WEEE2: Recycling von PV-Modulen
Solarmodule sind eine der umweltfreundlichsten Energiequellen, zählen aber auch zu den ressourcenrelevantesten Abfallprodukten. Das Recycling der PV-Module ist daher so bedeutsam, weil wertvolle Materialien wie Silizium (kristalline Module), hochwertige Halbleitermaterialien (Dünnschichtmodule) und große Mengen an Glas, die sich fast zu 100 % recyceln lassen, enthalten. Da viele der in den 80er und 90er Jahren produzierten Photovoltaik-Module (kurz: PV-Module) inzwischen das Ende ihrer Lebenszeit von ca. 25-30 Jahren erreicht haben, steigt die Zahl der PV-Module der ersten Generation, die nun nach und nach entsorgt werden müssen, stetig an.
Nach dem Prinzip der Produktverantwortung im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) sind die Hersteller für die fachgerechte Entsorgung der von ihnen auf den Markt gebrachten Solarzellen verantwortlich.
Gemäß der internationalen WEEE-EU-Richtlinie sind Hersteller und Händler auch dazu verpflichtet, Solar- bzw. PV-Module bei der Stiftung ear zu registrieren. Dabei werden diese den sogenannten Dual-Use-Geräten zugeordnet und fallen je nach Größe des Moduls in die Kategorien 4 oder 5. Aktuell liegt die geforderte Sammelquote für Photovoltaik-Module bei 85%, wobei 80% sogar in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden müssen.
WEEE: Welche Kategorien sind betroffen?
Gemäß der EU-Richtlinie (2012/19/EU) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (kurz: WEEE) ist jeder Produzent und Vertreiber von elektrischen oder elektronischen Geräten dazu verpflichtet, sich an der anschließenden Verwertung der von ihm in den Umlauf gebrachten Produkte zu beteiligen. Umgesetzt wird die EU-Richtlinie anhand der nationalen Gesetze der einzelnen Mitgliedsstaaten, in Deutschland ist dies das so genannte Elektrogesetz (ElektroG). Mit der Änderung der WEEE-Richtlinie wurde 2015 der „offene“ Anwendungsbereich (Englisch: Open Scope) eingeführt. Seit dem 24.10.2015 fallen auch das Recycling von PV-Modulen in den WEEE-Geltungsbereich. Die bis dato bestehenden 10 Gerätekategorien wurden dabei durch 6 neue Kategorien ersetzt:
- Wärmeüberträger
- Bildschirme und Monitore
- Lampen
- Großgeräte (mindestens eine der äußeren Abmessungen > 50 cm)
- Kleingeräte (keine der äußeren Abmessungen > 50 cm)
- Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
Je nach Größe können Photovoltaik-Module den Großgeräten (Kategorie 4) oder den Elektro-Kleingeräten (Kategorie 5) zugeordnet werden: Solarmodule (Photovoltaikmodule), bei denen keine Seite länger als 50 cm ist, sind demnach „Kleingeräte“.
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Recycling PV-Module – B2B vs. B2C: Einteilung von PV-Modulen nach Gruppen
Neben der Kategorisierung nach Gerätekategorien lassen sich elektrische und elektronische Geräte seit der WEEE-Novellierung auch in verschiedene Gruppen einteilen. Diese Einteilung wird bei der Abholung der Altgeräten für das Recycling von PV-Modulen an den Wertstoffhöfen (durch die Hersteller) relevant, da die Geräte im Vorfeld den jeweiligen Gruppen zugeordnet werden. Solarmodule aus dem so genannten B2C-Bereich fallen dabei in die s.g. Sammelgruppe 6 („Photovoltaik-Module“). Diese Gruppe umfasst sowohl Geräte der Kategorie 4 (Kleingeräte) als auch große PV-Module (Kategorie 5). Die Größe beim Recycling der PV-Module spielt hierbei somit keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr die mögliche (!) Nutzart des Gerätes:
Geräteart | Kategorie | Gruppe | |
---|---|---|---|
B2B | Kleine Photovoltaikmodule | 5 | 6 |
B2C | Kleine Photovoltaikmodule | 5 | 6 |
B2C | Große Photovoltaikmodule | 4 | 6 |
Obwohl der Großteil von Photovoltaikmodulen (Solarmodulen) im gewerblichen Anwendungsbereich zu finden ist, werden diese in der Praxis und durch Definition der Stiftung EAR als B2C-Geräte behandelt.
Im Gegensatz zu B2C-Geräten, die herkömmlicherweise auch von Privatleuten betrieben werden, zeichnen sich B2B-Geräte in erster Linie dadurch aus, dass eine Nutzung in privaten Haushalten entweder gar nicht möglich ist (beispielsweise aufgrund der Gerätegröße) oder schlichtweg nicht üblich ist (bestimmungsgemäße Verwendung).
Da Photovoltaikmodule (Solarmodule), gleicher Art in Größe und Beschaffenheit sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden können, fallen diese unter den Begriff „Dual-Use-Geräte“, welche als B2C-Geräte einzustufen sind. D.h. dass auch Hersteller oder Vertreiber, die nur an gewerbliche Kunden liefern, zusätzlich zu den Rücknahme- und Entsorgungsanforderungen zwischen zwei gewerblichen Parteien, eine B2C-Registrierung benötigen und die entsprechenden Erfordernisse dazu erfüllen müssen.
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Recycling von PV-Modulen: Ihre Pflichten als Hersteller von Photovoltaik-Modulen
Für das Recycling der Photovoltaik-Module beträgt die geforderte Sammelquote aktuell 85%, 80 % müssen sogar in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung ist es die Aufgabe der Produzenten sicherzustellen, dass die verlangten Recycling- und Sammelquoten auch tatsächlich eingehalten werden.
