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Verpackungsverordnung: Welche Behörde ist zuständig und was müssen Sie jetzt tun?

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Die Komplexität des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Unklarheiten über die zuständige Behörde und die konkreten Pflichten führen schnell zu Rechtsrisiken. Dieser Artikel erklärt, welche Institutionen verantwortlich sind und warum Sie jetzt handeln müssen, um hohe Strafen zu vermeiden.

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet seit dem 1. Januar 2019 jeden Hersteller und Händler, der verpackte Waren in Verkehr bringt, zur Verantwortung. Die zentrale Frage für viele Unternehmen lautet: Wer ist die zuständige Behörde für die Verpackungsverordnung und deren Umsetzung? Die Antwort ist entscheidend, denn bei Nichterfüllung der Pflichten drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 200.000 Euro und Vertriebsverbote. Die EU-Richtlinien verschärfen die Situation weiter und erfordern sofortiges Handeln. Wenn Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, ist es höchste Zeit, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Die Deutsche Recycling unterstützt Sie dabei, alle Vorschriften schnell und rechtssicher umzusetzen.

Für Schnellleser

  • Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die primär zuständige Behörde für den Vollzug des Verpackungsgesetzes in Deutschland.
  • Verstöße wie eine fehlende Registrierung oder Systembeteiligung können Bußgelder bis zu 200.000 Euro und sofortige Vertriebsverbote zur Folge haben.
  • Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärft die Regeln ab 2026 erheblich, weshalb Unternehmen jetzt handeln müssen, um konform zu bleiben.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als primäre Instanz definieren

Die primär zuständige Behörde für die Verpackungsverordnung in Deutschland ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Sie wurde 2017 gegründet und hat zum 1. Januar 2019 ihre hoheitlichen Aufgaben übernommen, um für Transparenz und fairen Wettbewerb zu sorgen. Die Hauptaufgabe der ZSVR ist die Führung des öffentlichen Verpackungsregisters LUCID, in dem sich über 700.000 Hersteller registriert haben. Diese Registrierung ist der erste und unumgängliche Schritt zur Rechtskonformität. Die ZSVR agiert als Kontrollorgan, das die Einhaltung der Pflichten sowohl bei den Herstellern als auch bei den dualen Systemen überwacht. Ohne eine gültige LUCID Registrierung ist das Inverkehrbringen von Verpackungen in Deutschland illegal. Die ZSVR stellt damit die zentrale Anlaufstelle für alle Erstinverkehrbringer dar und bildet die Datengrundlage für den Vollzug des Gesetzes.

Ihre unaufschiebbaren Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) erfüllen

Aus der zentralen Rolle der ZSVR ergeben sich für Sie als Unternehmen unmittelbare und nicht delegierbare Verpflichtungen. Bereits ein Versäumnis kann zu Sanktionen führen, weshalb Sie umgehend prüfen müssen, ob Sie alle Anforderungen erfüllen. Zu Ihren Kernpflichten gehören:

  • Registrierungspflicht: Sie müssen Ihr Unternehmen vor dem Inverkehrbringen der ersten Verpackung persönlich im Register LUCID der ZSVR eintragen. Eine Beauftragung Dritter ist hierfür gesetzlich ausgeschlossen.
  • Systembeteiligungspflicht: Alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen bei einem dualen System lizenziert werden.
  • Datenmeldungspflicht: Die lizenzierten Verpackungsmengen müssen Sie 1:1 an Ihr duales System und an die ZSVR im LUCID-Portal melden.
  • Vollständigkeitserklärung (VE): Unternehmen, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten (z.B. 80.000 kg Glas pro Jahr), müssen bis zum 15. Mai des Folgejahres eine geprüfte Vollständigkeitserklärung hinterlegen.

Diese Pflichten sind seit dem 1. Juli 2022 für nahezu alle Verpackungsarten gültig und erfordern Ihre sofortige Aufmerksamkeit.

Das Umweltbundesamt und die Landesbehörden als weitere Akteure verstehen

Neben der ZSVR als operativer Behörde gibt es weitere wichtige Institutionen im Kontext des Verpackungsgesetzes. Das Umweltbundesamt (UBA) übt die Rechts- und Fachaufsicht über die ZSVR aus und stellt so eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sicher. Das UBA ist zudem die Widerspruchsbehörde für Verwaltungsakte der ZSVR. Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind jedoch die jeweiligen Landesvollzugsbehörden zuständig. Stellt die ZSVR einen Verstoß fest, beispielsweise eine fehlende Registrierung oder falsche Mengenmeldungen, meldet sie dies an die zuständige Landesbehörde, die dann das Bußgeldverfahren einleitet. Dieses Zusammenspiel von 3 Ebenen – ZSVR, UBA und Landesbehörden – sorgt für einen umfassenden Vollzug des Gesetzes.

