Februar 2025 in Kraft trat. Sie wird nach einer 18-monatigen Übergangsfrist ab dem 12. August 2026 für alle Wirtschaftsakteure in der EU verbindlich. Anders als eine Richtlinie muss sie nicht erst in nationales Recht wie das deutsche Verpackungsgesetz umgesetzt werden. Die Verordnung harmonisiert die Regeln für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen, um den Binnenmarkt zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, sind von diesen neuen, strengeren Regeln betroffen. Sie müssen jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Die neuen Regelungen betreffen den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und erfordern sofortige Aufmerksamkeit.
Die Verordnung gilt für sämtliche Verpackungsarten und -abfälle, unabhängig vom verwendeten Material oder ob sie im Gewerbe oder Haushalt anfallen. Sie definiert neue Pflichten für Erzeuger, Hersteller, Importeure und Händler, um die Umweltauswirkungen von jährlich fast 20 Millionen Tonnen Verpackungsabfällen allein in Deutschland zu senken. Die Zeit drängt, denn die ersten Konformitätsbewertungen müssen bereits 2026 vorliegen. Zögern Sie nicht, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um Ihre Pflichten schnellstmöglich zu erfüllen und rechtssicher zu agieren.
Kernziele der PPWR: Abfallreduktion, Wiederverwendung und Recycling
Die EU verfolgt mit der PPWR drei übergeordnete Ziele zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Erstens soll die Menge an Verpackungsabfällen pro Kopf signifikant sinken. Geplant ist eine Reduktion um 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040, jeweils im Vergleich zum Referenzjahr 2018. Zweitens fördert die Verordnung aktiv die Wiederverwendung von Verpackungen durch verbindliche Mehrwegquoten. Bis 2030 müssen beispielsweise 40 % der Versandverpackungen im B2C-E-Commerce wiederverwendbar sein. Drittens steht die Recyclingfähigkeit im Fokus: Ab 2030 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein. Diese Ziele erfordern eine grundlegende Anpassung Ihrer Verpackungsstrategie. Um die neuen Anforderungen der PPWR zu verstehen, ist eine genaue Analyse Ihrer aktuellen Verpackungen unerlässlich.
Verbindliche Anforderungen an recyclingfähiges Design ab 2030
Ab 2030 dürfen Unternehmen nur noch Verpackungen nutzen, die nachweislich recyclingfähig sind. Die PPWR definiert hierfür klare Kriterien im sogenannten „Design for Recycling“. Eine Verpackung gilt nur dann als recyclingfähig, wenn mindestens 70 % ihres Gewichts wiederverwertet werden können. Ab 2038 steigt dieser geforderte Recyclinganteil sogar auf 80 %. Für Unternehmen bedeutet dies:
- Materialwahl: Monomaterialien sind komplexen Verbunden vorzuziehen, um die Sortier- und Recyclingprozesse zu vereinfachen.
- Trennbarkeit: Komponenten wie Etiketten, Verschlüsse und Hauptverpackung müssen sich leicht voneinander trennen lassen.
- Vermeidung von Störstoffen: Bestimmte Farbstoffe wie Rußschwarz oder Additive, die das Recycling behindern, sind zu vermeiden.
- Leistungsstufen: Die Recyclingfähigkeit wird künftig in Klassen von A bis C bewertet, was direkte Auswirkungen auf die Verkehrsfähigkeit hat.
Diese Design-Anforderungen gelten für jede einzelne Verpackung und erfordern eine sofortige Überprüfung Ihres Portfolios. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert ab 2030 ein Verkaufsverbot für seine Produkte. Die neuen EU-Regelungen sind unmissverständlich und erfordern proaktives Handeln.
Mindestrezyklatquoten: Neue Pflichten für Kunststoffverpackungen
Die PPWR schreibt erstmals verbindliche Mindestanteile für den Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) in neuen Kunststoffverpackungen vor. Diese Quoten sind ein zentraler Hebel, um die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen zu stärken. Ab dem Jahr 2030 gelten je nach Verpackungsart spezifische Zielwerte. Beispielsweise müssen kontaktsensitive Verpackungen aus PET dann 30 % Rezyklat enthalten. Für sonstige Kunststoffverpackungen gilt eine Quote von 35 %. Bis 2040 steigen diese Werte weiter an, für die meisten Kunststoffverpackungen auf 65 %. Die Berechnung erfolgt im Durchschnitt pro Jahr und Fertigungsstätte, was eine genaue Dokumentation erfordert. Unternehmen müssen jetzt ihre Lieferketten analysieren und die Verfügbarkeit von hochwertigen Rezyklaten sicherstellen. Die Umstellung ist komplex und muss sofort beginnen, um die Fristen einzuhalten. Kontaktieren Sie die Deutsche Recycling, um eine konforme Materialbeschaffung sicherzustellen und die EU-Verpackungsverordnung zu erfüllen.
Verpackungsminimierung und Kennzeichnung: Schluss mit Mogelpackungen
Die Verordnung zielt auch darauf ab, unnötige Verpackungen vom Markt zu verbannen. Das Gewicht und Volumen jeder Verpackung muss auf das zur Gewährleistung der Funktionalität erforderliche Mindestmaß reduziert werden. Eine konkrete Vorgabe ist die Leerraumquote von maximal 50 % für Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen ab 2030. Zudem werden bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen verboten, etwa für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg oder für Kosmetikartikel in Hotels. Diese Maßnahmen erfordern eine sofortige Anpassung des Verpackungsdesigns und der Logistikprozesse.
Gleichzeitig führt die PPWR EU-weit harmonisierte Kennzeichnungspflichten ein. Ab 2028 müssen Verpackungen klare Informationen über Materialzusammensetzung, Wiederverwendbarkeit und korrekte Entsorgung tragen, oft mittels QR-Code. Dies soll Verbrauchern die richtige Mülltrennung erleichtern. Für Sie als Unternehmen bedeutet das, dass Sie Ihre Verpackungslayouts anpassen und die notwendigen Daten digital vorhalten müssen. Die Vorbereitung auf diese Transparenzpflichten sollte bereits jetzt beginnen. Der aktuelle Stand der PPWR zeigt, dass diese Regelungen nicht mehr verhandelbar sind.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und Dokumentationspflichten
Die PPWR stärkt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) erheblich. Unternehmen sind nicht nur für das Inverkehrbringen, sondern für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen finanziell und organisatorisch verantwortlich. Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht zur Erstellung einer Konformitätserklärung für jede Verpackung ab dem 12. August 2026. Diese Erklärung basiert auf einer technischen Dokumentation, die nachweist, dass alle Anforderungen der Artikel 5-12 der PPWR erfüllt sind. Die Dokumente müssen für die Behörden 5 bis 10 Jahre aufbewahrt werden.
Zudem müssen sich Hersteller in jedem EU-Land, in dem sie tätig sind, in einem nationalen Register eintragen. Unternehmen ohne Niederlassung im jeweiligen Land müssen einen Bevollmächtigten benennen. Diese Pflichten erfordern einen erheblichen administrativen Aufwand, der nicht unterschätzt werden darf. Beginnen Sie jetzt mit der Sammlung der notwendigen Daten und der Einrichtung Ihrer Prozesse. Die Deutsche Recycling unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten und alle Anforderungen der neuen PPWR-Gesetzgebung fristgerecht zu erfüllen.
Zeitplan und Sanktionen: Warum Sie jetzt handeln müssen
Der Zeitplan der PPWR ist ambitioniert und lässt keinen Raum für Verzögerungen. Obwohl die Verordnung erst ab August 2026 vollständig gilt, sind entscheidende Weichenstellungen sofort erforderlich. Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- 12. August 2026: Die Verordnung wird verbindlich; Konformitätserklärungen für Verpackungen werden zur Pflicht.
