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Das duale System im Verpackungsgesetz: So sichern Sie Ihre Compliance und vermeiden Bußgelder bis 200.000 €

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Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Unternehmen zur Teilnahme am dualen System, doch viele kennen ihre genauen Pflichten nicht. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafen von bis zu 200.000 € pro Fall und sofortigen Vertriebsverboten. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen und Risiken proaktiv vermeiden.

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) stellt eine zentrale Säule der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) dar und konfrontiert Unternehmen mit komplexen Anforderungen. Im Kern dieser Regulatorik steht die Frage: Was ist das duale System im Verpackungsgesetz? Viele Hersteller, Händler und Importeure riskieren unwissentlich hohe Bußgelder, weil sie die Mechanismen der Systembeteiligungspflicht nicht vollständig verstehen. Seit dem 1. Januar 2019 müssen alle Unternehmen, die verpackte Waren an private Endverbraucher in Deutschland vertreiben, die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen finanzieren. Die Nichterfüllung dieser Pflichten ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird aktiv verfolgt. Es ist daher entscheidend, dass Sie jetzt handeln, um die EU-Richtlinien zu erfüllen und Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen. Dieser Artikel bietet Ihnen eine klare Übersicht über Ihre Verantwortlichkeiten und zeigt, wie Sie diese effizient umsetzen.

Für Schnellleser

  • Das duale System organisiert die Sammlung und das Recycling von Verkaufsverpackungen in Deutschland und wird durch Lizenzgebühren von Unternehmen finanziert.
  • Jeder Erstinverkehrbringer von verpackter Ware, unabhängig von der Unternehmensgröße, muss sich im Register LUCID registrieren und an einem dualen System beteiligen.
  • Verstöße gegen das Verpackungsgesetz können zu Bußgeldern bis 200.000 €, Vertriebsverboten und der Abschöpfung von Gewinnen führen.

Das duale System: Deutschlands privatwirtschaftliche Recycling-Organisation

Das duale System ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Sammel- und Verwertungssystem in Deutschland, das parallel zur kommunalen Abfallentsorgung (z.B. für Restmüll) existiert. Es wurde eingeführt, um die erweiterte Herstellerverantwortung, die seit 1991 gesetzlich verankert ist, praktisch umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt nicht über kommunale Abfallgebühren, sondern über Lizenzentgelte, die Unternehmen für das Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen entrichten. Diese Gelder werden genutzt, um die bundesweite Sammlung, Sortierung und das Recycling von Materialien wie Kunststoff, Papier und Glas zu organisieren. Die dualen Systeme sind an gesetzlich festgelegte Recyclingquoten gebunden, um die Ziele des Verpackungsgesetzes zu erreichen. Insgesamt gibt es in Deutschland 11 anerkannte duale Systeme, die diese Dienstleistung anbieten. Die Koordination und Überwachung dieser Systeme obliegt der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Diese Struktur stellt sicher, dass die Produktverantwortung nicht am Werkstor endet, sondern bis zur umweltgerechten Entsorgung reicht.

Herstellerverantwortung: Wer muss am dualen System teilnehmen?

Die Pflicht zur Teilnahme am dualen System trifft jeden, der als „Erstinverkehrbringer“ gilt und systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringt. Dies umfasst Hersteller, Importeure, Online-Händler und sogar stationäre Händler, die Serviceverpackungen (z.B. Brötchentüten) erstmals mit Ware befüllen. Eine entscheidende Verschärfung trat am 1. Juli 2022 in Kraft: Seitdem ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungsarten verpflichtend, also auch für reine B2B-Transportverpackungen. Es gibt keine Bagatellgrenzen oder Ausnahmen für kleine Unternehmen; die Pflichten gelten ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung. Wenn Sie also verpackte Waren produzieren, importieren oder versenden, müssen Sie aktiv werden, um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes zu erfüllen. Die Verantwortung liegt eindeutig bei Ihnen als Unternehmen. Die EU-Richtlinien verlangen eine lückenlose Umsetzung, und die deutschen Behörden kontrollieren dies streng.

