Das Verpackungsgesetz (VerpackG) stellt für viele Unternehmen eine komplexe Hürde dar, doch die Nichterfüllung kann zu Strafen von bis zu 200.000 € führen. Handeln Sie jetzt, um alle EU-Richtlinien zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren. Unsere Checkliste führt Sie in 4 Schritten sicher durch den Prozess.
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet jeden Hersteller, Händler und Importeur, der verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, zur Verantwortung. Die Regelungen sind komplex und die Fristen eng – wer sie ignoriert, riskiert empfindliche Sanktionen. Viele Unternehmen sind sich ihrer Pflichten nicht vollständig bewusst und setzen sich unwissentlich großen finanziellen und rechtlichen Risiken aus. Es ist entscheidend, dass Sie bereits jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine klare Checkliste zum Verpackungsgesetz, um Ihre Compliance für 2025 sicherzustellen. Sollten Sie noch nicht aktiv geworden sein, melden Sie sich umgehend bei der Deutschen Recycling, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.
Für Schnellleser
- Jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.
- Die Nichterfüllung der Pflichten kann zu Bußgeldern von bis zu 200.000 € und sofortigen Vertriebsverboten führen.
- Sie müssen jetzt handeln, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Kontaktieren Sie die Deutsche Recycling, um Ihre Compliance schnell und sicher zu gewährleisten.
Grundlagen des Verpackungsgesetzes: Wer muss handeln?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig erstmals eine mit Ware befüllte Verpackung in Deutschland in Verkehr bringt, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Dies schließt Hersteller, Importeure, Online-Händler und sogar Lohnabfüller mit ein. Seit dem 1. Juli 2022 wurde die Registrierungspflicht auf alle Verpackungsarten ausgeweitet. Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) verlangt, dass Sie für den gesamten Lebenszyklus Ihrer Verpackungen – von der Herstellung bis zum Recycling – die finanzielle und organisatorische Verantwortung übernehmen. Die Registrierung selbst ist kostenlos, aber die anschließende Systembeteiligung ist mit Lizenzgebühren verbunden. Die Zeit zu handeln ist jetzt, denn die Behörden prüfen die Einhaltung der Vorschriften aktiv.
Schritt 1: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Der erste und unumgängliche Schritt zur Rechtskonformität ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, das von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geführt wird. Dieser Prozess ist für Sie kostenlos und muss vor dem Inverkehrbringen Ihrer ersten Verpackung abgeschlossen sein. Für die Registrierung benötigen Sie grundlegende Unternehmensdaten wie Name, Adresse, Kontaktdaten und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie müssen zudem alle Markennamen angeben, unter denen Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen vertreiben. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer, die für alle weiteren Schritte unerlässlich ist. Ohne diese Nummer dürfen Sie in Deutschland keine verpackten Waren vertreiben, wie unser Ratgeber zu LUCID detailliert erklärt. Die korrekte und vollständige VerpackG Registrierung ist die Basis für alle weiteren Compliance-Maßnahmen.
Schritt 2: Systembeteiligung und Lizenzierung Ihrer Verpackungen
Nach der erfolgreichen Registrierung müssen Sie Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Diesen Schritt müssen Sie mit Ihrer neuen LUCID-Nummer durchführen. Die Lizenzgebühren finanzieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle in ganz Deutschland. Es gibt rund 10 verschiedene duale Systeme, aus denen Sie wählen können. Eine fehlende Systembeteiligung kann mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € geahndet werden und stellt die schwerwiegendste Ordnungswidrigkeit im VerpackG dar. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie diesen Schritt sofort nach der Registrierung angehen, um ein Vertriebsverbot zu vermeiden.
Schritt 3: Regelmäßige Datenmeldungen an LUCID und Ihr duales System
Ihre Pflichten enden nicht mit der Lizenzierung. Sie sind verpflichtet, regelmäßige Datenmeldungen über Ihre Verpackungsmengen durchzuführen. Diese Meldungen müssen identisch an zwei Stellen erfolgen: an Ihr gewähltes duales System und an das LUCID-Register. Der Melderhythmus (z.B. jährlich, quartalsweise) wird in Ihrem Vertrag mit dem dualen System festgelegt. Eine versäumte oder fehlerhafte Meldung kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 € nach sich ziehen. Hier ist eine Übersicht der zu meldenden Verpackungsfraktionen:
- Glas
- Papier, Pappe, Karton (PPK)
- Eisenmetalle
- Aluminium
- Kunststoffe
- Getränkekartonverpackungen
- Sonstige Verbundverpackungen
Präzision ist hier entscheidend, denn die ZSVR gleicht die Daten zwischen den Systemen und LUCID ab, um Unstimmigkeiten aufzudecken. Eine sorgfältige Buchführung über Ihre Verpackungsmengen ist daher unerlässlich.