- Registrierungspflicht (immer B2C, unabhängig vom Vertriebskanal)
- Abholung von B2C-Geräten an den Wertstoffhöfen und Aufstellung neuer Sammelbehälter (B2C)
- Direkte Rücknahme der Module (B2B)
- Fachgerechte Entsorgung der von Ihnen verkauften Module (B2B & B2C)
- Stellung insolvenzsicherer Garantien (B2C)
Recycling von PV-Modulen: Registrierung bei der Stiftung EAR
Um sicherzustellen, dass Elektroaltgeräte nach ihrer Nutzung ordnungsgemäß von den Herstellern und Händlern (Vertreibern) entsorgt werden, ist gemäß der WEEE-Richtlinie jeder, der derartige Geräte innerhalb der EU in den Umlauf bringt, dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen nationalen Behörde zu registrieren. In Deutschland ist dies das Elektro-Altgeräte-Register, kurz die Stiftung EAR. Allerdings sind Geräte, die vor dem 24.10.2015 auf den Markt gebracht wurden von dieser Regelung ausgenommen. Photovoltaikmodule, die vor diesem Datum verkauft wurden, werden als s.g. „historische Altgeräte“ bezeichnet, für die die jeweiligen Letztbesitzer selbst für die ordnungsgemäße Prüfung zur Wiederverwendung bzw. Entsorgung und die dadurch entstehenden Kosten, verantwortlich sind.
Sachgerechtes Recycling von PV-Modulen dank fundierter Environmental Compliance
Das sachgerechte Recycling von PV-Modulen sowie Elektroschrott jeglicher Art ist selbstredend vernünftig und mehr noch absolut unabdingbar. Doch auch wenn ein Unternehmen bemüht ist, den immensen Anforderungen standzuhalten und damit seinen Beitrag für die Umwelt zu leisten, stellen die internationalen Gesetze es vor eine schier unlösbare Aufgabe. Um im Paragrafendschungel nicht den Überblick zu verlieren, bedarf es nun sachkundigen Experten, die die Einhaltung der umweltbezogenen Gesetze in die eigene Hand nehmen und garantieren. Genau hier beginnt unsere Arbeit als arrivierter Dienstleister im Bereich der Umwelt Compliance. So kümmern wir uns in Ihrem Namen, wobei wir auch das komplette Risiko für Sie tragen, um die Einhaltung aller für Sie einschlägigen Vorschriften. Gerne beraten wir Sie individuell über Ihre umweltrechtliche Situation und fertigen hierfür fundierte Analysen an. Dabei kümmern wir uns neben der Lizenzierung und Registrierung entsprechender Elektro- und Elektronikaltgeräte, Verpackungsmaterialien (Verkaufs- und Transportverpackung) sowie Batterien bzw. Speichersysteme auch um diverse Aspekte der internen Verwaltung. Neben dem sachgerechten Recycling von PV-Modulen haben Sie mit uns an Ihrer Seite damit vor allem einen ganzheitlichen Partner, der Ihre Environmental Compliance auf Vordermann bringt.
Recycling von PV-Modulen: Abholung der alten Solarmodule an den Wert- und Schadstoffsammelstellen
Genau wie andere Elektroaltgeräte (wie beispielsweise Kühlschränke oder Waschmaschinen) werden die zu entsorgenden Solarmodule in Deutschland nicht nach Herstellern, sondern bei der Rückgabe an die Wertstoffhöfe lediglich nach Gerätegruppen sortiert. Die vollen Container werden im Anschluss daran von den Geräteherstellern abgeholt, wobei sich die Menge der zu entsorgenden PV-Module danach richtet, wie groß der Marktanteil des jeweiligen Produzenten ist. Deutschlandweit existieren zu diesem Zweck etwa 1700 lokale Sammelstellen.
Rücknahme von gewerblich genutzten PV-Modulen
Während die Entsorgung privat genutzter Solarmodule (B2C) über die Wertstoffhöfe erfolgt und für die Verbraucher komplett kostenlos ist, müssen Sie als Hersteller alte, von Ihnen verkaufte PV-Module aus dem B2B-Bereich ausnahmslos zurücknehmen, bzw. eine zumutbare Rücknahmemöglichkeit anbieten und die Kosten der Entsorgung, nicht jedoch des Transportes tragen. Sofern die Geräte zwischen dem 13 August 2005 bis 13 August 2012 erworben wurden, kann die Rückgabe und Entsorgung für gewerbliche Endkunden, die nicht privater Haushalt sind, vollständig kostenpflichtig sein. PV-Module wurden in Deutschland erst am 24. Oktober 2015 von dem Elektrogesetz erfasst.
Recycling von PV-Modulen: Stellung insolvenzsicherer Garantien bei PV-Modulen
In jedem Fall sind Sie als Photovoltaik Hersteller, Vertreiber oder Händler für die Rücknahme von Solarmodulen zuständig. Dazu sind Sie verpflichtet eine insolvenzsichere Garantie, in Verbindung mit einer B2C-Registrierung, bei einem durch die Stiftung EAR akkreditierten Garantiesystem zu hinterlegen und sich an dem öffentlich-rechtlichen Sammelsystem zu beteiligen, selbst wenn Sie nicht direkt oder indirekt an Privatkunden verkaufen.
Die Deutsche Recycling – Ihr professioneller Partner beim Recycling von PV-Modulen
Sie haben Fragen zum Recycling von PV-Modulen oder Ihren Pflichten im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich WEEE und Entsorgung von Elektroaltgeräten stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Leitfaden: Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann.
Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher.