Die EU-Verpackungsverordnung für Schnell-Leser
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen durch Verpackungen zu reduzieren. Sie ist seit dem 12. August 2026 verbindlich und legt fest, welche Verpackungen bzw. welche Materialien in welchem Umfang recycelbar sein müssen.
Die Umsetzung erfolgt dabei schrittweise bis 2030 und ab 2038 sollen noch strengere Recyclingfähigkeits-Anforderungen erfüllt werden. Für Unternehmen, Händler und Verkäufer bedeutet das, Designs und Materialnutzung anzupassen, um das Recycling und die Wiederverwendung zu steigern.
Wesentliche Aspekte umfassen die Verringerung des Verpackungsgewichts, Mindestanteile an recyceltem Material, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Einhaltung der Richtlinien der erweiterten Herstellerverantwortung.
Wie ist der aktuelle Stand der EU-Verpackungsverordnung PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) wurde im Dezember 2024 durch den Europäischen Rat verabschiedet, nachdem das EU-Parlament zuvor zugestimmt hatte. Die EU-Verpackungsverordnung wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Unternehmen hatten anknüpfend daran eine 18-monatige Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Vorgaben. Seit dem 12. August 2026 ist die PPWR nun verbindlich.
Mit ihr werden verbindliche Standards für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen eingeführt. Um an dieser Stelle Compliance zu gewährleisten, heißt es nun für Hersteller, Händler und Unternehmen informiert zu bleiben, um auf Veränderungen zeitnah reagieren zu können. Wir von der Deutsche Recycling GmbH unterstützen Sie mit unserem PPWR-Service.
Welche Ziele haben die Packaging and Packaging Waste Regulations?
Durch den steigenden Online-Handel ist die Masse an Verpackungsmüll in den letzten Jahren stark gestiegen. Dieser Abfall muss natürlich korrekt entsorgt werden, damit er die Umwelt nicht belastet, und genau diesen Punkt möchte die Europäische Union mit der PPWR regulieren.
Umwelt- und Ressourcenschutz sollen durch die Verringerung des Verbrauchs und der Verpackungsabfälle sowie durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen erreicht werden. Die PPWR richtet sich dabei gezielt an EU-ansässige Unternehmen sowie an Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen, und gilt für inländische ebenso wie für importierte Produkte.
Zu den Zielvorgaben der PPWR gehören folgende Punkte:
- Reduzierung von Verpackungsabfällen: Die Verordnung setzt klare Zielvorgaben zur Verringerung der Menge an Verpackungsabfällen. Bis 2030 sollen 70 % der Verpackungsabfälle recycelt werden. Spezifische Ziele für Materialien wie Plastik, Glas, Metall und Papier sind ebenfalls festgelegt – hier sind beispielsweise die Rezyklat-Vorgaben zu nennen.
- Designanforderungen für recyclingfähige Verpackungen: Es werden spezifische Anforderungen an das Design von Verpackungen gestellt, um deren Recyclingfähigkeit zu erhöhen. Dies bedeutet, dass Unternehmen angehalten sind, unnötige Verpackungen zu eliminieren und, wo möglich, Mehrwegverpackungen zu verwenden.
- Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR): Ab 2030 müssen Kunststoffverpackungen einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil an recyceltem Material enthalten (z. B. 30 % bei kontaktsensitiven PET-Flaschen, 35 % bei sonstigen Kunststoffverpackungen), der ab 2040 weiter steigt. Zusätzlich sind bestimmte Einwegkunststoffverpackungen ab 2030 verboten – etwa Miniaturverpackungen für Kosmetik in Hotels oder Einwegverpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 kg.
- Kennzeichnung und Transparenz: Verpackungen müssen nach der PPWR klar und deutlich gekennzeichnet sein, um Konsumenten über die Recyclingfähigkeit und den korrekten Entsorgungsweg zu informieren. Ein EU-weit harmonisiertes Kennzeichnungssystem soll spätestens bis Ende 2028 eingeführt werden. So wird das Recycling erleichtert und die Menge an fälschlicherweise entsorgten Verpackungsabfällen reduziert.
