Mit dem geplanten Textilgesetz steht auch in Deutschland dem Textil- und Modemarkt der größte Umbruch seit Jahrzehnten bevor. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2025/1892, die im Oktober 2025 in Kraft getreten ist und bis Juni 2027 in nationales Recht überführt werden muss.
Betroffen von den Änderungen dieses neuen Textilgesetzes sind dabei längst nicht nur Produzenten. Als Hersteller gelten künftig auch Importeure, Eigenmarkenhändler und ausländische Online-Anbieter. Damit soll der Flut an Fast-Fashion-Produkten, die den europäischen Markt in den letzten Jahren erreicht haben, beigekommen werden. Wir von der Deutsche Recycling GmbH beraten Unternehmen zur Einhaltung von Compliance und halten Sie über Neuerungen auf dem Laufenden.
Das Textilgesetz in Deutschland für Schnell-Leser
Mit der neuen Richtlinie sind alle EU-Staaten dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Regulation von Textilien in nationales Recht zu überführen. In Deutschland ist dieser Prozess aktuell noch andauernd. Das aktuell vorliegende Eckpunktepapier soll jedoch pünktlich zum Sommer 2027 in ein geltendes Gesetz überführt werden.
Diese Punkte sind für Unternehmen in Deutschland hinsichtlich des Textilgesetzes interessant:
- Der Anwendungsbereich umfasst Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe – auch nicht mehr tragfähige Ware.
- Hersteller müssen sich vor dem Inverkehrbringen registrieren und einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) anschließen.
- Die Kosten für Sammlung, Beförderung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien tragen künftig die Hersteller.
- Die Beiträge werden ökomoduliert. Je langlebiger und reparierbarer ein Produkt ist, desto günstiger wird es.
- Das Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums nennt eine Sammelquote von 70 Prozent, eine Verwertungsquote von 95 Prozent und eine Recyclingquote von 85 Prozent.
Was steckt hinter dem geplanten Textilgesetz für 2027?
Seit Januar 2025 müssen Kommunen Alttextilien getrennt sammeln. Gleichzeitig geraten Sammel- und Sortierbetriebe zunehmend massiv unter Druck. Die Mengen steigen, die Qualität sinkt, und Fast-Fashion-Ware lässt sich kaum noch wirtschaftlich verwerten. Es muss also eine neue Lösung für die EPR für Textilien geschaffen werden.
Genau hier setzt das neue Textilgesetz in Deutschland an. Es überträgt das Verursacherprinzip auf den Textilsektor – so, wie es das Verpackungsgesetz und das Batteriegesetz für andere Produktgruppen schon längst tun. Bislang endete die Verantwortung der Marke am Ladentisch. Künftig reicht sie bis zum Container, zur Sortieranlage und zum Recyclingbetrieb.
Das Bundesumweltministerium hat für die konkrete Planung des Textilgesetzes in Deutschland im März 2026 ein Eckpunktepapier vorgelegt und anschließend rund 90 Stellungnahmen ausgewertet. Der Referentenentwurf wurde für den Herbst desselben Jahres angekündigt. Bis dahin bestehen verbindliche Registrierungspflichten noch nicht. Wir empfehlen Unternehmen jedoch bereits interne Vorbereitungen zu treffen, damit zukünftige Vorschriften und Regelungen effizient und rechtssicher umgesetzt werden können.
Wer ist von dem Textilgesetz in Deutschland betroffen?
Der Herstellerbegriff ist inzwischen bewusst weit gefasst. Als Hersteller gilt jedes Unternehmen, das Textilien erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellt – unabhängig davon, ob es selbst produziert.
In die Pflicht rücken damit unter anderem:
- Marken und Produzenten mit eigener Fertigung
- Importeure und Eigenmarkenhändler
- Vertreiber, die Ware erstmals bereitstellen
- Online-Anbieter mit Sitz im Ausland
Besonders relevant werden vor diesem Hintergrund auch die Änderungen für den Onlinehandel. Mit der verstärkten Kontrollpflicht der Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sind hier bereits Weichen gestellt worden. Zukünftig sollen diese prüfen, ob ihre Verkäufer ordnungsgemäß registriert sind.
Eine versäumte Registrierung kostet dann nicht nur ein Bußgeld, sondern unter Umständen wichtige Vertriebskanäle. Secondhand-Läden, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern bleiben nach bisherigem Stand außen vor, solange sie tragfähige Kleidung weitergeben.
Unser Tipp: Prüfen Sie schon jetzt, welche Artikel Ihres Sortiments unter die genannten Warengruppen fallen. Textile Accessoires, Schuhe und Heimtextilien werden dabei häufig übersehen, obwohl sie ausdrücklich erfasst sind.
Die Quoten und Ökomodulierung des neuen Textilgesetzes im Detail
Das geplante Textilgesetz in Deutschland verlagert zukünftig die Organisation der Sammlung auf Organisationen für Herstellerverantwortung, die sich über Herstellerbeiträge finanzieren. Jede OfH soll eine Sammelquote von 70 Prozent erreichen, gemessen an der Menge, die ihre angeschlossenen Hersteller im Vorjahr in Verkehr gebracht haben. Vorgesehen ist außerdem ein flächendeckendes Netz mit mindestens einem Sammelpunkt je 1.000 Einwohner.
Wirtschaftlich am deutlichsten spürbar wird für die meisten Unternehmen die Ökomodulierung. Die Beitragshöhe richtet sich hierbei nicht allein nach der in Verkehr gebrachten Menge, sondern auch nach Kriterien wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit. Produktdesign wird damit unmittelbar zum Kostenfaktor – dies wird mit dem Repairability-Score auch für Elektrogeräte umgesetzt. Und um Verbraucher besser zu informieren und Transparenz zu gewährleisten, ist auch der digitale Produktpass für Textilien ein wichtiges Instrument. Wer also heute Materialauswahl, Verarbeitung und Sortenreinheit optimiert, senkt später gezielt seine Abgaben.
Welche Fristen sollten Sie für das Textilgesetz bis 2027 im Blick behalten?
Das Textilgesetz ist in Deutschland für 2027 angedacht. Dennoch ist es nicht die einzige Neuerung, mit der Textilunternehmen umgehen müssen. Seit Juli 2026 gilt nach der EU-Ökodesign-Verordnung bzw. der Ökodesign-Richtlinie ein Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Bekleidung und Schuhe – zunächst für große Unternehmen. Hinzu kommen stetig wachsende Anforderungen an Nachweis- und Berichtsprozesse. Oftmals fehlen Unternehmen – gerade auf internationaler Ebene – hier entscheidende Strukturen, um für Compliance zu sorgen. Daher lohnt es sich, diese bürokratischen und rechtlichen Neuerungen im Blick zu behalten und zeitnah zu reagieren.
Diese Eckdaten sollten Sie sich notieren:
- 17. Juni 2027: Das Gesetz muss in Kraft treten.
- 17. April 2028: Die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung müssen eingerichtet sein.
- 17. April 2029: Erst ab diesem Datum greifen die Pflichten unionsrechtlich für Kleinstunternehmen.
Mit der Vorbereitung auf das Textilgesetz in Deutschland Compliance sichern
Wer hinsichtlich des geplanten Textilgesetzes in Deutschland jetzt handelt, verschafft sich Spielraum. Klären Sie zunächst Ihre Rolle in der Lieferkette. Bringen Sie Ware selbst in Verkehr oder vertreiben Sie ausschließlich Produkte registrierter Hersteller? Bauen Sie anschließend eine belastbare Mengenerfassung auf und prüfen Sie außerdem Ihre Verträge mit Lieferanten, Plattformen und Dienstleistern auf Zuständigkeiten und Kostenübernahme.
Wir von der Deutsche Recycling GmbH unterstützen Sie dabei, das Textilgesetz in Deutschland frühzeitig in Ihre Umwelt-Compliance zu integrieren – sprechen Sie uns gerne an.
FAQ: Textilgesetz in Deutschland
Wann tritt das Textilgesetz in Deutschland in Kraft?
Das Textilgesetz in Deutschland soll nach der derzeitigen Planung spätestens zum 17. Juni 2027 in Kraft treten. Die Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung sollen anschließend bis zum April 2028 eingerichtet werden. Für Kleinstunternehmen greifen die entsprechenden unionsrechtlichen Pflichten voraussichtlich erst ab April 2029.
Welche Unternehmen sind vom Textilgesetz 2027 betroffen?
Das Textilgesetz betrifft zukünftig voraussichtlich nicht nur klassische Textilhersteller, sondern grundsätzlich Unternehmen, die erfasste Produkte erstmals in Deutschland bereitstellen. Dazu können Produzenten, Importeure, Eigenmarkenhändler und bestimmte ausländische Online-Anbieter gehören. Entscheidend ist somit weniger der Produktionsort als die Rolle des Unternehmens beim Inverkehrbringen der Ware.
Welche Produkte fallen unter das neue Textilgesetz?
Das neue Textilgesetz soll insbesondere Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe erfassen. Dabei können auch Produkte relevant sein, die nach ihrer Nutzung nicht mehr tragfähig oder unmittelbar wiederverwendbar sind. Unternehmen sollten deshalb ihr gesamtes Sortiment prüfen und nicht ausschließlich klassische Kleidungsstücke berücksichtigen.
Welche Pflichten bringt das Textilgesetz in Deutschland für Hersteller?
Nach den bisherigen Planungen müssen sich betroffene Hersteller im Rahmen des Textilgesetzes in Deutschland vor dem Inverkehrbringen registrieren. Zusätzlich ist vorgesehen, dass sie sich einer Organisation für Herstellerverantwortung anschließen und über Beiträge an den Entsorgungskosten beteiligen. Damit wird die Produktverantwortung über Verkauf und Nutzung hinaus bis zur Sammlung und Verwertung der Alttextilien ausgeweitet.
Gilt das Textilgesetz aus Deutschland auch für Onlinehändler aus dem Ausland?
Auch ausländische Online-Anbieter können vom Textilgesetz betroffen sein, wenn sie relevante Produkte auf dem deutschen Markt bereitstellen. Gleichzeitig sollen Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister stärker darauf achten, ob Verkäufer die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Eine fehlende Registrierung könnte deshalb neben rechtlichen Konsequenzen auch Auswirkungen auf den Zugang zu wichtigen Vertriebskanälen haben.
