PPWR – was Sie jetzt über die Verordnung wissen sollten
Ende 2022 wurde der Entwurf der Packaging and Packaging Waste Regulations, kurz als PPWR bezeichnet, veröffentlicht. Dieser umfasst Vorgaben hinsichtlich Verpackungen und Verpackungsabfällen von Materialien und schließt dabei Anforderungen an das Verpackungsdesign, aber auch Vorgaben zu Mehrweg und dem Abfallmanagement ein. Im Unterschied zur aktuell geltenden EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ist die PPWR eine Verordnung, deren Vorschriften für alle 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich gelten. Das betrifft sowohl Erstinverkehrbringer von Verpackungen als auch Online-Händler.
Für Schnell-Leser
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen durch Verpackungen zu reduzieren. Sie legt fest, dass bis 2030 alle Verpackungen in der EU recycelbar sein müssen. Die Verordnung fordert von Unternehmen, einschließlich von Online-Händlern, das Design und die Materialnutzung anzupassen, um das Recycling und die Wiederverwendung zu steigern. Wesentliche Aspekte umfassen die Verringerung des Verpackungsgewichts, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und den Richtlinien der erweiterten Herstellerverantwortung nachzukommen.
Wie ist der aktuelle Stand der EU-Verpackungsverordnung PPWR?
Seit März 2024 liegt dem Europäischen Rat der Entwurf der PPWR zur Genehmigung vor. Der vorläufige Abstimmungstermin im EU-Parlament wurde für den 24. April festgesetzt. Die Finalisierung wird im Herbst 2024 erwartet. Danach soll die Umsetzung beginnen können. Im Zuge dessen wird die neue EU-Verpackungsverordnung spätestens 18 Monate später wirksam.
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Welche Ziele haben die Packaging and Packaging Waste Regulations?
Ziel der Packaging and Packaging Waste Regulations ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union signifikant zu reduzieren. Dies soll durch die Verringerung des Ressourcenverbrauchs und der Verpackungsabfälle sowie durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen erreicht werden. Die PPWR richtet sich an EU-ansässige Unternehmen sowie an Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen, und gilt für inländische ebenso wie für importierte Produkte.
Um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für Verpackungen zu etablieren, enthält die PPWR konkrete Zielvorgaben:
- Reduzierung von Verpackungsabfällen: Die Verordnung setzt klare Zielvorgaben zur Verringerung der Menge an Verpackungsabfällen. Bis 2025 müssen beispielsweise 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden, und bis 2030 soll dieser Anteil auf 70 % steigen. Spezifische Ziele für Materialien wie Plastik, Glas, Metall und Papier sind ebenfalls festgelegt.
- Designanforderungen für recyclingfähige Verpackungen: Es werden spezifische Anforderungen an das Design von Verpackungen gestellt, um deren Recyclingfähigkeit zu erhöhen. Dies bedeutet, dass Unternehmen angehalten sind, unnötige Verpackungen zu eliminieren und wo möglich, Mehrwegverpackungen zu verwenden.
- Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR): Die Verordnung baut auf der EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe auf und legt strengere Regeln für die Verwendung von Einwegplastikverpackungen fest. Im Entwurf ist ein Verbot bestimmter Einwegverpackungen vorgesehen.
- Kennzeichnung und Transparenz: Verpackungen müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein, um Konsumenten über die Recyclingfähigkeit und den korrekten Entsorgungsweg zu informieren. Dies soll das Recycling erleichtern und die Menge an fälschlicherweise entsorgten Verpackungsabfällen reduzieren.
- Förderung nachhaltigerer Verpackungslösungen durch EPR-Systeme: Die erweiterte Herstellerverantwortung nimmt Unternehmen in die Pflicht, die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Dies schließt die Gestaltung, die Verwendung und die Entsorgung mit ein. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen leicht recycelbar sind und die Kosten für die Sammlung, Rückgewinnung und das Recycling tragen. Zeitgleich sollen Betriebe motiviert werden, umweltfreundlichere Verpackungslösungen zu entwickeln und einzusetzen.