- Förderung nachhaltigerer Verpackungslösungen durch EPR-Systeme: Die erweiterte Herstellerverantwortung nimmt Unternehmen in die Pflicht, die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Dies schließt die Gestaltung, die Verwendung und die Entsorgung mit ein. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen leicht recycelbar sind und die Kosten für die Sammlung, Rückgewinnung und das Recycling tragen. Zeitgleich sollen Betriebe motiviert werden, umweltfreundlichere Verpackungslösungen zu entwickeln und einzusetzen.
- Mehrweg- und Pfandpflichten: Ab 2030 gelten verbindliche Wiederverwendungsquoten u. a. für B2B-Transportverpackungen und Take-away-Verpackungen (mit Ausnahmen für Kleinbetriebe). Für Einweg-PET-Flaschen und Getränkedosen gilt zudem ab 2029 eine 90 %-Sammelquote, die faktisch ein Pfandsystem voraussetzt – Deutschland ist hier durch das bestehende Pfandsystem bereits gut aufgestellt.
Fristen der EU-Verpackungsverordnung PPWR
- Seit dem 12. August 2026: gilt die PPWR verbindlich – Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Meldepflichten sind ab sofort einzuhalten.
- Ab 2029: 90 %-Sammelquote für Einweg-PET-Flaschen und Getränkedosen (faktisch Pfandpflicht).
- Bis 2030: müssen Verpackungen mindestens die Recyclingfähigkeits-Stufe C (≥ 70 %) erreichen, zudem gelten die neuen Mindestrezyklatanteile und Einwegkunststoff-Verbote.
- Ab 2035: muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass die Verpackung tatsächlich im industriellen Maßstab recycelt wird („Recycling im großen Maßstab“).
- Ab 2038: sind Verpackungen der Stufe C nicht mehr zulässig – nur noch die Stufen A und B erfüllen dann die Anforderungen.
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“EU-Verpackungsverordnung PPWR – Herausforderungen und Chancen”
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Welche Auswirkungen hat die PPWR auf den Online-Handel?
Nicht nur Hersteller und Unternehmen betrifft die europäische Verpackungsverordnung PPWR, auch Online-Händler und Online-Plattformen wie Marktplätze müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen Vorgaben entsprechen. Dazu gehört die Auswahl von Materialien, die leicht recycelbar sind, sowie die Reduzierung der Verpackungsgrößen, um Materialverschwendung zu vermeiden.
Was bedeutet das konkret in Bezug auf die Verpackungen im E-Commerce?
- Recyclingorientierte Gestaltung: Die Bestandteile von Recycling-Verpackungen sollten trennbar und als Einzelkomponenten recycelbar sein, orientiert am bekannten Sammeln, Sortieren und Recyceln.
- Minimierung von Gewicht und Volumen: Das Gewicht und Volumen der Verpackungen sollten auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Ziel ist es, die Funktionalität zu sichern und dennoch den Materialverbrauch zu reduzieren.
- Verbot unnötiger Vergrößerungen: Verpackungen, die das wahrgenommene Produktvolumen durch Doppelwände, falsche Böden oder ähnliche Elemente künstlich erhöhen, sind nicht zulässig.
- Leerraumverhältnis maximal 50 %: Der Leerraum in Verpackungen, gefüllt mit Materialien wie Luftpolstern oder Schaumstoff, darf bei Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen ab 2030 maximal 50 % des Gesamtvolumens ausmachen.
Darüber hinaus sieht die europäische Verpackungsverordnung PPWR vor, dass die Menge an eingesetzten Chemikalien, die etwa beim Aufdruck entstehen, auf das Minimum begrenzt oder gänzlich ausgeschlossen wird.
Was müssen Online-Händler bei der PPWR beachten?
Ein wesentlicher Bestandteil der PPWR ist das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung, auch als Extended Producer Responsibility oder kurz EPR bekannt. Die EPR-Compliance verpflichtet Hersteller nicht nur zur Verantwortung für Herstellung und Vertrieb ihrer Produkte, sondern auch für die Entsorgung der damit verbundenen Verpackungen.
Insbesondere Online-Händler, die Produkte unter eigener Marke vertreiben oder die Verpackungsgestaltung beeinflussen, sind verpflichtet, sich in einem nationalen Register zu registrieren und entsprechende Gebühren zu zahlen. Ebenso ist die regelmäßige Berichterstattung aller Verpackungsaktivitäten Teil der Richtlinien. In Deutschland wird dies über das LUCID-Verpackungsregister abgewickelt.