Bußgelder bis zu 200.000 € und Vertriebsverbote proaktiv vermeiden

Die Missachtung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz ist kein Kavaliersdelikt und wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Eine fehlende oder fehlerhafte Registrierungspflicht kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Noch teurer wird es bei Verstößen gegen die Systembeteiligungspflicht, hier drohen Strafen von bis zu 200.000 Euro pro Einzelfall. Zusätzlich zu den Geldbußen riskieren Sie ein sofortiges Vertriebsverbot für Ihre Produkte, bis der Verstoß behoben ist. Allein im Jahr 2019 leitete die ZSVR rund 2.000 Verfahren an die Landesbehörden weiter. Diese Zahlen verdeutlichen den hohen Kontrolldruck und die Notwendigkeit, die eigene Compliance sicherzustellen. Die öffentliche Natur des LUCID-Registers macht Verstöße für Wettbewerber und Behörden leicht nachvollziehbar.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) als Handlungsbeschleuniger begreifen

Wenn Sie glauben, mit der Erfüllung des deutschen Verpackungsgesetzes sei alles getan, müssen wir Sie enttäuschen. Die neue EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) wird die Anforderungen ab 2026 EU-weit massiv verschärfen. Die PPWR gilt dann unmittelbar in allen 27 Mitgliedsstaaten und ersetzt die bisherige Richtlinie. Sie führt weitreichende Neuerungen ein, die Sie schon jetzt vorbereiten müssen. Dazu gehören:

  1. Verpflichtende Recyclingfähigkeit: Bis 2030 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen nachweislich recycelbar sein.
  2. Einsatz von Rezyklaten: Für Kunststoffverpackungen werden verbindliche Mindestanteile an recyceltem Material vorgeschrieben.
  3. Verpackungsminimierung: Ein maximaler Leerraumanteil von 50 % in Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen wird Pflicht.
  4. Einheitliche Kennzeichnung: EU-weit harmonisierte Piktogramme zur korrekten Abfalltrennung werden eingeführt.

Diese Entwicklungen zeigen klar, dass der regulatorische Druck zunimmt. Wer jetzt nicht handelt, wird in wenigen Jahren vor noch größeren Herausforderungen stehen.

Mit einem Partner 100%ige Compliance sicherstellen und Risiken minimieren

Die Komplexität der nationalen und europäischen Vorschriften macht es für Unternehmen fast unmöglich, ohne spezialisierte Hilfe rechtssicher zu agieren. Die Deutsche Recycling Service GmbH bietet Ihnen als externer Partner einen umfassenden Service, um Ihre Verpflichtungen vollständig zu erfüllen und Risiken zu eliminieren. Wir übernehmen für Sie nicht nur die LUCID-Meldungen, sondern den gesamten Prozess. Unser Service entlastet Sie vollständig und garantiert Ihnen 100 %ige Rechtskonformität. Warten Sie nicht, bis ein Bußgeldbescheid oder eine Abmahnung eintrifft. Die EU-Richtlinien erfordern, dass Sie bereits jetzt aktiv werden. Besonders wenn Sie bisher noch keine Maßnahmen ergriffen haben, sollten Sie sich umgehend bei uns melden. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten und erfahren Sie, wie die Deutsche Recycling Sie bei der Einhaltung des Verpackungsgesetzes und der kommenden PPWR unterstützen kann.

Welche Behörde ist für die Verpackungsverordnung zuständig?

Für die Umsetzung und Kontrolle des Verpackungsgesetzes (der Nachfolgeregelung der Verpackungsverordnung) ist in Deutschland hauptsächlich die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zuständig. Sie ist die erste Anlaufstelle für die Registrierung (LUCID) und Datenmeldung.

Was muss ich tun, um das Verpackungsgesetz zu erfüllen?

Sie müssen drei grundlegende Pflichten erfüllen: 1. Registrieren Sie Ihr Unternehmen im Verpackungsregister LUCID. 2. Schließen Sie einen Vertrag mit einem dualen System zur Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen. 3. Melden Sie Ihre lizenzierten Mengen regelmäßig an Ihr duales System und an LUCID. Bei Überschreiten bestimmter Mengen ist zudem eine Vollständigkeitserklärung erforderlich.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz?

Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen. Eine fehlende Registrierung kann bis zu 100.000 Euro kosten, eine fehlende Systembeteiligung sogar bis zu 200.000 Euro. Zudem kann ein sofortiges Vertriebsverbot für Ihre Produkte verhängt werden.

Ist das Umweltbundesamt für das Verpackungsgesetz zuständig?

Das Umweltbundesamt (UBA) ist nicht die primär ausführende Behörde für Hersteller. Es führt die Rechts- und Fachaufsicht über die ZSVR und ist als Widerspruchsbehörde tätig. Die operative Zuständigkeit für Registrierung und Datenabgleich liegt bei der ZSVR.

Wie kann mich die Deutsche Recycling unterstützen?

Die Deutsche Recycling bietet einen kompletten EPR-Full-Service. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Registrierung und Lizenzierung über die Datenmeldungen bis hin zur Sicherstellung der internationalen Compliance. So sparen Sie Zeit, minimieren Risiken und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Muss ich mich auch wegen der neuen EU-Verordnung schon kümmern?

Ja, unbedingt. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt 2026 in Kraft und bringt strengere Regeln, z.B. zur Recyclingfähigkeit und zum Rezyklateinsatz. Unternehmen müssen ihre Prozesse und Verpackungen frühzeitig anpassen. Wir empfehlen dringend, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, um rechtzeitig konform zu sein.

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet offizielle Informationen zum Verpackungsgesetz, dem LUCID-Register und den Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen.

Umweltbundesamt (UBA) stellt umfassende Informationen zu Umweltpolitik, Abfallwirtschaft und dem Verpackungsgesetz bereit und übt die Rechts- und Fachaufsicht über die ZSVR aus.

Europäische Kommission bietet offizielle Dokumente und Informationen zur EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) sowie zu weiteren europäischen Abfallrichtlinien.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) informiert über die deutsche Umweltpolitik, Gesetzgebung im Bereich Abfall und Kreislaufwirtschaft, einschließlich des Verpackungsgesetzes.

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