- 12. August 2028: Neue, EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflichten für Verpackungen treten in Kraft.
- 1. Januar 2030: Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein, Rezyklatquoten für Kunststoffe werden wirksam und Verbote für bestimmte Einwegverpackungen greifen.
- 1. Januar 2035: Die Anforderung an die Recyclingfähigkeit wird verschärft; Verpackungen müssen „in großem Maßstab“ recycelt werden.
Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen, die von den Mitgliedstaaten festgelegt werden und „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssen. Dazu gehören Bußgelder und sofortige Verkaufsverbote für nicht konforme Verpackungen. Warten Sie nicht, bis die Fristen ablaufen. Die Umstellung Ihrer Verpackungen und Prozesse benötigt im Schnitt 18-24 Monate. Beginnen Sie heute, um morgen handlungsfähig zu sein. Kontaktieren Sie die Experten der Deutschen Recycling für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren Pflichten.
Wann tritt die PPWR-Verordnung vollständig in Kraft?
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 formell in Kraft getreten. Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist werden ihre Regelungen ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich und anwendbar.
Muss ich meine Verpackungen auch als Online-Händler anpassen?
Ja, auch Online-Händler sind in vollem Umfang von der PPWR betroffen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Versandverpackungen die Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Minimierung, Leerraum und Kennzeichnung erfüllen. Zudem greift die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die eine Registrierung und ggf. die Benennung eines Bevollmächtigten erfordert.
Was ist eine Konformitätserklärung im Sinne der PPWR?
Die Konformitätserklärung ist eine Selbsterklärung des Erzeugers, dass eine Verpackung die relevanten Anforderungen der PPWR (Artikel 5-12) erfüllt. Sie muss ab dem 12. August 2026 für jede Verpackungsart vorliegen und basiert auf einer detaillierten technischen Dokumentation.
Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?
Die Verordnung sieht mögliche Erleichterungen für Kleinstunternehmen vor, die weniger als 10 Tonnen Verpackungen pro Jahr in Verkehr bringen. Diese könnten von bestimmten Melde- oder Quotenpflichten ausgenommen werden. Die grundlegenden Anforderungen an recyclingfähiges Design und Verpackungsminimierung gelten jedoch langfristig für alle.
Wie kann die Deutsche Recycling mich bei der PPWR unterstützen?
Die Deutsche Recycling bietet Ihnen einen umfassenden Service, um die komplexen Anforderungen der PPWR zu erfüllen. Wir führen einen Compliance-Check für Ihre Prozesse durch, analysieren Ihr Verpackungsportfolio, helfen bei der Erstellung der notwendigen Dokumentationen und unterstützen Sie bei der europaweiten Registrierung und Meldung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, um rechtzeitig konform zu sein.
Was bedeutet „Design for Recycling“ konkret?
„Design for Recycling“ bedeutet, dass Verpackungen so gestaltet werden müssen, dass sie nach Gebrauch effizient in hochwertiges Sekundärmaterial umgewandelt werden können. Dies beinhaltet die Verwendung von Monomaterialien, die leichte Trennbarkeit von Komponenten (z.B. Etikett von Flasche) und den Verzicht auf recyclinghemmende Stoffe wie bestimmte Kleber oder Farben.
Die Europäische Kommission bietet eine umfassende Übersicht über die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), ihre Ziele und den aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Auf EUR-Lex finden Sie den vollständigen, offiziellen Gesetzestext der Verordnung (EU) 2024/1255 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Das Umweltbundesamt informiert über die EU-Verpackungsverordnung (PPWR aus deutscher Sicht, beleuchtet deren Bedeutung und die nationalen Auswirkungen.
Der BDE bietet Einblicke in die Positionen und Analysen der deutschen Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft zur EU-Verpackungsverordnung.
Der IK Industrieverband Kunststoffverpackungen stellt Informationen und aktuelle Entwicklungen zur PPWR aus der Perspektive der Kunststoffverpackungsindustrie bereit.