Elektronikschrott-Entsorgung – Aktuelles im Überblick
Sofern Sie als Unternehmen, Hersteller oder Händler Elektrogeräte auf den europäischen Markt bringen, müssen Sie sich an die Richtlinie der Elektronikschrott-Entsorgung in dem jeweiligen Land halten. Mitunter kann die Entsorgung für Elektronikschrott so zu einem komplexen Thema werden. Das gilt vor allem dann, wenn Sie gleich auf mehreren Märkten präsent sind oder eine EU-Expansion anstreben. Gut, wenn man in dem Fall einen erfahrenen Partner wie die Deutsche Recycling GmbH an seiner Seite weiß.
Wir verschaffen Ihnen in diesem Beitrag einen aktuellen, kompakten Überblick über die Richtlinien zur Elektronikschrott-Entsorgung in Europa der Jahre 2023/2024 von vier Ländern. In einer offiziellen Zusammenfassung, die gerade veröffentlicht wurde, finden sich die wichtigsten Anforderungen an die Elektronikschrott-Entsorgung WEEE von 34 europäischen Ländern wieder.
Für Schnell-Leser
Die Mindestanforderungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der Europäischen Union legt seit geraumer Zeit die EU-Richtlinie „Waste of Electrical and Electronic Equipment“ oder kurz WEEE fest. Allerdings unterliegt diese durch die Überführung in nationales Recht in jedem Land anderen Richtlinien. Erschwerend kommen dazu laufende Anpassungen und Veränderungen der Richtlinien zur Elektronikschrott-Entsorgung. Nun gab es eine aktualisierte Auflage der Elektronikschrott-Entsorgung in Europa 2023, die den aktuellen Stand aus November 2023 für 34 europäischen Ländern zusammenfasst.
Grundlegendes über die Elektronikschrott-Entsorgung in Europa
Seit der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU ist die Rücknahme sowie die Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte in der gesamten EU geregelt. Diese Richtlinie trat am 13. August 2012 in Kraft.
Jedes EU-Land hat die Möglichkeit, diese in nationales Recht zu überführen und entsprechend auszugestalten. Dies führt wiederum dazu, dass sich die Anforderungen an die Elektronikschrott-Entsorgung von Land zu Land erheblich unterscheiden. Entsprechend groß war die Nachfrage nach einer praktikablen Übersicht der Elektronikschrott-Entsorgung in Europa. Das Ergebnis war die erste DIHK-Publikation „Elektroschrottentsorgung in Europa“ im Jahr 2016.
Seither hat sich einiges getan. Es gab eine Menge neuer Regelungen, Verordnungen, Anwendungsbereiche, Handelsrücknahme-Richtlinien und vieles mehr. Um verpflichtete Unternehmen und Hersteller, die auf dem EU-Markt unterwegs sind, auch weiterhin zu unterstützen, wurde nun eine aktualisierte Version herausgebracht, die eben jene Neuerungen der nationalen Regelungen von einzelnen Ländern erfasst.
Aber Achtung: Die aktuelle Ausgabe der Elektronikschrott-Entsorgung liefert Ihnen einen guten ersten Eindruck. Allerdings gibt es durch die auch weiterhin, fortlaufenden Anpassungen keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Nur mit einem professionellen Dienstleister wie uns sind Sie in Hinblick auf die Erfüllung aller Ländergesetze auf der sicheren Seite und minimieren das Risiko von Sanktionen. Denn es gilt: Nichtwissen schützt Sie in dem Fall nicht. Auch bei den nachfolgenden fünf Ländern, die wir Ihnen aus der Publikation zur Elektronikschrott-Entsorgung vorstellen, handelt es sich nur um eine Momentaufnahme.
Elektronikschrott-Entsorgung in Europa: 4 Länder im Vergleich
Nachfolgend haben wir Ihnen die Anforderung der Elektronikschrott-Entsorgung aus den Ländern Dänemark, Deutschland, Frankreich und Italien kompakt zusammengefasst.