Fristen der EU-Verpackungsverordnung PPWR
Wenn die Verordnung in Kraft tritt, werden präzise Fristen festgelegt, um die Ziele der PPWR zu erreichen:
- Bis 2030 müssen alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt angeboten werden, recycelbar sein.
- Bis 2035 wird erwartet, dass die meisten Verpackungen diese Anforderungen erfüllen.
- Ab 2035 ist es zudem erforderlich, dass Hersteller nachweisen können, dass ihre Verpackungen tatsächlich umfassend recycelt werden.
Auswirkungen der PPWR auf den Online-Handel
Nicht nur Hersteller und Unternehmen betrifft die PPWR, auch Online-Händler müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen Vorgaben entsprechen. Dazu gehört die Auswahl von Materialien, die leicht recycelbar sind, sowie die Reduzierung der Verpackungsgrößen, um Materialverschwendung zu vermeiden. Was bedeutet das konkret in Bezug auf die Verpackungen im E-Commerce?
- Recyclingorientierte Gestaltung: Die Bestandteile von Recycling-Verpackungen sollten trennbar und als Einzelkomponenten recycelbar sein. Orientiert am bekannten Sammeln, Sortieren und Recyclen.
- Minimierung von Gewicht und Volumen: Das Gewicht und Volumen der Verpackungen sollten auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Ziel ist es, die Funktionalität zu sichern und dennoch den Materialverbrauch zu reduzieren.
- Verbot unnötiger Vergrößerungen: Verpackungen, die das wahrgenommene Produktvolumen durch Doppelwände, falsche Böden oder ähnliche Elemente künstlich erhöhen, sind nicht zulässig.
- Leerraumverhältnis maximal 50 %: Der Leerraum in Verpackungen, gefüllt mit Materialien wie Luftpolstern oder Schaumstoff, darf maximal 50 % des Gesamtvolumens ausmachen.
Darüber hinaus sieht die europäische Verpackungsverordnung PPWR vor, dass die Menge an eingesetzten Chemikalien, die etwa beim Aufdruck entstehen, auf das Minimum begrenzt oder gänzlich ausgeschlossen werden.
EPR bei den Packaging and Packaging Waste Regulations für Online-Händler
Ein wesentlicher Bestandteil der PPWR ist das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung, auch als Extended Producer Responsibility oder kurz EPR bekannt. Die EPR-Compliance verpflichtet Hersteller nicht nur zur Verantwortung für Herstellung und Vertrieb ihrer Produkte, sondern auch für die Entsorgung der damit verbundenen Verpackungen.
Insbesondere Online-Händler, die Produkte unter eigener Marke vertreiben oder die Verpackungsgestaltung beeinflussen, sind verpflichtet, sich in einem nationalen Register zu registrieren und entsprechende Gebühren zu zahlen. Ebenso ist die regelmäßige Berichterstattung aller Verpackungsaktivitäten Teil der Richtlinien. In Deutschland wird dies über das LUCID-Verpackungsregister abgewickelt.
Ein zentraler Punkt der neuen EU-Verordnung für Händler, die Produkte in mehrere europäischen Länder ohne eigene Niederlassung versenden, ist die Anforderung, dort einen bevollmächtigten Vertreter (auch EU-Bevollmächtigter genannt) für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen. Dies dient dazu, die Einhaltung der Umweltverantwortlichkeiten zu gewährleisten.
Umsetzung der PPWR mit der Deutsche Recycling GmbH
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt branchenübergreifend in allen EU-Ländern. Als Hersteller oder Online-Händler unterliegen Sie den verbindlichen Vorschriften. Diese umfassen auch Produkte, die Sie bereits verpackt von einem Großhändler beziehen.
Bei Unsicherheiten zur Konformität mit der PPWR oder den spezifischen Verpackungsvorschriften in Deutschland, steht Ihnen die Deutsche Recycling GmbH gerne zur Seite. Wir prüfen, ob Ihre Unternehmensprozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, führen einen umfassenden Compliance-Check durch, schauen, ob Anpassungen nötig sind und ob sich Kosten im Rahmen der Verpackungsrichtlinien optimieren lassen.