Die 3 zentralen Pflichten zur Einhaltung des Verpackungsgesetzes

Um gesetzeskonform zu handeln, müssen Unternehmen drei Kernpflichten erfüllen, die untrennbar miteinander verbunden sind. Die Erfüllung dieser Pflichten muss vor dem ersten Verkauf erfolgen.

  1. Registrierung im LUCID-Register: Jedes Unternehmen muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im öffentlichen Register LUCID eintragen. Diese Registrierung muss höchstpersönlich erfolgen und kann nicht an Dritte delegiert werden.
  2. Systembeteiligung (Lizenzierung): Sie müssen einen Vertrag mit einem der 11 dualen Systeme abschließen. Dabei zahlen Sie Lizenzgebühren, die sich nach Materialart und Gewicht der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen bemessen. Mit dieser Verpackungslizenzierung finanzieren Sie das Recycling.
  3. Datenmeldung an LUCID und das duale System: Sie sind verpflichtet, die lizenzierten Verpackungsmengen regelmäßig und übereinstimmend an Ihr duales System und an das LUCID-Register zu melden. Diese Meldungen dienen der Kontrolle und Transparenz.

Diese drei Schritte bilden das Fundament für Ihre Rechtssicherheit im Rahmen des Verpackungsgesetzes.

LUCID: Wie das öffentliche Register für Transparenz und Kontrolle sorgt

Das Verpackungsregister LUCID ist das zentrale Kontrollinstrument der ZSVR zur Überwachung der gesetzlichen Pflichten. Da das Register öffentlich einsehbar ist, können Wettbewerber, Verbraucher und Behörden jederzeit prüfen, ob ein Unternehmen seiner Registrierungspflicht nachgekommen ist. Diese Transparenz hat den Verfolgungsdruck erheblich erhöht. Seit dem 1. Juli 2022 sind Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sogar gesetzlich verpflichtet, die Compliance ihrer Händler zu überprüfen. Fehlt ein gültiger Nachweis über die LUCID-Registrierung und Systembeteiligung, droht eine sofortige Sperrung der Verkaufsaktivitäten auf Plattformen wie Amazon oder eBay. Die LUCID-Nummer, die Sie bei der Registrierung erhalten, ist somit zu einem unverzichtbaren Nachweis für Ihre Marktfähigkeit in Deutschland geworden. Die regelmäßigen Datenabgleiche zwischen LUCID und den dualen Systemen decken Unstimmigkeiten und Verstöße schnell auf.

Hohe Strafen bei Verstößen: Risiken gehen über Bußgelder hinaus

Verstöße gegen das Verpackungsgesetz sind keine Ordnungswidrigkeiten, die man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Die Konsequenzen sind empfindlich und können die Existenz eines Unternehmens gefährden.

  • Bußgelder: Fehlende oder fehlerhafte Registrierungen und Meldungen können mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € pro Einzelfall geahndet werden.
  • Vertriebsverbote: Solange die Pflichten nicht erfüllt sind, dürfen die betreffenden Waren in Deutschland nicht verkauft werden.
  • Gewinnabschöpfung: Unrechtmäßig erzielte Gewinne können von den Behörden eingezogen werden.
  • Abmahnungen: Wettbewerber und Verbände können kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen, was zu zusätzlichen zivilrechtlichen Verfahren führt.

Ein realer Fall einer ausländischen Versandapotheke zeigt die Dimensionen: Das Unternehmen musste für fünf Jahre versäumter Systembeteiligung Lizenzgebühren von mindestens 2 Millionen Euro nachzahlen. Dies verdeutlicht, dass die finanziellen Risiken weit über die reinen Bußgelder hinausgehen. Zögern ist daher keine Option, denn die nächste Prüfung könnte bereits Ihr Unternehmen betreffen.