Elektronikschrott-Entsorgung in Dänemark
- Rechtliche Umsetzung durch die dänische Produzentenverantwortung (DPA)
- Nationale Registrierungsstelle: DPA-System
- Pflichten der Hersteller und Importeure: Kennzeichnungspflicht mit dem Piktogramm der durchgestrichenen Mülltonne, Registrierungspflicht beim DPA-System, jährliche Mengenmeldungspflicht und Rücknahmepflicht
- Pflicht des Handels: Keine Pflicht der Rücknahme
- Bevollmächtigten-Regelung: Über einen registrierten Bevollmächtigten ist eine Registrierung möglich
- Kosten: Registrierung im DPA-System einmalig 1.000 DKK (ca. 134€), alle weiteren Gebühren sind mengenabhängig und werden jedes Jahr angepasst
- Rücknahme und Entsorgung: durch Kommunen an Sammelstellen
- Pflichtübernahmen von Externen: kollektive Systeme als Unterstützer
Elektronikschrott-Entsorgung in Deutschland
- Rechtliche Umsetzung durch das Gesetz zur „Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ und nach dem deutschen Elektrogesetz (ElektroG)
- Nationale Registrierungsstelle: Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register)
- Pflichten der Hersteller um Importeure: EAR-Registrierung, Mitteilungen über in Verkehr gebrachte Mengen, Kennzeichnung mit durchgestrichener Abfalltonne
- Pflicht des Handels: Altgeräterücknahme entsprechend der Verkaufsflächengröße und regelmäßigem Angebot an Elektro- und Elektronikgeräten im Jahr
- Bevollmächtigten-Regelung: Beauftragung eines in Deutschland niedergelassenen Bevollmächtigten. Neu: Bevollmächtigte, die Hersteller mit mehr als 20 aktiven Registrierungen betreuen, müssen sich bei der Stiftung EAR akkreditieren lassen.
- Kosten: nach „Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ und seit 2023 Quartalsgebühr in Höhe von etwa 25 EUR
- Rücknahme und Entsorgung: B2C-Geräte mit gesetzlicher Aufgabenverteilung (Hersteller/örE). Ab kommunaler Übergabestelle übernimmt der Hersteller die Elektronikschrott-Entsorgung auf eigene Kosten.
- Pflichtübernahmen von Externen: operative Entsorgung durch Dritte (Entsorger)
- Besonderheiten: Keine Kleinmengenregelung und seit 2023 erweiterte Sorgfaltspflichten von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern
Elektronikschrott-Entsorgung in Frankreich
- Rechtliche Umsetzung durch die Verordnung Nr. 2014-928 und die Novellierung des Umweltgesetzbuches Artikel R. 543- 172 ff
- Nationale Registrierungsstelle: ADEME
- Pflichten der Hersteller und Importeure: Registrierungspflicht, Rücknahmepflicht, Elektronikschrott-Recycling und -Entsorgung für Firmen und Erstellung eines Präventionsplans
- Pflicht des Handels: Rücknahmeverpflichtung ab 400 m2 1:1, bis 400 m2 1:0
- Bevollmächtigten-Regelung: Verpflichtung eines Bevollmächtigten für alle EU-Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich
- Kosten: keine Registrierungskosten, aber Gebühren für Inverkehrbringen je nach Kostenstruktur der drei zugelassenen Herstellerzusammenschlüsse
- Rücknahme und Entsorgung: Beitritt einer der drei zugelassenen Herstellerzusammenschlüsse ecosystem, Ecologic oder soren
- Pflichtübernahme von Externen: Bevollmächtigte zur Übernahme der Pflichten aus den Richtlinien der Elektronikschrott-Entsorgung
- Besonderheiten: Kennzeichnung mit durchgestrichener Mülltonne, die Aufbringung des Triman-Logos nebst Sortieranweisung, Auflistung im Reparaturfähigkeitsindex bei entsprechender Produktgruppen und Ausweis der Entsorgungsgebühr
Elektronikschrott-Entsorgung in Italien
- Rechtliche Umsetzung durch die D.Lgs 49/2014 – Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/UE und die D.Lgs. 118/2020 RAEE e pile – Umsetzung „Pacchetto economia circolare“
- Nationale Registrierungsstelle: Registro Nazionale dei Produttori di Apparecchiature Elettriche ed Elettroniche