Schritt 4: Die Vollständigkeitserklärung (VE) für größere Mengen
Unternehmen, die bestimmte Mengenschwellen pro Jahr überschreiten, müssen zusätzlich eine sogenannte Vollständigkeitserklärung (VE) abgeben. Diese Erklärung muss bis zum 15. Mai des Folgejahres im LUCID-Register hinterlegt werden. Die VE muss von einem registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater geprüft und bestätigt werden. Die Schwellenwerte, ab denen eine VE-Pflicht besteht, sind wie folgt:
- 80.000 kg Glas
- 50.000 kg Papier, Pappe, Karton
- 30.000 kg Leichtverpackungen (Kunststoffe, Verbunde, Metalle)
Auch eine verspätete Abgabe der Vollständigkeitserklärung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird geahndet. Prüfen Sie Ihre Mengen genau, um dieser erweiterten Pflicht nachzukommen.
Risiken ignorieren: Die Konsequenzen bei Verstößen
Die Missachtung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt. Die ZSVR und die Landesbehörden kontrollieren die Einhaltung streng. Eine fehlende LUCID-Registrierung kann bereits ein Bußgeld von bis zu 100.000 € nach sich ziehen. Noch gravierender ist die fehlende Systembeteiligung, die mit bis zu 200.000 € geahndet werden kann. Zusätzlich zu den Bußgeldern droht ein sofortiges Vertriebsverbot für alle Ihre Produkte in Deutschland. Wettbewerber können Sie zudem abmahnen, was weitere Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge hat. Eine Abmahnung zum Verpackungsgesetz kann schnell die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht; die öffentliche Natur des LUCID-Registers macht Verstöße für jeden transparent.
Jetzt handeln: Sichern Sie Ihre Rechtssicherheit mit einem starken Partner
Die Komplexität des Verpackungsgesetzes und die drohenden Sanktionen machen deutlich: Proaktives Handeln ist unerlässlich. Die EU-Richtlinien sind klar und die Umsetzungsfristen verbindlich. Wenn Sie bisher noch keine Schritte unternommen haben, ist es höchste Zeit, Ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen als spezialisierter B2B-Dienstleister für Umwelt-Compliance einen 100% rechtssicheren EPR Full-Service. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der Registrierung über die Lizenzierung bis zu den Datenmeldungen. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre Compliance sicherstellen. Zögern Sie nicht länger und vermeiden Sie unnötige Risiken. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und ein unverbindliches Angebot. Wir helfen Ihnen, alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.
Was ist die Checkliste für das Verpackungsgesetz?
Die Checkliste umfasst vier Hauptpunkte: 1. Prüfen, ob Sie betroffen sind. 2. Registrierung im Verpackungsregister LUCID. 3. Abschluss eines Vertrags mit einem dualen System zur Lizenzierung Ihrer Verpackungen. 4. Regelmäßige Meldung Ihrer lizenzierten Mengen an LUCID und das System.
Muss ich mich auch für Transportverpackungen registrieren?
Ja, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten, also auch für Transportverpackungen, die typischerweise im B2B-Bereich verbleiben und nicht beim privaten Endverbraucher anfallen.
Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?
Die Registrierung ist die Anmeldung Ihres Unternehmens bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID). Die Lizenzierung ist der anschließende, kostenpflichtige Vertrag mit einem dualen System, mit dem Sie die Entsorgung und das Recycling Ihrer Verkaufsverpackungen finanzieren.
Bis wann muss ich meine Mengen melden?
Der Melderhythmus für Ihre Verpackungsmengen (z.B. jährlich oder quartalsweise) wird in Ihrem Vertrag mit dem dualen System festgelegt. Die gemeldeten Daten müssen Sie unverzüglich und deckungsgleich auch im LUCID-Register eintragen.
Was kann die Deutsche Recycling für mich tun?
Die Deutsche Recycling bietet einen EPR-Full-Service an. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess der Einhaltung des Verpackungsgesetzes: von der Registrierung und Lizenzierung über die Datenmeldungen bis hin zur internationalen EPR-Compliance. So gewährleisten wir Ihre Rechtssicherheit.
Ich habe bisher nichts unternommen. Was ist der erste Schritt?
Der absolut erste Schritt ist, umgehend aktiv zu werden, um Strafen zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns direkt. Wir analysieren Ihre Situation und leiten sofort die notwendigen Schritte ein, beginnend mit der Registrierung bei LUCID, um Ihre Compliance schnellstmöglich herzustellen.
Die offizielle Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet umfassende Informationen zum Verpackungsgesetz, zur Registrierung im LUCID-Register und zu allen damit verbundenen Pflichten für Unternehmen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) informiert über die politischen und rechtlichen Grundlagen des Verpackungsgesetzes und die Ziele der Kreislaufwirtschaft.
Das Umweltbundesamt (UBA) stellt Daten, Fakten und Hintergrundinformationen zur Abfallwirtschaft, insbesondere zu Verpackungen und deren Recycling, bereit.
Deutsche Recycling bietet Informationen zur Lizenzierung von Verpackungen und den Dienstleistungen dualer Systeme zur Erfüllung der Systembeteiligungspflicht.