Wenn Sie als Händler oder Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte in Europa verkaufen, weiterverkaufen, importieren oder exportieren möchten, fallen Sie automatisch in den Geltungsbereich der RoHS-Richtlinie – ganz unabhängig davon, wo das Produkt hergestellt wurde. Doch was ist eigentlich die RoHS-Richtlinie? Wann wird sie genau für den Hersteller relevant? Und wie kann die Deutsche Recycling Service GmbH Ihnen diesbezüglich behilflich sein? Das ist nur eine Auswahl an Fragen, die wir im Nachfolgenden für Sie beantworten werden.
Was ist die RoHS-Richtlinie?
Die RoHS-Richtlinie kontrolliert und beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Auf diese Weise soll der Eintrag dieser Substanzen als Schadstoffe in die Umwelt reduziert sowie begrenzt und gleichzeitig die Exposition gegenüber dem Menschen, während der Herstellungs- und Recyclingsprozessen verringert werden. Zu den Gefahrstoffen gehören beispielsweise Quecksilber, Blei, sechswertiges Chrom oder Cadmium. Auch Weichmacher sowie bromhaltige Flammschutzmittel fallen unter die RoHS-Richtlinie und dürfen somit nur zu bestimmten Höchstkonzentrationswerten in Elektro- und Elektronikgeräten verwenden.
Generell gilt jedoch, dass Sie als Händler, Hersteller oder Importeur von Elektro- und Elektronikgeräten den verschiedensten nationalen sowie internationalen Regulierungen und Gesetzen, wie beispielsweise dem Verpackungsgesetz oder Batteriegesetz, unterliegen. Insbesondere das Elektrogesetz im Rahmen der WEEE-Richtlinie könnte aufgrund seiner Überschneidungspunkte mit der RoHS-Richtlinie für Sie von Relevanz sein. Aber keine Sorge – wir machen für Sie den ausführlichen Compliance Check und prüfen welche gesetzlichen Verpflichtungen Sie im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllen müssen.
Wann wird die RoHS-Richtlinie für den Hersteller relevant?
Bereits bevor Elektro- und Elektronikgeräte in den Verkehr gebracht werden, sind Händler, Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, die Einhaltung der RoHS-Richtlinie sicherzustellen. Als Nachweis der Konformität der Stoffbeschränkung unterliegen Sie damit der CE-Kennzeichnungspflicht. Diese erfolgt im Rahmen der RoHS-Verordnung in Eigenverantwortung des Herstellers.
Doch dank der Deutsche Recycling Service GmbH haben Sie keinen Grund zur Beunruhigung. Wir helfen Ihnen, wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Anforderungen haben oder Unterstützung bei der Registrierung und RoHS-Zertifizierung benötigen. Dabei sind wir sowohl auf nationaler und internationaler Ebene der richtige Ansprechpartner an Ihrer Seite, sodass Sie bedenkenlos Ihrem eigentlichen Kerngeschäft konzentriert nachgehen können.
Was wir im Rahmen der RoHS-Richtlinie für Sie tun können
Aufgrund einer stetigen Erweiterung der Liste gefährlicher Stoffe, kann es für Sie als Hersteller oder Händler zeitweise schwierig werden den Überblick zu behalten. An dieser Stelle können Sie sich jedoch getrost zurücklehnen und auf unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit der RoHS-Richtlinie vertrauen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Klärung rechtlicher Herstellerverpflichtungen gem. RoHS bzw. verwandter nationaler Gesetzgebungen
- Evaluierungsanalyse von Fristen und Terminen, Anforderungen an Informationsunterlagen und möglichen Ausnahmetatbeständen
- Beschaffung und Bearbeitung der dafür notwendigen Informationen aus der Lieferantenkette des Herstellers und bei der Erstellung der technischen Dokumentation
- Kommunikation mit den relevanten nationalen und internationalen Behörden
Bei uns erhalten Sie Alles aus einer Hand: neben den Leistungen bezüglich der RoHS-Richtlinie prüfen wir darüber hinaus für Sie, ob eine Registrierung nach der WEEE-Richtlinie und/oder eine insolvenzsichere Garantie notwendig werden.
Sollten Sie noch weitere Fragen bezüglich der RoHS-Richtlinie oder zu einer anderen gesetzlichen Verpflichtung haben, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir freuen uns bereits auf Ihre Anfrage.