- Pflichten der Hersteller um Importeure: Registrierungspflicht, Finanzierungspflicht, Sicherstellung der Elektronikschrott-Entsorgung, Teilnahme an einem Konsortium sowie Kennzeichnungs-, Informations- und Meldepflicht
- Pflicht des Handels: Rücknahmepflicht 1:1 und 1:0, Endverbraucher-Kommunikation über die kostenlosen Rückgabemöglichkeiten, Eintragungspflicht bei Albo Nazionale Gestori Ambientali
- Bevollmächtigten-Regelung: Registrierung durch gesetzlichen Vertreter oder Konsortium vor Ort
- Kosten: 168 EUR einmalige Registrierungskosten, jährliche Konsortialgebühren, Entsorgungsgebühren abhängig von Kategorie und Konsortium und Bevollmächtigungskosten
- Rücknahme und Entsorgung: Händler 1:1 und 1:0 Rücknahme zur Elektronikschrott-Entsorgung entsprechend den Richtlinien
- Pflichtübernahme von Externen: Nur Bevollmächtigung möglich
- Bevollmächtigte zur Übernahme der Pflichten aus den Richtlinien der Elektronikschrott-Entsorgung
WEEE-Konformität in jedem Land erfüllen mit der Deutsche Recycling GmbH
Damit Sie Zeit für das Wesentliche haben: Die Deutsche Recycling GmbH unterstützt Sie bei der Elektronikschrott-Entsorgung mit einem umfangreichen WEEE-Full-Service, bei dem Sie die Gewissheit haben, dass konsequent alle WEEE-Richtlinien in jedem Land eingehalten werden. Dank höchster Expertise und jahrelanger Erfahrung entlasten wir durch sorgfältige Compliance-Checks, individuelle Beratung und operative Unterstützung in allen Aspekten der Produktverantwortung signifikant Ihr Unternehmen.
Überzeugen Sie sich gerne selbst:
- Legal Monitoring: Kontinuierliche Überwachung der gesetzlichen Entwicklungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der rechtlichen Anforderungen bei der Elektronikschrott-Entsorgung ist.
- Individuelle Beratung: Maßgeschneiderte Beratungsleistungen, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind, einschließlich Analysen zu Gerätearten, Mengen und Ihrer Vertriebsstruktur, sowohl in der EU als auch weltweit.
- Kostenoptimierung: Eine ausführliche Kostenübersicht bietet Ihnen Einblick in Ihr Potenzial zur Kostenreduktion, unterstützt durch unsere Expertise in der Optimierung der Elektronikschrott-Entsorgung.
- Registrierung und Reporting: Wir übernehmen für Sie die Registrierung bei der Elektro-Altgeräte Register (EAR), die Beantragung der WEEE-Nummer sowie die regelmäßige Mengenmeldung Ihrer Elektro- und Elektronikgeräte zur Elektronikschrott-Entsorgung.
- Informationsservice: Bereitstellung aktueller Informationen zu Rückannahmequoten, Kostenentwicklungen und gesetzlichen Änderungen, um Sie stets auf dem Laufenden zu halten.
- Internationale Bevollmächtigung: Wir vertreten Ihr Unternehmen auf internationaler Ebene, um die Einhaltung der WEEE-Richtlinien weltweit zu gewährleisten.
- Maßgeschneiderte Rücknahmelösungen: Entwicklung individueller Lösungen für Ihre Elektronikschrott-Entsorgung.
- Jahresstatistiken und Rechnungsprüfung: Transparente Darstellung Ihrer Entsorgungsaktivitäten und Überprüfung der damit verbundenen Rechnungen.
- Garantie durch kollektives Garantiesystem: Sicherstellung der finanziellen Garantie Ihrer Entsorgungsverpflichtungen durch Teilnahme an einem kollektiven Garantiesystem.
Durch die Inanspruchnahme unseres WEEE-Full-Service für die Elektronikschrott-Entsorgung profitieren Sie von einer umfassenden Unterstützung, die es Ihnen ermöglicht, sich uneingeschränkt auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen sicherstellen. Mit der Deutsche Recycling GmbH an Ihrer Seite können Sie den administrativen Aufwand minimieren, Kosten optimieren und gleichzeitig Ihre rechtliche Konformität gewährleisten.