Ein zentraler Punkt der neuen EU-Verordnung für Händler, die Produkte in mehrere europäische Länder ohne eigene Niederlassung versenden, ist die Anforderung, dort einen bevollmächtigten Vertreter (auch EU-Bevollmächtigter genannt) für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen. Dies dient dazu, die Einhaltung der Umweltverantwortlichkeiten zu gewährleisten.
Umsetzung der PPWR mit der Deutsche Recycling GmbH
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt branchenübergreifend in allen EU-Ländern. Als Hersteller oder Online-Händler unterliegen Sie den verbindlichen Vorschriften. Diese umfassen auch Produkte, die Sie bereits verpackt von einem Großhändler beziehen.
Bei Unsicherheiten zur Konformität mit der PPWR oder den spezifischen Verpackungsvorschriften in Deutschland steht Ihnen die Deutsche Recycling GmbH gerne zur Seite. Wir prüfen, ob Ihre Unternehmensprozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, führen einen umfassenden Compliance-Check durch, schauen, ob Anpassungen nötig sind und ob sich Kosten im Rahmen der Verpackungsrichtlinien optimieren lassen.
FAQs zur PPWR
In welchem Jahr wurde die EU-Verpackungsverordnung PPWR eingeführt?
Die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die 2018 durch die Richtlinie (EU) 2018/852 novelliert wurde, regelt das Recycling von Verpackungen in den EU-Mitgliedstaaten. Mit der im Dezember 2024 verabschiedeten neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulations) wird diese Richtlinie abgelöst. Die PPWR trat 2025 in Kraft und bringt seit 2026 verbindliche Vorgaben für alle 27 EU-Mitgliedstaaten mit sich.
Wieso wird der Verpackungsmüll durch die PPWR reguliert?
Verpackungsmüll trägt signifikant zur Verschmutzung von Ökosystemen sowohl auf dem Land als auch in den Ozeanen bei. Der Grund: Viele Verpackungsmaterialien sind nicht biologisch abbaubar. Vor allem die Meere sind heute bereits stark belastet.
Zudem beansprucht die Produktion von Verpackungen beträchtliche Mengen an natürlichen Ressourcen, wie Wasser und Energie und ist damit für eine erhebliche Emission von Treibhausgasen verantwortlich, die den Klimawandel weiter vorantreiben.
Obwohl Recyclingmaßnahmen einige dieser Auswirkungen mildern können, bleiben auch weiterhin die Herausforderungen bestehen und genau dieser nimmt sich die PPWR an.
Was sind die gesetzlichen Pflichten in Bezug auf die Abfallwirtschaft laut PPWR?
In Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), neben ergänzenden Regularien, das zentrale Gesetz, das die Abfallwirtschaft regelt. Das oberste Ziel des KrWG und auch der europäischen Verpackungsverordnung PPWR ist es, die Abfallerzeugung generell zu vermeiden.
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind angehalten, Prozesse und Produkte so zu gestalten, dass Abfälle von vornherein minimiert werden. Kern des Gesetzes ist zudem die Produktverantwortung gemäß § 23 KrWG, die Hersteller und Händler dazu auffordert, Produkte umweltgerecht zu gestalten. Auch die Abfalltrennung und -sammlung, die Abfallentsorgung und die Dokumentation und Nachweisführung sind wesentliche Inhalte und Pflichten, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert sind.
Warum wurde die PPWR überarbeitet?
Die PPWR wurde überarbeitet, um die Ziele des Green Deal der EU zu unterstützen und eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern.
Was besagt die EU-Verpackungsverordnung PPWR?
Die 2020 von der Europäischen Kommission im Rahmen des European Green Deals vorgeschlagene EU-Verpackungsverordnung ist inzwischen final beschlossen und verbindlich. Sie aktualisiert den EU-Rechtsrahmen für Verpackungen und schreibt gestaffelte Recyclingfähigkeits-Anforderungen sowie Mindestrezyklatanteile vor. Zudem fördert sie die Wiederverwendung von Verpackungen und beschränkt die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS in Lebensmittelverpackungen.
Unternehmen sind durch die erweiterte Herstellerverantwortung im Rahmen der PPWR verpflichtet, die Kosten für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen zu tragen. Zusätzlich müssen Online-Händler sicherstellen, dass ihre Verpackungen die Vorgaben erfüllen.

