Beratung zum Recycling von Verpackungen
Wenn Sie als Händler, Hersteller oder Importeur von Elektronikgeräten Verpackungsmaterial in Umlauf bringen, sind Sie auch für die Rücknahme und das Recycling der Verpackungen in den belieferten Ländern verantwortlich. Gesetzlich ist dies in der europäischen Verpackungsrichtlinie sowie weiteren internationalen Bestimmungen normiert.
Fraglich ist nur, wann genau Sie als Hersteller, Händler oder Importeur gelten und damit den rechtlichen Vorgaben des Recyclings von Verpackungen unterliegen. Die diesbezüglich geschaffenen Richtlinien sind jedoch für Personen ohne juristischen Hintergrund oftmals nur schwer zu überblicken. Welche Verantwortungen erwachsen Ihnen als Unternehmen konkret im Bezug auf das Recycling von Verpackungen? Was bedeuten die verschiedenen Definitionen? Diese Fragen und vieles mehr beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. In unserer Beratung für das Recycling von Verpackungen erklären wir Ihnen alle relevanten Vorgaben und führen für Ihren individuellen Bedarf einen umfassenden Compliance Check durch. Hierdurch sind Sie mit Ihrem Betrieb rechtlich immer auf der sicheren Seite und sorgen für eine wirtschaftliche Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens.