Der Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Entsorgung von Elektroschrott unterliegt in Deutschland strengen Anforderungen. Die operative Umsetzung der allgemeinen WEEE-Richtlinie erfolgt hier anhand des deutschen Elektrogesetzes (ElektroG) durch die stiftung ear. Laut Gesetz ist jeder Hersteller und Inverkehrbringer von Elektrogeräten dazu verpflichtet, sich bei der stiftung ear registrieren zu lassen und eine entsprechende WEEE-Nr. zu führen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder gar eine Strafe seitens der Vollzugsbehörden (bis zu 100.000 €).
Lassen Sie es nicht darauf ankommen – wir kümmern uns darum!
Die Deutsche Recycling Service GmbH ist der Partner an Ihrer Seite, wenn es um den rechtssicheren und umweltfreundlichen Vertrieb von Elektrogeräten in Deutschland geht.
Unsere Leistungen
Als Rücknahmesystem sowie zugelassenes Garantiesystem kümmern wir uns um die Beantragung Ihrer WEEE-Registrierungsnummer und Ihre Anmeldung bei der stiftung ear. Darüber hinaus treten für Sie als Bevollmächtigter (gemäß § 8 ElektroG) auf.
- Administration gegenüber stiftung ear
- Registrierung / Aktualisierung / Übernahme einer bestehenden Registrierung
- Hauptansprechpartner gegenüber stiftung ear
- Unterjährige und jährliche Mengenmeldungen
Garantie
- Gestellung einer insolvenzsicheren Garantie
Logistik /Verwertung
- Behältergestellung
- Übernahme der Elektrogeräte an den kommunalen Übergabestellen
- Ordnungsgemäße Behandlung der Geräte und Entsorgung von Elektroschrott gemäß WEEE und ElektroG.
- Fachgerechtes Recycling des Elektroschrotts (keine Wiederverwendung)
- Container-Abholung entsprechend stiftung ear-Anordnung
- Verwertungsnachweise
Unter www.garantie-elektrogesetz.de können Sie in nur wenigen Schritten Ihre insolvenzsichere Garantie beantragen.