Egal, ob Lizenzierung, Rücknahme, Recycling oder Entsorgung – mit unserer Verpackungsgesetz Beratung bringen Sie Verpackungen differenziert, kosteneffizient und rechtskonform in den Umlauf.
Dabei werden Verpackungen als Wertstoffe definiert, die gesammelt, sortiert und recycelt werden (wie z.B. Kartonagen oder Verkaufsverpackungen wie Joghurtbecher sowie Plastiktüten). Gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie ist dabei der Hersteller, Händler oder Importeur im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung in der Pflicht die Rechtskonformität bezüglich des Verpackungsgesetzes sicherzustellen.
Doch nicht nur EU-weit gelten rechtliche Anforderungen. Auch über die europäischen Grenzen hinaus existieren mittlerweile vergleichbare Gesetze – beispielsweise in Mazedonien, Weißrussland, Israel oder auch in asiatischen Staaten wie China und Japan. Dabei als Hersteller nicht den Überblick zu verlieren, kann sich als wahre Hürde herausstellen.
Zum Glück können Sie auf unsere umfassende Verpackungsgesetz Beratung vertrauen. Wir sind Ihr Partner Nummer 1, wenn es darum geht, Verkaufs- und Umverpackungen landesspezifisch richtig zu lizenzieren, zu registrieren und diese sowie Transportverpackungen zu entsorgen.