Jetzt handeln: Sichern Sie Ihre EPR-Compliance mit einem starken Partner

Die Anforderungen des Verpackungsgesetzes und der zugrundeliegenden EU-Richtlinien sind komplex und erfordern kontinuierliche Aufmerksamkeit. Die Einhaltung der Pflichten ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess. Jeder Tag, an dem Sie nicht gesetzeskonform handeln, erhöht Ihr Risiko für empfindliche Strafen. Besonders wenn Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Verwaltung von Registrierungs-, Lizenzierungs- und Meldepflichten bindet wertvolle Ressourcen, die in Ihrem Kerngeschäft besser investiert wären. Ein spezialisierter Partner wie die Deutsche Recycling kann diesen gesamten Prozess für Sie übernehmen und 100%ige Rechtssicherheit gewährleisten. Wir stellen sicher, dass Sie alle regulatorischen Anforderungen schnellstmöglich erfüllen und sich auf Ihr Wachstum konzentrieren können. Warten Sie nicht, bis Sie eine behördliche Anfrage oder eine teure Abmahnung erhalten. Melden Sie sich bei der Deutschen Recycling, um Ihre Verpflichtungen schnellstmöglich zu erfüllen und Ihr Unternehmen zu schützen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten.

Warum muss ich mich als Unternehmen um die Müllentsorgung kümmern?

Das Verpackungsgesetz basiert auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Das bedeutet, wer von Verpackungen profitiert, muss auch für deren umweltgerechte Entsorgung und Verwertung am Ende des Lebenszyklus die finanzielle Verantwortung übernehmen. Dies soll Anreize für Abfallvermeidung und recyclingfähiges Design schaffen.

Was passiert, wenn ich mich nicht bei LUCID registriere?

Eine fehlende LUCID-Registrierung führt zu einem sofortigen Vertriebsverbot für Ihre verpackten Waren in Deutschland. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 100.000 € und Abmahnungen durch Wettbewerber. Marktplätze wie Amazon sind verpflichtet, nicht registrierte Händler zu sperren.

Kann die Deutsche Recycling die Registrierung bei LUCID für mich übernehmen?

Die Erstregistrierung im Verpackungsregister LUCID muss laut Gesetzgeber zwingend vom Unternehmen selbst oder einer vertretungsberechtigten Person durchgeführt werden. Als Ihr Partner für Umwelt-Compliance leiten wir Sie jedoch sicher durch den Prozess und übernehmen im Anschluss alle weiteren Schritte wie die Systembeteiligung und die laufenden Datenmeldungen.

Ich habe eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz erhalten. Was soll ich tun?

Handeln Sie umgehend. Prüfen Sie die in der Abmahnung genannten Vorwürfe und holen Sie sich professionelle Unterstützung. Kontaktieren Sie uns sofort. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Schritte zur schnellstmöglichen Erfüllung der gesetzlichen Pflichten einzuleiten, um weiteren Schaden abzuwenden und eine rechtssichere Lösung für die Zukunft zu etablieren.

Gilt das Verpackungsgesetz auch für importierte Waren?

Ja, wenn Sie als Importeur derjenige sind, der die verpackte Ware erstmals auf dem deutschen Markt anbietet, gelten Sie als Erstinverkehrbringer. Sie sind somit vollumfänglich für die Registrierung und Systembeteiligung der Verpackungen verantwortlich.

Wie lange dauert es, die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz zu erfüllen?

Die LUCID-Registrierung selbst kann in kurzer Zeit abgeschlossen werden. Der Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags ist ebenfalls schnell möglich. Wichtig ist, dass alle Schritte vor dem Inverkehrbringen der Ware abgeschlossen sind. Mit einem erfahrenen Partner wie der Deutschen Recycling können Sie den gesamten Prozess in wenigen Tagen rechtssicher aufsetzen.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet auf ihrer offiziellen Website umfassende Informationen zur Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung gemäß dem Verpackungsgesetz.

Das Umweltbundesamt stellt detaillierte Studien und Daten zum Umweltschutz in Deutschland bereit, einschließlich Informationen zu Recyclingquoten und Abfallwirtschaft.

Die Europäische Kommission informiert über die EU-Politik und Gesetzgebung im Bereich Verpackungen und Verpackungsabfälle, einschließlich der bevorstehenden Verpackungsverordnung (PPWR).

Das Portal Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz bietet den vollständigen und aktuellen Gesetzestext des Verpackungsgesetzes (VerpackG).

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