WEEE-Nummer: Registrierung bei der Stiftung ear
Rechtliche Grundlagen, Pflichten, Anwendungsbereiche, Beantragung und WEEE-Register
Rechtliche Grundlagen, Pflichten, Anwendungsbereiche, Beantragung und WEEE-Register
Inhaltsverzeichnis
Laut Elektrogesetz (ElektroG) ist jeder Hersteller oder Händler, der Elektro- und Elektronikgeräte erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen möchte, dazu verpflichtet, sich vorher bei der stiftung ear registrieren zu lassen. Jede Registrierung erfolgt unter der Angabe von Marke und Geräteart der jeweils zu vertreibenden Geräte.
Ist die Registrierung erfolgreich, wird der registrierenden Person eine eindeutige WEEE-Registrierungsnummer (auch WEEE-Reg.-Nummer oder WEEE-Nummer) zugewiesen. Weitere Marken und/oder Gerätearten können anschließend unter derselben WEEE-Nummer registriert werden.
Wir helfen mit unserem Service Herstellern, Händlern und Importeuren bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Recycling-Pflichten.
Der Onlinehandel boomt. Was gerade jetzt besonders wichtig ist: Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann.
Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher.
Die WEEE-Nummer ist eine Herstellernummer, die nach einer erfolgreichen Registrierung bei der stiftung ear an Erstinverkehrbringer von Elektro-/Elektronikgeräten vergeben wird. Sie setzt sich zusammen aus einem Länderkürzel und einer 8-stelligen Ziffernfolge (bspw. „WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678“). Hersteller gemäß Elektrogesetz müssen ihre WEEE-Nummer angeben: beim Produktverkauf und auf Rechnungen.
Grundlage für die ear-Registrierung ist die in Europa geltende WEEE-Richtlinie, welche durch das Elektrogesetz (ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt wird. Die Richtlinie regelt den Vertrieb sowie die Rücknahme und die sachgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten innerhalb des europäischen Währungsraums. Die Abkürzung „WEEE“ steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“, oder zu Deutsch „Elektromüll“ oder „Elektroschrott“.
Das in Deutschland geltende Elektrogesetz sieht vor, dass sich sämtliche Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, die ihre Produkte auf dem deutschen Markt vertreiben möchten, bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registrieren lassen. So soll sichergestellt werden, dass alle Vertreiber von Elektrogeräten ihrer Produktverantwortung nachkommen und die von ihnen in den Umlauf gebrachten Elektroaltgeräte wieder zurückzunehmen. Daraus resultiert ein öffentlich einsehbares WEEE-Register. Dieses WEEE-Register bringt Transparenz für Dritte und das Risiko auf eine Abmahnung nach dem Elektrogesetz mit sich. So reguliert sich der Markt selbst.
Ohne vorherige Anmeldung bei der stiftung ear und einer entsprechenden WEEE-Nummer sind sie nicht dazu berechtigt, Elektrogeräte in Deutschland auf den Markt zu bringen. Folglich ist eine WEEE-Nummer Pflicht für jeden Hersteller gemäß § 3 Abs. 1 Elektrogesetz.
Nur, wer eine Niederlassung in Deutschland hat, kann sich bei der stiftung ear registrieren lassen und somit eine WEEE-Nummer erhalten. Wer aus dem Ausland agiert, kann jedoch einen WEEE-Bevollmächtigten in Deutschland bestellen, welcher die Registrierung stellvertretend übernimmt.
Als Hersteller gilt gemäß § 3 Abs. 1 Elektrogesetz jede natürliche oder juristische Person, die in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte unter eigenem Namen beziehungsweise eigener Marke verkauft. Darüber hinaus gilt als (Quasi-)Hersteller, wer ein Elektro- oder Elektronikgerät erstmals in Deutschland anbietet (etwa Importeure) oder mit Hilfe von Fernkommunikationstechnik direkt an Endnutzer in Deutschland verkauft und seinen Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder in einem Drittland hat (etwa Online-Shops).
Hersteller laut Elektrogesetz ist folglich jede natürliche oder juristische Person, die in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte …
Achtung: Als Hersteller gilt darüber hinaus auch jeder Vertreiber, der vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- oder Elektronikgeräte zum Verkauf anbietet, die von nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern oder deren Bevollmächtigten stammen.
Registriert sich ein Hersteller zum ersten Mal bei der stiftung ear, erhält er, sofern die Registrierung erfolgreich war, im Anschluss seine WEEE-Registrierungsnummer. Diese ist eine Art Benutzer- beziehungsweise Kundennummer, die auch für zukünftige Produktregistrierungen verwendet werden kann. Die Nummer setzt sich zusammen aus:
Gemäß $ 6 Abs. 9 Elektrogesetz müssen Hersteller fortan auf Rechnungen sowie beim Produktverkauf die jeweilige WEEE-Nummer angeben.
Da es sich bei der stiftung ear um das offizielle Verzeichnis aller registrierten Elektrohersteller (beziehungsweise deren Bevollmächtigten) in Deutschland handelt, können sämtliche Hersteller in der Datenbank online eingesehen werden. Beispielsweise lässt sich dort anhand des Herstellernamens oder seiner WEEE-Nummer suchen. Auf diese Weise kann leichter überprüft werden, ob die WEEE-Richtlinie auf nationaler Ebene auch tatsächlich umgesetzt wird. Auch wenn die WEEE-Nummer in der Regel stets gleichbleibt, muss jeder Gerätetyp beziehungsweise jede neue Marke eines Herstellers separat bei der stiftung ear registriert werden. Im Zweifelsfall besteht allerdings auch die Möglichkeit, eine bereits erteilte Registrierung zu widerrufen.
Während die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland durch das Elektrogesetz (ElektroG) erfolgt, gelten in anderen Ländern der EU jeweils eigene nationale Gesetze. Diese basieren zwar ebenfalls auf der WEEE-Richtlinie, allerdings gibt es in der EU keine zentrale Registrierungsstelle. Folglich gibt es auch keine einheitlichen WEEE-Nummern. Hersteller müssen Ihrer WEEE-Nr.-Pflicht somit in jedem Land einzeln nachkommen und sich entsprechend gesondert bei den Zuständigen Registrierungsstellen anmelden.
Trotz der einheitlichen Richtlinie wird die Registrierung und Kategorisierung sowie die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten im europäischen Ausland noch teils sehr unterschiedlich gehandhabt. Beispielsweise gelten in einigen Ländern teils zusätzliche oder verschiedene Produkt-/Unterkategorien als in Deutschland – trotz der 2018 erfolgten Umstellung auf den offenen Anwendungsbereich (Open Scope). Hersteller und Händler sollten daher in Erwägung ziehen, mit einem Partner für Sicherstellung der europa-/weltweiten WEEE-Konformität zusammenzuarbeiten.
Wenn es um die Registrierung von Elektrogeräten im Rahmen der WEEE-Richtlinie geht, spielt es keine Rolle, ob es hierbei um b2b (gewerblich genutzte) oder b2c (privat genutzte) Geräte handelt, wobei für b2c-Geräte deutlich strengere Auflagen gelten: So sind Hersteller, die ihre Produkte direkt an die Endverbraucher verkaufen z.B. zur Vorlage insolvenzsicherer Garantien verpflichtet.
Kümmern Sie sich in jedem Fall frühzeitig um die Registrierung Ihrer Geräte und die Beantragung der WEEE-Registrierungsnummer. Schließlich können Sie ein Gerät erst dann auf den Markt bringen, wenn das Ergebnis Ihrer WEEE-Registrierung bei der stiftung ear positiv war. Der Registrierungsprozess erfolgt für gewöhnlich in mehreren Schritten:
Sind Sie sich nicht 100%ig sicher, ob für ein von Ihnen angebotenes Gerät eine Registrierungspflicht im Sinne des ElektroG besteht, können Sie im Voraus einen „Feststellungsantrag“ bei der stiftung ear stellen. Hierfür bedarf es neben einem bestehenden Nutzer-Account und einer detaillierten Produktbeschreibung auch einer kurzen Begründung für Ihre Zweifel. Sie erhalten dann eine verbindliche Bestätigung darüber, ob Sie das Gerät anmelden müssen oder nicht.
Damit die WEEE Registrierung Ihrer Elektro-/Elektronikgeräte reibungslos abläuft und Sie schon bald mit dem Vertrieb Ihrer Produkte beginnen können, steht Ihnen die Deutsche Recycling während des gesamten Anmeldeprozesses als kompetenter und zuverlässiger Partner zur Seite. Jetzt mehr erfahren!
Die Registrierung an sich verursacht Kosten für jeden Hersteller, jede Marke und jede Geräteart. Zusätzlich können weitere Gebühren entstehen, darunter:
Die Frage, wie hoch die Kosten für den gesamten Registrierungsprozess im Einzelfall sind, kann somit nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt vom jeweiligen Hersteller und der individuellen Situation ab.
Wir beraten Sie gern. Nehmen Sie einfach und schnell mit uns Kontakt auf.
Sie sind Hersteller, Händler oder Importeur von Elektrogeräten in Deutschland? Dann unterliegen Sie beim Vertrieb Ihrer Ware dem deutschen Elektrogesetz (ElektroG). Zuständig für die Umsetzung der WEEE-Richtlinie ist in Deutschland die stiftung ear.
Sie sind Anbieter oder Hersteller von Elektrogeräten aus dem Ausland und möchten Ihre Produkte auf dem deutschen Markt verkaufen? Dann unterliegen Sie ebenfalls dem deutschen Elektrogesetz (ElektroG). Zuständig für den Vertrieb von Elektrogeräten sowie die fachgerechte Entsorgung von Elektroschrott ist in Deutschland die stiftung ear.
Sie sind Hersteller oder Händler von Elektronikgeräten und bieten Ihre Produkte auf verschiedenen internationalen Märkten an? Dann gilt für Sie beim Vertrieb und der Entsorgung Ihrer Elektrogeräte die internationale WEEE-Richtlinie, die je nach Land durch verschiedene nationale Gesetzte umgesetzt wird – wie beispielsweise in Deutschland durch das Elektrogesetz (ElektroG) Somit unterliegen Sie den jeweils geltenden landesspezifischen Regelungen.